Selbst Kinder wissen, dass nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen und wünschen sich deshalb nichts vollkommen Unmögliches. Naja, meistens nicht. Aber den NABU ficht das nicht an.

Der, vielmehr das „NABU Naturschutzprojekt Felis Lupus“ sagt:

Zitat: „Finger weg von Wolf & Co. ! – Hobbyjagd hat sich aus dem Management von streng geschützten und bedrohten Arten rauszuhalten ! …… Wer zukünftig als Freizeitjäger weiterhin nach „Regulierung“ und Bejagung von Wolf & Co. ruft, soll seine Jagd einbüßen und sowohl Jagd-, Waffenschein und Waffen abgeben müssen !
……..
Jagd ist Nutzung von Wild und nicht Wildtiermanagement geschützter Arten nach wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wer als Freizeitjäger lauthals Forderungen nach „Regulierung“ und Bejagung von Wolf & Co. aufmacht, stellt sich offenkundig gegen geltendes Artenschutz- und Bundesnaturschutzgesetz und erweist sich damit im Sinne des Zuverlässigkeitsprinzips als Unzuverlässig. Solchen Jägern sind allein schon deshalb Jagd-, Waffenschein und Waffen durch die zuständigen Behörden abzunehmen.
…….
Freizeitjäger haben sich – so wenn sie in Deutschland jagen wollen – ganz klar und deutlich zum hiesigen Artenschutz- und Bundesnaturschutzgesetz zu bekennen, ansonsten verwirken sie ihr Recht auf Jagd und Waffen!

Zitat Ende

https://www.facebook.com/623066891062077/photos/a.624746477560785.1073741828.623066891062077/1178454228856671/?type=3&theater
(Nachtrag: Der Link wurde geändert, da man es offensichtlich mit den Bildrechten auch nicht so genau nahm….)

Eine Richtigstellung:

Die Wörter  „Hobbyjäger“ und „Freizeitjäger“ wurde in der Jagdgegnerszene erfunden und werden beliebig und häufig immer dann eingesetzt, wenn Jäger schlecht gemacht werden sollen. Der Gesetzgeber kennt nur eine Sorte Jäger und ob dieser Jäger sich privat mit der Jagd befasst und dafür bezahlt, oder ob er Berufsjäger / Forstbediensteter ist und dafür Gehalt bekommt, ist vollkommen irrelevant. Denn die Ausbildung aller  Jäger ist exakt die gleiche. Allerdings können private Jäger ihre Passion Jagd nur neben dem Beruf ausüben, denn sie haben vielleicht eine Familie, die ernährt werden muss, einen Beruf, der ebenfalls eine Berufung ist und nicht aufgegeben werden kann oder andere Verpflichtungen. Ein Berufsjäger hat so viel Jagdpassion, dass er allen Widrigkeiten zum Trotz, als da wären eine häufig relativ schlechte Bezahlung und Arbeitszeiten jenseits von Gut und Böse, die Jagd zu seinem Lebensinhalt gemacht hat. Viel Zeit für Privatleben bleibt da nicht, denn die Jagd schläft nie, neben der Jagd auf Schwein, Hirsch, Reh, usw.,  ist ein wichtiger Aufgabenbereich der Berufsjäger die passionierte Raubwildjagd. Bei Privatjägern kommt öfter mal ein Rehbock oder ein Fuchs aus Zeitmangel ungeschoren davon, bei Berufsjägern nicht. Das nur am Rande und vorweg.

Wir empfehlen außerdem sich mir Begrifflichkeiten wie Zuverlässigkeit, Waffenschein etc. zu beschäftigen, bevor man sie in Frage stellt oder ihren Entzug fordert. Aber Details, egal….

Die Jäger haben sich also nach Ansicht des „NABU Naturschutzprojekt Felis Lupus“ aus dem Management von streng geschützten oder bedrohten Arten herauszuhalten….. Wer hat denn den WWF-Green Tec Award Sonderpreis im Jahr 2015 für ein höchst erfolgreiches Wildkatzenprojekt gewonnen??  Genau: Die Jäger waren es, genauer gesagt, der Eschweger Jagdverein. Trotz der bekanntgewordenen Versuche des NABU, die Abstimmung digital zu beeinflussen, haben die Jäger diesen Preis zu Recht verliehen bekommen!
https://www.jagdverband.de/content/eschweger-jagdverein-gewinnt-greentec-award-2015
http://www.ecowoman.de/nachhaltige-nachrichten/wwf-sonderpreis-green-tec-award-wildkatzen-schuetzen-1702

Die leider arg bedrängten Rebhühner werden ebenfalls von Jägern unterstützt, wo es nur geht. Bundesweit werden Rebhühner freiwillig praktisch nicht mehr bejagt, obwohl sie, wie auch die Wildkatze und der Luchs, dem Jagdrecht unterliegen. Gleichzeitig ist damit allerdings, was dem NABU offenbar komplett entgangen ist oder geflissentlich verschwiegen wird, die gesetzlich festgelegte Hegepflicht verbunden! Also der Jäger hat sich zu kümmern und den Arten zu helfen, soweit es in seiner Macht steht. Wolfsmonitoring, Luchsmonitoring, Auswildungsprojekte von Seeadler, Uhu oder Birkhuhn, Wildkatzenprojekte, Seehundrettung – all das passiert durch und mit unserer Unterstützung.
https://www.youtube.com/watch?v=_ih94VDyQYA
https://wildundhund.de/rebhuhn-monitoring-in-rheinland-pfalz-9448/
https://www.jagdverband.de/content/z%C3%A4hlen-f%C3%BCr-den-artenschutz   

Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie es läuft. Jäger tun Gutes und reden selten drüber, der NABU trommelt, wo es nur geht, und als erstes, wenn man auf dessen Seiten schaut, springt immer ein großer Button in die Augen „Hier können Sie spenden“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Übrigens ist in den letzten über 100 Jahren keine Tierart, sei sie noch so bedroht und selten, die dem Jagdrecht und somit der Verantwortung der Jäger unterstellt war, ausgestorben. Bei seltenen und bedrohten Arten im Naturschutzrecht sieht die Bilanz dagegen verheerend aus. Selbst mit anvertrauten Nutztieren geht der NABU sorglos um und vernachlässigt die Haltung oder verschuldet Tierleid und Tod.

http://www.animal-health-online.de/gross/2008/05/01/16-verendete-nabu-rinder-kreis-leer-zieht-die-reissleine/10089/
https://www.facebook.com/Naturschutzbund/posts/10202080672766893
http://vb-dev.mol.vs.mol-servers.de/showthread.php?t=716076&page=2

Diese Links nur stellvertretend, es findet sich weiteres Material, was Seiten füllen würde.

Kommen wir nun zur Forderung des NABU Wer zukünftig als Freizeitjäger weiterhin nach „Regulierung“ und Bejagung von Wolf & Co. ruft, soll seine Jagd einbüßen und sowohl Jagd-, Waffenschein und Waffen abgeben müssen !

Lieber NABU, wir wissen zwar, dass das Tierschutzgesetz in einer Zeit entstand, in der Meinung- und Pressefreiheit nichts galt und Enteignungen rechtens waren, aber das war einmal. Zum besseren Verständnis  erinnern wir vorsorglich mal an

 Artikel  5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,    der da lautet:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Ein Grundrecht, das der sogenannten Ewigkeitsgarantie unterliegt und daher auch von Nabu und Co nicht geändert werden kann, auch wenn bei denen Meinungsfreiheit wenig gilt. Die darin in Absatz 2 aufgezählten Schranken bergen an keiner Stelle einen irgendwie gearteten Ansatz, wolfskritische Anmerkungen mit jagd –und waffenrechtlicher Zuverlässigkeit zu verquicken. Artikel 5 GG  beinhaltet sowohl das Recht jeder einzelnen Person, den momentanen Umgang mit dem Wolf in Frage zu stellen als auch das Recht juristischer Personen, Verbände bspw. sowohl den Rechtsstatus des Wolfes aufgrund des Bestandes und des Zusammenführens und des Vermischens einzelner Populationen, als auch die politische Handhabung des Themas zu hinterfragen. Hätte man beim Nabu wenigstens mal einen juristischen Experten gefragt…achso, Nabu und Experte, wir verstehen… das schliesst sich aus:

Daher fordert der Jagdverband zu Recht und auch zur Erhöhung der Akzeptanz des Wolfes:
„Zielkonflikte dürfen kein Tabu sein und müssen offen diskutiert werden.“
https://www.jagdverband.de/content/verb%C3%A4ndegespr%C3%A4ch-zum-wolf

Vielleicht ist es dem NABU ja entgangen, aber wer momentan verstärkt und immer lauter nach einer – gesetzlich erlaubten!! – Entnahme von einzelnen Problemwölfen ruft, sind die geschädigten, die Schafhalter, die Rinderhalter, die Pferdehalter.
http://www.tiergesundheit-aktuell.de/rinder/aktuelles-2136.php
https://m.taz.de/Streit-unter-Tierschuetzern/!5354187;m/
https://www.facebook.com/1708087156113892/photos/a.1708574582731816.1073741828.1708087156113892/1797279123861361/?type=3&theater
http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1530974/

Diese Links sind nur eine spontane Auswahl, alle Artikel und Links würden Seiten füllen.

Auch erstaunt es , dass ein Verband, der Natur- und Umweltschutz im Namen führt, bereitwillig Zäunungen und Haltungsformen fördert, die zentrale Bausteine der Habitatverbesserung, wie Biotopvernetzung, Ergänzung des Genpools durch Freizügigkeit und Erhaltung der Fernwechsel, Landschaftspflege etc. ad absurdum führen.
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Herford/Buende/2612385-Spaziergaenger-kann-Jungtier-trotz-schneller-Hilfe-nicht-retten-Rehbock-verendet-in-Stromzaun

Vielleicht ist es dem NABU tatsächlich entgangen, dass der Wolf, bis auf eine Ausnahme in Sachsen, überhaupt nicht im Jagdrecht geführt wird, sondern im Naturschutzrecht! Also ist eine reguläre Bejagung gesetzlich zur Zeit gar nicht möglich. Die meisten Jäger lehnen übrigens eine Überführung des Wolfs ins Jagdrecht momentan ab, denn es wäre nur eine kleine Sache, das Bundesjagdgesetz dahingehend zu ändern, dass Jäger für die Schäden des Wolfs haftbar gemacht werden könnten. Solange der Wolf dem Naturschutzrecht unterliegt, ist für die Regulierung der entstandenen Schäden der Bund oder die Länder zuständig. Da hakt es zwar mittlerweile an allen Ecken und Enden, die Töpfe sind schon lange vor Jahresende leer, die Risszahlen und somit die Entschädigungsanträge steigen kontinuierlich. Und  nicht alle Bundesländer zahlen überhaupt eine Entschädigung. Aber wie heißt es so schön: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch!

Zunächst muss eine solide gesetzliche, bundeseinheitlche Grundlage geschaffen werden, denn finanzielle Schadensregulierung geht nur Hand in Hand mit der Möglichkeit, auch Schäden im Vorfeld zu verhindern und das nicht nur durch den Griff in fremde Portemonnaies. Übrigens, wie wäre es, wenn der NABU aus dem massiven Spendenaufkommen in Sachen Wolf den geschädigten Tierhaltern Ausgleichszahlungen leistet?

Fazit:

Der NABU hat sich mit diesem Posting auf einer seiner Facebookseiten salopp gesagt selber „ins Knie geschossen“. Wer meint, das Recht auf die im Grundgesetz verankerte freie Meinungsäußerung abwürgen zu können mit einer – einem privaten Verein überhaupt nicht zustehenden – Sanktionsdrohungen, der sollte sich mal ganz schnell ins stille Kämmerlein zurückziehen und sich selber fragen, was um Himmels Willen die Person geritten hat, die so etwas im Namen des NABU gepostet hat. Oder war es gar tatsächlich die echte NABU-Meinung? Dann sollten wir uns fragen, warum der NABU plötzlich so um sich beißt.

Sieht der Verein seine Felle mit überproportional steigenden Schäden durch Wolfsrisse schwimmen? Hat der NABU schon läuten hören, dass die Akzeptanz für den Wolf gerade im ländlichen Bereich rasant abnimmt? In dem Bereich, der für Deutschland lebenswichtig ist durch die Produktion von Lebensmitteln und Fleisch! Denn wir können und wollen nicht alles importieren, der größte Teil der in Deutschland verzehrten Lebensmittel stammt auch von hier. Und der Trend geht eindeutig in Richtung artgerechte Haltung von fleischliefernden Tierarten. Mutterkuh-Herden, Rinder, Schafe, ja sogar Schweine werden vermehrt draußen gehalten, in einer würdigen, artangemessen, natürlichen Haltung. Und dann kommen Wölfe und reißen in einer Nacht tragende Kühe, Rinder oder Schafe im zweistelligen Bereich. Denn auch wenn einem Rudel ein Schaf zum Satt werden reichen würde, reißen die Wölfe so viele Schafe, wie sich noch bewegen und deren sie habhaft werden können. Und morgens kommen dann oft die zutiefst betroffenen Halter zu ihren Herden, sehen ihre noch lebende Tiere, denen die Bauchdecken aufgerissen wurden, denen ganze Keulen aufgefressen wurden. Die panisch blicken, schwer atmen und mit zuckenden Ohren auf den gnädigen Tod durch einen Schuss oder Einschläfern warten. Dass diese – oft mehrfach über die Zeit – betroffenen Bauern und Tierhalter nichts über haben für eine unkontrollierte und unkritisch gesehene Ausbreitung einen Großraubtiers in Deutschland, dafür sollte selbst der NABU Verständnis haben. Er ist doch ein Natur- und Tierschutzverein!

 

 

 

 

 

 

 

 

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Eckehard Vertins

Wer wissen möchte, wessen Geistes Kind die Leute hinter dem Thüringischen Projekt Felis-Lupus sind, in derern vorderster Reihe sich mediala auch immer ein gewisser Sylester Tamas zu Wort meldet, dessen „Fachkenntnisse“ aufgrund seines Lebenslaufes ihn schon auf „beeindruckende Weise“ für seine Tätigkeiten qualifizieren, der muss einfach mal das www bemühen. Sehr aufschlußreich.

Allerdings sind immer mehr NABU- und andere sog. „Tier- und Naturschutzvereine“ mittlerweile dabei, die Masken fallen zu lassen. Immer öfter finden sich in ihnen mittlerweile sehr viele, sehr hemmunglos und offen agierende Jagdgegner.