Hessen braucht eine Jagdreform!

Unter diesem Motto stand die Landesvertreter-Versammlung des NABU Hessen, mit 56.000 Mitgliedern größter hessischer Umweltverband.
Eine Jagd auf Tiere darf nicht ohne Sinn erfolgen. Es gibt kein Recht, Tiere einfach so zu töten. Eine Tötung von Tieren aus rein sportlicher Motivation ist aus ethischen Gründen abzulehnen“, so NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Allerdings sei die Jagd sinnvoll und legitim, wenn getötete Tiere nicht einfach weggeworfen, sondern z.B. für die Ernährung genutzt würden, Verbissschäden im Wald und unverhältnismäßige Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen gemindert würden.
https://hessen.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_hessen&show=2632

Soweit, so gut. Zwar wurde bei dieser Aufzählung der Artenschutz dezent über die Tischkante geschubst, aber dazu später.

Daraus leiteten die 120 Delegierten dann einen Forderungskatalog ab.

• Die Jagd mit Totschlagfallen soll verboten werden
• Bleifreie Munition soll verpflichtend eingeführt werden
• Keine Jagd auf Arten der Roten Liste (Rebhuhn, Feldhase, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel)
• Keine Jagd auf Arten mit rückläufigem Bestand (Stockente, Türkentaube).
• Keine Jagd auf Arten im ungünstigen Erhaltungszustand (Graugans)
• Keine Jagd aus sportlicher Motivation (Ringeltaube, Blässhuhn, Möwen)
• Keine Jagd als „Schädlingsbekämpfung“ (Elster, Nilgans, Kanadagans)
• Es gibt grundsätzlich keinen vernünftigen Grund zur Jagd auf Vögel. Der NABU fordert das Land auf, für Vögel grundsätzlich keine Jagdzeit mehr festzusetzen.

Der NABU Hessen wünscht also keine Fallenjagd mehr. Wohlgemerkt, diese wird von ihm selber auf etlichen Naturschutzflächen selber praktiziert. Auf die Nachfrage, wie man sich denn diese Diskrepanz erkläre, antwortete der NABU Hessen: „Es ist wichtig, deutlich zwischen der Jagd als eine Form der Landnutzung und dem Wildtiermanagement als einem geeigneten Instrument für Konfliktlösungen im Bereich von wirtschaftlichen Schäden sowie bei Artenschutz-Maßnahmen zu unterscheiden. Im Rahmen der Landnutzung ist die Fallenjagd nicht notwendig und daher nicht vertreten. Das NABU-Positionspapier sagt dazu klar: „Keine Falle fängt selektiv. Menschen und Tiere werden unnötigen Gefahren ausgesetzt. Die Verwendung von Fallen im Rahmen der Jagdausübung wird abgelehnt.“ Im Zusammenhang mit dem Wildtiermangement kann es vernünftige Gründe für den örtlich und zeitlich befristeten Einsatz geben.“

Betreiben Jäger denn keinen Artenschutz, kein Wildtiermanagement? Was zugegebenermaßen mit einer Kürzung der Liste jagdbaren Arten immer schwieriger wird. Auch für jagdbare Arten mit einer Vollschonung ist die Hegepflicht verbunden. Das gilt z.B. für den Luchs, die Wildkatze oder das Auerwild. Auch nicht jagdbare Arten profitieren, denn dem Kiebitz oder der Wiesenweihe ist egal, wer die Prädatoren bejagt, Hauptsache in seinem Brutgebiet.

Die Sicherheit und Selektivität einer Falle hängt nicht an der Frage, wer sie stellt, sondern an der Erfahrung, Ausbildung und Sachkenntnis des Fallenstellers. Mit welchem Recht qualifiziert der NABU hier die Kenntnis und Ausbildung der Jägerschaft ab, zumal der Erwerb des Jagdscheines in Hessen sowieso nicht zur Ausübung der Fallenjagd berechtigt? In Hessen ist dazu ein separater Sachkundelehrgang notwendig, die verwendeten Fallen müssen technisch geprüft und/oder zugelassen sowie dauerhaft gekennzeichnet sein. Also entweder ein JA oder NEIN zur Fallenjagd, aber bitte kein pseudomoralisches Geschwurbel.

„Die Jagd ist legitim“ so wird ausgeführt, „wenn sie zur Ernährung genutzt“ würde. Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Ringeltauben, ja so sogar die Krähen sind durchaus leckere Bereicherungen des Speiseplanes. Und mit Sicherheit ökologisch nachhaltiger erzeugt als eine polnische Hafermastgans oder ähnliches. Aber ach ja, die Populationsentwicklung… liebe Leute: schlagt erst mal das Wort im Biolexikon nach. Oder googelt. Die einfachste bedeutet: “Eine Population ist eine Gruppe von Individuen der gleichen Art, die aufgrund ihrer Entstehungsprozesse miteinander verbunden sind, eine Fortpflanzungsgemeinschaft bilden und zur gleichen Zeit in einem einheitlichen Areal zu finden sind.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Population_%28Biologie%29)

Dieses Areal wird nicht durch hessische Landesgrenzen definiert. Schon jetzt sorgen Graugänse im Nachbarland NRW für massive Ernteschäden und vermehren sich rasant. Dort sieht man eine Bejagung als unumgänglich an. In den Niederlanden wurden erst kürzlich 400.000 Graugänse ins Gas geschickt, ist das sinnvoll?
http://www.derwesten.de/region/raue-zeiten-fuer-graugans-co-id8519386.html#plx451034355
Auf die Frage, ob holländische Verhältnisse im Sinne der hessischen Naturschützer wäre, gab man sich salomonisch: „Zum anderen haben sich weder der NABU noch die holländischen Naturschützer für die dort gewählte Methode ausgesprochen, das war allein eine Entscheidung der dortigen Regierung. Die Entscheidung zur Gänseverfolgung kaum auf Druck von Nutzerverbänden zustande.“ Jaja, die bösen Nutzerverbände, die tatsächlich von ihrer Landwirtschaft leben wollen… nicht zu fassen. Und weil der Naturschutz das Jagdverbot durchgesetzt hat, müssen die armen Tiere ins Gas. Zusammengetrieben während der Mauser, wenn sie flugunfähig sind, dann wenn Jäger sie nicht schießen, weil das unwaidmännisch ist.
http://fuerjagd.de/2015/06/08/vergasen-statt-verwerten/

Ignoriert wird auch, das Arten wie Hase und Rebhuhn nur nach einer Bestandserhebung bei ausreichenden Besatzzahlen bejagt werden. Zu diesem Zweck hat der Deutsche Jagdverband WILD gegründet, das Wildtierinformationsystem der Länder Deutschlands. In diesen System werden Aaskrähe, Fuchs, Dachs, Marderhund, Feldhase und Rebhuhn deutschlandweit erfasst und kartiert. Dort werden auch Verfahren zur Bestandsermittlung standardisiert und erläutert, die Hasenzählung beispielsweise und das Verhören von Rebhühnern und Fasanen.
https://www.jagdverband.de/content/was-ist-wild

Es ist unbestreitbar, dass in manchen Regionen der Hase nur noch schwach bis gar nicht mehr vertreten ist. Das aber zu einem allgemeinen Rückgang zu machen, ist falsch. In nicht geeigneten Biotopen, in einem 100-Hektar-Maisschlag, findet man selbstverständlich keinen Hasen. Was aber im Umkehrschluss NICHT bedeutet, dass insgesamt keine Hasen mehr da sind. Sie sind nur woanders. Dort, wo gute Biotope sind, spricht nichts gegen eine Bejagung des Hasen. Die Entscheidung darüber darf ruhig den Personen überlassen werden, die vor Ort ihre Begebenheiten kennen und danach eine Bejagung festlegen. Weltweit übrigens ist der Hase mit geschätzt 3 Millionen Exemplaren nicht im mindesten gefährdet. Er fällt unter Anhang III der Berner Konvention und darf in einem Umfang bejagt oder genutzt werden, der seinen Bestand nicht gefährdet.

Über Jagen aus sportlicher Motivation diskutiere ich an dieser Stelle nicht, möchte ich sportlich schießen, dann gehe ich auf den Schiesstand. Trap und Skeet mit Schrot reichen da völlig oder eine Runde mit der großen Kugel im Schießkino oder auf die laufende Keilerscheibe.

Allerdings zeigt die Einstufung der Ringeltaube unter diesen Punkt wenig Sachverstand, ist sie doch nicht so harmlos, wie man denken könnte. Legitimiert ist die Jagd auf sie ja schon durch den Verzehr, Taubenbrüstchen sind eine Delikatesse, die sogar Sarah Wiener auf ihrer Speisekarte hat. Unterschätzen darf man auch nicht die Fraßschäden durch Ringel- und Türkentaube. Zu dieser Einschätzung kommt nicht nur die Jägerschaft, sondern das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald/Osteifel und das landwirtschaftliche Zentrum Baden Württemberg.
http://www.dlr-rheinpfalz.rlp.de/internet/global/themen.nsf/7683c11d82324367c1256ea600533a09/f28a6f2d7f423c47c125703e00440028?OpenDocument
http://www.lazbw.de/pb/,Lde/Startseite/Wildforschungsstelle/Ringeltaube

Wir Jäger sind auch keine Schädlingsbekämpfer. Oder Moralisten, die Tiere in gute und böse Lebewesen einteilen, allenfalls in jagdbar oder nicht, essbar oder nicht, überhandnehmend oder nicht. Weder bei Elster, Nil- oder Kanadagans. Wobei man sicherlich über die Faunenverfälschung durch die Neozoen Nil- und Kanadagans diskutieren sollte, denn zumindest die invasive Art Nilgans stellt eine Bedrohung für andere Brutvögel dar.
http://www.welt.de/wissenschaft/tierwelt/article131841596/Nilgaense-werden-in-Deutschland-zur-Plage.html

Speziell die größte hessische Stadt Frankfurt/Main hat damit wohl auch ihre Probleme.
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurter-parks-die-not-mit-der-nilgans-13599847.html

Zu guter Letzt bleibt die Frage nach Fasan und Krähe – essbar, guter Erhaltungszustand usw. – warum soll man diese Vögel nicht bejagen?

Ob diese politisch motivierten Forderungen von 120 Delegierten wirklich die Meinung von jenen , die im aktiven Naturschutz oft mit der Jägerschaft Hand in Hand arbeiten widerspiegelt, möchte ich bezweifeln.

Fazit: Wieder einmal weiß der NABU nicht ob er den Kuchen essen oder behalten will. Etliche Vogelarten erfüllen die von ihm selbst definierten Kriterien zur Bejagung. Sie werden zum Verzehr genutzt, die Population ist stabil oder steigend, Ernte -und Fraßschäden werden mit Bejagung vermieden. Eine wichtige Legitimation zur Bejagung hat er aber vergessen – auch der Artenschutz legitimiert die Bejagung von z.B. Nilgänsen – oder interessiert der mal wieder keinen?

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