Gut geschlafen, Jagdgenossen?

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Offener Brief eines FJD – Mitgliedes, mit unser aller Unterstützung, an den LJV Baden-Württemberg

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Der Terrier ist wohl schon müde….

Es ist verboten, die Jagdausübung vorsätzlich zu stören…… wer sich nicht daran hält begeht (beging) eine Ordnungswidrigkeit und muss(te) mit einer Geldbuße rechnen.
So oder ähnlich steht es in allen Landesjagdgesetzen von ganz Deutschland… ganz Deutschland??
Nein, eine kleine, giftgrüne Partei hat sich schon immer für die Legalisierung von Straftaten und deren Entsanktionierung eingesetzt: egal ob es um Cannabis oder Pädophilie ging. Jetzt hat sie im südwestlichen Ableger uns Jäger ins Visier genommen und bei der Gelegenheit gleich erst einmal den Ordnungswidrigkeitentatbestand der Jagdstörung aus dem neuen JWMG in Baden – Württemberg eliminiert – soweit ist nicht einmal der NRW Remmel gegangen.

Da hat sich der Bonde wohl auf alte Wackersdorfer Zeiten besonnen und seinen militanten Jagdgegnerwählern einen Jägermeister der besonderen Art eingeschenkt.

Überraschend ist die neue Sanktionslosigkeit der vorsätzlichen Jagdstörung als Ordnungswidrigkeit in Baden Württemberg nicht wirklich, das passt ins grüne Rechtsverständnis.

Das Kuriose daran ist vielmehr das Verhalten des LJV Baden – Württemberg:
Unser jagdliches Sprachrohr in die Politik ist plötzlich kehlkopflahm verstummt und hat weder auf meine persönliche Anfrage auf der Internetseite vom 11.06.2015, noch auf meinen Post vom 17.06. 2015 auf der Facebookseite reagiert, den Justitiar des LJV habe ich per sms am 11.06.2015 erfolglos um Auskunft gebeten, das von einem Jagdfreund, einem eifrigen Jagdnetzwerker, angeschriebene Ministerium reagiert ebenfalls nicht…

Hat man das etwa vor lauter verbandsgeschäftiger Wichtigkeit im legislatorischen Beteiligungsstadium übersehen? Hofft man, dass der große Lümmel Jägervolk es nicht bemerkt und nicht das Greinen beginnt?

Kollektives, über Grenzen konträrer Standpunkte hinausgehendes Schweigen hat ein Geschmäckle, wie es hier im Ländle heisst, ist aber durchaus auch beredt:
Hat der LJV im Herbst 2014 noch vollmundig eine Verfassungsbeschwerde gegen Teile des JWMG angekündigt, herrscht auch zu diesem Thema heute Ruhe im Revier, mit Verlaub, die Nordrhein-Westfalen haben da mehr Gesäß in der Jagdhose.

Überhaupt gewinnt man den Eindruck, dass seit der Demonstration Anfang März in Stuttgart eine gewisse Gleichmäßigkeit zwischen Verbandsoberen des LJV und dem Ministerium Platz ergriffen hat:

Zwei von drei Autoren des ersten juristischen Handkommentars zum JWMG sind Funktionsträger direkt aus der Führungsebene des LJV, ein Werk, das zwischenzeitlich vom Ministerium für alle nachgeordneten Fachbehörden in ausreichender Stückzahl angeschafft worden sein dürfte. Hier hätte die Chance bestanden, vielfältig juristisch fundiert die Schwachstellen des Gesetzes aufzuzeigen, stattdessen liest sich das Ganze idyllischer und friedlicher als die Löns’sche Heidedichtung. Wen wundert es, da tingeln Ministeriumsvertreter zusammen mit Verbandsoberen durchs Ländle um Kommunen, uns Ausbilder und Rechtslehrer in der Jungjägerausbildung auf das neue Recht zu schulen und einzuschwören, statt jedes Forum zu nutzen sich zu positionieren und Stellung zu beziehen.

Man zieht wohl inzwischen entspannt und bequem an einem Strang und ist zur Tagesordnung übergegangen, lässt sich wiederwählen, ehrt jagdliche Schützenköniginnen, legt Verbandsberichte vor, grinst in Kameras, erhöht sich die Jahresbeiträge ………

Ich kenne die Weise, ich kenne den Text,
Ich kenn auch die Herren Verfasser;
Ich weiß, sie tranken heimlich Wein
Und predigten öffentlich Wasser. (H.Heine)

Axel Fischer

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