Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg e.V. *
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Positionspapier Wolf Potsdam, 06. Dezember 2016
- Die Politik der Landesregierung ging bisher von der Annahme aus, Nutztierhaltung im Freien ließe sich mit einer unbeschränkten Vermehrung von Wölfen im Land Brandenburg vereinbaren. Es wird behauptet, durch Präventionsmaßnahmen könne ein ausreichender Schutz der Nutztiere vor Wolfsübergriffen erreicht werden.
Diese Grundannahme ist falsch. Wölfe und Nutztierhaltung im Freien sind miteinander unvereinbar. Dies entspricht der historischen Erfahrung der Menschheit, die den Wolf immer nur schärfstens bejagt und als Plage empfunden hat und den sie wirkungsvoll erst mit der Erfindung von Strychnin ausrotten konnte.
Dass Wölfe und Freilandhaltung von Nutztieren unvereinbar sind, hat auch die Erfahrung der letzten zehn Jahre in Europa bestätigt. In Frankreich haben sich alle Herdenschutzprogramme als letztlich nutzlos erwiesen. Erst die wiedereingeführte Jagd auf Wölfe (2015 wurden 36 Wölfe geschossen) hat zu einer Verbesserung der Lage geführt. Die Schweiz hat auf Empfehlung des Umweltrates bei einer Wolfpopulation von ca. 30 Wölfen den Abschuss von acht Wölfen genehmigt, weil sie nur dann in Zukunft Weidetierhaltung im Freien für möglich hält. Die norwegische Regierung plant 47 des auf 68 Tiere geschätzten Wolfbestandes im Jahr 2017 zu schießen, um die Zukunft der Weidetierhaltung in Norwegen nicht zu gefährden.
In Deutschland haben sich die Übergriffe auf Nutztiere in den vergangenen Jahren von Jahr zu Jahr nahezu jedes Jahr verdoppelt, trotz aller Schutzmaßnahmen, die ebenfalls mehr als verdoppelt wurden. Da Wölfe überaus schlaue Tiere sind (ihr Gehirn ist doppelt so groß wie das von Hunden), sind Schutzmaßnahmen nach kurzer Zeit für sie kein Hindernis mehr. Außerdem können Sie jederzeit auf andere Beutetiere und Gebiete ausweichen. Eine Verminderung der bereits heute ständig steigenden Wolfsschäden auf dem Land wird deshalb auch mit immer mehr und teureren Schutzmaßnahmen nicht erreicht werden. Mit vertretbarem Aufwand lassen sich Wolfsschäden nur dadurch reduzieren, dass „Problem-Wölfe“ geregelt zum Abschuss freigegeben werden.
- Das EU-Recht und die Berner Konvention verbieten die Jagd auf „Problem-Wölfe“ nicht. Frankreich, die Schweiz und auch Norwegen haben vorgemacht, dass der Wolf ohne Veränderung des Schutzstatus zur Schadensabwehr bejagt werden kann. Auch das Land Sachsen hat den Wolf bereits ins Jagdrecht übernommen. Brandenburg sollte dem jetzt folgen.
Davon abgesehen ist eine Anpassung des Schutzstatus des Wolfes an die veränderten
Bedingungen möglich und dringend geboten. Die Landesregierung selbst hat im Jahre
2014 in Brandenburg 120 Wölfe bestätigt. Bei der ebenfalls offiziell verlautbarten Vermehrungsrate von 30 % ergeben sich dadurch allein in Brandenburg mehr als 200 Wölfe im Jahre 2016 und nicht nur erneut „über 100“. Die Wölfe in den Bundesländern Sachsen (ca. 150), Niedersachen (ca. 100) und Sachsen-Anhalt (ca. 100) kommen hinzu. Gemeinsam mit der west- und ostpolnischen Population, die wiederum im Austausch mit der baltischen und russischen steht, kann von einer bedrohten Art keine Rede mehr sein. Der Schutzstatus des Wolfes ist deshalb zu verändern.
III. Die Akzeptanz der Wölfe in der ländlichen Bevölkerung schwindet rapide. Dies liegt unter anderem auch daran, dass es einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz bei Wolfsschäden nicht gibt. Alle Schadensersatzregelungen sind freiwillig. Der Geschädigte erscheint als Bittsteller. Dies ist in einem Rechtsstaat ein unerträglicher Zustand.
Soweit argumentiert wird, Schäden aus der Entwicklung der Natur müsse der Mensch grundsätzlich selbst tragen, ist dies im Falle des Schädlings Wolf falsch. Niemand verbietet geschädigten Menschen sich gegen Füchse, Ratten und Mäuse und deren Gefräßigkeit durch Abwehr der Schädlinge zu wehren. Das deutsche Recht kennt in § 34 StGB den rechtfertigenden Notstand, der es erlaubt, eine gegenwärtige Gefahr für das Eigentum abzuwenden. Auch § 228 BGB erlaubt jedes verhältnismäßige Mittel einzusetzen, um eine Gefahr für das Eigentum abzuwenden. Füchse, Ratten und Mäuse im Hühnerstall dürfen deshalb erschlagen werden. Wenn dies aufgrund einer Mehrheitsentscheidung für den Wolf nicht in gleicher Weise gelten soll, so muss der demokratische Rechtsstaat die dadurch geschädigte Minderheit schützen, indem sie vollen Schadensersatz zahlt und hierauf einen Rechtsanspruch gewährt. Ohne einen solchen Rechtsanspruch wird der Wolf auf dem Land keine Akzeptanz finden.
Die Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg fordern deshalb:
- Zur Gefahrenabwehr erfolgt die sofortige Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Somit können bei ganzjähriger Unterschutzstellung des Wolfs sog. „Problemwölfe“ unproblematisch von örtlichen Jägern geschossen werden. Die Abschussregelungen im Brandenburger Wolfsmanagementplan (2013-2017) sind dazu nicht praktikabel. Zweckmäßiger wäre die Klassifizierung als „Problemwolf“ nach den im Yellowstone-Nationalpark in den USA geltenden Regelungen. Danach wird der Wolf als problematisch angesehen, der sich Menschen, menschlichen Behausungen oder Nutztieren auf weniger als 100 Meter nähert.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung auf eine Veränderung des Schutzstatus des Wolfes hinzuwirken oder andernfalls die Berner Konvention zu kündigen.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, solange der Wolf geschützt ist, für alle durch den Wolf direkt oder indirekt verursachten Schäden einen gesetzlichen Schadenersatzanspruch zu schaffen. Zugleich müssen auch die durch Präventionsmaßnahmen entstehenden Kosten und Folgekosten in vollem Umfange ersetzt werden.
Ansprechpartner:
Christoph Rechberg (Mitglied des Vorstandes)
Seid doch ehrlich ihr wollt den Wolf ausrotten, darum gehts Euch doch. Noch nie was von Herdenschutzhunden gehört?
Komisch, dass es in der „pro-Wolf-Fraktion“ üblich ist „ausrotten“ zu verstehen, wenn ein sinnvoller Umgang gefordert wird. Und natürlich Herdenschutzhunde… Den Weidetierhaltern wird gerne vorgeworfen , man hätte seit 2000 Zeit gehabt, sich auf diese Situation vorzubereiten. Wir werfen aber genau das der Politik vor. Bundeseinheitliche Wolfsmanagementpläne, Regelungen zu HSH bez. KampfhundeVO, rechtslage bei Angriffen auf Nachbars Fiffi oder uneinsichtige Spaziergänger, Anzeigen wegen nächtlichem Gebell in Ortsrandlagen, wegen angeblichen Verstoßes gegen das TSchG, weil die Hunde draußen bleiben, Verbot seitens der VetÄmter bei milchproduzierenden Betrieben, Anpassung des Baurechtes – das alles war die Hausaufgabe der Politik. Setzen 6