Mit aller Härte des Gesetzes

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Beispielbild (c) Uschi Dreiucker/pixelio.der

Ein 29-jähriger Jäger hat einen elf Monate alten Mischlingshund erschossen – angeblich, weil er ihn mit einem Fuchs verwechselt hat. Das Tier war aber nicht weit entfernt von seinem Besitzer. Mit dem Halter lieferte sich der Jäger nach dem tödlichen Schuss obendreinvnoch eine handgreifliche Auseinandersetzung. „Wie sich im weiteren Verlauf herausstellte, war der Jäger offensichtlich nicht unerheblich alkoholisiert und zudem mit seinem Auto zur Jagd gefahren“, berichtet die Polizei.

„Auf jeden Fall muss sich der Jäger nun wegen in Frage kommender Verstöße nach dem Tierschutzgesetz, Trunkenheit im Straßenverkehr und möglichen jagdrechtlichen Bestimmungen verantworten“. Seine Alkoholisierung könnten für ihn nicht nur bedeuten, dass er seinen Führerschein erst mal abgeben muss. Auch „der Verlust seines Jagdscheines sowie der Verlust seiner Jagdwaffen stehen auf dem Spiel!“, so die Polizei.
In solchen Fällen fordern wir ein Vorgehen mit aller Härte des Gesetzes. Ohne Ressentiments, falscher Kameraderie oder fadenscheinigen Entschuldigungen. Wer alkoholisiert zur Jagd geht, verliert seine Zuverlässigkeit.  So einfach muss das sein.

http://www.mittelbayerische.de/region/kelheim/gemeinden/neustadt/alkoholisierter-jaeger-erschiesst-hund-21091-art1471468.html

Beispielbild: (c) Uschi Dreiucker/ pixelio.de

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