Positionspapier zur praxisgerechten Jagd

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Für die Erhaltung der Jagd in Deutschland

Für Jagd in Deutschland – wir sind unzufrieden mit der politischen Situation, mit dem Bild der Jagd in der Öffentlichkeit und der schleichenden Abschaffung unserer Rechte.

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Wir stehen für ein modernes, ganzheitliches Bild der Jagd und das Prinzip der Nachhaltigkeit. Nachhaltige Jagd bedeutet im Einklang mit der Natur handeln. Wir Jäger machen uns seit vielen Jahrzehnten verdient in der Biotoppflege und -anlage und beim Schutz aller Tierarten, die uns über das Jagdrecht zur Hege anvertraut sind. Dadurch unterstützen wir aber auch gleichzeitig viele Arten, die dem Naturschutzrecht unterliegen. Wir wollen die Artenvielfalt mit Hilfe von Schutz und Nutzung erhalten und verbessern.

Profiteure unserer Bestrebungen sind die gesamte Tier- und Pflanzenwelt in einem Lebensraum. Wir versuchen jenen Arten zu helfen, die Bestands- oder Entwicklungs-probleme haben.

Das geht nur, wenn die natürliche Regenerationsfähigkeit, eine breite genetische Basis und die Lebensräume unserer Wildarten erhalten bleiben. Ein weiteres Ziel ist die Nutzung der Synergie mit anderen nachhaltigen Wirtschaftszweigen, z.B. der Waldwirtschaft, ressourcenorientierter Bauwirtschaft und Landwirtschaft. Wir sind aktiv bei der Gewinnung von höchstwertigem Fleisch aus artgerechter Umgebung bei zeitgleichem Schutz und Schadensabwehr für Landwirtschaft, Tierseuchenprävention und Waldbau.

Wir wollen die Jagd nicht auf den Moment der Schussabgabe reduziert sehen. Jäger bieten mit ihrem freiwilligen Engagement der Gesellschaft vielfältige Leistungen in den Bereichen Wildbretgewinnung, Schadensvermeidung, Seuchenvorbeugung, Erhalt der Artenvielfalt, Lebensraumgestaltung, Vermeidung von Wildunfällen, Beseitigung von Unfallwild und vielen mehr.Pos2

Wir werden dafür kämpfen, dass unsere Jagdgesetzekeiner ideologisch geprägten Parteipolitik jedweder Couleur zum Opfer fallen. Wir wollen erreichen, dass die Jagd wieder ihren Platz inmitten der Gesellschaft erhält.

Wir fordern praxisgerechte Jagdgesetze in allen Bundesländern!
Daher verlangen wir die Berücksichtigung erweiterter Punkte über die bestehende geplante Jagdgesetznovellierung hinaus

  1. Aufnahme aller Wildtiere in das Jagdgesetz
    Wir akzeptieren keine Beschränkung auf Arten, die Schäden verursachen und nachhaltig genutzt werden. Wir Jäger sind keine Schädlingsbekämpfer, sondern Artenschützer. Dies betrifft insbesondere Wolf, Waschbär, Marderhund, Nutria, Mink, Goldschakal und Rabenvögel (Krähen, Elstern, Eichelhäher). Nur so kann gewährleistet werden, dass auf Populationsveränderungen schnell und effektiv reagiert werden kann. Der Katalog der Tierarten muss so gefasst sein, dass auf die unterschiedlichen Bedürfnisse möglichst vieler Arten kurzfristig eingegangen werden kann und regional eine angepasste Bejagung unbürokratisch ermöglicht wird.
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  2. Praxisgerechte und faire Regelungen des Wildschadensersatzes
    Wir Jäger fordern eine finanzielle Ausgewogenheit zwischen Grundeigentümern, Bewirtschaftern und Jagdpächtern. Wildschadensersatz muss kalkulierbar bleiben.
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  3. Wildschutz
    Wir fordern eine Erweiterung des Begriffes „Jagdschutz“ zur Regelung folgender Sachverhalte: Schutz des Wildes vor schädlichen und rechtswidrigen Einwirkungen, Schutz bestandsbedrohter Wildarten, Schutz des Wildes vor übermäßiger Beunruhigung durch Freizeitaktivitäten abseits von Wegen sowie ausdrückliches Bekenntnis zur Fütterung in Notzeiten.
    .Pos3.Nr4
  4. Umfassende Regelung für Hauskatzen
    Wir Jäger wollen keine Haustiere erlegen. Daher fordern wir eine umfassende Regelung der Kastrationspflicht, Registrierungs- und Chippflicht für Katzen sowie die Einführung einer Katzensteuer. Hier sehen wir die Halter und den Gesetzgeber in der Pflicht. Der Umgang mit größeren, verwilderten Katzenbeständen, die durch Programme wie TVRN nicht regelbar sind, muss auf den Gesetzgeber übertragen werden.
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  5. Ausweitung der Leinenpflicht für Hunde
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  6. Kirrerlaubnis
    Die Wildschweinbejagung muss tierschutzgerecht, selektiv und effizient sein. Eine intensive Wildschweinbejagung ist aus Gründen der Wildschadensverhütung und Tierseuchenprävention unumgänglich und damit auch ein wichtiges Anliegen der Landwirtschaft. Dabei müssen die Kirrverordnungen der Länder beachtet werden.
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  7. Jagd- und Schonzeitenverordnung beibehalten und erweitern.
    Jagd und Schonzeiten sind nach wildbiologischen Erkenntnissen und jagdpraktischen ErfahrungenPos4, Nr7re für jede Wildart festgelegt. Daran ist festzuhalten. Sie dürfen nicht einem sinnfreien Drang nach Vereinfachung bzw. Regulierung geopfert werden. Eine Ausweitung der Jagdzeiten auf Schalenwild ist abzulehnen. Für einen nachhaltigen Artenschutz ist es außerdem erforderlich, bestehende Schonzeiten wie z.B. beim Graureiher etc. zu überprüfen und auf die Bedürfnisse der einzelnen Reviere anzupassen. Je nach Bedarf sind derzeit geschonte Wildarten mit Jagdzeiten freizugeben.
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  8. Beibehaltung der Mindestreviergröße und Pachtzeiten – sinnvoller Natur- und Artenschutz braucht Stetigkeit
    Eine Verkleinerung der Reviergrößen birgt hohen Verwaltungsaufwand und begünstigt das Auseinanderreißen von Wildtierlebensräumen. Eine Verkürzung der Pachtzeiten verursacht ebenso enorme unnötige Kosten und ständiger Wechsel dient nicht dem Aufbau einer langfristigen Zusammenarbeit zwischen Pächter und Bürgern, Landwirten und Gemeinden. Zudem können von Jägern vorgenommene Biotophegemaßnahmen und das erwünschte Wildtiermonitoring nicht nachhaltig umgesetzt werden.
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  9. Übernahme des neuen §6 des Bundesjagdgesetzes in die Landesjagdgesetze
    Dies garantiert die Beibehaltung des Reviersystems und der Jagdgenossenschaften. Einen Antrag auf Befriedung eines Grundstückes durch juristische Personen lehnen wir grundsätzlich ab, da juristische Personen rechtlich gesehen kein Gewissen haben können.
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  10. Entbürokratisierung des JagdrechtsPos5,10,11
    Wir fordern eine Entbürokratisierung zur Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung. Dazu gehört die Rehwildbewirtschaftung ohne behördliche Abschussplanung, Übernahme von Aufgaben durch die Landesverbände, die mit jagdlichen Beurteilungen verbunden sind, Abschaffung der eigenständigen Jagdverwaltungen für die Eigenjagdbezirke eines Landes (BAWÜ)
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  11. Begriff der Waidgerechtigkeit beibehalten und den Hegebegriff fortentwickeln
    Der Begriff Hege umfasst heute die Biotophege und Wildhege und verwirklicht Ziele des Tier- und Naturschutzes hinsichtlich Biodiversität und Artenschutz bei nachhaltiger Nutzung. Die Hege betrifft sowohl Grundeigentümer als auch Nutzungsberechtigte. Waidgerechtigkeit ist kein traditioneller, sondern ein dynamischer Begriff, der die ethischen Grundpfeiler der Jagdausübung beschreibt. Unter Waidgerechtigkeit versteht man das Handeln des Jägers nach geschriebenen und ungeschriebenen Gesetzen. Die Waidgerechtigkeit soll außerdem dem Schutz der Wildtiere und der Natur dienen.Waidgerecht heißt auch, die Fachkenntnisse der Jagd, über die Wildtiere und die Natur zu besitzen. Es soll moralische Verpflichtung sein, sich gegenüber den Wildtieren, der Natur und auch den Mitjägern so zu verhalten, wie es der Anstand verlangt.Verschiedene Begriffe werden mit der Waidgerechtigkeit in Verbindung gebracht, wie z.B. das richtige Verhalten beim lebenden und am erlegten Wild, Jagdverhalten in der Winterzeit oder aber auch ein Nachsucheverhalten bei verletzten Wildtieren.Grundsätzlich soll vor allem jedoch der Respekt und die Ehrerbietung vor dem Schöpfer, der Natur und der Würde der Wildtiere zum Ausdruck gebracht werden.
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  12. Beibehaltung der tierschutzgerechten Hundesausbildung
    Hier hat Tierschutz längst oberste Priorität. Die Hundeausbildung untersteht einer ständigen verbandsinternen Kontrolle und Dokumentation. Daran ist nichts zu beanstanden. Um einen nach dem Jagdgesetz vorgeschriebenen, brauchbaren Jagdhund auszubilden, sind Saugatter, Schliefenanlagen und Wasserarbeit an der lebenden, vorübergehend flugunfähig gemachten, Ente unumgänglich.
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  13. Freistellung brauchbarer Jagdhunde von der Hundesteuer
    Wir haben in vielen Teilen Deutschlands überbordene Schwarzwildbestände- und Schäden. Diese werden mit ausgebildeten Jagdhunden bejagt, deren Besitzer neben den Kosten der Ausbildung und Tierarztkosten bei Verletzungen durch die Jagdausübung mit teilweise gravierender Hundesteuer belastet werden. Unsere Jagdhundeführer mit ihren geprüften und jagdlich brauchbaren Jagdgebrauchshunden erfüllen zu einem großen Teil Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen und der Allgemeinheit sowie dem Tierschutz und der Seuchenprävention dienen. Daher ist es für uns ein großes Anliegen, die Befreiung von der Hundesteuer für nachweislich brauchbare Jagdgebrauchshunde deutschlandweit durchzusetzen.
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  14. BaujagdPos6, nach 12
    Wir stehen zur Baujagd, denn das ist ein unverzichtbares Element der Niederwildhege. Die Baujagd mit speziell ausgebildeten Hunden, die durch hartnäckiges, lautes Vorliegen den Fuchs zum Verlassen des Baus bewegt oder unter Einsatz von Frettchen und Greifen, ist ein wichtiger und vor allem effektiver Schutz für Deichbau im Hochwasserschutz und für Gleisanlagen der Bahn! Die Baujagd mit Frettchen und Greif als stille Jagd, ist die einzige Alternative in von Kaninchen in Scharen bevölkerten Wohngebieten, auf Firmengeländen, in der Stadt oder auf Friedhöfen ohne Belästigung oder Gefährdung der Bevölkerung die Tiere zuverlässig zu bejagen und damit Gefährdungen zu minimieren.
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  15. Fallenjagd
    Fangjagd ist ein MUSS bei der Hege des Niederwilds und vieler bedrohter Arten im Naturschutzrecht.
    Fangjagd mit Lebendfallen ist die sicherste Methode, um Fehlfänge wie Haustiere oder geschützte Arten lebend und unversehrt freizulassen. Eine zweimal täglichen Kontrolle garantiert ein Höchstmaß an Tierschutz. Es kann sicher selektiert werden hinsichtlich Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand.
    Ein Verbot der Fangjagd ist eine nicht hinzunehmende Schwächung des Artenschutzes für bejagbare und nicht bejagbare Arten.
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  16. Trophäenjagd
    Ziel der Hege ist ein gesunder, auf einer breiten genetischen Basis ruhender Wildbestand, der den regionalen Gegebenheiten Rechnung trägt. Eine gute Trophäe kann Lohn hegerischer Arbeit sein, aber nicht Ziel.
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  17. Auswildern von Wild muss möglich sein
    Zur Wiederansiedlung, zum Bestandsschutz und Erweiterung des genetischen Pools von heimischen Wildtieren, muss eine Auswilderung, wenn es aus wissenschaftlicher und arterhaltender Sicht erforderlich erscheint, weiterhin möglich bleiben.
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  18. Nutzung von Schalldämpfern und Nachtzielgeräten
    Wir fordern die Anpassung des Jagdgesetzes hinsichtlich der Nutzung von Schalldämpfern im Hinblick auf die Gesundheit der Jagdausübenden und einer Minimierung der Beunruhigung anderen Wildes durch die Schussabgabe. Überall dort, wo heute Arbeitsschutz betrieben wird, gibt es bereits gesetzliche Regelungen über Schutz vor Lärm. Im Jagdrecht ist dies, anders als im Arbeitsrecht, noch nicht verankert. Zur deutlichen Erhöhung der Sicherheit und effizienterer Auswahl der zu erlegenden Tiere ist der Einsatz von Nachtsicht und –zielgeräten, speziell zur Schwarzwildbejagung, zuzulassen.
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  19. Gesetzliche Regelung für Nachsuchevereinbarungen und Handhabung von Wildunfällen außerhalb des eigenen Reviers
    Hier sollten seitens des Gesetzgebers tierschutzgerechte Regelungen gefunden werden, die zum einen private Wildfolgevereinbarungen ersetzen, zum andern klarstellen, wie und ob man z. B. bei einem Wildunfall in einem fremden Revier ein Tier auch ohne Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten erlösen darf. Die momentane Situation des Abwägens von Rechtsgütern sollte eindeutig definiert werden.
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  20. Bundeseinheitliche Regelung bei Wildunfällen
    Hier sollte im Sinne des Tierschutzes eine Meldepflicht bei Unfällen mit Wild- und Haustieren festgelegt werden.
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  21. Aufwandsentschädigung für Einsätze nach Wildunfällen
    Hier soll ein Regularium geschaffen werden, Tätigkeiten infolge von Unfällen, z.B. aufwendige Nachsuchen, Entsorgung von Fallwild oder Arbeitszeitausfall entschädigen zu können.
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  22. Flächendeckende Einführung einer Wildschadensausgleichkasse nach Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns
    Als Beispiel ein Auszug aus dem LJG Mecklenburg – Vorpommern § 27 Wildschadensausgleichskasse
    (1) In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wird eine Wildschadensausgleichskasse (Kasse) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Mitglieder der Kasse sind die Jagdgenossenschaften, die Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes (Eigenjagdbesitzer), die Pächter eines Jagdbezirkes und die Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.
    (2) Die Kasse hat die Aufgabe, Wildschäden zu verhindern und von Rot-, Dam- und Schwarzwild verursachte Wildschäden auszugleichen.
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  23. Erweiterung des Jagdschutzauftrages
    Die Belange des Jagdschutzes sollten nach bayrischem Vorbild gemäß Abschnitt VII Art. 40 – 43 des Bayerischen Jagdgesetzes geregelt werden.
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  24. Abschaffung der Jagdsteuer
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  25. Unterstützung bei der Aufklärung von Wilderei und Schonzeitvergehen
    Wir fordern Aufklärung von Vergehen gegen die Waidgerechtigkeit sowie eine Distanzierung von schwarzen Schafen in den eigenen Reihen. Wilderei und Schonzeitvergehen sind keine Kavaliersdelikte.
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  26. Abkopplung des Bedürfnisses zum Waffen/Munitionsbesitz vom aktuellen Lösen eines Jagdscheines
    Pos7.27Die Besitzerlaubnis von Munition und Waffen ist durch die Waffenbesitzkarte geregelt. Der aktuell gelöste Jagdschein berechtigt neben der Jagdausübung zum Erwerb von Langwaffen. Die Auslegung, das Recht zum Waffenbesitz an eine tatsächliche Jagdausübung zu koppeln, kommt faktisch einer Enteignung gleich, wenn ein Jäger aus beruflichen, gesundheitlichen, privaten Gründen zeitweise keinen Jagdschein löst.
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  27. Beibehaltung der Munitionswahl
    Wir sind für den Einsatz bleifreier Munition. Es muss aber sichergestell sein, dass die gleichen Leistungsmerkmale wie bei bleihaltiger Munition erreicht werden und die alten Waffen uneingeschränkt weiter benutzt werden können.  Bis dahin obliegt es dem Jäger, die geeignete Munition nach modernen Gesichtspunkten und Analysen selbst zu bestimmen. Wir legen Wert auf Sicherheit und Tötungseffizienz.
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  28. Einführung eines Schiessnachweises
    Schussfertigkeit ist unser Handwerkszeug, es sollte keinem Jäger zu viel sein, dieses zu pflegen. Nur eine sichere Schussabgabe gewährleistet tierschutzgerechtes Töten. Der Nachweis könnte durch Dokumentation auf einer Schießkarte erfolgen. Zumindest für die Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd sollte ein Nachweis der Schiessfertigkeit vorliegen. Eine mögliche Ausgestaltung wäre die Kopplung an die Schiessanforderungen der Jägerprüfung im den Jagdschein ausstellenden Bundesland, berücksichtigt werden sollte allerdings auch der Umfang der Jagdausübung.
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  29. Abschaffung der routinemäßigen Waffenkontrollen
    Darunter fällt nicht die Nachweispflicht über geeignete Aufbewahrungen gegenüber der Waffenbehörde. Bei Gefahr oder begründetem Verdacht gilt dies nicht, in diesem Falle sind Waffenkontrollen selbstverständlich.
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  30. Unschuldsvermutung muss auch für Jäger gelten
    Im Fall einer strafrechtlichen Ermittlung, wenn sie nicht in Verbindung mit Verstößen gegen das Waffenrecht steht, ist von einer Unschuldsvermutung auszugehen. Ein vorzeitiges Einziehen von Jagdschein und WBK ist daher abzulehnen.
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  31. Rechtliche Aufnahme der Jagdverbände als Natur- und Tierschutzverbände
    Aufgrund unserer Ausbildung und täglichen Praxis ist die Anerkennung aller Jagdverbände als Natur- und Artenschutzverbände schon lange überfällig. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung zu den klassischen, am Individualschutz orientierten Tierschutzverbänden.
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Nur in einer ganzheitlichen Betrachtung und unter Einbeziehung aller wesentlichen Forderungen kann es uns gelingen den natur- und tierschutzgerechten Auftrag einer nachhaltigen Jagd zu erfüllen. In Sorge um die Zukunft unserer Natur und Kulturlandschaft müssen wir uns von einer falschen Darstellung durch uninformierte oder ideologisch verblendete Medien distanzieren, von realitätsfernen Vorstellungen fundamentalistischer Jagdgegner nicht einschüchtern lassen und selbstbewusst für unsere Forderungen eintreten.

Für Jagd in Deutschland

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Foto © Andreas Hermsdorf  / pixelio.de, © Carina Ina Janine Grainer-Kaiser

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Ernst Kerber

Mark Oh, wie ihnen vielleicht schon aufgefallen ist, werden wir Jäger momentan praktisch NUR über den Haustierabschuss definiert. Jeder, der gegen Jagd und Jäger ist, fängt damit an, dass Jäger alle haustiere ermorden. Dass das nicht stimmt, steht auf einem anderen Blatt, aber erst mal wird gehetzt. Deshalb finde ich es völlig in Ordnung, dass die Verantwortung für wildernde katzen beim Gesetzgeber liegen soll. Da mit Sicherheit kaum ein Katzenbesitzer kastrieren lässt, oder chippen, geschweige denn registrieren (vor allem aus Angst vor einer eventuellen Katzensteuer, analog zur Hundesteuer) wird sich das Katzenproblem in nicht allzuferner Zukunft so massiv gestalten, dass kein Kuschelkurs mehr möglich sein wird. Dann liegt der schwarze Peter allerdings bei den Grünen und ich hoffe, dass das ein richtiger Rohrkrepierer für die betreibenden wird, dieser Katzenabschuss. Auf den ich persönlich übrigens schmerzfrei verzichten kann! Kein Jäger reißt sich um den Abschuss von Haustieren! Viele Jägerfamilien haben Katzen und die meisten haben auch Hunde.
Schießnachweis ist in Hinblick auf Tierschutz und waidgerechtes Jagen eine gute Sache, ich lege die Nachweise mit Kugel und Schrot schon seit Jahren freiwillig ab. Wer sich dem verweigert, ist kein fortschrittlicher Jäger!
Und Munitionswahl. Tja, sofern es praktikable Alternativen zu Blei geben würde, wäre mir das egal. ABer die gibt es derzeit nicht. Alle Ersatzmaterialien sind entweder genauso umwelttoxisch oder so extre teuer im Abbau und belasten beim Abbau stark die Umwelt, dass kein verantwortungsbewusster Mensch diese als Ersatz befürworten würde. Außerdem ist meines Wissens nach das Abprallverhalten der Ersatzmaterialien noch nicht hinreichend geklärt. Es gibt mit dem weichen Blei schon zu viele Querschlägerunfälle. Ob der Gesetzgeber wohl absichtlich dieses Unfallrisiko stark erhöhen will? Um dann anschließend sagen zu können: Jagd ist zu gefährlich, Jagd muss abgeschafft werden….
Just my two pence…..

Ingo Bierwagen

Klare Stellungnahme, die eigentlich von jedem Waidmann so geteilt werden können. Wir müssen dies nur auch richtig den Laien kommunizieren. Vor allem muss das Handeln in unseren Händen bleiben, wir sind schon viel zu sehr die Getriebenen geworden. Diskussion :ja! aber bitte auf Augenhöhe ohne weltanschauliche Verbiesterung auf beiden seiten!

Mark Oh

NAJA!!!

In den punkten 4, 27 und 28 wird wieder mal klein beigegeben, ohne NOt!

zu 4: Beibehaltung der Abschusserlaubnis für wildernde Hunde und Katzen! Natürlich müssen jäger hier natürlich sehr sensibel sein und nur bei absoluter notwendigkeit davon gebrauch machen

27: Bleihaltige Munition ohne Einschränkungen! Nicht so wischi Waschi dass in naher Zukunft nur noch Bleifrei erlaubt sein soll!

28: Schiessnachweiss ist reine Schikane! Keine Weiteren Bürden und Auferlegungen!

Diese Punkte entsprechend nachbessern, dann ist es ein gutes Positionspapier! In der Form leider nicht.

Peter Streng

Hallo Mark Oh,
was den Schießnachweis betrifft, pflichte ich Dir bei. Jeder Jäger sollte selbst so verantwortungsbewusst sein und den Schießstand oder das Schießkino aufsuchen um sich selbst zu kontrollieren und natürlich zu verbessern. Warum muss das verordnet werden. Da dieser Schießnachweis bei uns von Hessen Forst gefordert wird, habe ich mir im Schießkino den Nachweis bewusst nicht eintragen lassen. Ich habe etwas gegen die ständige Gängelei und die dauernde Bevormundung seitens des Gesetzgebers oder der Spielball von Politikern zu sein. Ich dachte aus diesem Grund wäre dieser Verein entstanden. Es wurde geworben mit dem Slogan: Wir wollen Kante zeigen! Wer legt denn jedes Jahr wieder seine Gesellenprüfung ab oder macht den Führerschein jährlich neu??? Es gibt sehr viele Beispiele. Ich denke das Positionspapier ist ein erster Vorschlag, an dem aber noch an einigen Punkten gearbeitet werden kann und muss. Ich bin froh, dass versucht wird, ein Zusammenschluss von gleichdenkenden zu organisieren, um in Zukunft wirklich was bewegen zu können.

Michael Korn

Kann ich so unterschreiben!

Katja Triebel

SEhr gute Positionen, insbesondere 26-30 betrifft auch jeden anderen Waffenbesitzer.

Top!

Sorry für die Schrift. ich kann diese hier nicht einstellen….