Achtung – Waschbären

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Gerne veröffentlichen wir hier eine Warnung vor einer neuen Masche der der „Jagdgegnerschaft“. Wir reden hier von einer Anstiftung zu einer Straftat!


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Jägerinnen und Jäger,

in letzter Zeit häufen sich in Hessen Anfragen von Privatpersonen bei Jägern mit der Bitte, sofort auf ihrem privaten Grundstück mit Fallen gegen eine akute „Waschbärplage“ vorzugehen. Dabei handelt es sich zumindest teilweise um Jagdgegner. Diese wollen damit „beweisen“ und in den Medien verkünden, dass wir Jäger auch während der Aufzuchtzeit des Waschbär-Nachwuchses bedenkenlos und ohne Rücksicht auf den Elterntierschutz-Paragraphen desB undesjagdgesetzes gegen diese invasive Art vorgehen und dabei billigend in Kauf nehmen, dass die Waschbärfähe von ihren Jungen weggefangen wird.

Auf diese Weise wollen diese „Tier- und Naturschützer“ Einfluss auf die künftige hessische Jagdverordnung nehmen. Ihr Ziel ist es, dass Waschbären eine lange Schonzeit erhalten und die Fallenjagd verboten wird. Ähnliche Aktionen mit dem gleichen Ziel hat es schon im Juni 2014 und im April 2015 in Mittel- und Osthessen gegeben.

Informieren Sie bitte möglichst umgehend die Mitglieder Ihres Jagdvereins über diese neue Masche, damit kein Jäger aus purer Gefälligkeit und Hilfsbereitschaft in diese Falle tappt.

Mit bestem Dank, freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil

Dr. Klaus Röther
LJV-Pressesprecher

Jäger-jagdgegner

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