Wieder einmal wird eine Jagdgesetznovelle unter Federführung der Grünen entworfen, einer Partei, die von 88,9 % der hessischen Bevölkerung nicht gewählt wurde. Es steht zu befürchten, dass der große Koalitionspartner CDU genausowenig Stellung dazu beziehen wird, wie es die SPD in Nordrhein-Westfalen getan hat.
Pünktlich zu Beginn der Ferien, am 24.7.2015 wurde die aktuelle Fassung des Entwurfs der geplanten Jagdverordnung dem Hessischen Landesjagdverband zugesandt mit einer Stellungnahmefrist bis zum 15. September 2015.
Wir fordern alle Jäger, alle Naturfreunde, alle Nutzer und Förderer des ländlichen Raumes auf, frühzeitig gegen diese Novelle zu protestieren.
Besonderes Augenmerk möchten wir auf Absatz 3 des Paragraphen 3 des Jagdverordnungsentwurfs richten: „Zur Beobachtung der Bestandes- und Besatzdichten einzelner Wildarten und ihrer Entwicklung soll die oberste Jagdbehörde einheitliche Monitoringverfahren bestimmen.“Mit dieser scheinbar harmlosen Formulierung wird die Möglichkeit geschaffen, Jäger zu verpflichten bei der Bestandserhebung einzelner Wildarten BUND und Nabu beteiligen zu müssen. Das grün besetzte Umweltministerium schafft so eine Möglichkeit das Jagdrecht dem Naturschutzrecht unterzuordnen und damit die Selbstverantwortung der Jägerschaft zu beschneiden. Zudem sollen auch private Naturschützer, oft mit viel Meinung aber ohne viel Wissen, ohne profunde Kenntnis von Wildbiologie und jagdlichen Notwendigkeiten, Mitspracherecht bei der Feststellung der Bejagbarkeit einzelner Wildarten erhalten.
Um unsere Meinung dazu kundzutun, stellen wir hier zwei Musterbiefe zur Verfügung, sowie eine Adressenliste.
Richten Sie ihren Protest an den Ministerpräsidenten Bouffier, die Umweltministerin Hinz und Vertreter der Parteien und des Umweltausschusses im Hessischen Landtag. Nehmen Sie außerdem ihren Kommunalpolitiker in die Pflicht.
Werden Sie laut!
Alle Informationen finden Sie hier:
https://fuerjagd.de/aktiv/aktionen/jagdgesetznovelle-hessen/