Die Wisente im Rothaargebirge

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Die ausgewilderten Wisente im Rothaargebirge dürfen nicht mehr frei durch die Wälder laufen. Das hat das Landgericht Arnsberg am Freitag entschieden. Die Richter gaben damit zwei Waldbauern Recht, die geklagt hatten, weil die Tiere ihre Wälder betreten und die Rinde der Buchen abgefressen hatten. Der Trägerverein des Wisent-Projekts müsse nun Maßnahmen ergreifen, damit die Tiere nicht auf die Grundstücke der Waldbauern kommen können, urteilten die Richter.
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-bad-berleburg-bad-laasphe-und-erndtebrueck/wisente-duerfen-nicht-mehr-frei-durchs-rothaargebirge-laufen-id11191285.html

Mit der Kasernierung des Schalenwildes als „Waldschädling“ hat man ja schon lange Erfahrung.

Doch wie sieht es eigentlich tatsächlich aus mit dem Status des Wisents?
Anhang IV der FFH Richtlinien ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Weil die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre „Lebensstätten“ nicht beschädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern in ganz Europa. Das bedeutet, dass dort strenge Vorgaben beachtet werden müssen, auch wenn es sich nicht um ein Schutzgebiet handelt.
http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/ffh-anhang-iv/

Damit steht dem Wisent der gleiche Schutzstatus zu, wie dem Wolf, dem Luchs oder dem Feldhamster.

Die EU hat damit dem Wisent durch die Aufnahme in den Anhang IV diesen gemeinschaftlichen Schutzstatus zuerkannt. Damit greift, wie beim Wolf, höchsten die „Problemwisentregelung“. Aber nur dann, wenn keine anderen Möglichkeiten wirksam sind, Schaden zu verhindern.
Im Klartext müsste das heißen: die Waldbauern müssen genauso wie die Nutztierhalter selber für ihren Schutz sorgen. Die Regelung von Entschädigungszahlungen ist Sache der Länder, in diesem Fall des Hr. Remmel.

Die Investitionen für die Errichtung der „Wisent-Wildnis“ werden zu rund 80 Prozent vom Verein und privaten Unterstützern aufgebracht. Weiter kann der Verein eine einmalige Unterstützung von 250.000 Euro aus Mitteln des Konjunkturpaketes II des Landes Nordrhein Westfalens) verbuchen.

Dem gegenüber stehen Kosten (am Bsp. Niedersachsen) von 450.000 Euro in 2015 für Präventionsmaßnahmen und 50.000 Euro für
 Billigkeitsleistungen bis zum Jahresende. In den Jahren 2016 und 2017 wird für das Wolfsmanagement jährlich mit Sachkosten in Höhe von ca. 800.000 Euro gerechnet. Davon sind schätzungsweise 510.000 Euro für Kosten im Rahmen der Richtlinie Wolf zu veranschlagen.
http://www.wisent-welt.de/tourismusmagnet-wisent-wildnis-am-rothaarsteig/zahlen-fakten/ http://www.agrarheute.com/steigende-population-soviel-kostet-der-wolf

In Deutschland leistet man sich den Luxus 300 Wölfe von 450 Wolfsberatern betreuen zu lassen, von unzähligen selbsternannten Experten ganz abgesehen. Die Zahlen der Nutztierrisse steigen, ganze Berufszweige sehen ihre Existenz gefährdet. Und trotzdem brummt die „willkommen Wolf“ Maschinerie.

Warum gibt es keine „Willkommen Wisent“, oder um einen echten Zuwanderer zu nehmen „Willkommen Elch“ Kampagne?

Damit das Ganze richtig verstanden wird: Es geht nicht um Bejagung. Es geht nicht um Gut und Böse. Es geht um die Frage, warum seitens einiger Naturschutzverbände ein 2-Klassen- Tierschutz betrieben wird!
WisentWolf

(c) ede/pixelio.de

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