Illegale Greifvogelverfolgung – Versuch einer Analyse

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mit freundlicher Genehmigung der Jagdschule Isaria

Der Habicht, der Vogel des Jahres 2015, wurde mit gutem Gespür für eine positive Medienwirksamkeit vom BUND gekürt und auf den Schild des Naturschutzes gehoben.

Bei allen erdenklichen Gelegenheiten wurde festgestellt, dass der schöne Greifvogel ein Opfer illegaler Verfolgung sei, der hierdurch in seinem Bestand bedroht ist. Zu den „Üblichen Verdächtigen“(Originalton NABU) zählten an erster Stelle wir Jäger, gefolgt von Tauben- und Hühnerzüchtern. Diese Angaben beeinflussten die Jagdgesetzgebung des Landes NRW maßgeblich. Viele Zeitungsberichte der letzten Jahre und zugehörende Aufnahmen demonstrierten die tatsächlich erfolgte brutale Verfolgung einzelner Greifvögel.

Ich bemühe mich, die genannten Zahlen einmal zu analysieren und zu relativieren.

Damit es ganz klar ist: Jeder illegal getötete Greifvogel ist einer zu viel. Jeder Bundesbürger hat sich an geltendes Recht zu halten. Das ist die Basis des Zusammenlebens vieler Menschen in diesem Staat und das gilt auch für die „Üblichen Verdächtigen“.

Auf dem Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland wurden im Zeitraum von 2004 – 2014 680 Straftaten durch Illegale Verfolgung von Greifvögeln entdeckt. Dabei kamen 1130 Vögel zu Schaden oder zu Tode (Internetangaben des NABU).

Der Anteil der Habichte wurde nicht angegeben, errechnet sich aber aus den Angaben anderer Untersuchungszeiträume auf ca. 10,5%. Das entspricht 118,65 Habichte in 10 Jahren auf dem Gesamtgebiet der BRD, oder 11,8 Habichte pro Jahr und Fläche BRD.

Zum Vergleich: In NRW wurden im Zeitraum von 2005 – 2013 700 geschädigte oder getötete Vögel aufgefunden, davon entfielen auf den Habicht 74 Individuen. (Internetangaben des NABU)

Das entspricht 74/8 = 9,25 Habichte/Jahr und Fläche NRW.
Das zeigt, dass in NRW der größte Anteil betroffener Habichte Deutschlands gefunden wird. Bei einem geschätzten Gesamtbestand von i. M. 13750 Paaren (Internetangaben NABU) =
27500 Habichten auf dem Gebiet der BRD, entspricht der Anteil der gefundenen geschädigten Individuen 0,00043 = 0,043%.

Bei einem geschätzten Gesamtbestand von 1750 Paaren (Internetangaben NABU) auf dem Gebiet von NRW = 3500 Individuen der Spezies Habicht, beträgt der Anteil der geschädigten Vögel 9,25/3500 = 0,00178= 0,178%.

Diese Zahlen sind nach meiner Meinung durch keinerlei Aktionen der Tierschützer weiter abzusenken, da es unter der Gesamtbevölkerung der BRD immer Menschen geben wird, die die uns gegebenen Regeln des Zusammenlebens ignorieren, insbesondere, wenn sie geschädigt wurden und meist einen großen Hass auf die Schadensverursacher aufbauen.

Der „Naturschutz“ sollte einmal die Reden von Hühner- und Taubenzüchter auf deren Veranstaltungen hören. Man tut sich oftmals völlig schwer, nicht sofort den Raum zu verlassen. Diese Seite muss aber gehört und auch verstanden werden. Naturschutz auf Kosten anderer, das geht gar nicht. Wer als Stadtkind Naturschutz betreibt und keinerlei Kontakt zu Nutztieren hat, kann das Verhalten dieser „Üblichen Verdächtigen“ offensichtlich nicht verstehen.

Wenn auf dem eigenen Huhn im Garten der Habicht sitzt oder der gleiche Vogel die eigenen Tauben, die dazu noch einen Wert von bis zu 10.000,00€/Stück haben können, bis in den Schlag verfolgt, sieht die Sache schon ganz anders aus.

Bei den vorgelegten und von mir ermittelten Zahlen kommt man doch stark ins Grübeln. Sollte da lediglich die Pressewirksamkeit dieses Themas die Geister des Naturschutzes erhitzen? Ich habe mir erlaubt, die Angaben im Buch „ Die Vögel des Rheinlandes (Nordrhein), ein Atlas der Brut- und Wintervogelverbreitung 1990-2000“, herausgegeben von der Nordrhein- Westfälischen Ornithologischen Gesellschaft, zu Rate zu ziehen. Ein aktuelleres Exemplar war leider noch nicht zu erhalten.

Die neueren Zahlen werden aber mit Sicherheit nicht schlechter, sondern besser als die vorgelegten sein. Danach lag die positive Arealverbesserung und damit die Bestandsentwickelung des Habichts im Rheinland zwischen den Jahren 1990 und 2000 bei + 51%, des Sperbers bei +214 %, des Mäusebussards bei +9%, des Turmfalken bei +10% und des Baumfalken bei +66%, des Roten Milans bei +69% und des Schwarzen Milans bei +250 %, um nur einige zu nennen.

Keine einzige Art wies eine negative Arealverbesserung auf. Wo, um Gottes Willen, nahmen die Naturschutzgruppierungen die rückläufigen Zahlen für die Bestandsentwickelung des Habichtes her, mit der sie immer wieder die Presse fütterten? Wie kamen die Naturschützer zu der Behauptung, dass die illegale Verfolgung viele Greifvogelarten in ihrem Bestand bedroht? Den vorliegenden Zahlen ist jedenfalls zu entnehmen, dass die „Illegale Verfolgung“, deren Opfer der Habicht ist, in keiner Weise einen Einfluss auf seine Bestandsentwickelung hat.

Das gilt auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer. Eine Dunkelziffer gehört aber ins Reich der Vermutungen und ist in ihrer Höhe nicht zu beziffern. Fest steht, dass alle von mir genannten Greifvögel europaweit, laut „ o. g. Atlas“ als „sicher“ in ihrem Bestand gelten. Lediglich die Turmfalken, sowie der Rote und der Schwarze Milan, werden hier in ihrer Bestandsentwickelung europaweit mit „zurückgehend“ angegeben, nicht aber auf dem
Gebiet des Rheinlandes (Nordrhein), Bayerns, der Schweiz und der Niederlande.

Und das alles einschließlich der immer wieder vorgetragenen Macht der „Dunkelziffer“. Ganz offensichtlich haben hier die Naturschutzverbände, wissentlich mit falschen Zahlen gewirkt und das, sehr öffentlichkeitswirksam.

In Zeitungsberichten wurden diese Zahlen einige Male ohne Angabe der Bezugsdaten wiedergegeben, sodass der Leser den Eindruck hatte, 1130 Habichte seinen in NRW, in einem Jahre, Opfer illegaler Verfolgung geworden und nicht 1130 Greifvögel in 10 Jahren und auf der Fläche BRD.

Das der Vogel des Jahres dabei nur mit ca. 10.5% zu Buche schlägt, wurde dem Leser vereinfachend vorenthalten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Hier sollte und soll ein Feindbild aufgebaut werden, dass die Meinung der Bevölkerung beeinflusst und vor allen Dingen für neue Mitglieder, deren Beiträge und Spenden wirbt. Nichts fördert so wirksam einen Gruppenzusammenschluss, wie das gemeinsame „Gegen etwas zu sein“. Und als Feindbild eignen sich nun mal die Jäger, Taubenzüchter und die Freunde des frischen Bio-Eies ganz besonders gut. Wenn das gleichzeitig die Jagdgesetzgebung im Sinne des Naturschutzes beeinflusst, umso besser. Dann dürfen diese Gruppierungen wieder einmal ein „Jägermeisterlein“ leeren.

Na dann: Prost!
(So geschehen bei einer Jubelfeier der „Naturschützer“, zum Inkrafttreten des neuen „Ökologischen Jagdgesetzes“ in NRW).

Wenn die Naturschutzgruppierungen zur frisch fröhlichen Hatz auf „Die üblichen Verdächtigen“ aufrufen und bis in die hintersten Ecken der Reviere stolpern, ohne Rücksicht auf bestehende Waldbetretungsverbote in Naturschutzgebieten, auf Eigentumsrechte von Landwirten, Forstwirten und Kiesgrubenbesitzern, erinnert mich das doch stark an Phasen
unserer unrühmlichen Staatsvergangenheit.

Auch hier wurde dazu aufgerufen, dass ein Teil der Bevölkerung die Linientreue des anderen Bevölkerungsteiles kontrollierte. So etwas ist das reinste Denunziantentum, das nicht durch den Jedermann-Paragraphen abgedeckt ist. Auch, wenn dieser Aufruf, wider Erwarten, rechtlich O.K. sein sollte, ist das Verhalten der „Naturschützer“ doch politisch sehr bedenklich und müsste einmal mit den einzelnen politischen Gruppierungen in unserem Staate besprochen werden.

Für solche Anregungen sind die bürgerlichen Parteien unseres Bundestages sicherlich sehr empfänglich und dankbar. Vor allen Dingen vor Wahlkämpfen. Es ist langsam an der Zeit, dass alle Aussagen und Zahlenangaben des Naturschutzes von uns überprüft und nötigenfalls öffentlich angeprangert werden. Die Presse muss endlich begreifen, dass sie durch falsche Angaben für die Zwecke des ideologisierten Naturschutzes missbraucht wird. NABU, BUND und das „Komitee gegen den Vogelmord e.V.“, hätten kaum Presseauftritte, gäbe es nicht die gemeldeten Missetaten und die „Natur des Jahres“.

Lasst und den Faktor „Missetaten“, sofern er die Jäger angeht, so weit wie möglich eliminieren. Den Faktor „Natur des Jahres“ sollten und werden wir zukünftig genauestens unter die Lupe nehmen und Fehlinformationen immer sofort medial begegnen.

Gerd Tersluisen
Obmann für Naturschutz der KJS Hubertus Recklinghausen
Obmann für Öffentlichkeitsarbeit des Hegeringes Gladbeck
gerd.tersluisen@hegering-gladbeck.de

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VAS

Leider ist der Bericht nicht richtig recherchiert. Wenn man zB Experten von Wolfspark Merzig fragt bestätigen diese, dass im Normalfall kein Wolf noch springt sondern weit. Des Weiteren findet man mehrfach Hinweise und Tipps, dass der Wolf problemlos von Herdern weg zu halten ist, wenn sich bei den Herden ein Esel befindet. Daher: bitte recherchieren sie besser und interpretieren weniger. Herzliche Grüße

fjd

Es ist anzunehmen, dass dieser Kommentar sich „verlaufen“ hat und zum Wolfsartikel gehört. Leider stöst er ins allseits bekannte „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“ Horn. Für einen Wolf ist ein Zaun von 120 cm nachgewiesenerweise kein Hindernis. Herdenschutzesel haben eine gewisse Wirksamkeit, wurden aber ursprünglich in den Ziegenherden in Südeuropa eingesetzt. Es ist im Hinblick auf die Haltungs- und Nahrungsbedingungen für Schafe in Deutschland nicht übertragbar. Mal ganz abgesehen avon, dass es zweifelhaft ist einen Pflanzenfresser zur Verteidigung eines anderen einzusetzen. Hier wird nichts interpretiert, sonder Fakten aufgezeigt.http://noteselhilfe.org/dokumente/Esel%20als%20Herdenschutztiere_neu.pdf