Kommt Wahlversprechen von Versprecher? Oder können wir sie beim Wort nehmen?
Die CDU in Baden-Württemberg hat jetzt die Gelegenheit, es zu zeigen.
Nun haben sie es geschafft.
Eine Koalition, über die man sich farblich und inhaltlich wundern kann, und die, wie wir es in Hessen ja erlebt haben, zumindest jagdrechtlich enttäuscht hat. Dort liegt das Ressort „Jagd“ aber auch in grünen Händen.
Aber- die CDU ist jetzt an der (Mit)Regierung in Baden-Württemberg und bekommt das „Ministerium für ländlichen Raum“ , und damit das Sachgebiet Jagd.
Nun bleibt es spannend, ob zumindest das Erinnerungsvermögen der CDU in Sachen der in Windeseile eingeführten Grün-Roten Jagdgesetznovelle noch standhält.
So versprach im März 2015 auf der Stuttgarter Jägerdemo Guido Wolf:
„… in 2016 könne die CDU …. das Gesetz nur besser machen.“
Jetzt, genau jetzt hat er die Chance – oder hat er sie schon verpasst?
Was gelten Versprechen vor der Wahl und wieviel sind sie nach der Wahl noch wert ?
Ein Minimalkonsens, wie bereits zu lesen ist, ist nicht akzeptabel.
So rebellierte der CDU-Fraktionschef Peter Hauk bereits 2014 gegen die anstehende Jagdgesetznovelle.
Als „Ausdruck der Entfremdung der Menschen von der Kulturlandschaft in Baden-Württemberg“ bezeichnete er die „grüne Jagdgesetznovelle” und kündigte an, mit Blick auf das Wahljahr 2016,“ dass Gesetze in diesem Land revidierbar seien.“
Wir als FJD fordern nun die CDU auf, erinnert euch und haltet euer Versprechen.
Darauf einen Jägermeister !
Zur Jagdrechtsreform 2015:
http://l.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fwww.focus.de%2Fregional%2Fstuttgart%2Flandtag-2000-jaeger-wollen-gruen-rot-den-marsch-blasen_id_4517806.html&h=rAQHxQtoZ