Pressemitteilung – Neue Jagdverordnung Hessen

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In der Wut verliert der Mensch seine Intelligenz.
(Dalai Lama)
In Anbetracht diesen Zitates und der empfundenen Ohnmacht als Stimmvieh verraten und verkauft worden zu sein, nun die Pressemitteilung der Grünen ohne weitere Kommentierung.

https://umweltministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/neue-hessische-verordnung-tritt-kraft

JAGD

Neue Hessische Verordnung tritt in Kraft

18.12.2015 Pressestelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Umweltministerin Hinz: „Die Jagd in Hessen ist weiterhin notwendig, wird aber stärker an der Wildbiologie ausgerichtet.“

„Die neue Hessische Jagdverordnung beinhaltet eine moderne Jägerprüfungsordnung und an die Wildbiologie angepasste Jagdzeiten. In Hessen wurde der Tierschutz bei der Jagd aufgewertet und gefährdete Wildtiere erfahren einen deutlich besseren Schutz. Außerdem wird Falknerinnen und Falknern erstmals ermöglicht, in Hessen ihre Ausbildung abzuschließen“, fasste Umweltministerin Priska Hinz heute die wichtigsten Neuerungen der Hessischen Jagdverordnung zusammen. Sie tritt Anfang Januar in Kraft, die neuen Jagd- und Schonzeiten gelten dann vom 1. April 2016 an. „Mit der vorliegenden Hessischen Jagdverordnung haben wir eine umfassende Rechtsgrundlage für die Jagdausübung in Hessen geschaffen, welche die art- und tierschutzgerechte Bejagung der Wildtiere noch verstärkt“, erläuterte die Ministerin.

Die Jagdverordnung wurde im zurückliegenden Jahr rege in der Öffentlichkeit diskutiert. Ministerin Hinz dankte allen Beteiligten für diesen lebhaften Meinungsaustausch. Im Rahmen der Anhörungen wurden fachlich begründete Einwände geäußert, die im weiteren Verlauf auch in die neue Jagdverordnung aufgenommen wurden. „Das Thema Jagd wird zwischen den Interessensvertretungen sehr emotional diskutiert. Mir war es daher wichtig, mit der notwendigen Neuausrichtung der Verordnung einen für alle akzeptablen Kompromiss zu finden. Alle sachlich nachvollziehbaren Argumente haben wir gehört und viele Punkte finden sich in der neuen Verordnung auch wieder. Diese sollte in dieser Form von allen mitgetragen werden können“, so Hinz.

Was hat sich verändert?

Bei bestandsbedrohten Arten wie zum Beispiel dem Rebhuhn wird die Bejagung künftig ausgesetzt. Bei allen Niederwildarten, beispielsweise dem Feldhasen, regelt die neue Verordnung, dass bei einer Bejagung ein ausreichender Besatz sichergestellt ist und bleibt. Während der Setz- und Aufzuchtzeit werden die Tiere neben dem gesetzlichen Schutz der Elterntiere auch durch eine allgemeine Schonzeit geschützt. Wildtiere, die stark gefährdet sind, dürfen nach der neuen Hessischen Jagdverordnung gar nicht mehr bejagt werden. Das gilt zum Beispiel für Iltis und Hermelin. Die Erhebung und Entwicklung des Tierbestandes, das sogenannte Monitoring, wird künftig in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Jägerschaft und Wildbiologen der Universität Gießen erfolgen.

Gleichzeitig führte die Umweltministerin aus, dass die Bejagung von Wildtieren einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz des Waldes und zur Gesundheit der Wildpopulation leistet. „Das wirkt sich natürlich positiv auf die Biodiversität in hessischen Wäldern aus“, betonte Hinz. Zudem können die Lebensgewohnheiten mancher Wildtiere direkte Auswirkungen auf das Umfeld der Bürgerinnen und Bürger haben: Wildschweine in Vorgärten, Verkehrsunfälle mit Wildtieren und Schäden auf Hessens Feldern und in den Wäldern sind wesentliche Gründe für die Notwendigkeit der Jagdausübung.

Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Jagdverordnung liegt auf einer grundlegenden Überarbeitung der jagdlichen Vorschriften und der Einführung einer neu strukturierten sowie modernisierten Ausbildung und Prüfung für die Jagd und Falknerei. „Das Angebot von lediglich zwei Prüfungsterminen pro Jahr für eine Jägerprüfung war einfach nicht mehr zeitgemäß. Künftig werden bis zu zwölf Termine im Jahr stattfinden“, sagte die Ministerin. Schon bei der jagdlichen Ausbildung wird das Wohl der Wildtiere künftig in den Mittelpunkt der Ausbildungsinhalte gestellt. „Wir halten gut organisierte Bewegungsjagden für eine effektive und artgerechte Bejagungsform für die hessischen Wildtiere. Daher ist es konsequent, dass wir von den künftigen Jägerinnen und Jägern in der Schießprüfung nun auch den Nachweis verlangen, dass sie zielsicher sich bewegende Wildtiere treffen“, erläuterte die auch für den Tierschutz zuständige Ministerin abschließend.

Kontakt für Pressevertreter

Pressesprecher:
Herr Mischa Brüssel de Laskay
Pressestelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Telefon: +49 611 815 1020
Telefax: +49 611 815 1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de

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