Service-Unternehmen für verpachtete Staats-Jagdreviere

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Bockkitz

von Wildmeister Dieter Bertram

Weil sich Jagdscheininhaber auch in Zukunft allen gesunden Spürsinn und Menschenverstand beim
Pachten von Staatsrevierfetzen in Nordrhein-Westfalen sogenannter „Rotwild- und Hochwildrevieren“, nach Möglichkeit erhalten sollten,schließe ich mit Beginn des neuen Jagdjahres eine  Marktlücke und gründe ein Unternehmen mit der Bezeichnung „Wildspurenservice  GmbH“.
Diese Firma gilt als Dienstleistungsunternehmen gleichermaßen sowohl für Jagdgenossenschaften
als auch für Staatsforstverwaltungen.

Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen mit der Herstellung von Reviergehacktem begonnen hat
– einer Masse, die weniger mit Revier und Jagdausübung zu tun hat, vielmehr an Indianer spielende
Kinder in Vorgärten erinnert – wird es in Zukunft immer schwerer, wildleere Reviere unter den
Hammer zu bekommen. Gerade für ausgeschossene oder auch noch nie besetzte Schalenwildreviere
ist mein „Wildspurenservice“ gedacht.

Der Ablauf geht folgendermaßen vor sich:

1. Verpächterin schließt vor der Jagdpachtausschreibung mit mir einen Vertrag darüber ab, mit
welchen Wildarten das Revier verpachtet werden soll.

2. Nun beginnt meine Arbeit, die Jagd mit den entsprechenden Wildzeichen für die Revier
besichtigung vorzubereiten.

2.1. Bei einem Rotwildrevier in der Größe zwischen 76 und 149 ha werden in der Regel bis zu drei Brunftplätze und entsprechende Fährten und Wechsel angelegt. Die Wechsel sind in einer Gebührenordnung gestaffelt aufgelistet, von Alttier mit Kalb (interessant bei „Rotwild als Wechselwild) bis zum nachweisbar 12jährigen Platzhirsch.

2.2. Fegestellen und Schlagstellen werden grundsätzlich nur an wertgeringem Laubholz (Birke, Erle)
durchgeführt.

3. In völlig wildleeren Revieren hat sich – gegen Aufpreis und genaue Terminabsprache – das
naturgetreue Schrecken von Rehwild bis zu 10 Stimmen bewährt.
Die höchsten Erlöse lassen sich mit meinen Hirschbrunftimitationen erlösen. Aus verständlichen
Gründen ist diese Maßnahme mit Vor- und Nachbrunft nur in den Monaten August bis Ende
November möglich.

4.  Für Schwarzwildreviere – auch bei geringem Wechselwild – werden von mir die Suhlen
naturgetreu versaut, so dass sie von echten Einständen nicht zu unterscheiden sind.

5.  Geringe Wildschäden in Getreide oder Kartoffeln werden auch gewissenhaft durchgeführt.
Dieser Verpächter-Kundendienst erstreckt sich zur Zeit ausschließlich auf Reviere geringer Größe in
Nordrhein-Westfalen. Je nach politischer Entwicklung sind meinerseits Zweigstellen in benachbarten
Bundesländern erwogen.
Für sogenannte „große Staatsjagden“ zwischen 150 und 249 ha ist eine Sonderliste ausgearbeitet,
die in den Gebühren wegen des höheren Aufwandes um 33 ½ % liegt.
Da Großreviere für Jagdgesellschaften (250 bis 299 ha) verhältnismäßig selten angeboten werden,
sind die dafür anfallenden Gebühren einstweilen noch nicht durchkalkuliert.
Mein Unternehmen soll nur kostendeckend arbeiten. Evtl. Überschüsse werden verwandt für

1.  die Erhaltung des Rotwildes und seiner Lebensräume,
2.  Seminare für Forstbeamte, deren Reviere verpachtet worden sind und bei denen dennoch der
Gedanke an Wild und Jagd erhalten werden soll,
3.  eine Rücklage für die Wildspurenservice GmbH, um einen Prozess gegen die Landesregierung
von Nordrhein-Westfalen zu führen. Die Anklage lautet Verstoß gegen § 1 LjagdGNW:
„Die Hege hat zum Ziel einen gesunden, artenreichen Wildbestand zu erhalten und es darf
grundsätzlich keine Wildart ausgerottet werden, es sei denn, dass die Bekämpfung einer Wild
seuche dies erfordert.“

Unser Schalenwild ist von keiner Wildseuche bedroht und doch schafft man durch Kleinstreviere
Verhältnisse, die nicht mehr den Lebensräumen von Wildtieren entsprechen und die Jäger,
besonders bei den großen Wiederkäuern, in die Nähe der Bekämpfer von Schadinsekten rückt.

Je nach Können des Revierinhabers wird die Manipulation der „Wildspurservice GmbH“ nach einer
Frist zwischen 8 Tagen und 4 Jahren entdeckt, wobei wir an die Verpächterin die Empfehlung
geben, nur auf 25 Jahre ohne Rücktrittsmöglichkeit zu verpachten.  Aber auch dann, nachdem die
Pächter sich geprellt fühlen, lässt mein Kundendienst die Verantwortlichen nicht im Stich. Ich
arbeite eng mit der Landesvereinigung der Berufsjäger zusammen.
Durch zuverlässige Männer werden Aufbrüche der jeweils verpachteten Wildart im Revier in der Weise ausgelegt, dass sie mit Sicherheit durch den Pächter gefunden werden und somit der Verdacht der Wilderei gegeben ist.
Hierbei ist schwerpunktmäßig an Reviere gedacht, die ohne ausreichenden Wild- und Jagdschutz
sind. Es können dann – je nach Wunsch und Preisklasse – durch Zeitzünder imitierte Büchsenschüsse,
gegen Aufpreis mit Kugelschlag, gezündet werden.

Bevor mit der Arbeit der „Wildspurenservice GmbH“ begonnen wird, möchte ich jeden pachtfreudigen
Jagdscheininhaber warnen, und er möge bei der Revierbesichtigung vor der Pachtung darauf achten, ob er es mit bnatürlichen Wildbeständen zu tun hat oder mit der „Wildspurenservice GmBH“.
Als letzte Hilfestellung soll mitgeteilt werden, dass es sich bei der von meiner Firma verteilten Losung aller Wildarten um Nachbildungen handelt. Ein bekannter Süßwarenherstellerhat nach einem von mir gelieferten Losungskasten täuschende Imitationen geschaffen.

Der Unterschied zur tatsächlichen Losung ist eindeutig  am Geschmack festzustellen.

Ich fühle mich zu dieser Information zum 01. April eines jeden Jahres der Jägerschaft gegenüber
verpflichtet, da ich nicht nur Unternehmer, sondern auch Jäger bin.

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