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Artgerecht ist nur die Freiheit?

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Artgerecht ist nur die Freiheit?

Unbekannte haben in der Nacht zum Samstag 150 Hirsche aus einem Wildgehege in Bad Ditzenbach im Kreis Göppingen freigelassen.

Pressemitteilung der Polizei

Ulm (ots) – Bislang Unbekannte beschädigten in der Nacht zum Samstag den Zaun eines Wildgeheges bei Gosbach. Die etwa 150 Tiere verließen danach die Umzäunung und hielten sich teils auf der Kreisstraße 1447 zwischen Gosbach und Unterdrackenstein auf. Zu einem Verkehrsunfall kam es glücklicherweise nicht. Ein Verkehrsteilnehmer wurde rechtzeitig auf die Tiere aufmerksam und meldete die Gefahrenstelle gegen 02.30 Uhr der Polizei. Diese sicherte den Verkehr ab und verständigte Mitarbeiter der Wildmanufaktur. Sie waren während der Nacht und bis in den Vormittag hinein damit beschäftigt die Tiere wieder einzufangen. Die Polizei Geislingen/Steige hat die Ermittlungen aufgenommen.

Vor einigen Tagen wurde in Österreich gleichfalls Damwild nach Zerstörung des Zaunes in die „Freiheit“ entlassen. Die Hintergründe und Urheberschaft sind bislang noch unklar, Einigkeit besteht dagegen, dass die Verursacher im Lager der Tierrechtler und Jagdgegner zu finden sind.

Darüber, dass ein Leben in Freiheit artgerecht ist, besteht wohl innerhalb aller Beteiligten Einigkeit.

Allerdings muss ein Leben als Nutztier, bei dem die Grundbedürfnisse der Tiere hinsichtlich Sozial- und Bewegungsverhalten, Platzangebot bietet, das Rückzugsmöglichkeiten und weit reichenden Auslauf bietet, wie es das Tier auch im natürlichen Umfeld vorfinden würde, auch keine Qual sein. In Damwildgattern herrscht ohnehin schon mehr Freiheit , als auf Bauernhöfen oder bei sonstiger Tierhaltung. Damwild wird nicht in Stallungen gehalten, sondern lebt rund ums Jahr draußen, meistens auf großzügigen Grasflächen mit nur minimaler Zufütterung von Heu. Außerdem stellt sich noch die Frage, ob es ein Gatter war für Zucht und Fleischgewinnung oder ob es ein Zoogatter war, wo das Wild für die Besucher zum Anschauen gehalten wird.

Aber kommt den angeblichen Vertretern des Tierrechtes nicht in den Sinn, welche Folgen solche „Befreiungsaktionen“ haben?

Abgesehen von der Verkehrsgefährdung auf der Kreisstraße und der nahegelegenen A8 haben diese Tiere nie gelernt sich in der Natur zu bewegen und Gefahren zu erkennen. Die Suche nach Futter ist für sie mit dem Menschen verbunden und dessen Nähe werden sie auch suchen, wenn das Futter knapp wird, wovon in der kommenden, kalten Jahreszeit ausgegangen werden muss. Tierrechtler vom Feinsten, eine wie üblich undurchdachte, tierschädigende Aktion, von Gefahrensituationen für Menschen und Sachbeschädigung ganz zu schweigen.
Vor dem Tode bewahrt haben sie die Tiere übrigens auch nicht, denn außerhalb eines Bewirtschaftungsbezirkes ist Damwild unter Berücksichtigung der Jagd- und Schonzeiten zu erlegen, sobald der Eigentumsanspruch des Besitzers erlischt. Dies kann aktiv durch Aufgabe des Besitzanspruches geschehen, wenn die Tiere sich nicht einfangen lassen. Nach Aufgabe des Besitzanspruchs werden die Tiere, in Abstimmung mit der UJB, jagdbar. Pseudotierschutz vom Feinsten eben.

Auch der Aspekt der Faunenverfälschung sollte (sh. Mink) nicht außer Acht gelassen werden.

Fatal  für den Halter ist aber der trotzdem für 6 Wochen anstehende Versicherungsanspruch im Falle von Schäden und Unfällen.

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