Ist das noch Jagd?

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An die tausend Fasanen und Rebhühner wurden aus Aufzuchtvolieren in die Freiheit entlassen und kurz darauf fand eine Jagd auf diese ausgewilderten Tiere statt, bei der ein kleiner Teil des Flugwilds auch erlegt wurde. Soweit die vermeintlichen Tatsachen, die von österreichischen Tierrechtlern um den justizbekannten Martin Balluch seit Tagen durch die Medien geschleift werden.

Selbstverständlich werden pauschal neben den Teilnehmenden sämtliche anderen Jäger mit in diesen Topf geworfen und verurteilt.

Verurteilt wofür?

Wenn die vorgeschriebene Zeit von zwei Wochen zwischen Freisetzung und Bejagung eingehalten wird, erlaubt der Gesetzgeber in Österreich diese Jagd. Ob der Betreiber der Jagd diese Frist eingehalten hat, weiß niemand, die Tierrechtler unterstellen, dass die Fasanen und Rebhühner erst direkt vor der Jagd freigesetzt wurden, beweisen können sie es aber nicht. Das möchten und können wir nicht beurteilen.

Die Jagdgesetzgebung in Deutschland ist in diesem Kontext – und von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich – ganz erheblich schärfer. So lautet die Regelung in NRW zum Beispiel:

„Das Aussetzen von heimischem Feder- und Haarwild (außer Schalenwild) in die freie Wildbahn ist ausschließlich zur Bestandsstützung oder Wiederansiedlung in Jagdbezirken und nur mit schriftlicher Genehmigung der Unteren Jagdbehörde zulässig. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn biotopverbessernde Hegemaßnahmen für die auszusetzende Wildart nachgewiesen wurden und die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung ihr Einvernehmen erteilte. Für aufgezogene Fasane aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagdbezirkes gelten Sonderregelungen. Nach der Auswilderung von Fasanen und Stockenten dürfen diese Wildarten im betreffenden Jagdbezirk frühestens im nächsten Kalenderjahr bejagt werden.“

Soweit die rechtlichen Unterschiede. Die Frage, die man sich als Jäger beim Vergleichen dieser Vorschriften allerdings ziemlich sicher stellen wird, ist diese:

Ist etwas, was gesetzlich erlaubt ist, auch gleichzeitig moralisch und ethisch korrekt? Entspricht es den ungeschriebenen Gesetzen der Waidgerechtigkeit?

So sehr Martin Balluch sonst auch polarisiert mit seinen Thesen und Aktionen, in diesem Fall liegt er mit seiner Einschätzung unserem Gefühl nach absolut richtig.

Es ist auf jeden Fall keine Jagd, nicht im wirklichen und wahren Wortsinn, was dort passiert ist. Es war eher ein Schlachten per Schrot, eine Verfolgung von naturunerfahrenen Vögeln, die während ihrer Aufzucht nicht gelernt hatten, Deckung anzunehmen, Gefahren auszuweichen, versteckt zu bleiben, bis der Feind vorbeigegangen ist. Diese Vögel flogen einfach auf und wurden beschossen. Für uns und die meisten Jäger, die wir kennen, hat sowohl die Gatterjagd  im Kleingatter als auch die Jagd auf solche ausgesetzte Zuchttiere mit unserem Verständnis von waidgerechter Jagd nichts zu tun und ist damit grundsätzlich abzulehnen.

 

 

 

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