Folgende Pressemitteilung erreichte unsere Redaktion heute.
Natürlich halten wir euch dieses Beispiel der Politik nicht vor, in dem sich zeigt, wie einfach Statistiken, die ein unschönes Bild auf die eigene Wähler zeichnen könnten, angepasst werden.
So sehr das Titelbild für einige etwas drastisch sein mag, so deutlich zeigt es wie sehr Wild unter wildernden Hunden leidet.
Hessisches Umweltministerium lehnt die Aufnahme von gerissenen Wildtieren durch wildernde Hunde in die jährliche Streckenliste ab
Das hessische Umweltministerium weigert sich, die Zahl der von wildernden Hunden gerissenen Wildtiere in die jährliche Streckenliste aufzunehmen. Das begründete Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) Ende Februar in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Wiebke Knell unter anderem damit, dass die Jagdbehörden die Streckenmeldungen der Jäger „nur sehr eingeschränkt verifizieren“ könnten und diese deshalb „wenig belastbar“ seien. Hinz geht also indirekt davon aus, dass die Jäger bei den Streckenlisten mogeln.
Außerdem bezweifelt die Umweltministerin, dass die Jäger das nötige Fachwissen hätten, „um ein gerissenes Reh zweifelsfrei einem wildernden Hund als Täter zuzuordnen“. Dazu seien „Expertenwissen oder unmittelbare Augenzeugen notwendig“. Denn in Hessen seien „Wölfe, Luchse, wildernde Hunde und Füchse grundsätzlich als Prädatoren für Rehwild denkbar“. Laut offiziellem Luchsbericht wurden jedoch 2017 in Hessen nur vier Luchse bestätigt. Wölfe durchstreifen nur ganz vereinzelt das Land. Luchs- und Wolfsrisse dürften deshalb eher selten vorkommen.
Die liberale Landtagsabgeordnete Knell betonte in ihrer Anfrage an die Ministerin, dass „vor dem Hintergrund der Vielzahl der von wildernden Hunden gerissenen Wildtiere genauere Angaben notwendig sind“. Bisher wird in der hessischen Streckenliste unter „Fallwild“ allerdings nur zwischen „verunfallt“ (Verkehrsopfer) und „sonstigen“ Todesursachen unterschieden. Weil aber jährlich bis zu 3200 Rehe unter „sonstigen Todesursachen “ aufgeführt werden, hatten schon im Mai 2015 die Jagdvereins-Delegierten beim hessische Landesjägertag aufgrund eines Antrags der Jägervereinigung Oberhessen (JVO) gefordert, von wildernden Hunden gerissenes Wild gesondert auszuweisen.
„Wir wollen mit konkreten Zahlen die Diskussion um wildernde Hunde versachlichen und das ganze Ausmaß dieser Tierschutzproblematik deutlich machen“, begründete der Vorsitzende der Jägervereinigung, Helmut Nickel, seinerzeit den Antrag. Viele Rehe mit „sonstiger“ Todesursache seien wahrscheinlich von Hunden gerissen worden. Man habe daher in dem Antrag gefordert, die Streckenliste und in die Abschussliste mit einer Spalte „wildernde Hunde“ als Fallwildursache aufzunehmen.
Die hessischen Grünen wollen den Abschuss von wildernden Hunden jedoch verbieten oder stark einschränken. Konkrete Risszahlen wären dabei offenbar eher hinderlich. Erst Mitte Februar veranstaltete die Öko-Partei im Landtag ein „Fachgespräch“ zum Thema „Passen Haustierabschuss und Fallenjagd noch in unsere Zeit?“
Abbildung: Jagdpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Hessen, Wiebke Knell