Am 13.08.2015 wurde der unter https://fuerjagd.de/aktiv/aktionen/jagdgesetznovelle-hessen/ abrufbare Musterbrief an Hr. Ministerpräsident Volker Bouffier, Fr. Staatsministerin Priska Hinz sowie an 10 weiteren Vertreter von Parteien und Ausschüssen im hessischen Landtag versandt.
Die bisherigen Raktionen möchten wir unseren Lesern nicht vorenthalten:
09.09.2015 – Ursula Hamman, Grüne/Bündnis’90
Sehr geehrter Herr Greife,
vielen Dank für Ihr Schreiben an unsere Fraktion zum Jagdrecht in Hessen. Als zuständige Sprecherin möchte ich dazu Stellung nehmen.
Wir GRÜNE schätzen grundsätzlich das Engagement der Jägerinnen und Jäger, die sich durch die Hege in Wald und Flur um Naturschutzbelange sorgen und sich fachlich intensiv damit auseinandersetzen. Ein modernes Jagdrecht stellt für uns jedoch auch ein umfassendes Themengebiet dar, bei dem die Belange der Jagd, des Tierschutzes wie auch die Belange des Naturschutzes gleichermaßen einzubeziehen sind. Für unsere Überlegungen sind zudem wildbiologische Erkenntnisse von großer Bedeutung. Daher sind wir bestrebt, eine Balance zwischen den unterschiedlichen Nutzungsinteressen der Forstwirtschaft, der Jagd, der Landwirtschaft, dem Naturschutz, dem Tierschutz sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Jägern selbst herzustellen und werden uns nach diesem Sinne bei den Verhandlungen im Rahmen der neuen Jagdverordnung einsetzen.
Das Hessische Jagdgesetz hat gemäß Koalitionsvertrag in seiner derzeitigen Fassung Bestand. Allerdings wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Regelungen zur Tötung wildernder Hunde und Katzen einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen wird. Dies könnte ggf. eine Artikelgesetzänderung im bestehenden Jagdgesetz bedeuten.
Außerdem ist ebenfalls vereinbart, die Liste der jagdbaren Tiere in der Hessischen Jagdverordnung auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und auf dieser Grundlage die Jagd- und Schonzeiten bei einzelnen Tierarten zu modifizieren. Daher wurde aktuell die anstehende grundsätzliche Neustrukturierung der jagdrechtlichen Verordnungen zum Anlass genommen, entsprechende fachliche Überarbeitungen durchzuführen. Beispielsweise ist beabsichtigt, dem Wald-Wild-Konflikt, der vielerorts negative Folgen für den Waldbau darstellt, durch eine Verlängerung der Jagdzeiten bei Schalenwild Rechnung zu tragen.
Eine weitere Intention ist es, die Jagd- und Schonzeiten den modernen wildbiologischen Erkenntnissen anzupassen. Diese Vereinbarungen sollen dazu führen, dass einige Tierarten künftig kürzer bzw. nicht mehr bejagt werden können. Gerade die bestandsbedrohten Tierarten sind uns bei der Neugestaltung der Verordnung wichtig. Daher wird beispielsweise beim Feldhasen zum Schutz der Bestände ein Monitoring eingeführt und eine Bejagung nur noch bei ausreichenden Besätzen erlaubt sein. Der Feldhase ist laut Roter Liste weiter im Rückgang. Zudem soll es eine ganzjährige Schonzeit für das Rebhuhn (s. Rote Liste) geben, da trotz Bejagung bei ausreichenden Besätzen die Bestände sich nicht erholt haben, sondern weiter zurückgegangen sind. Die Ampelbewertung der Staatlichen Vogelschutzwarte ergibt hier eine Tendenz zur Verschlechterung. Im vergangenen Jagdjahr 2013/2014 wurden in Hessen 14 Rebhühner erlegt.
Wir GRÜNE gehen die Veränderungen nicht mit ideologischen Vorstellungen, sondern mit wildbiologischen Erkenntnissen an. Im Übrigen waren in der Vorbereitung der Verordnung Mitglieder des Landesjagdverbandes ebenso eingebunden wie die Staatliche Vogelschutzwarte, Umweltverbände und ein Wildbiologe.
Die Vergasung von Wildgänsen (Graugänsen) in Holland, die Sie in Ihrem Schreiben ebenfalls kritisieren, wird auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag und mir als natur- und tierschutzpolitischen Sprecherin strikt abgelehnt. Diese unsägliche Maßnahme ist tierschutzpolitisch unakzeptabel und auf Grundlage der bisherigen Informationen von den zuständigen holländischen Behörden zu verantworten.
Jedoch eignet sich dieses Vorgehen in den Niederlanden keinesfalls als Begründung für eine Kampagne gegen den Schutz von Graugänsen, wie wir sie auch bei uns in Hessen aus guten Gründen anstreben.
Hierbei ist auch anzumerken, dass in Hessen andere Voraussetzungen vorherrschen als in Holland oder in der norddeutschen Tiefebene, da hier nicht annähernd mit so großen Populationen zu rechnen ist wie im Norden. Zudem handelt es sich bei den in Hessen im Winter auftretenden Graugänsen überwiegend um Zugvögel.
Außerdem kommt es durch die Bejagung der Graugans immer wieder zu traurigen Konsequenzen in Form von auch bei uns im Hessischen Ried nachgewiesenen Fehlabschüssen nordischer Gänse, wie etwa von Bläss- und Saatgänsen. Darüber hinaus führt eine Bejagung erwiesenermaßen zu hohen Fluchtdistanzen aller im betroffenen Revier sich aufhaltender Gänsearten. Mit der Konsequenz, dass die Tiere wegen des damit verbundenen ständigen Scheuchens noch mehr fressen und auch andere, teils stark gefährdete Arten in diesen vielfach ökologisch hoch sensiblen Gebieten beunruhigt werden.
Probleme wie Verschmutzungen an Badeseen sind wegen der Brutzeiten ebenfalls nicht durch Bejagung zu lösen. An stadtnahen Gewässern sind diese Probleme durch Fütterung der Gänse oft sogar hausgemacht. Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen sind in Hessen dagegen kaum belegt und wenn, dann tiergerechter zu lösen als durch Bejagung.
Falls es Maßnahmen im Umfeld des Amsterdamer Flughafens Schiphol gibt, dürften diese wohl aus Gründen der Flugsicherheit erfolgen und sind damit ebenfalls kein Argument gegen eine Veränderung der Jagdzeit in Hessen.
Wir sind sicher, dass wir auf Grundlage dieser zahlreichen Hintergründe die Vereinbarungen betreffend der Jagdzeiten in Hessen zu einer guten und vertretbaren Lösung kommen werden, die sowohl den Interessen der Jagd, als auch des Umwelt- und Tierschutzes gerecht wird.
Für weitere Fragen und Gespräche stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Hammann, MdL
Sprecherin für Europapolitik, Naturschutz und Tierschutz,
Vizepräsidentin des Hessischen Landtags
21.08.2015 – Heiko Kassecker, CDU
Sehr geehrter Herr Greife,
Sie hatten mich bezüglich der geplanten Veränderungen in der Verordnung des hessischen Jagdrechtes angeschrieben. Derzeit werde ich von verschiedenen Seiten aus dem Kreis der Jägerschaft darauf angesprochen.
Ausgelöst sind die Stellungnahmen offenbar durch eine erste Beteiligung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung. Insofern ist es richtig, dass Sie Ihre Kritik, Anregungen und Bedenken an eine breite, politische Gruppe schicken. Nach Abschluss dieser ersten Beteiligung wird eine intensive Diskussion auch mit den Mitgliedern des Fachausschusses stattfinden. Im Anschluss daran berät die Fraktion über die geplanten Änderungen.
Wir haben in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, dass es keine Änderungen an dem hessischen Jagdgesetz geben wird. Unabhängig davon müssen aber auch Veränderungen der Verordnung angemessen und sinnvoll sein. Dafür dient dieser Beteiligungsprozess, und ich hoffe, dass wir am Ende für alle Beteiligten eine gute Lösung vereinbaren können.
Ich selbst bin nicht Mitglied des Fachausschusses, werde aber in der weiteren Diskussion das Thema interessiert begleiten.
Freundliche Grüße
Heiko Kasseckert
Mitglied des Hessischen Landtags
19.08.2015 – Heinz Lotz, SPD
Pressemitteilung
Jagdverordnung
Heinz Lotz (SPD): Will sich Hinz mit ihrer neuen Jagdverordnung durchmogeln? – SPD fordert Fristverlängerung
Der jagdpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Heinz Lotz hat mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass Umweltministerin Hinz die regierungsinterne Anhörung zum von ihr vorgelegten Entwurf einer Jagdverordnung in die Sommerferien gelegt hat. „Scheinbar hat die grüne Umweltministerin Hinz Angst vor der inhaltlichen Auseinandersetzung über den von ihr vorgelegten Entwurf der neuen hessischen Jagdverordnung. Besonders ehrenamtlich arbeitende Verbände können sich aufgrund von Urlaubszeiten nur eingeschränkt damit beschäftigen. Gerade für eine Partei wie die Grünen, die sich das Ziel Bürgerbeteiligung auf die Fahne schreibt, ist das ein Armutszeugnis“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Wiesbaden.
Hintergrund ist, dass die neue Jagdverordnung von Umweltministerin Priska Hinz vor den Sommerferien an die Verbände verschickt wurde und diese um Rückmeldung bis zum 15. September gebeten wurden. Beide Seiten müsse aber ausreichend Zeit gegeben werden, ihre Stellungnahmen auszuarbeiten und vorzulegen, auch die Befürworter einer Beibehaltung der bisherigen Regelungen. „Gerade bei einem strittigen Thema wie der Jagd hätte ich mir von einer Ministerin der Grünen deutlich mehr Sensibilität erwartet. Schließlich stehen wir hier vor der schwierigen Aufgabe, Umwelt-, Naturschutz und Tierwohlinteresse in Einklang zu bringen“, so Lotz.
Lotz erinnert daran, dass Verordnungen durch die Regierung erlassen werden und der Hessische Landtag dabei nicht gehört werden muss. „Wir werden dennoch das Thema auf die Tagesordnung holen und somit eine öffentliche und transparente Diskussion sicherstellen. Wenn Frau Hinz vor hatte, die Verordnung in der Sommerpause still und heimlich durchzuwinken, dann ist dieser Plan schiefgegangen“, so Lotz abschließend.