JHV 2016

Liebe Vereinsmitglieder,
wir möchten euch herzlich zur 1. Mitgliederversammlung des Für Jagd in Deutschland e.V (FJD)

am Samstag, den 27.02.2016, 14.00
im Landhaus Meister, Fuldatalstraße 140, 34125 Kassel einladen.

Dort ist ab 12:00 Uhr ein Saal reserviert. Die Zeit bis zum offiziellen Beginn kann und sollte zumpersönlichen Kennenlernen genutzt werden. Das Ende ist gegen 17:30 Uhr geplant. Es besteht die Möglichkeit, sich im Anschluss daran (ab ca. 18:00 Uhr) bei einem gemeinsames Abendessen weiter auszutauschen.

Liste der Tagesordnungspunkte
TOP 1 Begrüßung, Bericht über die bisherigen Aktivitäten

TOP 2 Kassenbericht

TOP 3 Entlastung des Vorstandes

TOP 4 Abstimmung über notwendige Satzungsänderungen gemäß Anlage. (Die Änderungen sollen die Effektivität der Vorstandsarbeit erhöhen).

TOP 5 Neuwahlen des Vorstandes, Wahl zweier Kassenprüfer

TOP 6 Ausblick, Diskussion

Anträge zur Tagesordnung werden satzungsgemäß bis Freitag, den 12.02.2016 angenommen.
Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen.

 

Anlage:

Andreas Tomek
(1.Vorsitzender)
Antrag auf Änderung der Satzung bezüglich § 6 (1)
Bisherige Fassung:
§ 6 Vorstand
(1) Der Gesamtvorstand besteht aus
a)  dem Vorsitzenden
b)  dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden
c)  dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
d) dem Vorsitzenden des Beirates
e)  bis zu 5 Beisitzern
f)  dem Schriftführer
g) dem Kassenwart
Angepasste Fassung gemäß Antrag
§ 6 Vorstand
(1) Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand
a)  dem Vorsitzenden
b)  dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden
c)  dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden (FJD-Redaktion, Presse)
d) dem dritten stellvertretenden Vorsitzenden (Schriftführung)
und dem erweiterten Vorstand
e)  Redaktionsleitung Wildes Wissen
f)  Leitung Registrier-mich
g) Kassenwart/Mitgliederverwaltung
h)  Design, Layout, Marketing
Antrag auf Änderung der Satzung bezüglich § 4 (8) Bisherige Fassung
Ein Fördermitglied kann ohne Antrag durch den Vorstand durch mehrheitlichen Beschluss zum ordentlichen Mitglied ernannt wer-
den. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Angepasste Fassung gemäß Antrag
Fördermitglieder werden automatisch zum 01.01. des auf den Eintritt folgenden Jahres zu damit stimmberechtigten ordentlichen
Mitgliedern.