Fr. Piasetzky und die Fallenjagd: Klappe – die Fünfte!

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Vorneweg: Bei sachgerecht gestellten Fallen stirbt kein Tier langsam und unter Qualen. In Deutschland sind NUR unversehrt fangende bzw. sofort tötende Fallen erlaubt. Die EU hat das AIHTS-Abkommens (Agreement on International Humane Trapping Standards) ratifiziert, in dem die Tauglichkeit von Fanggeräten nach strikten Vorgaben und Testmethoden geprüft wird. Regelmäßig kontrollierte Lebendfallen, oft mit elektronischen Fangmeldern gekoppelt, bieten außer dem Fang die Option der Umsiedlung oder Freisetzung (Fehlfänge).

Mühsam stapft der Jäger durch das Unterholz. Er ist angespannt. Gilt es doch, die im Revier aufgestellten Fallen zu kontrollieren. Die Vorfreude treibt ihn an. Angekommen hat er in einer Lebendfalle auch Erfolg. Das Opfer empfindet Todesangst. Es ist gefangen und verletzt. Lange Zeit tobte es panisch und verzweifelt in seiner Falle, versuchte sich zu befreien, schrie und fügte sich noch zusätzlich Verletzungen zu. Half alles nichts, keine Chance. Es ist einer der grausamsten Wege in den Tod.

Von Vorfreude getrieben, stapft der Jäger mühsam durchs Unterholz? Mühsam und Vorfreude passen nun mal gar nicht zusammen. Konnten Sie sich nicht entscheiden?

So und nun mal eins nach dem anderen: Sie sprechen davon, dass das Tier Todesangst empfindet und lange Zeit panisch und verzweifelt in der Falle hin und her tobt und sich dabei verletzt hat, dies sei einer der grausamsten Wege zu sterben. Belege – Fehlanzeige! Mal wieder Meinung statt Wissen?

Jedes Wildtier empfindet zunächst Stress und Panik wenn es gefangen wird…. Das versuchen wir auch immer zu erklären, wenn die Forderung aufkommt, verletztes Wild zum Tierarzt zu fahren, anstatt es zu erlösen.

Wie Sie eventuell nicht wissen, oder aber geflissentlich verschweigen, hat Deutschland, gerade was die Fallenjagd anbelangt, eine Vorreiter-Rolle in Sachen Tierschutz. Es gibt feste Vorschriften über Art, Größe und Beschaffenheit von Lebend- und Totfangfallen. Verletzungen sind dabei ausgeschlossen. Des Weiteren gibt es namhafte Untersuchungen, unter anderem von der Uni Göttingen und von Dr. Daniel Hoffman, die sich mit dem Verhalten gefangener Tiere in der Falle beschäftigen. Das Ergebnis widerspricht ihren Horrormärchen in allen Details. Auch aus eigener Erfahrung können wir versichern, dass sich gefangene Tiere innerhalb kürzester Zeit beruhigen und sich friedlich in der korrekt verblendeten und abgedunkelten Falle zusammenrollen.

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Wie deutlich zu sehen ist, ist der Fuchs weder verletzt noch hat er eine Panikattacke, nein er hat friedlich geschlafen, bis ich den Schieber angehoben habe und ein Foto von ihm gemacht habe. )

Warum stellen Jäger heutzutage immer noch Fallen? Artenschutz nennen sie das neuerdings und wollen angeblich seltene Bodenbrüter schützen. Bodenbrüter kann man aber nur schützen, wenn das Biotop stimmt und das stimmt eben vielerorts nicht mehr. An dieser Stelle sollte ein Hebel zur Verbesserung der Biotope angesetzt werden.

Ausnahmsweise sind wir da mal d‘accord. Biotoppflege gehört zu unseren ureigenen Aufgaben. In unserem offenen Brief hatten wir Ihnen das bereits erklärt. Zur Erinnerung der Link!

https://fuerjagd.de/2015/03/25/offener-brief-an-den-tierschutzverein-duesseldorf-und-umgebung-e-v-1873/

Dass wir damit nicht die fortschreitende Zersiedlung aufhalten können, ist eine bedauerliche Tatsache. Interessant ist auch, dass Sie Artenschutz den Jägern nicht zubilligen wollen, sich selbst aber zu einer Expertin erheben. Ja, die landwirtschaftlichen Verhältnisse haben sich drastisch verändert und das nicht unbedingt zum Besseren. Wir dürfen nicht nur den Landwirten die Fehler der Politik in die Schuhe schieben. Es sind nämlich auch die Landwirte, die vielen anerkannten Naturschützern, wie eben auch die der Jägerschaft durch Landabtretung ermöglichen, jedes Jahr etliche Hektar Brachen und Hecken neu anzulegen. Aber auch das verschweigen Sie konsequent. Des Weiteren muss auch Ihnen klar sein, dass Biotopverbesserung allein ja nett und schön, aber noch lange nicht ausreichend ist.

Denn: Zuerst kommt nicht gefressen werden und erst dann kommt schöner wohnen!

Die von Ihnen geforderten Biotopverbesserungen kommen nämlich auch dem Raubwild zugute, da es sich auch um Lebensraumverbesserung für Fuchs und Co handelt.

Nachdem Jäger die Fallenstellerei, die sie ausschließlich zur Erhöhung ihrer Niederwildbeute gestellt haben, dem mündigem Bürger nicht mehr mit den althergebrachten Argumenten erklären konnten, sind sie also auf den Zug des Artensterbens aufgesprungen. Der von der Landwirtschaft zu verantwortende Artenschwund kam ihnen dabei sehr gelegen.
Artenschutz wird aber zur Heuchelei, wenn man Beutegreifer mittels Fallenjagd dezimieren will. Um, das haben wir in den vorausgegangenen Berichten gelesen, die Beutetiere selbst zu erlegen.
Sie werben sogar mit dem Spruch“ Jagd als Lösung des Artensterben durch intensive Fallenjagd“. ( Deutscher Jagdverband 26.09.14) Da bleibt dem Normalbürger die Luft weg und er fragt sich: „ für wie doof halten die uns eigentlich“? .

In Bezug auf den letzten Satz und ihre Person schweigt der Wohlerzogene lieber.

Von der langen Liste der von Prädatorenbejagung profitierenden Tiere werden lediglich Fasan, Feldhase und Rebhuhn in den Gegenden bejagt, in denen dies nach Besatzermittlung möglich ist. Das wird von Fall zu Fall und jedes Jahr aufs Neue vor Ort in den Revieren entschieden. Das Rebhuhn übrigens gerade in NRW nicht. Um Entscheidungen zur Bejagung mit Verantwortung zu treffen, brauchen wir Jäger eigentlich keine Gesetze! In den letzten 100 Jahren ist keine einzige Art ausgestorben, die uns Jägern zur Hege und zur Bejagung vertrauensvoll übertragen worden ist.

Die (Fallen)Jagd versucht die überhandnehmenden Raubwild Bestände wieder den natürlichen Verhältnissen anzupassen. Experten gehen davon aus, dass sich durch die Tollwutimmunisierung der Bestand der Füchse in den vergangenen 10 Jahren versiebenfacht hat, zusätzliche Faktoren wie die Flurbereinigung und der allgegenwärtige menschliche Abfall, der dem Raubwild oft als Nahrung dient, verstärken dieses Problem noch zusätzlich.

Dass Fallenjagd anerkannter Naturschutz ist, sollte Ihnen spätestens in dem Moment klargewesen sein, seit auch andere große Naturschutzverbände wie der NABU und der BUND das Prädatoren Management für sich entdeckt haben und mit Jägern gemeinsam für den Erhalt gefährdeter Bodenbrüter vor Ort kämpfen.

https://www.nabu.de/downloads/NABU_Status_Report_Birds_WaddenSea.pdf

Fragen Sie doch einmal einen der oben genannten Verbände, wie viel dieser im letzten Jahr für Fallenjagd ausgegeben hat, sie wären erstaunt. Dass sich auch Jäger an Arten wie Wachtel, Feldlerche, Wiedehopf oder Kiebitz erfreuen, passt nicht in ihr Weltbild, es ist aber so.

Ein weiteres Paradoxon ist, dass auch die Rohrweihe, der Uhu und die Sumpfohreule von der Fallenjagd profitieren, denn auch sie leiden erheblich unter den Gelegeverlusten durch Marder, Waschbär und Co. Jäger unterstützen also mit der Fallenjagd indirekt sogar ihre Beutekonkurrenten. Das widerspricht nun sicher vollends ihrem Weltbild, ist es nicht so?

Es gibt Totschlagfallen und Lebendfallen. Bei den Totschlagfallen wird das sogenannte Eiabzugseisen eingesetzt. Es soll auf Abzug des Köders zuschlagen und das Tier töten. Natürlich ist es nicht selektiv, also können unterschiedliche Arten gefangen werden. Leider wirkt es auch nicht immer sofort tödlich und kann deshalb zu schlimmsten Quälereien durch eingequetschte oder abgetrennte Gliedmassen führen.

Nun aber zu den Feinheiten: Richtig ist, dass es sowohl Totschlagfallen als auch Lebendfallen gibt. Falsch ist natürlich, dass diese nicht selektiv fangen, dies kann und wird über den Köder und entsprechende Fangbunker gesteuert, darauf nimmt übrigens auch der Gesetzestext zur Fallenjagd Bezug, wer lesen kann ist also klar im Vorteil.

Bsp. Eiabzugseisen… reagiert auf Zug und der Köder ist ein Ei… wie der Name schon sagt. Allein daher für viele Arten uninteressant. Bevor es fängisch gestellt wird, bestätigt man die Annahme des Köders durch die die richtige Tierart über mehrere Tage durch das Spurbild. Durch die Anlage eines Fangbunkers mit versetzten Eingängen einer bestimmten Größe kann man die Selektivität sichern. Dieser sichert übrigens auch gegen versehentliches Auslösen durch Unbefugte. Ähnlich verfährt man mit allen Totschlagfallen. Das von Ihnen angeprangerte Eiabzugseisen wurde übrigens gerade erst AIHTS zertifiziert, d.h. dass es von einem unabhängigen Institut auf internationaler und europäischer Ebene durch Wissenschaftler getestet und für tierschutzgerecht empfunden wurde!

Anders sieht dies mit  z.B. PowerCAT Rattenfallen aus, die in jedem Baumarkt von jedermann erworben werden dürfen. Sie können unverblendet gestellt werden, lösen auf Tritt bzw. Berührung aus und sind in der Lage einer großen Ratte oder einem Katzenwelpen den Kopf abzutrennen. Oder einem Kind die Hand oder die Finger zu brechen. Aber egal, dann war es wenigstens kein Jäger…

Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber das in NRW erkannt und diesen Fallentyp verboten.

Die Rattenfallen jedoch nicht. Wäre auch unpopulär!

Dann gibt es die sogenannten Lebendfallen. In diesen werden Tiere gefangen, um sie dann nach der Entnahme, oder noch in der Falle selbst, zu töten. In diesen Fallen kann sich natürlich alles fangen, also auch geschützte Arten. Entscheidend für Leben oder Tod der ausgelieferten Kreatur ist hier allein die Einstellung des Jägers. Gnade oder Ungnade. Eine Kontrolle gibt es nicht.

Ja, Lebendfallen fangen auch geschützte Arten. Wie der Name und auch das Gesetz vorschreibt, fangen sie aber lebend und unversehrt. Sollte sich also einmal ein geschütztes Tier darin befinden, kann dieses auch wieder entlassen werden. Darüber entscheidet aber nicht der Jäger, sondern das Gesetz. Ich bin fast geneigt, Ihnen Unverschämtheit zu unterstellen, weil Sie durch Ihre Wortwahl implizieren, dass sich Jäger gegen das Gesetz stellen und mit geschützte Arten nach eigenem Ermessen verfahren. Es kann natürlich auch Unwissen sein anstatt Unverschämtheit, also gehe ich zu Ihren Gunsten darauf nicht weiter ein. Auch für diesen Fallentyp gibt es übrigens das Baumarktmodell für Jedermann, bis zur Größe für ausgewachsene Katzen und Waschbären.

Es ist an der Zeit, den Gebrauch dieser Fallen auf breiter Ebene zu verbieten, zu ungewiss ist das Schicksal vieler Tierarten die hineingeraten. Eine Einschränkung muss man jedoch fairerweise zulassen. Auf Inseln oder an Deichen, die geschützt werden müssen, ist die Fallenjagd oft das einzige Mittel der Wahl. Dann aber bitte nicht mit Hobby-Jägern, sondern Fachleuten.

Hier übertreffen Sie sich dann aber wirklich selbst, Chapeau! Dort stellen Sie nämlich auf einmal erstaunt fest, dass auf Inseln und Deichen die Fallenjagd legitim ist, da diese geschützt werden müssen. Heißt das, dass der Kiebitz oder der große Brachvogel, die woanders ihr Gelege haben weniger schutzwürdig sind? Machen Sie hier einen Zweiklassen-Tierschutz, ist das angebliche Leid der Fallenjagd dort etwa in Ordnung, weil Sie den Schutzcharakter dort höher einschätzen als z.B. den der Trappen in Brandenburg oder den des Birkwilds in der Rhön?

Die Forderung, die Fallenjagd dort aber bitte in die Hände von Profis (vermutlich meinen Sie damit Berufsjäger) zu übergeben und nicht in die von „Hobby Jägern“, ist geradezu absurd und nicht durchführbar, das wissen Sie selbst am besten. Der flächendeckende Einsatz von Berufsjägern würde das Budget eines jeden Tierschutzvereins sprengen und ist auch nicht notwendig, denn die deutsche Jägerschaft ist durch einen speziell auf die heutigen Anforderungen der Fangjagd angepassten Fallenkurs vorbildlichst ausgebildet und zwar weit besser als jeder selbst ernannte Naturschützer. In den meisten Bundesländern sind separate Fallenjagdlehrgänge mit abschließender Prüfung Pflicht.

Im Übrigen, nur für den Fall, dass Sie das AUCH nicht wissen: Ein Berufsjäger macht genau die gleiche Prüfung für den Jagdschein wie der Privatjäger. Der Berufsjäger macht nur dann seine Passion im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung zum Beruf und übt diesen meistens als Angestellter in Riesenrevieren von mehreren tausend Hektar aus, während der Privatjäger die gleichen Tätigkeiten nach Feierabend oder am Wochenende in deutlich kleineren Revieren ausführt.

Darf ich Sie nochmals daran erinnern, dass die Jägerschaft die einzigen Naturschützer in Wald und Flur sind, die sowohl staatlich anerkannt als auch staatlich geprüft sind! Welche fachliche Qualifikation haben Sie eigentlich vorzuweisen?

Man hat inzwischen auf allen Ebenen der Ethik, Religionen, Philosophie und täglichem Erleben herausgefunden, dass Tiere Empfindungen haben, wenn nicht gar eine Seele haben. Diese Erkenntnisse sollten auch der Jägerschaft nicht fremd sein.

Nein – deshalb betreiben wir weder Zweiklassentierschutz noch versuchen wir irgendjemand zu belügen. Wir helfen bedrohten Arten und handeln im Sinne des Artenschutzes in der realen Welt – nicht in Disneyland.

http://www.tierheim-duesseldorf.de/aktuelles/items/die-wahrheit-ueber-die-fallenjagd.html

Bild: haushaltstipps.net/tipps / pixelio.de

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Manni

Sehr gut auf den Punkt gebracht!

Berthold Geis

Ich finde es toll wie sachlich und argumentativ FJD sich in ihren Statements zu den verschiedenen Themen in den offenen Briefen äußert. Deshalb auch mein Beitritt vor kurzem zu FJD. Ich würde es begrüßen, wenn sich einige Jagd-Landesverbände auch so deutlich gegen unsere „Kritiker“ bzw. „Unwissende Tierschützer“ äußern würden.
Berthold Geis
1.Vorsitzender Landesverband Hessen
Orden Deutscher Falkoniere