Am 18.06.2016 gegen 23.00 Uhr soll ein Jäger mit einem Teppichmesser diesem Kitz nach einem Unfall bei Guxhagen in Nordhessen die Kehle durchgeschnitten haben
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Aufgeregt berichtete die lokale Katzenschutzfraktion von eingeschalteter Polizei und Strafanzeige gegen den Jäger …
Ein eklatantes Beispiel, wie wieder einmal sogenannte Tierschützer sich nicht scheuen, Recht und Wahrheit zu verdrehen. Unwissenheit, gepaart mit ideologischem Hass gegen Jäger, führten zu einer Hetze gegen einen Jäger, der am Unfallort ein Rehkitz von seinen Qualen erlöst hatte. Fachmännisch und legal. Die Stellungnahme des beschuldigten Jägers liegt der FJD vor, ebenso wurde das Kitz noch am Abend des Vorfalls durch Einfrieren gesichert.
Die Presse wurde umgehend von den aufgebrachten Tierschützern der Guxhagener Katzenhilfe informiert.
„….es wurde von den Tierschützern der Cuxhavener Katzenhilfe ein Rehkitz, das äußerlich keine Verletzungen aufwies, auf der Fahrbahn entdeckt. …Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet, …und gefragt, ob das Rehkitz zu einem Tierarzt gebracht werden könne. Nach Rücksprache mit dem Jagdpächter haben die Kollegen dazu telefonisch das OKAY gegeben.“
Weiter im Presseartikel heißt es“…Zwischenzeitlich, so die Schilderungen der beteiligten Tierschützer, habe ein Wagen mit einem Paar gehalten. Ohne sich auszuweisen sei der Mann nach Betrachten des Tieres zum Kofferraum gegangen und mit einem Teppich- oder Abisoliermesser zurückgekehrt.“
Anschließend sei, so dem Artikel zu entnehmen, dem Rehkitz die Kehle durchtrennt worden und der tote Körper in einen Plastiksack gesteckt worden, mit dem das unbekannte Paar davonfuhr. Weiter im Artikel: …. „Inwieweit dieses verletzte Rehkitz getötet werden musste, ist insofern fraglich, weil Rehkitze nicht bejagt werden dürfen“.
Hier dürfte sicherlich Unwissenheit der Hintergrund sein, denn Rehkitze unterliegen ganz normal dem Jagdrecht und unsere „grüne Regierung“ hat die Jagdzeit für Rehwild kürzlich durch die „Jagdverordnung“ sogar verlängert. Für Ricken und Kitze ist zwar zur Zeit Schonzeit, was aber im Falle eines Erlösens nach einem Unfall irrelevant ist. Genauso verhält es sich mit der Forderung nach einem Tierarzt. Diese Entscheidung trifft der Jagdpächter/Jagdausübungsberechtigte oder die von Ihm beauftragte Person vor Ort und nach Sachlage, so die deutsche Rechtsprechung. Und bei diesem Kitz war eindeutig eine irreversible Rücken/Beckenfraktur zu erkennen. Selbst die Fotos weisen auf eine derartige Verletzung hin. Dass ein ausgebildeter Jäger das sofort erkennt, darf man erwarten. Aber dass selbsternannte Tierschützer das Offensichtliche nicht sehen, ist schon bedenklich!
Dabei sei ein Vereinsmitglied der Katzenhilfe durch dieses „barbarische Vorgehen der Schächtung und die unmittelbare Bedrohung durch einen Mann, der sich nicht ausgewiesen hatte”, so verstört, dass sie Anzeige erstattet habe und krankgeschrieben worden sei“.
Nun, da hat die Arme wohl sehr heftig auf die Tränendrüse gedrückt. Der Jäger habe, so teilte er der FJD mit, die Katzenfreunde mehrfach vor Erlösung des Kitzes darum gebeten, den Ort zu verlassen. Von Schächtung keine Spur und er habe sich mehrmals als Beauftragter des Jagdpächters zu erkennen gegeben. Ebenso gab es keine Bedrohung jedweder Art seinerseits. Dennoch liegt gegen den 53-Jährigen Jäger aus dem Schwalm-Eder-Kreis angeblich eine Anzeige vor. Kenntnis von dieser Anzeige hat der betroffene Jäger bislang jedoch nicht.
Fakt ist indessen:
- Der namentlich bekannte Jäger hat eine massive Becken-/Wirbelsäulenverletzung und einen hart geblähten Bauch festgestellt, bevor er das Tier abfing.
- Das vermeintliche „Abisoliermesser“ ist ein Jagdmesser der Firma Puma, Modell Pro Hunter. Abgefangen wurde das Kitz durch einen Stich in die Kammer, nachdem zuvor der Jagdpächter den Jäger am Unfallort telefonisch ermächtigte, das Notwendige zu tun.
- Er hat das Kitz mit einem Jagdmesser per Kammerstich in Sekundenschnelle getötet,
- Die Frau des Jägers steht als Zeugin zur Verfügung,
- Das zu Beweiszwecken inzwischen tiefgefrorene Kitz weist keinerlei Schnittverletzungen im Bereich der Kehle auf.
- Eine Bedrohung hat es zu keiner Zeit gegeben.
- Nachdem Abfangen rief der Jäger die Polizei an und teilte den Vorfall mit, der Beamte wusste von dem Unfall noch gar nichts.
- Erst der Vorsitzende der Katzenhilfe Guxhagen dichtete die Bedrohung dazu und erstattete im Nachhinein eine Anzeige,
- Aus FJD – Kreisen wurde inzwischen Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung erstattet.
Für uns bleiben noch weitere Fragen offen:
- Mit wem haben die Mitglieder der Katzenhilfe telefoniert ?
- Wer war der Unfallfahrer? Es waren angeblich 4 Tierschützer, aber kein Unfallfahrer vor Ort ?
- Warum wird ein (angeblich unverletztes Kitz) mit den Händen angefasst und beiseite gelegt? Nach der Berührung durch den Menschen wird ein 4 bis 5 Wochen altes Kitz nicht mehr von der Ricke (Muttertier) angenommen und muss sterben.
- Warum wird das Kitz aus nächster Nähe zigfach mit Blitzlicht fotografiert und damit in panische Angst versetzt ?
- Wer war hier der Tierquäler und hat NICHTS Sinnvolles getan?
Wir bleiben an der Sache dran, Anzeige wurde wegen falscher Verdächtigung bereits gestellt. eine Anzeige wegen übler Nachrede wird von dem betroffenen Jäger kommen.
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Endlich wird einmal Flagge gezeigt. Hauptsache es wird dann auch in der Zeitung veröffentlicht.
Ansonsten alles richtig gemacht.
Bin gespannt ob die Anzeige überhaupt bearbeitet wird