Managementmaßnahme invasive Arten

0
7650

Zurzeit huscht folgende Schlagzeile durch die sozialen Medien und die E-Mail-Verteiler der Jägerschaft:

„Euch zur Kenntnis die Mailadresse zur Anhörung zu den invasiven Arten, wie Waschbär und Nutria und anderen betroffenen Arten, welche die EU auf die Liste der invasiven Arten gesetzt hat und die Länder entsprechende Verordnungen zu erlassen haben.

Am vergangenen Freitag, den 03.11.2017, war ich zusammen mit unserem Vorstandsmitglied Dr. Johann Siegl bei einer Veranstaltung von Bünis90/Die Grünen im Hess. Landtag. Wir hatten keine Einladung zur Veranstaltung erhalten, jedoch einen Hinweis, vom Vorsitzenden der Oberhessischen Jägervereinigung Herrn Nickel, dass da eine Diskussionsrunde unter Leitung von Frau Hammann (Sprecherin Natur,- und Tierschutz) stattfindet.

Ich hatte mich, nachdem Herr Siegl sein Interesse angemeldet hatte, 2 Personen angemeldet. Ganz einfach gesagt, es war eine Veranstaltung mit der Tierschutzbeauftragte Dr. Martin (Hess. Landesbeauftragte f. Tierschutz), Frau Hammann, HNE Vertreterin Berit Michler, Dr. Ulf Hohmann, Thomas Norgall BUND, Stefan Stübig HGON, und Bernd Rüblinger HMUKLV. Zusammengefasst kann folgendes Bild vermittelt werden.

Aus Sicht der vor genannten Personen (außer Herr Stefan Stübing HGON) ist der Waschbär kein Problem! Der Waschbär ist seit ca. 80 Jahren bei uns und somit keine invasive Art sondern zwischenzeitlich eine heimische Tier Art!

Man möchte bei der EU Kommission vorstellig werden und erwirken, dass der Waschbär von der Liste der invasiven Arten genommen wird! Es gibt keinen vernünftigen Grund den Waschbären zu erlegen! Es muss geprüft werden, ob andere Maßnahmen wie Sterilisation oder Pille eingesetzt werden könnten! Kosten für derartige Maßnahmen spielen keine Rolle, es ist genügend Geld vorhanden, man muss es nur einfordern!
Trotz der Ablehnung einer Bejagung wurden die Maßnahmen Kastration und Pille andiskutiert, obwohl diese im Gegensatz stehen! Es wurde nur über den Waschbären geredet, alle anderen vom Waschbär gefährdeten Offenlandarten, Sing oder Raubvögel, spielten in der Diskussion keine Rollen. Zusammenhänge zur ebenfalls im Raum stehenden Biodiversität, spielten an diesem Nachmittag keine Rolle. Gestellte Fragen hierzu wurden entweder nicht beantwortet oder abschlägig abgetan. Einzig wichtiger Hinweis des HGON Vertreters Stefan Stübig, dass der Waschbär dezimiert werden müsse und dass ihm die Mittel egal sind wie das geschehen soll, wichtig ist nur, dass er reduziert wird. Für uns ist es ganz wichtig, dass wir jetzt die Möglichkeit der Anhörung durch Nutzung des dafür vorgesehenen Anhörungsportals nutzen. Wir alle können und müssen uns an der Anhörung beteiligen, denn nur so können wir unsere Bedenken einbringen.

Es gibt kein weiteres Anhörungsverfahren, als das Anhörungsportal übers Internet. Dieser Weg ist gewollt, damit möglichst wenige von uns sich an der Anhörung beteiligen. Die Vertreter von BUND und Grünen fordern ihre Mitglieder auf das Portal zu nutzen, daher die Bitte an Euch, nutzt das Portal.

In 5 Minuten ist alles gemacht.

Hier das Portal: www.anhoerungsportal.de

Aufrufen und unbedingt das Abhörungsportal aufrufen, dann ganz nach unten rudern bis Nutria und Waschbär sichtbar sind und dann immer das unter dem Namen des betroffenen Tieres stehende grüne Kästchen „Stellung nehmen“ anklicken. Begründung, Name und Adresse eintragen und absenden. Die Stellungnahme gilt immer für das ausgewählte Tier, bei mehreren Stellungnehmen wieder von vorne anfangen und wiederholen. Bitte auch weitersagen und Kolleginnen und Kollegen zum Mitmachen animieren. Es ist keine Hexerei, aber sehr wichtig.

 

In diesem Zusammenhang fiel einem unserer Mitglieder der folgende Artikel des
„Klartext Jagd – Kostenloser Infodienst für das Jagdwesen Nr.5/ 2017“ wieder ein, welchen wir nicht vorenthalten möchten.

Teure Mogelpackung: „Waschbär-Management“ nach Art der Grünen

EU-Verordnung gegen invasive Arten wird ausgehöhlt / Zäune um Schutzgebiete statt verstärkte Waschbärjagd

Eine teure Mogelpackung: Statt intensiver Waschbär-Jagd sollen kostspielige Zäune um Schutzgebiete und Plastikmanschetten an Bäumen bedrohte Tierarten vor dem gefräßigen Räuber schützen. Die EU-Verordnung gegen invasive Arten wird in Deutschland insbesondere beim Waschbär offenbar völlig unzureichend umgesetzt. Im Entwurf eines „Waschbär-Managements“, das bundesweit eingeführt werden soll, setzt das grüne hessische Umweltministerium vornehmlich auf punktuelle technische Schutzmaßnahmen statt auf verschärfte flächendeckende Bejagung und Absenkung der Waschbär-Dichte.

O-Ton  von Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) in einer Pressemitteilung vom 18. September (wörtliches Zitat): „Diejenigen Arten, die sich bereits seit vielen Jahren bei uns befinden und nicht mehr mit vertretbaren Methoden aus der Umwelt zu entfernen sind, werden nun ,gemanaged‘. Das bedeutet, dass gegen diese Arten – beispielsweise der Waschbär – nur dort vorgegangen wird, wo wirklich konkrete Schäden an der Natur oder an Gebäuden auftreten.“

Hinz weiter: „Darüber, wie das im Einzelnen geschehen kann, haben sich jetzt die Bundesländer im Grundsatz geeinigt.“ Ausgerechnet das Wiesbadener Öko-Ministerium, das in der hessischen Jagdverordnung den „Prädatorenschutz“ besonders großschreibt, hat federführend für alle Bundesländer für den Waschbären den deutschen Maßnahmenkatalog zur EU-Richtlinie entworfen, der bis Februar 2017 in Kraft treten muss.

Anhörung läuft bis 20. November

Bis zum 20. November 2017 können Bürger und „betroffene Verbände“ im Zuge der öffentlichen Anhörung im Internet (www.anhoerungsportal.de) dazu kritisch Stellung beziehen. Jäger und „Waschbärgeschädigte“ sollten sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen. In diesem Internet-Portal ist auch der Maßnahmenkatalog gegen Nutrias zu finden.

Während die EU konkret wirksame Maßnahmen „zur Populationskontrolle oder Eindämmung“ invasiver Arten fordert, sieht der Management-Entwurf diese für den Waschbären überhaupt nicht vor. Zwar sei die „Verfolgung“ des Waschbären durch Jäger mit Abschuss und Fallenfang möglich. Dies erfordere aber „grundsätzlich die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten“.

Weiter heißt es: Mit jagdlichen Mitteln könnten „ggf. auch lokal auftretende wirtschaftliche Probleme zumindest etwas entschärft werden.“ Dass aber zum Beispiel Prämien für den Waschbär-Abschuss oder die Förderung des Absatzes von Waschbär-Bälgen wesentlich zur intensiveren Bejagung und Populationskontrolle beitragen könnten, bleibt außen vor. Wird zudem die Waschbär-Dichte flächendeckend gesenkt, kommt dies vielen seiner Beutetiere zugute. Dazu müssten aber zumindest Jung-Waschbären ganzjährig bejagbar sein.

Schutzzäune kosten 42.000 Euro pro Kilometer

Stattdessen werden folgende „Managementmaßnahmen“ bevorzugt:

  • Einzäunung (mit Überkletterschutz) von Vorkommen gefährdeter Arten wie Bodenbrüter, Sumpfschildkröte etc. (Kosten: ca. 42.000 Euro pro Kilometer Zaunlänge).
  • Überkletterschutzvorrichtungen (Kunststoffmanschetten) an Horst- und Höhlenbäumen.
    (Kosten: ca. 30 Euro pro Manschette).
  • Sicherung gefährdeter Fledermausquartiere in Gebäuden und Stollen durch diverse Maßnahmen. (Kosten kaum abschätzbar).
  • Meeresinseln sollen „waschbärfrei“ gehalten werden.
  • Waschbären, die sich in menschlicher Obhut befinden, sollen kastriert/sterilisiert und „sicher verwahrt“ werden.
  • Die Bürger sollen aufgefordert werden, Waschbären nicht zu füttern. Zudem soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, dass verletzte Tiere oder scheinbar verwaiste Jungtiere nur vom Jagdausübungsberechtigten bzw. nur mit dessen Zustimmung der Natur entnommen werden dürfen, wenn der Waschbär in dem jeweiligen Bundesland dem Jagdrecht unterliegt.

Wichtig für Jäger: Wer Waschbären hält, muss diese auf eigene Kosten sterilisieren bzw. kastrieren lassen und sicherstellen, dass die Tiere nicht in die Natur entweichen können. Der Jäger hat zwar ein Aneignungsrecht an lebenden Waschbären, kann dieses aber an Dritte übertragen. Diese „Waschbärfreunde“ müssen dann die Auflagen der EU-Verordnung erfüllen.

Tierschutzverbände: Waschbären kastrieren statt bejagen

Fünf Tierschutzorganisation – darunter die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz – hatten übrigens schon Ende Mai in einem Positionspapier erklärt: „Tötungen von Tieren nur, weil sie als invasiv gelten, wären aus Tierschutzsicht absolut inakzeptabel – in menschlicher Obhut, etwa in Auffangstationen, ebenso wie in freier Wildbahn.“ Die Verbände forderten stattdessen, möglichst viele Waschbären zu fangen und zu kastrieren. Dies wäre allerdings ein ebenso teures wie unnützes Arbeitsbeschaffungsprogramm für finanziell darbende „Tierärzt_Innen“ und kollidierte zudem mit dem Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten.

Auch der hessische Landestierschutzbeirat beantragte im Frühjahr 2017, „im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung festzustellen, inwieweit Unfruchtbarmachung und Wiederaussetzung von Waschbären eine Möglichkeit sein können, einen tierschutzgerechten Umgang zu ermöglichen. Dafür sind entsprechende Mittel bereitzustellen.“ Das hessische Umweltministerium erklärte Anfang September in seiner Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion, dass die Prüfung dieses Vorschlags noch ausstehe.

Zuständig für die Konzepte für Managementmaßnahmen gegen invasive Arten sind die Naturschutzverwaltungen der Bundesländer. Dies erklärt auch die offensichtliche Realitätsferne des Maßnahmenkatalogs. Holländische Verhältnisse lassen grüßen.

 

Subscribe
Notify of
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments