Sonntag, Dezember 22, 2024
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Tierkinder

Kaum hat das neue Jahr angefangen, noch mitten im Winter, rührt sich schon bei einigen Tierarten der Fortpflanzungstrieb. Tauben turteln auf einmal in den Bäumen und vereinzelt hört man schon wieder Singvögel bei anbrechender Morgendämmerung .

Man sieht die ersten Hasen über manchmal noch verschneite Wiesen rennen, sie verfolgen sich spielerisch, hüpfen, boxen, liefern sich Wettrennen. Das alles ist die Vorbereitung auf die Paarung. Die Häsin ist anschließend rund 42 Tage tragend und bekommt dann erstmals ab Mitte/Ende Februar zwischen 2 und 5 Junge. Hasen sind sehr fruchtbar und eine Häsin kann bis zu drei Mal im Jahr Junge bekommen. Es können also bis in den Juli hinein frisch geborene Junghasen angetroffen werden.

2014-03-30 17.16.30Hasen sind sog. Nestflüchter, die mit vollständigem Fell und sofort offenen Augen geboren werden. Schon nach kurzer Zeit sind Junghasen in der Lage, sich selbstständig von der Geburtssasse fortzubewegen. Der Wurf trennt sich – Sicherheit durch Vereinzelung. Die jungen Hasen suchen hohe Grasbüschel, Büschchen, den Waldrand oder andere Stellen auf, wo sie Deckung haben. Dort drücken sie sich auf den Boden und warten ganz still und unbewegt auf die Häsin, die 2 mal täglich ihre Jungen aufsucht zum Säugen. In den ersten Tagen haben die Junghasen diesen Duckreflex, der sie bei Gefahr vollkommen erstarren lässt. Erst im Alter ab einer Woche ungefähr flüchten die Junghasen bei Gefahr. Aber die Mutter findet sie immer wieder.

Und genau dieser Duckreflex wird ab März wieder vielen Junghasen und anderen Tierkindern wie Rehkitzen z.B. zum Verhängnis. Oft finden spielende Kinder oder freilaufende Hunde diese jungen Tiere. Sie flüchten ja nicht und sind deshalb schnell aufgehoben und gestreichelt oder vom Hund beleckt.

Kinder und auch Erwachsene, die sich nicht auskennen mit Wildtieren, glauben oft, dass das ein armes verlassenes Tierbaby ist, was verstoßen wurde oder dessen Mutter unter ein Auto gekommen oder von einem Fuchs gefressen worden ist. Deshalb nehmen sie so einen kleinen Hasen mit und damit fangen die Probleme an. Einmal von Menschen angefasst oder vom Hund abgeleckt, nehmen die in dieser Zeit eigentlich geruchslosen Junghasen den Geruch des Menschen oder des Hundes an und würden von der Mutter nicht mehr akzeptiert werden. Deshalb darf man einen einmal berührten jungen Hasen auch nicht wieder zurückbringen auf die Wiese. Er würde kläglich verhungern, weil die Mutter den fremden Geruch scheut.

Nehmen Sie daher umgehend Kontakt auf mit einer Wildtierauffangstation – Adressen bekommen sie beim örtlichen Hegering oder beim zuständigen Jäger – oder fragen Sie bei Ihrem Tierarzt nach.

Da sind auch oft Kontaktadressen bekannt. Und dann bringen Sie den Junghasen schnellstens dort hin, damit er nicht zu lange ohne Nahrung ist.

Am besten erklären Sie Ihren Kindern jetzt schon, fast noch mitten im Winter, dass sie ein gefundenes Tierkind gern anschauen können, aber dass sie nicht zu nah herangehen sollen und es auf keinen Fall streicheln oder hochnehmen dürfen.

Das ist immer wirklich gut gemeint, aber Sie tun den Tierkindern mit einer vermeintlichen Rettung wirklich keinen Gefallen und bedenken Sie immer:

Einige Stunden später wird die Hasenmutter kommen, um ihren Nachwuchs zu säugen und dann ist kein Hasenkind mehr da. Die Mutter wird noch lange ihr verschwundenes Kind suchen und rufen und keiner antwortet…..

Erklären Sie das bitte eindringlich, jedes Kind versteht das und wird sich daran halten.

Fotos:Rita Lexer

Rehwild und Reformen

Das reformierte Bundesjagdgesetz

  • Ende der Hege, Abschaffung der Abschusspläne für Rehwild,
  • Schrotschuss für Rehwild
  • Träume oder Alpträume von Ökologen?

Die Ansitzjagd auf Rehwild gibt Zeit zum Nachdenken über eine liebenswerte Wildart, über ein waldvernichtendes Problemtier, je nach Blickwinkel des Betrachters.

Die Jagdzeiten sind liberalisiert. War der Abschuss eines Rehbocks im Winter in der Vergangenheit ein Schonzeitvergehen und somit eine strafbare Handlung, haben wir es heute „nur“ noch mit einer Ordnungswidrigkeit zu tun, die beim Schüsseltreiben mit einer Runde geahndet wird. Die Anzahl der Rehböcke auf den Bewegungsjagden mehren sich, kaum, dass man die Nase rümpft.

10991609_723639484420933_5714250010132025093_oDie Bejagung von Rehwild an der Kirrung wird, je nach Bundesland, als besonderes Bejagungskonzept empfohlen für Rehwildbestände, die sich mit „normalen“ Mitteln nicht mehr weiter absenken lassen.

Warum tun Jäger sich das an ? Warum läßt sich eine steigende Anzahl von Mitjägern einen „fortschrittlichen Trend“ überstülpen, kein Trophäenjäger zu sein und gibt eigentlich, den wertvollsten Teil der Jagd auf, das Schauen, das Abwägen, das Hegen, letztendlich das Ernten von reifem Wild mit hohem Erlebniswert ?

Wer grüne Äpfel ernten mag, der soll die pflücken. Wenn auf einer winterlichen Rehwildstrecke gleich mehrere Böcke liegen, die abgeworfen haben – vielleicht ist der beste Zukunftsbock darunter!- dann ist mehr als nur ein doppelter Magenbitter notwendig.

10993531_723642577753957_2574417499390793950_oTatsache ist, dass es heute weniger Rehe gibt, auch wenn die Verfasser von Streckenstatistiken anderes behaupten.
Das ist nicht nur die Erfahrung von Revierinhabern und Revierbetreuern, sondern auch die Meinung von Dorfbewohnern, die zeitlebens auf dem Land lebten und gute Beobachtungsgaben besitzen.

Hieraus ableitend, hätte es eigentlich schon in den letzten Jahren in der Mehrzahl der Reviere eine Reduzierung der Abschüsse geben müssen.

Fälschlicherweise könnte man bei den Rehen den Eindruck gewinnen, dass es sich um eine Wildart handelt, bei der auch die schlechteste Behandlung spurlos hingenommen wird.

Den Rückgang von Wildbret- und Gehörngewichten (Hungergehörne) deutet man mit Überpopulation. Die Rehwildrichtlinien wurden immer häufiger über Bord geworfen, weil die Rehböcke bei schlechtem Umgang auch noch gut „aufhaben“ sollten.

Den Jägern, bedrängt auf Abschussplanerfüllung nahezu jeden Bock zu schießen, wird wiederum auf den Gehörnschauen vorgeworfen, die Böcke nicht mehr alt werden zu lassen. Im Durchschnitt erreicht der Bock ein Alter, das unter zwei Jahren liegt, was für eine Wildart, die über 10 Jahre werden kann, bedenklich ist.

Das Wild ist durch Bejagungsdruck, durch das ständige Ansitzen des Jägers unsichtbar geworden. Auf jeden Fall sind viele Millionen Rehe noch vorhanden, das wird zumindest den Jägern eingeredet. Es müssen angeblich neue tierschutzgerechte Bejagungsrichtlinien erfunden werden, wo es sie noch nicht gibt.

10960439_723644914420390_4499591202454447430_oWeg von dem genußreichen Naturerlebnis – Ansitz. Fünf mal im Jahr auf dem Lieblingsplatz, weniger als einmal im Jahr auf dem weniger aussichtsreichen Stand. Darunter leidet das Wild mehr, als unter der Vollnutzung und Umarmung der Öffentlichkeit ???

Jeder „Naturhansel“ genießt Wald und Feld so oft er mag, nur der Jäger stört mit seiner Anwesenheit, wird ihm eingeredet.

Die daraus folgende „Neuerkenntnis“ der verantwortungsbewußte Jäger genießt zwei- oder dreimal im Jahr auf der Treib-, Drück- oder Bewegungsjagd sein Revier und sein Rehwild, da dem Revierinhaber die Auslese ausgeredet wurde.

„Dass er beschützt und hegt sein Wild“

Wenn nicht mehr Widerstand geleistet wird im Umgang mit dem Wild, wird der Jäger sich selbst sein ärgster Feind!

Die Mehrzahl verantwortungsbewußter Revierinhaber leistete ihren Beitrag, wo es denn notwendig war, einen Reduktionsabschuss durchzuführen, doch nun ist Ende der Fahnenstange.

„Der Schutz und die Erhaltung der wildlebenden Tierwelt, die Sicherung der Lebensgrundlage des Wildes sowie die Förderung des Tierschutzes“ ist Inhalt der Satzung des Deutschen Jagdschutzverbandes, die jeder waidgerechte Jäger mitträgt.

Das darf doch nicht nur Werbematerial sein, das man auf Kunstdruckpapier verteilt!

Es ist an der Zeit, sich einer neuen Streitkultur zu bedienen, – laut und unüberhörbar, – für das Recht des Wildes!

Sonst müssen wir die Bücher eines empfindsamen Friedrich von Gagern, den Kenntnisreichtum eines Freiherrn von Raesfeld und Wildmeister Benke aus unseren Bücherschränken entfernen.

Doch sie sind wichtiger als je zuvor!

von Gastautor Wildmeister Dieter Bertram

Bildmaterial: Rita Lexer

Vom “Menschenhasser“ zum Jagdfreund

Lange hat es gedauert und nun möchte ich meine Geschichte erzählen, Mein Name ist Heiko, ich bin 36 Jahre alt, Single und lebe in der Nähe von Neuss. Mein Begleiter ist Sparky, ein Border Collie.

Tiere, speziell Hunde habe ich schon immer geliebt, die bedingungslose Treue und Zuneigung dieser Tiere haben mein Leben mit genau den Emotionen bereichert die mir von meinen Mitmenschen {von Frauen um genau zu sein) meist vorenthalten wurden. Ganz unschuldig war ich daran nicht, als Student der nichtwusste in welche Richtung sein Leben sich entwickeln sollte, der wenig Wert auf sein Äußeres oder seine Erscheinung legte war ich das klassische Beispiel eines öko-Gerds – und die sind nun mal meistens einsam.

Wie ich drauf war? Ich war grün, links und irgendwie gegen den Staat von dem ich andererseits gerne profitiert habe. Ich war gegen Kapitalismus und Ausbeutung, obwohl mir genau solche Ausbeuterjobs es ermöglicht haben mein Studium durchzuziehen und natürlich war ich gegen Tierquälerei, Massentierhaltung und ich fand Veganismus gut, was mich nicht daran hinderte, zu McD. oder Pizzahut zu gehen, ohne das an die große Glocke zu hängen.

Das Phänomen der *Teilzeit-Veganer“ sollte mir in Zukunft noch oft begegnen und heute schätze ich den Anteil der „echten“ Veganer, also jene die sich kasteien und den inneren Schweinehund bezwungen haben innerhalb der Szene auf 10% – eher weniger.

Aus dieser Situation aus Sinnsuche, Einsamkeit und Neid auf die, denen es vermeintlich besser ging als mir heraus, nahm mich ein Kommilitone im Jahr 2004 mit zur Ortsgruppe einer bekannten Naturschutzorga.
Der Hauptgrund dort mitzumachen war übrigens das Versprechen des Studienkumpels, dass ich dort einfacher als sonst wo Frauen kennenlernen könnte. Zunächst fand ich die Diskussionsrunden und Infoabende nicht schlecht, man kam unter Menschen und verfolgte gleiche Ziele. Der Themenbereich Tierschutz und Tierrechte erschien mir optimal_ Ob es nun um Shelterhunde aus Spanien und Rumänien ging, um Zirkustiere, um Jagdproblematik, Massentierhaltung oder Hilfsprojekte für Gnadenhöfe, nirgendwo kann man sich mit weniger Fachwissen besser profilieren als im Tierschutz. Ein paar krasse Sprüche oder Forenkommentare oder ein selbstentworfener Tierrechts-Flyer und der Applaus der Gruppenmitglieder war mir sicher.

Mir wurde aber schnell klar, dass ich auch noch nie so viele egomanische und mit Psychosen behaftete Menschen getroffen habe wie dort. Schwätzer. aggressive Weltverbesserer, seltsame Freaks und esoterisch angehauchte Ökofrauen so untervögelt dass es zum fremdschämen war. Viele der aktiven Tierschützer waren familiär gescheitert und ausgegrenzt. Einige waren auch sozial und finanziell hinten von der Kante gefallen und so entwickelte sich innerhalb dieser Gruppe eine unausgesprochene Kastenbildung, nämlich jene die einen Job hatten und auch mit dem eigenen Fahrzeug zu Demos oder Aktionen fahren konnten und die anderen, die aufgrund chronischer Geldnot zum Mitläufertum verurteilt waren.

Eine soziale Störung war uns jedoch allen gleich: Wir konnten über die Rettung vermeintlich schutzloser Tiere nicht nur die eigenen Probleme kompensieren bzw. völlig verdrängen sondern wir fühlten uns in unserem Kampf als eine Art ethische Elite die den dummen, gewöhnlichen Tierausbeutern moralisch und intellektuell haushoch überlegen waren. Ein schöne Sache, sich plötzlich so wichtig zu fühlen und moralisch unangreifbar.

Das Thema Jagd war mein Steckenpferd denn einmal hat ein Jäger mich von hinten angehupt, weil ich beim Gassi gehen mit Sparky den Feldweg blockiert hatte, damit war mein Feindbild festgelegt und deckte sich mit dem der anderen Mitglieder unserer Gruppe. Daher stand ich auch der schleichenden Radikalisierung eher aufgeschlossen gegenüber. Die ganzen wirkungslosen Aktionen sofern sie überhaupt über das Planungsstadium hinausreichten, die Infostände und peinlichen Mahnwachen mit wenigen Aktiven sorgten innerhalb unserer inzwischen gegründeten Anti-Jagd-Gruppe für Frustration.

Würde ich heute sagen müssen, welcher Eindruck mir aus der Zeit als Tierrechtskämpfer geblieben wäre, so würde ich die unendlichen Diskussionen nennen. Die sich im Kreis drehenden Gespräche, das Gelabere und Geschwalle von dem außer frommen Wünschen und wertlosen Absichtsbekundungen nichts geblieben.
Der Entschluss, direkte Aktionen vor Ort durchzuführen war getroffen. Als Vorbild dienten uns englische Jagdsaboteure, Aktivisten der A.L.F. und die Filme der VGT. Es wurde sogar ernsthaft erwogen, einen von uns den Jagdschein machen zu lassen um ihn als ,,Schläfer« in den feindlichen Reihen einzuschleusen.
Es erforderte -man ahnt es schon- wiederum endlose Diskussionsrunden um festzustellen, dass es unmöglich sein würde den Geldbetrag für eine Jagdschule zusammen zu bekommen.

Mein „Plan B“ wurde daher von der Gruppe bevorzugt. Ich wollte mich als Treiber auf eine Jagd einschleichen um das verhasste Jägervolk zu infiltrieren und von innen heraus zu sabotieren, Wir planten nicht nur Foto- und Filmaufnahmen von betrunkenen Jägern und angeschossenen Tieren zu machen, sondern die Jagd durch das Verstreuen von Haaren, urinieren und Knallkörper aktiv zu stören.

Der Kontakt zu einem Freund außerhalb Mönchengladbachs war schnell hergestellt und es war genau ein Telefongespräch mit dem Jagdleiter nötig um als Mitglied einer Treiberwehr verpflichtet zu werden. Wir waren wie beseelt durch den Gedanken Aktivisten einer wirklich wichtigen Sache zu sein und überzeugt, mit dieser Aktion das Ende der Jagd eingeläutet zu haben. Die Bewunderung, die mir von den anderen Mitgliedernunserer Gruppe entgegengebracht wurde fühlte sich super an.

Irgendwann war jener Samstag im November da, und ich traf mich viel früher, als ich sonst aufgestanden wäre mit den anderen Treibern an einem Gerätehaus der Waldarbeiter. Während ich mich noch gewundert habe das so viele junge Typen (und 2 Frauen) als Treiber mitmachen kam der Jagdleiter an, begrüßte uns und packte aus dem Auto zuerst einmal ein zünftiges Frühstück aus, etwas womit ich nicht gerechnet hatte. Von Wurstsemmeln, Butterbrezeln bis zu warmen Leberkäse und Kuchen war alles vorhanden. Dazu Kaffee, Tee, Wasser und Cola, nur die Schnapsflaschen die ich eigentlich als Beweis fotografieren wollte habe ich nirgends gesehen.

Nach und nach trafen die Jäger ein. Während ich fette, arrogante Triebmörder erwartete, stiegen aus den Fahrzeugen erschreckend normale Männer und Frauen jeden Alters aus, ohne dass einer seine Waffe präsentiert hätte. Das einzig Auffallende war die Freundlichkeit untereinander und auch wir Treiber wurden per Handschlag begrüßt. Nach einer Ansprache des Jagdleiters wurden wir auf einem Traktor-Anhänger zu unserem Einsatzort gefahren. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich mich bereits mit 2 anderen Treibern richtig gut verquatscht und mehrfach kurz vergessen zu welcher Mission ich eigentlich angetreten war.

Rückblickend betrachtet hat mich die ehrliche Freundlichkeit und das Gefühl der Kameradschaft an diesem Morgen richtig überwältigt obwohl- oder gerade weil ich etwas völlig anderes erwartet hatte.

Zum Ablauf der Jagd gibt es nicht viel zu sagen; es wurde viel geschossen und viele Tiere lagen dann auf dem Streckenplatz. Das Ausweiden des geschossenen Wildes habe ich mir nicht angesehen und ich habe mich auch nicht getraut es zu fotografieren. Aus einiger Entfernung betrachtet wurde das sehr schnell und pragmatisch durchgeführt. Obwohl ich das nie selbst machen könnte bin ich heute der Meinung, dass das der Preis dafür ist das wir Fleisch als Nahrungsmittel nutzen können.

Ich höre schon das Geheule bei diesem Satz: Nein, kein Mensch braucht Fleisch, go Veggie, schau dir Earthlings an, usw. usw. Wie gesagt, ich habe mehr Veganer Currywurst und Diner fressen sehen als sich Außenstehende das vorstellen können.

In den Landgasthof in dem das sog. Schüsseltreiben stattfand, wurden wir eingeladen, Essen und Getränke kosteten mich keinen Cent, mehr noch: Der Jagdleiter kam an unseren Tisch um jeden von uns dasTreibergeld zu überreichen, ein Betrag der vorher von den Jägern einbezahlt- und dann unter den Treibern aufgeteilt wurde.
Die Tatsache, dass ich in Ermangelung eines eigenen Autos am Morgen mit dem Bus zur Jagd gekommen war, ist den anderen bei der Verabschiedung wohl aufgefallen und schneller als ich eine Ausrede finden konnte saßich im Auto des Treiberkollegen der mich nach Hause fuhr.

Ich hatte also an diesem Samstag neue Leute kennengelernt die mich an einem Tag mehr bereichert haben als meine Tierrechts ,,,Freunde“ in einem Jahr, habe gut gegessen und getrunken, habe Menschen getroffen die anpacken statt Probleme tot zu quatschen und für alles auch noch knapp 30 EUR in der Tasche. Niemals hatte ich weniger Lust in die Antijagdgruppe zurückzukehren als in diesem Moment.

Diese »innere Kündigung‘ war auch der Anfang vorn Ende, das spärliche Bildmaterial ohne besonderen Propagandanutzen und meine halbherzige Beschreibung des Jagdtages sorgte sofort für Unmut und Kritik, mir wurde sogar offen Verrat vorgeworfen. Seltsam, die gleichen Tierrechtler die ihre »Sache“ ohne Herz und Mumm vertreten hatten, zeigten plötzlich ungeahnte Energie und Rückgrat, als es darum ging mich aus der Gruppe zu mobben.

Gott sei Dank möchte ich heute feststellen, denn ein Anruf am gleichen Abend von Kevin, dem Treiber der mich nach Hause gefahren hatte und der nachfragte ob ich denn am übernächsten Wochenende Zeit und Lust hätte als Treiber mitzugehen machte mir meine Entscheidung leicht, die Gruppe der ,,Tierfreunde, die in Wahrheit Menschenhasser sind“ zu verlassen. Bereut habe ich diesen Schritt nicht eine Sekunde. Sicher werde ich niemals den Jagdschein machen, weil ich kein Tier bewusst töten könnte, aber ich werde niemals mehr in den Kreis von kaputten Freaks zurückkehren, die Tierrechte als Alibi verwenden, um Hass, Neid und Komplexe zu verbreiten.

Heiko Neuss im Januar 2015

Zuerst veröffentlicht von Myth Hunter

FJD in der Öffentlichkeit

Um unsere Öffentlichkeitsarbeit auf eine breitere Basis zu stellen, sind wir dieses Jahr auch auf Messen vertreten.

Letztes Jahr waren wir vor allem in NRW bei den Regionalkonferenzen aktiv, mit unserem Livestream in Köln, mit unseren Plakaten auf allen Regionalkonferenzen und als aktiv Fragen Stellende unbeliebt bei den grünen Politikern, die uns so manche Antwort schuldig blieben.

1900754_367906163396008_5564287867639797464_oMit der Messe „Angeln & Jagen“ in Saarbrücken Ende Januar hatten wir unseren ersten Messestand dieses Jahres. Gut gerüstet mit Flyern, Plakaten, Aufklebern und unserer FJD- Saatgutmischung verbrachten wir drei nette Tage im Saarland mit vielen vergnüglichen und informativen Gesprächen.

 

 

 

10885029_366547316865226_6511958108464495071_nDort konnten wir auch unsere Haustierregistrierung „registrier-mich“ der Öffentlichkeit präsentieren.

Besonders gespannt waren wir auf die angekündigte große Kundgebung gegen die Jagd, aber die paar Schneeflocken waren dann wohl zu unwirtlich und die vier anwesenden Jagdgegner waren nach einer guten Stunde wieder verschwunden.

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Dieses Wochenende nahmen wir gerne die Gelegenheit wahr, uns auf der größten Jagdmesse Hessens, der „Jagen – Reiten – Fischen – Offroad“ in Alsfeld im kleinen Team zu präsentieren. Zusammen mit ca. 200 Austellern in drei Hallen bot sich auch hier die Möglichkeit zu einem interessanten Austausch, nicht nur über jagdpolitische Themen.

 

 

Wir danken JANA Jagd + Natur ganz herzlich für die Unterstützung.

Warum wir jagen (1)

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Warum ich zum Jäger geworden bin und somit Tiere töte und esse! 

 Aus Gründen des Naturschutzes . … Weil ich die Natur liebe…. dies trifft eigentlich auch zu und ist ein positiver Nebeneffekt der Jagd, aber in meinen Augen sind dies oft nur Rechtfertigungen der meisten Jäger, weil sie sich einfach nicht trauen, in der heutigen urbanen Welt den wahren Grund zu nennen, wieso sie im Wald und Feld Tieren auflauern, um diese dann zu töten. Die Evolution des Homo sapiens betrachtend gibt es eigentlich an sich absolut keinen Grund, weshalb der Jäger sich überhaupt rechtfertigen müsste, denn das Jagen liegt  in der Natur des Menschen!

Ich persönlich jage, da dies in meinen Genen so angelegt ist und ich kann gut mit dieser Aussage leben. Ich bin ein Archaiker, ein Begriff der den meisten Menschen nicht geläufig ist.  Ich esse, was ich schiesse und es macht mir nichts aus, dafür meine Hände dreckig und blutig zu machen. Dass ich mir mein Essen selbst erjage, gibt mir eine gesunde Einstellung zum Fleisch!

Das Jagen ist ein urzeitlicher Instikt, welcher in unseren Genen enthalten ist. Jedoch verliert der heutige Mensch, genauso wie domestizierte Tiere, immer mehr von seinen ursprünglichen Instinkten und wird zu einem verweichlichten und sentimentalen Stück Elend, welches in der freien Natur nicht mehr überleben könnte. Wäre der Mensch schon zu Urzeiten so sensibel und gefühlsduselig  gewesen, hätte die Menschheit nicht überlebt und es nie bis ins heutige Zeitalter geschafft. 

Jagen gehört zur Natur des Menschen, wer dies nicht versteht und in Frage stellt, zeigt lediglich wie weit die Menschheit sich mittlerweile von der Natur entfernt hat und wie verkümmert die ursprünglichen Instinkte bereits sind. Der Mensch steht als Spitzenprädator  an der Spitze der Nahrungspyramide , diesen Platz wird er aber durch sein sentimentales Verhalten in naher Zukunft verlieren.

 Wie die Welt sich doch verändert hat.

Galten Jäger früher doch immer als echte Männer und waren hoch angesehen, da durch ihren Beutetrieb Stämme und sogar ganze  Völker überleben konnten.  In der heutigen urbanen Welt, wo Fleisch eingepackt in Plastikfolie aus dem Supermarkt kommt, hat der Jäger seine Rolle als Spitzenprädator vor allem durch Domestizierung als Ersatz für Jagd verloren und wird immer mehr angefeindet. Jedoch besitzt der Spitzenprädator Jäger bei den weniger domestizierten  noch lebenden Naturvölkern immer noch seinen Stellenwert und sein Ansehen.

 Der domestizierte, sentimentale und verweichtlichte Mensch, welcher den Bezug zur Natur verloren hat und das Reh nicht einmal von Hirsch unterscheiden kann,  ist  das einzige Lebewesen auf Erden, was das Thema Jagd und das Töten von Tieren mit einem Tabu belegt und die einzige Spezies, welche ihre Essgewohnheiten alleine aus sentimentalen Gründen verändert hat.

Obwohl der Mensch als Prädator eine Sonderrolle einnimmt, weil er ein unterschiedliches Jagdverhalten zeigt und Hilfsmittel  (Speere, Blasrohre und Schusswaffen) zum Töten nutzt,  bleibt er nicht weniger Prädator als andere Tiere auch.

Der jagdliche Instinkt ist auch in der heutigen urbanen und verweichlichten Welt immer noch in meinen Genen erhalten geblieben  und selbst wenn ich dadurch heutzutage, mir unverständlich, als  Außenseiter gelte,  beschimpft und bedroht werde, kann ich diesen ursprünglichen Trieb nicht ablegen und werde weiterhin Wild jagen, töten und essen; und da ich ein Archaiker bin, werde ich mein Tun und Verhalten genießen.

Bevor die Menschheit urteilt, sollte sie sich mal die Frage stellen, wem und welchem Instinkt sie ihr heutiges Dasein auf Erden überhaupt zu  verdanken hat! !

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Thierry Junker
Elvange / Luxemburg 
Bild: Jakob Gottschalk

Der Tierschutz und der Fuchs

Kaum ein Werbeblog vergeht im Fernsehen, ohne dass man aufgefordert wird, 5 Zahlen als SMS zu versenden und damit 5 € zur Rettung des sibirischen Tigers oder einer anderen hübschen oder besonderen und gefährdeten Tierart zu spenden. Kaum jemand der Zuschauer weiß, warum diese Tiere gefährdet sind, ob aufgrund von Vereinzelung der Populationen und dadurch Inzucht und Verlust der genetischen Vielfalt, oder Verlust des Lebensraumes, z. B. durch Urwaldrodung und Einsatz von Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden oder sogar durch Wilderei – die Ursachen sind mannigfaltig.
Aber bleiben wir bei deutschen Verhältnissen:
Allein in Deutschland gibt es mindestens 70.000 verschiedene Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen. Aufgrund dieser biologischen Vielfalt, die oft symbiotisch lebt und aufeinander angewiesen ist, ist unsere Existenz erst möglich. Aber diese Vielfalt ist gefährdet. Über 7.000 Tier- und Pflanzenarten gelten in Deutschland als gefährdet oder sind sogar akut vom Aussterben bedroht.
Blickt man jedoch in die Tagespresse, zeigt sich ein anderes Bild:

Die heiligen Kühe der Öffentlichkeit sind in ihrem Bestand absolut ungefährdete Tiere wie der Fuchs, der Waschbär, die Krähe oder die Wildgänse. Gerade am Fuchs scheiden sich besonders die Geister, alle unkritischen Tierliebhaber wollen den so niedlichen Fuchs geschützt wissen. Dabei ignoriert man schlicht, dass die Bestände heute ca. 4x höher sind als vor 20 Jahren und die heutigen Abschüsse nicht mal den Bestandszuwachs erreichen. Die Tierschutzbewegung hat im Nachbarland Luxemburg bereits durchgesetzt, dass die Fuchsjagd für mindestens ein Jahr komplett verboten wird. Sicherlich kann man diskutieren, ob eine Schonzeit für adulte Füchse, wie in Rheinland-Pfalz, sinnvoll ist, aber im Sinne des Artenschutzes ist das keinesfalls. Das ist nur geteilte Tierliebe, denn der niedliche Fuchs oder die kluge Krähe werden bevorzugt, während die nicht so niedlichen Rebhuhn- oder Fasanenküken deshalb in nicht allzu ferner Zukunft über die Tischkante des Artensterbens fallen werden.

Auf die Spitze getrieben wird es allerdings, wenn der Nahrungsgeneralist Fuchs als Geheimwaffe gegen die momentan herrschende Schwemme an Mäusen und Ratten gehandelt wird. Aufgrund der Reproduktionsraten der Kleinnager kann dies nicht der Fall sein und warum sich die Mühe machen, Mäuse zu jagen, wenn man sich noch an Junghasen goutieren kann? Die Erfahrung aus nicht bejagten Fuchsrevieren zeigt, dass dort die Niederwildpopulationen zusammenbrechen. Darüber hinaus wird gerne vernachlässigt, dass ins Beuteschema unter anderem auch die durch das BNatG streng bzw. besonders geschützten Bodenbrüter Feldlerche und Kiebitz fallen sowie der vom Aussterben akut bedrohte Feldhamster.

Auch die Rolle des Fuchses im Ökosystem hat zwei Seiten. Zwar ist er ein Aasvernichter und gehört zur „Gesundheitspolizei“ des Waldes, aber er ist auch Überträger einiger gefährlicher Erkrankungen. Die Tollwut ist zwar in Deutschland seit Gabe der Impfköder verschwunden, weltweit ausgerottet ist sie mitnichten und droht im Grunde täglich, hier wieder eingeschleppt zu werden z.B. durch geheime Importe von infizierten Hunden aus südlichen Ländern oder durch Zuwanderbewegungen von Wildtieren, die unkontrollierbar sind. Staupe, eine unter Fuchs, Waschbär, Marderhund und leider auch Haushund übertragbare Krankheit, führt zum qualvollen Tod. Fuchsbandwurm und Räude sind Zoonosen, sie befallen auch Menschen. Aufgrund der langen Inkubationszeit von bis zu 20 Jahren sind Infektionsfälle mit den Bandwurm derzeit noch nicht sehr häufig erfasst, die Fallzahlen steigen jedoch ständig, analog zu den seit 20 Jahren steil ansteigenden Fuchsbeständen.

Fazit: Fuchsbejagung ist sinnvolles und notwendiges Instrument zum Artenschutz und zur Erhaltung der Biodiversität. Kein Jäger möchte den Fuchs ausrotten, auch wenn von Feldzügen gegen ihn schwadroniert wird. Aber ein stabiles, gesundes und ausgewogenes Verhältnis der Arten untereinander kann nur die Jagd garantieren. Regulierende Eingriffe bei der einen Art bedeuten den Schutz und unter Umständen auch das Überleben einer anderen Art.
Bis heute ist keine Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, ausgerottet worden!

Ein Jagdtag mit dem Frettchen

Nach einem kurzen Anruf: „Wir holen dich gleich ab, dann geht es zum Krankenhaus!“ stelle ich den Pet Carrier ins Frettchenzimmer.
Es dauert keine Minute da sitzen schon alle vier drinnen, die Blicke sagen „Los, mach was, wir wollen jagen“.

Alle vier, das sind Frigga, Freya, Freki und Skadi.10362570_889784491039491_6313053883248252848_n
Da ist Frigga, die längst ein Alter hat, in dem ich sage: „Die muss nicht mehr jagen“ und die mir aber jedes Mal klar macht: „Ich will aber, lass mich!“.
Frigga und Freya sind Mutter und Tochter, mit 8,5 und 6,5 eher älteren Kalibers und das beste Geschenk, das mir eine befreundete Falknerin in meinem ganzen Leben gemacht hat.
Freki ist ein inzwischen 2,5 Jahre alter Frettchenrüde, den ich mit einem halben Jahr von Falknern übernommen habe, einige Monate später kam Skadi von den „Frettchenfreunden Mönchengladbach“ dazu, ein ausgesetztes Tier, das bei mir sein endgültiges Zuhause gefunden hat.

Also Frettchen nehmen, Fallen aus dem Keller holen und da ist auch schon meine Mitfahrgelegenheit. Schnell alles einladen und los geht es.
Heute geht es in ein Krankenhaus, das ein sehr starkes Problem mit Kaninchen auf seinem Hubschrauberlandeplatz hat.
Zusammen mit zwei Falknern und einem Rotschwanzbussard namens Aragorn beginnt die Jagd. Zuerst bleiben die Frettchen im Pet Carrier, Aragorn soll seine Chance bekommen.
Direkt startet er auch den ersten Jagdflug, die Distanz zu den Kaninchen ist allerdings zu groß, deshalb kann er es nur anjagen. Dann sitzt er im Baum, wartend, sein Blick geht nach unten. Er braucht jetzt Unterstützung.
Jetzt kommt meine Aufgabe, bzw. die der Frettchen.

10454915_889771527707454_6351597146516717656_nUm Aragorn nicht zu überfordern, setze ich erst einmal nur Freki in den Bau, in der Hoffnung dass nicht so viele Kaninchen springen. Dafür wird er vorher aus der Transportbox in die Frettchentasche gesetzt.
Freki guckt mich verschlafen an, wird noch einmal gestreichelt, nimmt dann den Bau an und schlieft ein.

Ein paar Minuten vergehen und ich, als Frettchenführer, werde nervös.
Was, wenn er im Bau eingebuddelt wird? Oder schläft?
Mein Adrenalingehalt steigt deutlich höher aber da, Geräusche.
Plötzlich springen zwei Kaninchen, Aragorn lässt sich fallen, jagt hinter den Kaninchen her, die versuchen ins Gebüsch zu flüchten. Er packt zu, greift knapp daneben, später finde ich an der Stelle Wolle, und das Kaninchen entkommt. Für heute hat es Glück gehabt.
Ohne etwas davon mit zu bekommen, schlieft Freki aus dem Bau aus, verärgert, weil ihm die Kaninchen entkommen sind. Meine Belohnung in Form von Leckerchen interessiert ihn gar nicht. Sein Jagdinstinkt ist jetzt geweckt, er will wieder einschliefen, die nächsten Versuche machen.
Jedoch muss er sich gedulden bis der Rotschwanzbussard sich ebenfalls beruhigt hat, dann erst kann es weiter gehen, an einem anderen Bau.

Wieder darf Freki alleine in den Bau und die anderen Frettchen werden schon unruhig. Aber es hilft nichts, es geht ja darum den Vogel nicht zu überfordern, wenn zu viel Auswahl kommt.
Diesmal springt das Kaninchen sofort, Aragorn setzt unverzüglich zur Jagd an. Man konnte ihm die Motivation zur Jagd schon vorher auf der Faust seines Falkners ansehen, wie er unruhig wurde, nachdem er das Frettchen einschliefen sah.
Aber wieder nichts, der Vogel packt ein zweites Mal daneben, genauso knapp wie beim ersten Versuch, es gibt so Tage, da geht alles schief.

Egal, Freki verlässt den Bau diesmal deutlich entspannter als beim ersten Mal, kommt auf mich zu und will sogar seine Belohnung.
Manchmal ist man als Frettchenführer richtig stolz auf seine Tiere, besonders wenn sie so vorbildlich arbeiten.

Kurze Diskussion mit Falknern, kurze Überprüfung des Frettchens, des Vogels, alle gesund, keiner einen Kratzer? Alle noch motiviert? Gut!

1426485_889780517706555_2160559142928192816_nLetzter Versuch mit Vogel und Frettchen, ein Kaninchen springt, läuft in die richtige Richtung, Ara gorn packt zu, hat es im Kopfgriff, alles atmet auf.
Ich warte entspannt am Bauausgang auf den Rüden, wieder bekommt er seine Paste, er hat heute vorbildlich gearbeitet.

Für Aragorn ist die Jagd für heute vorbei, drei Flüge, davon einer, bei dem er das Kaninchen gebunden hat. Mehr kann man von ihm nicht erwarten, er hat jetzt Feierabend.
Für die Frettchen beginnt jetzt allerdings der stressige und arbeitsreiche Teil.
Die Baulöcher werden mit insgesamt 15 Reusen und Fallen verschlossen, dann heißt es: alle Frettchen in den Bau. Vorher schaue ich Frigga an, will sie wirklich noch? Ihre Reaktionen zeigen mir, ja, sie will nicht nur, sie besteht schon fast darauf, dass sie auch in ihrem Alter noch in den Bau darf. Also rein mit ihr, und das Warten geht los.
Dieser Moment ist in meinen Augen der allerschlimmste.

Das Warten, kommen die Frettchen?
Bleiben sie im Bau?
Trotz allem ist jetzt absolute Ruhe am wichtigsten, der kleinste Laut und die Kaninchen springen nicht mehr.
Es vergeht eine Viertelstunde, wieder ist mein Körper voller Adrenalin. Als erstes kommt Freki, voll mit Sand, aber ohne Kaninchen vor sich her zu treiben, aus dem Bauausgang. Danach folgt ihm der Rest.
Ich entferne schnell die Reuse, in der der Rüde bereits sitzt, für alle gibt es Leckerchen und einen Moment der Ruhe in der Frettchentasche.
Dann folgt eine letzte Lagebesprechung, welche Bauten sind zu sehr beunruhigt, welche Bauten kann man probieren und welche Bauten sind zu riskant?

Wir beschließen Feierabend zu machen.
Die Frettchen kommen zurück in den Pet Carrier, wo immer Futter bereit steht. Zur Belohnung für die Mühen und gute Zusammenarbeit gibt es zusätzlich mit Wasser verdünnte Katzenmilch.
Wir hatten einen schönen Tag, haben den Rotschwanzbussard wunderbare Flüge machen sehen und Freki hat alleine Kaninchen aus dem Bau getrieben.
Was kann man als Falkner und Frettchenführer mehr erwarten?
Frettieren hat den Vorteil dass es in befriedeten Bezirken wie Friedhöfen und Parks angewandt werden kann, aber auch in Gärten.
Hierbei gilt zu beachten, dass zum Frettieren immer noch ein gültigerJagdschein vorhanden sein muss.

Bilder: Carina Ina Janine Greiner-Kaiser

Offener Brief an Holger Sticht, Landesvorsitzender BUND NRW

In der Ausgabe 1/2015 des BUND Magazins für NRW wurde ein Kommentar von Holger Sticht, dem Vorsitzenden des BUND Landesverbandes NRW, veröffentlicht, den wir so nicht unkommentiert lassen möchten.

Beigefügt haben wir unseren offenen Brief und einen Seitenauszug des Magazins.

Offener Brief an Holger Sticht, Landesvorsitzender BUND NRW

Kommentar „Der Ton macht die Musik“ (BUND Magazin 1/2015)

Sehr geehrter Herr Sticht,

nicht nur der Ton macht die Musik, sondern auch die Noten. Und wenn dann die Musiker auch noch schlecht spielen, ist von Musik sicherlich nicht mehr die Rede.

Die von Ihnen zitierte Novelle des NRW Jagdrechtes ist nicht nur wenig ambitioniert, sondern schlichtweg katastrophal gemacht. Inhaltlich und sachlich an der am lautesten schreienden Klientel orientiert.

Jagdrechtsnovellen haben nichts mit Bauchgefühlen und Ideologien zu tun, sondern mit Wissen, Verstand und Praxiserfahrung. Dinge, die anscheinend den Machern verloren gingen oder erst gar nicht vorhanden waren.

Ja, wir Jäger sind gegen die Novelle im Ganzen, denn der Anteil an Punkten, denen man zustimmen könnte, ist sehr niedrig. Bestes Beispiel: Der BUND bemängelt, dass die Verlängerung der Jagdzeiten einen erhöhten Stoffwechselstress für das Wild darstellt. Stellen Sie sich vor… das finden wir auch. Das ist Ihr Entwurf. Das sind Forderungen des ökonomischen, sorry ökologischen Jagdverbandes, der Forstindustrie und der grünen Partei – alles Ihre Verbündeten im Kampf gegen die Jäger.

Die gesamte Jägerschaft in NRW hat sich zu Recht dagegen aufgelehnt und in den letzten Monaten sehr sachlich und detailliert Ihre Gegenargumente gebracht. Als Antwort kamen eher karnevalistische Einlagen der Grünen nach dem Motto – „Der Bau ist das Zuhause des Fuchses, und demnach ist Baujagd Hausfriedensbruch.“.

Offensichtlich ist es geplant, die Fehler, die in Nachbarländern wie den Niederlanden oder im angeblich, aber nicht tatsächlich „jagdfreien“ Kanton Genf gemacht wurden, zu ignorieren.

Stattdessen ist man stolz darauf, mit einer auf Emotionen zielenden Kampagne a la „Jäger wollen Haustierabschuss“, eine uninformierte Artenschutz mit Tierschutz verwechselnde Masse, zur Unterschriftenleistung zu manipulieren.

Die Entscheidungsträger sollten Ihre Schlüsse aus solch Dilettantismus ziehen, denn der eine oder andere aus den unterschiedlichen Fraktionen will sicherlich auch in der nächsten Legislaturperiode wiedergewählt werden und sich nicht gänzlich durch Koalitionsverträge und fehlgeleitete Ideologien in seinem Umfeld lächerlich machen.

Bedauerlicherweise steht unter Ihrem Kommentar nicht das Datum des 1. April, das haben wir schmerzlich vermisst. Und danke, dass sie sich mit Ihren Aussagen nun endgültig auf die Seite und das Niveau einer Jagdgegnerszene herabgelassen haben, die Meinung für Wissen hält. Ihre Ziele werden damit deutlich – Abschaffung der Jagd – ohne Sinn und Verstand.

Ein dreifach donnerndes Helau

Ihre FJD

Scan

Mit Politikern im Revier

Am 18. 11.2014 nahm ich, wie viele andere auch, an der Regionalkonferenz in Bielefeld teil. Ich war enttäuscht und erschrocken mit welcher Arroganz und Überheblichkeit die meisten der dort angereisten Politiker, insbesondere die der Grünen, ihre verblendete Meinung äußerten.

Wir – mein Jagdfreund Edrik Latzel und ich – kamen bereits auf der Rückfahrt zu dem Schluss, dass wir etwas tun müssen. Mit den Grünen zu diskutieren ist sinnlos. Frau Watermann-Krass von der SPD schien uns bei der Regionalkonferenz als recht umgänglich, insbesondere die Äußerung „sie wolle sich erst einmal informieren“ machte uns Hoffnung.

IMG_0233Ich schrieb die Landtagsabgeordnete per Mail an und lud sie ein, sich unser Revier und das Zusammenspiel von Landwirtschaft, Naturnutzern, (wir haben Jogger, Hundebesitzer, Geocacher, Reiter) und Jägern vor Ort anzusehen. Wir verknüpften mit dieser Einladung den Wunsch, kein PR Termin daraus zu machen, kein Wort zu Verbänden und keine Lokalpolitik. Ebenso versprachen wir, auf ihre kritischen Fragen Rede und Antwort zu stehen.

Einige Tage darauf kam zu unserer Verwunderung eine positive Rückmeldung und wir vereinbarten den 23.01.15 als Besuchstermin. Wie wir wussten, war am 22.01.2015 im Düsseldorfer Landtag die Anhörung.

IMG_0215Am Freitag den 23.01.15 war der Termin für 14:00 Uhr avisiert und sollte ca. zwei Stunden andauern. Ich nehme es vorweg: Es wurden fast 5 Stunden daraus und wäre die Heimfahrt nicht lang gewesen – unser Besuch wäre auch noch länger geblieben.

Bedingt durch die Anhörung die eben just einen Tag vorher stattgefunden hatte, war Frau Watermann-Krass sehr informiert und auf dem aktuellsten Stand der Gesetzesvorlage. Auch Frau Kopp-Herr war im Thema, so dass sich schnell ein reges Gespräch entwickelte. Zusammen besichtigten wir das Revier, zeigten Wildäsungsflächen, Kunstbauten und Naturbauten, Schäl- und Verbissschäden, Schäden am Raps und sprachen mit unserem ansässigen Landwirt über Sauenbejagung am Mais, Wildschadenshöhe und unser Engagement, um den Wildschaden zu dezimieren.

Das Thema jagdbare Arten war ebenfalls ein Schwerpunkt. Hier haben wir versucht zu verdeutlichen, dass eine Korrelation zwischen den jagdbaren Arten herrscht und wir haben aufgezeigt, welchen positiven Einfluss die Jagd darauf hat.

Nicht bewusst war den Politikerinnen, welchen Einfluss die Jagd auf das Thema Biodiversität hat. Anlage von Hecken, Wildäsungsflächen, Teiche, Ansitzstangen für Greifvögel, Wildwarnreflektoren usw. Ich muss dazu sagen, dass wir all dieses in unserem Revier auch tatsächlich angelegt, bzw. installiert haben. Allein die Anzahl der Brutkästen und Fledermauskästen, die auch gepflegt werden müssen, hat großen Eindruck hinterlassen.

IMG_0203Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass wir auch kritische Fragen zur Jagd offen beantwortet haben: Kirr- und Fütterungsexzesse, Schonzeitvergehen usw. Ich denke, wir konnten aber klarstellen, dass es in jeder Gruppierung „schwarze Schafe“ gibt und dass diese nicht als Messlatte für alle Jäger angelegt werden dürfen.

Der Termin endete in unserer kleinen Jagdhütte mit Wildschweinwurst und Hirschschinken, welche reißenden Absatz fanden.

Wir haben das Gefühl, dass einige Bereiche für die Politiker neue Erkenntnisse gebracht haben. Auch was die Akzeptanz der Jagd und die Aktivität im Naturschutz angeht, waren die Politikerinnen sehr positiv überrascht und hatten dies wohl nicht so erwartet. Es bestand bei den Anwesenden durchaus ein starkes Interesse, sich wieder bei uns anzufinden und zusammen einen Ansitz durchzuführen – das allein sagt schon einiges aus. Auch dass die Politikerinnen diesen Termin angenommen und sich offen und ohne Rüstung bei uns informiert haben, fanden wir sehr gut, das verstehen wir unter Volksnähe.

Frau Regina Kopp-Herr hat einen Bericht zu diesem Termin einige Tage später bei Facebook eingestellt mit einem sehr positiven Feedback. Aus dieser Veröffentlichung stammen die Bilder.

Gastbeitrag von Antonio Valverde

Kompetenz zeigen!

Jäger als ehrenamtliche Naturschutzwarte

Seit über 100 Jahren wird in Deutschland praktischer Naturschutz betrieben. 1906 wurde die erste staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Danzig gegründet.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht den anerkannten Naturschutzvereinen, und damit auch den meisten Landesjagdverbänden, ein weitreichendes Mitwirkungsrecht in allen für Naturschutz und Landschaftspflege relevanten Fragen (§§ 58 – 61 BNatSchG – Mitwirkung von Vereinen).

Viele Tätigkeiten im praktischen Naturschutz werden im Rahmen des beauftragten oder berufenen Ehrenamtes geleistet. Ohne diese Mithilfe könnten die Naturschutzbehörden ihre Aufgabe nicht vollziehen. Voraussetzung dazu ist in der Regel die Mitgliedschaft in einem anerkannten Naturschutzverein. Der DJV und die meisten unserer Landesjagdverbände bieten ihren Mitgliedern diese Voraussetzung. Landratsämter und Magistrate der Städte sind erste Anlaufstellen zur Information.

Zu den Aufgaben, die durch die Naturschutzbehörden an ehrenamtliche Mitarbeiter delegiert werden, gehören z. B. die

  • Erhebung von Daten für Projekte (z.B. Vogel-Monitoring, Wolfs- und Luchs-Monitoring)
  • Kartierungen für Atlanten (Brutvogelatlas, Libellenatlas usw.)
  • Erarbeitung von Schutzgebietsvorschlägen
  • Ankauf, Pflege und Betreuung schutzwürdiger Flächen
  • Mitarbeit bei Artenhilfsprogrammen (z.B. Fledermausschutz, Fischotterschutz, Biberberatung, Hornissenberatung)
  • Mitarbeit bei der außerschulischen Umwelterziehung
  • Durchführung von Vorträgen und Führungen

Allein durch unsere Ausbildung über Tierarten, Wildbiologie, Wildhege (einschließlich Ökologie des Wildes), Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung, Jagdrecht, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, das Ganze abgeschlossen mit einer staatlichen Prüfung kann die Jägerschaft solche Ämter kompetent besetzen.

Üblicherweise werden Jäger mit all diesen Aufgaben in der öffentlichen Wahrnehmung nicht in Verbindung gebracht, obwohl viele von uns viel Zeit in Feld und Flur verbringen. Der Mehraufwand, dies mit ehrenamtlichen Tätigkeiten im Naturschutz zu verbinden ist gering, die Anerkennung , auch bei der nichtjagenden Bevölkerung, sehr hoch.

Wir können an dieser Stelle „Jagd ist gelebter Natur- und Artenschutz“ nach außen tragen, dokumentieren und im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankern.

Wie sieht jedoch die Realität aus?

Die meisten dieser Stellen werden mit Mitgliedern von NABU, BUND, Komitee gegen den Vogelmord e.V., deutscher Tierschutzbund e.V. besetzt. Viele ihrer Mitglieder haben ihre Kompetenz auf einem Kurs oder Schulung erlangt, keine Frage. Aber warum überlassen wir diese wichtigen Schnittstellen zwischen Bevölkerung, Verwaltung und Natur anderen, anstatt unsere Kernkompetenzen zu nutzen und uns dort einzubringen?

Was sollten wir  demnach tun?

Ganz einfach ! Aktiv werden! Auskunft sollte jedes Landratsamt, Bürgerbüro oder im Zweifelsfall die Untere Naturschutzbehörde erteilen können!
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Formen der ehrenamtlichen Mitwirkung, am häufigsten findet man:

Natur- und Landschaftsbeiräte

  • Wissenschaftliche und fachliche Beratung der Unteren Naturschutzbehörde
  • Beteiligungs- und Unterrichtungspflicht
  • Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Satzungen, bei Planungen und Planfeststellungen und bei anderen für das Kreisgebiet bedeutsamen Vorhaben, bei denen die Untere Naturschutzbehörde Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis hat

Naturschutzbeauftragte

  •  Beratung und Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde
  •  Förderung des allgemeinen Verständnisses Aufgaben des Naturschutzes und der  Landschaftspflege
  • Durchführung, Überwachung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  •  Unterrichtung der Unteren Naturschutzbehörde über nachteilige Veränderungen in der Landschaft und erforderliche Schutz- und Pflegemaßnahmen
  • Melden von illegalen Eingriffen
  •  Mitteilen von Artenvorkommen und -entwicklungen

Naturschutzwacht

  • Feststellen, Verhüten und Unterbinden von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln und deren Übertretung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist und bei Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitwirken
  • Schutzgebietskontrollen,
  • Meldungen von Verstößen gegen das Naturschutzrecht,
  • naturkundliche Führungen, Aufklären der Bevölkerung

Sonstige

  • Biberberater: Beratung und Information von Bürgern und Unterer Naturschutzbehörde, Schadensermittlung, Schadensregulation, Bibertransport, -fang und Bestandsermittlung
  • Hornissenberater: Beratung und Information von Bürgern und Unterer Naturschutzbehörde, Ermittlung von Schäden, Schadensregulation, Umsiedlung
  •  Naturschutzdienst: Durchführen von Artenhilfsprojekten, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen; Feststellen und Abwehren von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften
  •  Fledermausberater: Quartierkontrolle, Bestandsermittlung, Umsiedlung, Artenhilfsmaßnahmen

http://www.bbn-online.de/staatlicher-naturschutz/ehrenamt.html

Dem Föderalismus geschuldet hat jedes Bundesland gemäß des landeseigenen Naturschutzgesetzes eigene Vorschriften.

ehrenamt1

Quelle: www.bbn-online.de/ fileadmin/ Service/ 9.0_Tagungen__Vortraege/ Stanke-PersielVortrag20120113.pdf

Im Anschluss sind die wichtigsten Paragraphen, evtl. zusätzliche Bestimmungen und weiterführende Links nach Bundesländern aufgestellt, allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit!

Übersicht nach Ländern

Baden-Württemberg

Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Ist geregelt in Naturschutzgesetz Baden Württemberg, Neunter Abschnitt – Organisation, Zuständigkeit, Verfahren (§§ 60 – 79), insbesondere
http://dejure.org/gesetze/NatSchG/61.html :Naturschutzbehörden
http://dejure.org/gesetze/NatSchG/61.html :Naturschutzfachbehörden
http://dejure.org/gesetze/NatSchG/68.html :Ehrenamtlicher Naturschutzdienst
dazu gibt es eine Info den Naturschutzbeauftragten betreffend:
http://lnv-bw.de/zukunft-der-naturschutzbeauftragten/

Bayern

anerkannter Naturschutzverband
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
§ 43: Behörden § 48: Naturschutzbeiräte § 49: Naturschutzwacht
§ 47 : Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege : http://www.anl.bayern.de
Einzelregelungen an den Landratsämtern erfragen

Berlin
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln)

Brandenburg
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Besonderheit: § 34 Naturschutzhelfer und -helferinnen
(1) Zur Unterstützung bei der Durchführung dieses Gesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes können die unteren Naturschutzbehörden geeignete sachkundige Personen zu ehrenamtlichen Naturschutzhelfern und -helferinnen bestellen.
(2) Die Naturschutzhelfer und -helferinnen sollen die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die Naturschutzhelfer und -helferinnen berechtigt,
1. Grundstücke mit Ausnahme von Haus- und Gartengrundstücken zu betreten und Auskünfte einzuholen,
2. Personen zur Feststellung ihrer Identität anzuhalten, bei denen ein begründeter Verdacht der Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften besteht, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln und deren Übertretung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist,
3. eine Person vorübergehend vom Ort zu verweisen und ihr vorübergehend das Betreten des Ortes zu verbieten und
4. unberechtigt entnommene Gegenstände, gehaltene oder erworbene Pflanzen und Tiere sowie solche Gegenstände sicherzustellen, die bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Gesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes oder der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen verwendet wurden oder verwendet werden sollten.
Sie müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen Dienstausweis bei sich führen, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzuzeigen ist.
§ 35 Naturschutzbeiräte
§ 36 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen (zu § 63 BNatSchG)
Dazu die Seite des Ministeriums
http://www.naturschutzbeiraete-brandenburg.de/naturschutzhelfer.html

Bremen
Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatG)
§35 Naturschutzbeiräte
http://www.umwelt.bremen.de/de/detail.php?gsid=bremen179.c.14553.de
http://www.umwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Naturschutzrecht%202010.19279.pdf

Hamburg
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG)
HTTP://WWW.HAMBURG.DE/NATURSCHUTZORGANISATIONEN/148296/NATURSCHUTZRAT/
§ 25 NATURSCHUTZRAT
(1) Für die Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird bei der zuständigen Behörde ein unabhängiger sachverständiger Naturschutzrat eingerichtet. Der Naturschutzrat setzt sich zusammen aus mindestens zehn, höchstens 15 ehrenamtlichen Mitgliedern, die die für Naturschutz und Landschaftspflege bedeutsamen Fachgebiete vertreten und vom Senat auf Vorschlag der zuständigen Behörde ernannt werden. Im Naturschutzrat sollen mindestens die Fachgebiete Botanik, Zoologie, Ökologie, Hydrobiologie, Bodenkunde, Naturschutz, Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft sowie Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vertreten sein. Die zuständige Behörde kann Vorschläge von Hochschulen und Fachverbänden einholen.

Hessen
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
Die Mitglieder der Beiräte bei den unteren Naturschutzbehörden werden vom Kreisausschuss, in den Städten vom Magistrat berufen (§ 22), bitte an die zuständigen Landratsämter wenden

Mecklenburg-Vorpommern
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V)
§ 31 Beiräte für Naturschutz und Landschaftspflege, Kreisnaturschutzbeauftragte
(1) Bei der obersten Naturschutzbehörde kann ein Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege gebildet werden. Die Mitglieder des Beirates werden befristet und auf Widerruf bestellt; sie dürfen nicht Bedienstete von Naturschutzbehörden sein.
(2) In den Beirat sind Personen zu berufen, die im Naturschutz und in der Landschaftspflege besonders fachkundig oder erfahren sind. Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und an Weisungen nicht gebunden. Sie haben Anspruch auf Erstattung von Reisekosten.
(3) Der Beirat hat die oberste Naturschutzbehörde in wichtigen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege in ihrem Aufgabenbereich zu unterstützen und fachlich zu beraten. Dazu ist der Beirat rechtzeitig zu unterrichten. Er kann Maßnahmen des Naturschutzes anregen und ist auf Verlangen zu hören.
(4) Bei den unteren Naturschutzbehörden können Beiräte für Naturschutz und Landschaftspflege gebildet sowie aus deren Mitgliedern ein Kreisnaturschutzbeauftragter bestellt werden. Der Beauftragte vertritt den Beirat, insbesondere in allen laufenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten. Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß.
Bitte an die Landratsämter wenden

Niedersachsen
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
§ 34 Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege
(1) 1 Die Naturschutzbehörde kann Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bestellen. 2 Die Beauftragten müssen die erforderliche Sachkunde besitzen und dürfen nicht Bedienstete der bestellenden Behörde sein. 3 Sie werden jeweils für fünf Jahre bestellt.
(2) 1 Die Beauftragten beraten und unterstützen die Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. 2 Sie fördern das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben. 3 Sie sind an fachliche Weisungen nicht gebunden. 4 Die Naturschutzbehörde hat ihnen die Auskünfte zu erteilen, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
(3) Die Beauftragten sind ehrenamtlich tätig.
Bitte an die Landratsämter wenden

Nordrhein-Westfalen
Landschaftsgesetz (LG)
Hier habe ich nichts Spezifisches gefunden, aber in Revieren, die in Naturschutzgebieten liegen ist der Besitzer des Jagdscheines NRW auch als Naturschutzwart verantwortlich. ( http://www.jagdschule-hohe-heide.de/glossar/jagdschein-nrw/ )

Rheinland-Pfalz
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
§ 36 Beiräte (Auszüge)
(1) Bei den Naturschutzbehörden werden zu deren Beratung und Unterstützung sowie zur Förderung des allgemeinen Verständnisses für die Belange der nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft unabhängige Fachbeiräte für Naturschutz gebildet.
(3) In den Beirat werden auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege und aus den von Naturschutz und Landschaftspflege berührten Bereichen sachkundige Personen berufen, darunter fünf Vertreter von nach § 38 anerkannten Vereinen. Die Mitglieder des Beirats sollen ihren Hauptwohnsitz im örtlichen Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Naturschutzbehörde haben.
(4) Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ihre Zahl soll zwölf nicht übersteigen. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden.
(5) Der Beirat kann Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Beirats vor oder beschließen abschließend. Der Beirat kann Beschlüsse eines Ausschusses ändern oder aufheben.
(6) Die oberste Naturschutzbehörde regelt das Nähere über die Zusammensetzung und Tätigkeit des Beirats und seiner Ausschüsse, die Berufung, die Amtsdauer und die Entschädigung der Mitglieder durch Rechtsverordnung.

§ 37 Beauftragte für den Naturschutz
(1) Die unteren Naturschutzbehörden können geeignete Personen als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte bestellen. Für den Bereich von Naturparken und Biosphärenreservaten erfolgt die Bestellung nach Satz 1 durch die obere Naturschutzbehörde im Benehmen mit dem jeweiligen Träger.
(2) Die Naturschutzbeauftragten haben die Aufgabe,
1.über örtliche Maßnahmen zu informieren und das Verständnis für Natur und Landschaft zu wecken,
2. Natur und Landschaft zu beobachten und die zuständigen Naturschutzbehörden zu informieren,
3.Träger von Schutzgebieten, insbesondere durch Maßnahmen einer Bildung für Nachhaltigkeit zu unterstützen.
(3) Die oberste Naturschutzbehörde regelt durch Rechtsverordnung das Nähere, insbesondere zu Tätigkeit, Berufung und Amtsdauer

Saarland
http://www.saarland.de/50647.htm
Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG) (in Auszügen)
§ 42 Landesbeirat für Landschaft
(1) Zur Beratung der Landesregierung in Fragen des Naturschutzes, der Jagd und Fischerei und des Tierschutzes wird zu Beginn jeder Wahlperiode des Landtags ein unabhängiger Landesbeirat für Landschaft gebildet. Seine Amtszeit endet mit dem Zusammentritt des nachfolgenden Landesbeirats für Landschaft.
§ 43 Beiräte für Landschaft
(1) Zur Beratung in Fragen zu Schutz und Nutzung der Landschaft sowie zu Landnutzungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 kann in jedem Landkreis, im Regionalverband Saarbrücken sowie in der Landeshauptstadt Saarbrücken ein Beirat für Landschaft gebildet werden.
(2) Näheres über die Berufung der Mitglieder und die Aufgaben des Beirats regeln die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken durch Satzung.
§ 44 Rat für Nachhaltigkeit
(1) Zur Beratung der Landesregierung in Fragen einer Politik der Nachhaltigkeit wird zu Beginn jeder Wahlperiode des Landtags ein unabhängiger Rat für Nachhaltigkeit gebildet. Er berät die Landesregierung insbesondere in Fragen der Landesentwicklung und -planung. Seine Amtszeit endet mit dem Zusammentritt des nachfolgenden Rates für Nachhaltigkeit.
§ 45 Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Naturschutz
(1) Nach Anhörung des Landesbeirats für Landschaft beruft die oberste Naturschutzbehörde eine naturschutzfachlich anerkannte Persönlichkeit zur oder zum Landesbeauftragten für Naturschutz. Dieser oder diese berät die Landesregierung in allen Fragen des Naturschutzes. Die Berufung erfolgt widerruflich auf fünf Jahre.
§ 46 Saarländische Naturwacht
(1) Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden kann die oberste Naturschutzbehörde geeignete Personen ehren- oder hauptamtlich für den Naturschutz im Außendienst einsetzen (Saarländische Naturwacht).
(2) Die in der Naturwacht Tätigen sollen
1. durch fachliche Information und Aufklärung auf ein besseres Verständnis von Natur und Landschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern hinwirken, ……

Sachsen
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
§ 43 Naturschutzdienst (in Auszügen)
(1) Die unteren Naturschutzbehörden sollen geeignete Personen als ehrenamtliche Kreisnaturschutzbeauftragte und Naturschutzhelfer auf die Dauer von fünf Jahren bestellen. Die obere Naturschutzbehörde kann Landesnaturschutzbeauftragte bestellen. Eine Wiederbestellung ist möglich. Die Beiratsmitglieder, die Fachbehörden und die anerkannten Naturschutzvereinigungen haben ein Vorschlagsrecht; sie sind vor jeder Abberufung von Personen, die sie vorgeschlagen haben, zu hören.
(3) Die Naturschutzbeauftragten und die Naturschutzhelfer haben die Aufgabe,
1.geschützte Teile von Natur und Landschaft zu überwachen sowie festgesetzte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen oder zu überwachen,
2.Natur und Landschaft zu beobachten und Schäden und Gefährdungen abzuwenden oder, wo dies nicht möglich oder zulässig ist, die zuständige Naturschutzbehörde zu informieren,
3.Beiträge zur Dokumentation innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu liefern.
Naturschutzhelfer und Naturschutzbeauftragte tragen Dienstabzeichen.
(7) Die Naturschutzwarte werden durch die obere Naturschutzbehörde bestellt. Sie dürfen Amtshandlungen nur in dem zugewiesenen sachlichen oder örtlichen Zuständigkeitsbereich vornehmen. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit müssen sie ein Dienstabzeichen tragen und einen Dienstausweis mit sich führen, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzuzeigen ist.
(8) Den Naturschutzwarten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Absatz 5 ehrenamtliche Helfer beigeordnet werden. Diesen stehen die Befugnisse nach Absatz 6 Satz 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 zu. Die Verantwortung trägt der Naturschutzwart. Absatz 7 Satz 2 gilt entsprechend.

Sachsen-Anhalt
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA)
§ 3 Naturschutzbeiräte, Naturschutzbeauftragte
(1) Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung sollen bei den Naturschutzbehörden unabhängige Beiräte aus Sachverständigen und fachkundigen Personen gebildet werden. Die Naturschutzbehörden sollen im Vorfeld grundlegender Entscheidungen die Beratung durch die Beiräte nutzen. Die Beiräte können Anträge stellen und sind auf Verlangen zu hören. Sie sind bei der Naturschutzbehörde, bei der sie gebildet sind, über alle wesentlichen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten.
(3) Die Naturschutzbehörden und die Fachbehörde für Naturschutz können von ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten unterstützt werden. Die Naturschutzbeauftragten müssen die erforderlichen Sachkenntnisse und Fähigkeiten besitzen und dürfen nicht Beschäftigte der bestellenden Behörde sein. Sie sind während der Ausübung ihres Dienstes Angehörige der Naturschutzbehörde im Außendienst. Das für Naturschutz zuständige Ministerium wird ermächtigt, die Voraussetzungen der Bestellung sowie die Aufgaben, Befugnisse und Verpflichtungen der Naturschutzbeauftragten durch Verordnung zu regeln.
Hier die genauen Voraussetzungen!
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=EhrNatSchBeauftrV+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true

Schleswig-Holstein
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
§ 43 Landesbeauftragte für Naturschutz
(1) Die oberste Naturschutzbehörde beruft eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für Naturschutz.
(3) Die oder der Landesbeauftragte für Naturschutz wird durch einen Beirat unterstützt und kann sich bei einzelnen Aufgaben von einem Beiratsmitglied vertreten lassen. Die Anzahl der Mitglieder des Beirats soll zwölf nicht überschreiten. Der Beirat setzt sich aus Kreisbeauftragten gemäß § 44 und ökologischen Sachverständigen zusammen. Die Mitglieder des Beirats werden von der obersten Naturschutzbehörde berufen; die nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Land Schleswig-Holstein anerkannten Naturschutzvereinigungen, der Landesnaturschutzverband, die oder der Landesbeauftragte für Naturschutz und die Hochschulen können Vorschläge unterbreiten.
(….)
§ 44 Beiräte und Kreisbeauftragte für Naturschutz
(1) Bei den unteren Naturschutzbehörden kann eine Kreisbeauftragte oder ein Kreisbeauftragter für Naturschutz bestellt und ein Beirat für den Naturschutz gebildet werden. Die Kreisbeauftragten und die Beiräte haben die unteren Naturschutzbehörden in wichtigen Angelegenheiten des Naturschutzes zu unterstützen und fachlich zu beraten. Zu diesem Zweck sind sie rechtzeitig zu unterrichten. Sie können Maßnahmen des Naturschutzes anregen und sind auf Verlangen zu hören; sie sind in allen Fällen zu beteiligen, in denen auch Naturschutzvereinigungen beteiligt werden. Die oder der Kreisbeauftragte unterstützt die untere Naturschutzbehörde und vermittelt zwischen der Behörde und Bürgerinnen und Bürgern.(…)
§ 45 Naturschutzdienst
(1) Die Naturschutzbehörden können für ein bestimmtes Gebiet sachkundige Personen mit der Aufgabe bestellen, Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die dem Schutz der Natur dienen oder die Erholung in der freien Natur regeln und deren Übertretung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, festzustellen und abzuwehren. Die zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bestimmten Beamtinnen und Beamten der Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung des Bundes, des Landes, der Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind für ihren Dienstbezirk Mitglieder des Naturschutzdienstes. Bestätigte Jagd- und Fischereiaufseherinnen und bestätigte Jagd- und Fischereiaufseher gelten als sachkundig.
Ansprechpartner: http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/NaturschutzForstJagd/01_AllgInfo/02_Ansprech/ein_node.html

Thüringen
Der LJV ist ein anerkannter Naturschutzverband
Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG)
§ 39 Naturschutzbeiräte
(1) Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung und Unterstützung bei allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei den Naturschutzbehörden ehrenamtlich tätige Beiräte für Naturschutz aus unabhängigen und sachverständigen Personen zu bilden.

(4) Die Mitglieder der Beiräte werden vom Leiter der Behörde, bei der der Beirat gebildet wird, berufen. Bedienstete der Behörde nach Satz 1 und von Naturschutzbehörden können nicht berufen werden. Die Hälfte der Beiratsmitglieder wird auf Vorschlag der nach § 45 a anerkannten Vereine berufen. Vertreter aus Organisationen, deren Interessen mit der Land- und Erholungsnutzung verbunden sind, sind zu berücksichtigen.
(….)
§ 40 Fachbeirat für Arten- und Biotopschutz
(1) Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung auf dem Gebiet des Arten- und Biotopschutzes wird bei der Landesanstalt für Umwelt und Geologie ein Fachbeirat für Arten- und Biotopschutz aus ehrenamtlich tätigen, botanisch oder zoologisch sachverständigen Personen gebildet. Die Fachbeiratsmitglieder werden von der obersten Naturschutzbehörde berufen.
§ 41 Beauftragte für Naturschutz
(1) Die untere Naturschutzbehörde kann Beauftragte für Naturschutz bestellen. Der zuständige Naturschutzbeirat ist dazu anzuhören und kann eigene Vorschläge unterbreiten. In Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken kann auch die Verwaltung des Gebiets im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte bestellen.
(2) Die Beauftragten für Naturschutz haben die Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde zu beraten, über nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu unterrichten sowie erforderliche Schutz- und Pflegemaßnahmen vorzuschlagen.
(3) Die Tätigkeit des Beauftragten ist ehrenamtlich.
Hier die genauen Voraussetzungen
https://www.umwelt-online.de/recht/natursch/laender/th/vobeauftrnatursch.htm

Quellen:
http://www.bfn.de/0506_textsammlung.html
http://www.bbn-online.de/fileadmin/Service/9.0_Tagungen__Vortraege/Stanke-PersielVortrag20120113.pdf

Bilder:Andreas Hermsdorf/ pixelio.de