Samstag, Dezember 21, 2024
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Heute im Lokalfernsehen

oder

Wie man sich nach Kräften selbst zum Deppen machen kann

von Manfred Nolting

Heute im Lokalfernsehen, um 19:40 Uhr, WDR 3, Lokalredaktion Siegen, ein kurzer Beitrag: „Die Jäger beantragen die Verlängerung der Jagdzeit auf Schwarzwild.“ „Die Jäger beantragen … „ Das hat mich so wütend gemacht, dass ich spontan jetzt diesen Beitrag einstellen musste, unredigiert.

Nach diesem Satz darf sich Minister Remmel (nicht etwa, z. B. aus Gründen der ausgewogenen Berichterstattung, auch ein Jäger oder gar Herr Müller- Schallenberg) verbreiten mit furchtbar klugen Einlassungen: „Schweine sind furchtbar schlau“. Dann kommt „Jagdzeiten verlängern alleine bringt nichts, man muss die Jagdmethoden ändern, z. B. revierübergreifende Jagden veranstalten“. Also gewohnt substanz- und inhaltslose Remmel´sche Sprechblasen. Da redet, wie jeder Fachmann merkt, der berühmte Blinde von der Farbe. Das Wichtige aber: In der gewohnten Dreistigkeit und unter Umkehrung aller Fakten und Tatsachen geht er fröhlich von seiner krachenden Pleite weg und unmittelbar in den Angriff über. Man merkt ihm zwar an, dass er in der Bredouille ist, ungewohnt verkniffen, wie er in die Kamera schaut, dass er sich nicht so richtig wohl fühlt, aber was soll´s: Man hat ja seine überparteilich- unabhängige, steuergeld- finanzierte WDR- Redaktion zur Seite (einen Jäger mal ein Statement abgeben lassen? Wozu denn das? Vor allem, wie sähe unser Minister Remmel denn dann aus?) Der Zweck jedenfalls heiligt die Mittel, denn der Zuschauer draußen merkt das schließlich nicht.

Jetzt könnte man als Jäger an der Front ja sagen: Na ja, wozu sich aufregen, schließlich war´s schon immer so, warum sollte sich da was ändern? Ich habe dazu aber keine Lust, und deswegen regt mich das auf. Denn zu konstatieren ist:

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Weite Teile der Jägerschaft mitsamt dem gesamten LJV NRW haben nichts, aber auch gar nichts dazugelernt.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Da wird ein Riesenaufstand gemacht, mit Wahnsinns- Demos, mit PR- Kampagnen, um das völlig hirnrissige neue Jagdgesetz zu verhindern, es wird, völlig zu Recht, darauf hingewiesen, dass es nicht nur an den sachlichen Erfordernissen vorbeigeht, sondern dass es im Gegenteil in weiten Teilen schädlich ist, die Situation verschlimmert. Es wird mit Riesenaufwand eine Volksinitiative veranstaltet, mit 120.000 statt der nur nötigen knapp 67.000 Unterschriften opulent mit Volkes Meinung ausgestattet und bewehrt – alles geschenkt. Wie die Westfälische Rundschau von heute, 19. Januar 2017, es ganz offen schreibt: „Die Jäger dürfen ihrem Unmut noch einmal Luft machen.“ Das ist wahrlich ein Armutszeugnis: Dem Ärger Luft machen. Aber ansonsten, steht nämlich ungeschrieben dahinter, wird sich nicht die Bohne ändern, haben diese Pappnasen gefälligst zu tun, was man ihnen sagt. Basta.

Und wir helfen tatkräftig mit.

Denn als sich nach nur einem Jahr!, wie von uns vorausgesagt, die Situation zuspitzt, die Bauern wegen ausufernder Wildschäden auf die Barrikaden gehen (die Bauern übrigens, die sich in puncto Jagdrecht völlig zurückgehalten haben nach dem Motto: „Was geht uns das an? Lass´ die Jäger doch ihre Probleme allein regeln. Hauptsache, die Idioten löhnen pünktlich ihre Jagdpacht, je mehr, desto besser“)1), gerade also, als der „Fachminister“ Remmel, die Grünen mitsamt ihren Auftraggebern absehbar ins völlige Desaster schlittern – was machen wir Jäger?

Wir stellen devotest einen Antrag auf Verlängerung der Jagdzeiten. Bitte, bitte!

Nicht nur, dass wir uns für die Öffentlichkeit damit wie gewohnt als schießgeile Dämlacken darstellen, als völlig konfuser und unkoordinierter, grenzdebiler Hühnerhaufen: Nein, wir bringen es fertig und holen noch dazu unseren erklärten Gegnern, ja Todfeinden der Jagd in unserer jahrhundertelang tradierten Form, die glühend heißen Kastanien aus dem Feuer, als sie kurz davor sind, der Öffentlichkeit erklären zu müssen, dass ihr neues Jagdrecht genau das ist, als was wir Jäger es von Anfang an bezeichnet haben:

Völliger ideologie- gesteuerter Schrott, als Machtspielchen mit Überrumpelungstaktik und unter Einsatz von viel Jägermeister durch´s Parlament gepeitscht.

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Und was sollten wir machen?

Das, was jede andere mit einigermaßen strategischem Knowhow ausgestattete gesellschaftliche Gruppierung, deren Rechte aus durchsichtigen Gründen völlig negiert werden, in einer Demokratie üblicherweise tut: Wir sollten endlich mal politisch reagieren auf die Dauerschikanen der Gegner vom reinen Stamme Nimm. Ich erinnere nochmals an das, was wir Jäger seit vielen, vielen Jahrzehnten auf unsere Kosten Jahr für Jahr für die Allgemeinheit und den Staat regeln, unter Einsatz von vielen (versteuerten) Milliarden Euro pro Jahr allein in Deutschland.

Was spricht dagegen, abzuwarten, bis sie der öffentliche Druck dazu zwingt, uns höflich zu bitten, länger zu jagen, unter Aussetzung der Bestimmungen ihres gerade erst etablierten Jahrhundert- Gesetzwerks?

Das würde einen Akzent setzen, der der Realität entspricht. Vor allem: Würde das jetzt, kurz vor den kommenden Landtagswahlen, in NRW geschehen, dann wäre das die Steilvorlage für die jetzige Opposition geworden, hätte mitgeholfen, den sowieso zu erwartenden Absturz von Grün- Rot in eine krachende Niederlage umzuwandeln, die Grünen auf absehbare Zeit als Koalitionspartner für begehrlich schielende CDU- Kader zu verbrennen. Was kein Schaden wäre, denn einen gesellschaftlichen Nutzen oder einen Gewinn für unsere freiheitlich- demokratische Grundordnung sehe ich in der Partei nicht.

Aber wir, wir müssen ja Wahlhilfe leisten. Nur den beiden erwiesen falschen Parteien. Die reiben sich gerade mal wieder ob der unbeschreiblichen Dämlichkeit der Jäger ungläubig die Augen und können ihr Glück gar nicht fassen.

Dem NABU, dem BUND jedenfalls wäre eine solche unsägliche Stümperei nicht passiert. Das steht fest. Aber die orientieren sich ja auch an der Politik, vor allem betreiben die keine Vereinsmeierei in den Chefetagen. Und die haben klare Ziele vor Augen, und damit keine Unklarheiten entstehen: Umwelt und Natur zählen die nicht zum Unternehmensziel. Die sind Mittel zum Zweck bzw. Ziel, und das ist, Gewinne zu erzielen, wie jeder andere Gewerbebetrieb auch.

Das müssen wir, die Jäger und unsere Verbände, ja nicht nachahmen. Aber wir sollten uns endlich mit unserer Tages- und Verbandspolitik an den Realitäten orientieren, vor allem, die gleichen Mittel einsetzen. Man muss ja nicht unbedingt „Il principe“ und „Vom Kriege“ studiert haben, um einen Begriff von politischen Strukturen, ihren Mitteln und Methoden, von Strategie und Taktik zu bekommen (hilfreich wär´s schon).

Ich persönlich wäre schon zufrieden, wenn ich das Gefühl vermittelt bekäme, dass man in Teilen unserer Zunft und in den diversen Verbänden ab und an mal die Tageszeitungen liest, und zwar nicht nur den Lokalteil.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Kirchveischede, 19. Januar 2017

http://www.ein-jagdmensch.com/heute-im-lokalfernsehen/

Mit aller Härte des Gesetzes

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Ein 29-jähriger Jäger hat einen elf Monate alten Mischlingshund erschossen – angeblich, weil er ihn mit einem Fuchs verwechselt hat. Das Tier war aber nicht weit entfernt von seinem Besitzer. Mit dem Halter lieferte sich der Jäger nach dem tödlichen Schuss obendreinvnoch eine handgreifliche Auseinandersetzung. „Wie sich im weiteren Verlauf herausstellte, war der Jäger offensichtlich nicht unerheblich alkoholisiert und zudem mit seinem Auto zur Jagd gefahren“, berichtet die Polizei.

„Auf jeden Fall muss sich der Jäger nun wegen in Frage kommender Verstöße nach dem Tierschutzgesetz, Trunkenheit im Straßenverkehr und möglichen jagdrechtlichen Bestimmungen verantworten“. Seine Alkoholisierung könnten für ihn nicht nur bedeuten, dass er seinen Führerschein erst mal abgeben muss. Auch „der Verlust seines Jagdscheines sowie der Verlust seiner Jagdwaffen stehen auf dem Spiel!“, so die Polizei.
In solchen Fällen fordern wir ein Vorgehen mit aller Härte des Gesetzes. Ohne Ressentiments, falscher Kameraderie oder fadenscheinigen Entschuldigungen. Wer alkoholisiert zur Jagd geht, verliert seine Zuverlässigkeit.  So einfach muss das sein.

http://www.mittelbayerische.de/region/kelheim/gemeinden/neustadt/alkoholisierter-jaeger-erschiesst-hund-21091-art1471468.html

Beispielbild: (c) Uschi Dreiucker/ pixelio.de

Stimmen der Basis – Leben im Wolfsgebiet 2

Der Leserbrief eines „Wolfsbotschafters“ an die AZ enthält weder Neues noch noch Überzeugendes.
http://www.az-online.de/leserbriefe/uelzen/nebeneinander-gestalten-7174708.html
Viel interessanter ist der Kommentar von „K.Meier“ dazu:

Zitat Anfang
„Und da ist er wieder: der Kommentar eines „Experten“ aus einem Wolfsgebiet. Doch Moment mal: Experte und Wolfsgebiet ? Werfen wir doch einmal einen genaueren Blick auf den Verfasser und seine Worte.

Was genau macht Herrn Bürgener zum Experten ? Da ist garantiert zunächst einmal seine Zugehörigkeit zum NABU Wilhelmshaven. Ein Ort, der nicht grade von Wölfen dicht besiedelt ist und ein Verein, für den er als Wolfsbotschafter im schönen Ostfriesland unterwegs ist. Ein Mensch, der scheinbar gerne fotografiert.

Aber ist das allein genug, jemanden als Experten ernst zu nehmen oder nimmt es ihm eher den Blick darauf, alle Fakten objektiv zu betrachten. Zumal er sich nach eigenen Angaben seit 30 Jahren „mit dem Wolf beschäftigt“ ? Wo und in welcher Form denn, Herr Bürger ?

Schon im ersten Satz kommt die verbale Keule: „Krieg“, „Hass“, „Angreifer“, „Verbündete“, „grimmiger Blick“, sind nur einige der Worte, die einen stutzig werden lassen. Kein Wort zur aktuellen und faktischen Situation der Menschen hier vor Ort, sondern die Unterstellung von niederen Gelüsten. Leserbriefe, die Erfahrungen schildern, von denen Herr Bürgener keine eigene Ahnung haben kann, werden als „mangelnde Sachkenntnis“ ausgelegt. Die lokale Berichterstattung zu Ereignissen werden asl „Falschmeldung“ hingestellt, ohne jedoch auch nur ein einziges Mal auf die Fälle einzugehen und diese angeblichen „Falschmeldungen“ zu wiederlegen. Fragt sich also, wer hier grade wirklich „postfacktisch“ unterwegs ist.

Nein, Herr Bürgener, hier geht es nicht um Hass oder Zeitgeist sondern um die Frage, wer eigentlich die Verantwortung und vor allem die Konsequenzen von Wolfsfreunden wie Ihnen aus den wolfsfernen Regionen heraus zu tragen hat. Die mangelnde Empathie für die Probleme der betroffenen Bevölkerung ist dabei ebenso arrogant und schädlich für den Wolf, wie die mangelnde Bereitschaft Fakten zur Kenntnis zu nehmen, wie den Umstand, dass wir es im Ostkreis Uelzens mittlerweile mit an den Wohnorten jagenden Rudeln zu tun haben und nicht mehr mit einzelnen, abwandernden, neugierigen Jungwölfen.

Ich denke, Sie , sehr geehrter Herr Bürger, sollten sich überlegen, ob Ihr eigenes Verhalten nicht postfaktisch ist. Sie ignorieren die aktuellen Entwicklungen. Entwicklungen, die alles widerlegen,was von Experten wie Ihnen bislang zum Wolf erzählt wurde. Hier bei uns zeigt sich seit Jahren, dass Wölfe nicht scheu sind, dass sie nicht nachtaktiv sind, dass sie Nutztiere trotz der immensen Zahl an Wildtieren eben nicht in Ruhe lassen, dass sie sich trotz allem auch an das viel zu wehrhafte Großvieh unter den Weidetieren herantrauen, dass sie menschliche Strukturen eben nicht meiden. Welche Ihrer Prognosen und Aussagen zum Wolf wird die nächste sein, dies ich in Luft auflöst ? Warum gibt es bis heute keine Regelungen, wie mit ausbrechendem Großvieh wie Rinder- oder Pferdeherden haftungstechnisch umgegangen werden soll ? Warum gibt es bis heute wohl keine einzige Vorgabe zu wolfssicherer Zäunung dieser Tierarten ?

Es gibt im Deutschen ein bekanntes Sprichwort das da lautet „wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“, lieber Herr Bürgener. Wer mehrfach bei plumpen Lügen oder offensichtlicher Unkenntnis erwischt wurde, der darf nicht lamentieren, dass er nicht mehr ernst genommen wird.

Und schon mal gar nicht, wenn er selbst dem Wolf alles andere als objektiv gegenübersteht und weit weg von ihm lebt.
Nächtliche Aufstallungen, Zäune und Herdenschutzhunde sind schöne Theorie, aber wo sind sie machbar ? Wer finanziert das ? Diese Aussagen sind NABU-Sprech, aber an der faktischen Realität meilenweit vorbei. Sie sind zudem Wunschdenken, denn in Frankreich, Rumänien und auch schon hier in Deutschland hat sich längst gezeigt, dass auch vermeintlich wolfssichere Zäunungen und Herdenschutzhunde Angriffe und tote Nutztiere nicht verhindern können.

Alle Fachleute sind sich heute einig, dass es ein grundlegender Fehler war, die Erkenntnisse aus den unendlichen Weiten Kanadas und Amerikas einfach 1:1 auf unsere dichtbesiedelte Kulturlandschaft zu übertragen. Da der Wolf ein sehr kluger, lernfähiger Kulturfolger ist, der sich hier völlig anders verhält, als in menschenleeren Weiten des Yellowstone Nationalparkes oder der Kanadischen Wälder.

Da Sie zudem so gekonnt wie alle NABU-Wolfsberater den Bogen zu „all den Ländern, die den Wolf nie ausgerottet haben, schlagen, möchte ich am Ende kurz fragen, welche Länder Sie denn da genau meinen ? USA, wo der Wolf nur in Reservaten nicht bejagt wird ? Kanada, wo er konsequent und behördlicherseits unterstützt bejagt und entnommen wird, wenn er sich nicht von menschlichen Strukturen fernhält ? Rumänien, wo er in den fast menschenleeren Weiten der Karpatenwälder lebt und auch dort stringenter Verfolgung und Bejagung unterliegt (es gab bis zu diesem Jahr, in dem der wwf seinen Einfluss geltend machte, immer schon offizielle Jagdzeiten und Abschußquoten), Osteuropa und Russland, deren langjährig erfahrenen Wissenschaftler zum Thema von Ihnen und anderen „Wolfsexpterten“ hierzulande einfach ignoriert werden und wo es ebenfalls nie einen Vollschutz für den Wolf gab und wo Menschen nicht mit Strafen belegt werden, wenn sie sich letal gegen eine Gefährdung durch den Wolf erwehren ? Geschweige denn einem -organisierten- Shitstorm unterzogen werden ?

Ich empfehle Ihnen dringend, die Augen auf zu machen und endlich die Zeichen zu erkennen, statt sich auf´s hohe Ross zu setzen und aus der Distanz und ohne Kenntnisse zu urteilen. Kommen Sie in die Wolfsgebiete rund um Brockhimbergen, versuchen Sie dort ihren Lebensunterhalt mit Landwirtschaft und Tierhaltung zu bestreiten und ihre Kinder groß zu ziehen. Aber wenn sie das nicht tun, verschonen Sie uns bitte. Wir hier sind nämlich längst aus den märchenfabulierten Wunschvorstellungen vom „heldenhaften Isegrimm“ in der Realität angelangt und müssen im Gegensatz zu Ihnen damit leben.

Leute wie Sie werden es am Ende sein, die auch noch das letzte Fitzelchen Toleranz der Menschen für den Wolf da verspielen, es sie essentiell ist: in den Gebieten, wo Mensch und Wolf gezwungen sind, sich den Lebensraum zu teilen.“ (Zitat Ende)

Weihnachtsgrüße

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Liebe Mitglieder, liebe Freunde, liebe Leser

Das Jahr neigt sich zu Ende und es wird Zeit Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes, gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest zu wünschen. Verbunden mit einem guten Start in das neue Jahr 2017.

Ebenso ist es Zeit für einen kleinen Rückblick auf das nun fast vergangene Jahr 2016 mit einem großen Dankeschön an unsere fleißigen und unermüdlichen Helfer im Verein, Dr. Antje Wutzke, Rita Lexer, Christian Greife, Axel Fischer, Jakob Gottschalk, Toni Stadelmann, Roswitha Winkler sowie Elmar Kersting und Karsten Schürmann. Sie alle haben maßgeblich daran Anteil, dass wir unsere zahlreichen Artikel unters Volk bringen konnten und das Tierregister „Registrier-mich.de“ sowie unser „Wildes Wissen“ auszubauen.

Begleitet hat uns dieses Jahr vor allem der Wolf. Eine unsagbare Spendenschlammschlacht federführend von NABU und Co., die Tatsachen und Realitäten weitgehend unbeeindruckt lassen.

Ebenso unbeeindruckt sind die Grünen in NRW in Sachen Jagdgesetznovelle bzgl. der Klage des LJV NRW sowie die EU Politiker in Sachen Waffengesetzgebung. Fakten werden ignoriert und die Betroffenen an der Nase herum geführt, zugunsten vermeintlich einbringbarer Wählerstimmen. Dementsprechend startet PETA wiederholt Aktionen mit haarsträubenden Inhalten und die Jagdgegner trommeln zum Gefecht.

Eines muss auch hier immer wieder gesagt werden: Wir haben es nicht nur mit einem harten Meinungsaustausch zu tun, sondern teilweise auch mit handfestem Terrorismus. So werden Hochsitze gesprengt, Schliefenanlagen in Brand gesetzt und mit Mord und Vergeltung gedroht.

Das alles bestätigt uns in dem festen Vorsatz, uns nicht entmutigen zu lassen, auch im nächsten Jahr Fakten und Tatsachen auf den Tisch zu bringen und die Bevölkerung aufzuklären. Auch haben wir immer noch die Hoffnung, dass einmal die Jäger, Fischer, Sportschützen und Landwirte an einem Strang ziehen und so ein breites Bollwerk pro Natur- und Artenschutz bilden werden. Man soll die Hoffnung nie aufgeben.

In diesem Sinne freue ich mich mit Ihnen auf das Kommende.

Frohe Weihnachten, Waidmannsheil

Andreas Tomek
1. Vorsitzender FJD e.V.

Lüge oder Wahrheit

oder : Wie machen Tierrechtler und Jagdgegner mit falschen Fakten Stimmung!

Zitat: „Fast jeden Tag hört man es jetzt im Radio. Tiere laufen auf die Straße, weili In der Nähe gejagd wird. Laut ADAC sind die meisten Verkehrsunfälle mit Wildtieren dem Umstand verschuldet, dass die Tiere in Panik vor den Jägern auf die Straße fliehen. So kommt es zu unzähligen Verkehrsunfällen. Manche enden davon nicht nur für das Tier tödlich. Verbietet endlich die Jagd!“ Zitat Ende

Mitsamt der orthographischen Fehlleistungen gefunden in den sozialen Medien.

Das sieht der ADAC Pressesprecher Jürgen Grieving im Gespräch mit unserem Vorstand anders. „Der erste Satz in unserem Kommentar ist doch eine klare Aussage“  bestärkte er die erste Stellungnahme des ADAC auf seiner Seite.  Dort schrieb der ADAC  auf eine Nachfrage zu den falschen Aussagen der Tierrechtsaktivisten:“ Das von Ihnen angeführte Zitat entspricht nicht unserem Standpunkt. Im Oktober und November erhöht sich das Risiko, mit einem Wildtier zu kollidieren. Dies liegt jedoch nicht an einer eventuellen Bejagung, sondern in erster Linie daran, dass als letzte Getreideart der Mais abgeerntet wurde und viele Tiere sich nicht mehr sicher auf dem Feld verstecken können. Die Gefahr nimmt im Herbst auch deshalb zu, weil Wild meist in der Dämmerung auf Nahrungssuche geht, also genau dann, wenn in der dunklen Jahreszeit der Berufsverkehr auf den Straßen ist. Hier finden Sie ausführliche sachliche Informationen von uns zu Wildunfällen =>http://bit.ly/ADAC_Wildunfall und deren Prävention =>http://bit.ly/ADAC_Wildunfall_Praevention . „

 

Man schießt nicht auf Wildschweinmamas

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Von Werner Berens ©                                                                                                                         3. Dez 2015

http://www.jagdfliegenfischenliteratur.de/b%C3%B6ser-blog/

„Eine Wildschweinmutter wurde vor den Augen ihrer Kinder abgeschossen“, hieß es in einem Bericht über eine Gatterjagd: Als Jäger habe ich zu Gatterjagden ein etwas unentspanntes Verhältnis, war aber bis vor kurzem der Meinung, dass meine Nichtgatterjagd durchaus ihre Berechtigung habe.

Aber nun war ich zutiefst verunsichert, aus der Familienperspektive der Wildes hatte ich die Jagd bislang nicht betrachtet. Welch ein Versäumnis, denn schlagartig wurde mir klar, dass auch ich als „normaler“ Jäger auf Wildschweinmütter, Väter und sogar Kinder schieße, dass meine Schüsse Waisen zurücklassen, die in der Trauer um ihre toten Eltern womöglich von posttraumatischen Störungen heimgesucht werden.

Habe ich als Empathie fähiges Wesen wirklich die Folgen ausreichend bedacht, als ich im Frühjahr den Spießer schoss, den ich oft zusammen mit dem Schmalreh aus dem Bestand austreten sah?

Habe ich womöglich eine Schwester ihres Bruders beraubt oder gar einer Braut im Wartestand den Liebsten gemeuchelt, einer Mutter den Sohn genommen?

Darf man unschuldige Frischlinge und Jungfüchse schießen, die nicht einmal strafmündig sind? Und wenn ich erst an meine jahrzehntelange Fliegenfischerei denke- furchtbar.

Die Zahl der Forellenmütter und Äschenkinder, die ich ihren Familien entrissen habe, die ich ohne Rücksicht auf die Gefühle ihrer Geschwister, Onkel, Tanten und Cousins dem Wasser entnommen habe, um sie in ein banales Lebensmittel zu verwandeln, geht in die Tausende.

Der Mensch ist das Problem, nicht der Wildschaden, erläutern regelmäßig eine Reihe von Zeitgenossen, die als Tierschützer und Tierrechtler sozusagen Experten für Tiere sind, weshalb sie sie mit Menschenrechten versehen möchten. Würde der Mensch KEINE Landwirtschaft betreiben UND kein Fleisch essen, gäbe es die Wildtierüberpopulationen nicht, und der Mensch müsste keine unschuldigen Tiere erschießen. Das Adjektiv „unschuldig“ fehlt in keiner Geschichtsbuchdiskussion über die Jagd, aber Recht haben sie.

Tiere sind nicht schuldfähig im juristischen Sinne. Unschuldiges Leben darf man nicht töten, weshalb jeder Jäger und Fischer eben unmoralisch handelt. Tiere sind nicht schuldfähig, damit nicht jagdbar- und überhaupt besteht – zu Ende gedacht- die einzige Lösung darin, den Menschen als Verursacher des ganzen Tierelends haftbar zu machen. Das haben auch die Tierschützer und Jagdgegner erkannt, denn in jeder Diskussion zum Themenkreis kommen sie in festem Rythmus zu der bahnbrechenden Erkenntnis.

„Der Mensch ist an allem schuld“

Die einzig konsequente Lösung des Problems wäre die Entfernung des Menschen vom Planeten. Leider sind bislang die Tierfreunde und –rechtler nicht dazu bereit, ihrer Erkenntnis Taten folgen zu lassen oder zumindest mit gutem Beispiel voranzugehen und das Problem Mensch durch ihre Selbstentleibung zu reduzieren.

Stattdessen ducken sie sich weg und behaupten, dass alles gut wird, wenn wir nur die Landwirtschaft komplett einstellen oder sie auf die kleinräumige Bewirtschaftung mit Ochse und Pflug umstellen. Natürlich müssen wir Tiermastbetriebe schließen, kein Fleisch mehr essen und die Natur sich selbst überlassen.

Gut, der Lebensstandard wird ein wenig sinken und es gibt nur noch wenige Leute, die in der Herstellung von Feuersteinbeilen erfahren sind. Aber da muss man durch. Dann müssen wir keine Wildschweinmamas vor den Augen ihrer Kinder erschießen- was ein guter Jäger sowieso nicht tun würde, weil er zuerst und womöglich ausschließlich die unschuldigen Kinder erschießt.

Kann man noch jagen und fischen, wenn man, wie ich, nun fortwährend im Hasen den Onkel, in der Ente die Tante, im Kanadaganter den Schwippschwager, im Rehbock den Halbbruder und in der Bachforelle die Cousine sieht? Nein, das geht nicht.

Ich war schon auf dem Weg zur Jagd- und Fischereibehörde, um meinen Fischereischein und meinen Jagdschein abzugeben, als mir in der langen Rotphase an der Ampel vor der Kreisverwaltung blitzartig aus dem Nichts ein Gedanke durch den Kopf schoss:

„Nehmen Wildschweinmütter beim Umbrechen des Sportplatzes in unserem Dorf eigentlich Rücksicht darauf, dass die Würmer und Engerlinge, die sie verschlingen, Mütter, Väter, Kinder, Onkel und Tanten haben? Fressen sie die Mäusebrut womöglich vor den Augen ihrer Mutter, die Mutter vor den Augen ihrer Kinder? Leistet der Fuchs der Ricke Abbitte, wenn er ihr gepunktetes Kind davongetragen hat und sie suchend an der Ablegestelle windet? Nimmt der Hase Rücksicht auf die umstehenden Möhren, die nicht einmal fliehen oder sich die Augen zuhalten können, während er genüsslich eine der ihren raspelt? Und welche Schuld laden Großforellen auf sich, wenn sie die eigenen Kinder fressen, die sie im vorigen Jahr noch als Ei in ihrem Leib getragen haben?“

Um es kurz zu machen: Ich sitze wieder auf der Kanzel, um den Fuchskindern ihren mit allen Fuchswassern gewaschenen Vater wegzuschießen und beim Flintenschuss behindert keine Reflexion der möglichen Verwandtschaftsverhältnisse den schnellen Anschlag.

Die „Götter“ haben mich und meinesgleichen an die Spitze einer Nahrungspyramide gesetzt, innerhalb derer, außer den Steinen, ALLES davon lebt, dass es etwas anders aufisst, was wiederum etwas anders aufisst…………….

Verwandtschaftsverhältnisse sind da nicht hilfreich, denn 50% meines Genmaterials habe ich allein mit der Banane gemeinsam, von der Möhre will ich das gar nicht wissen und nehme mir das Recht, den Hasen, der auch mit mir verwandt ist, zu schießen, weil er meiner entfernten Halbtante, der Möhre, rücksichtslos das Leben nimmt.

Leserbrief an nwz online

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Am 3.12.2016 berichtete die NWZOnline über die herbstliche Niederwildjagd.
http://www.nwzonline.de/friesland/wirtschaft/jaeger-streifen-durch-die-reviere_a_31,1,4091552260.html

Dazu einige Stimmen:
http://www.nwzonline.de/friesland/wirtschaft/in-friesland-2075-feldhasen-geschossen_a_31,1,4180057092.html-

Und hier der Leserbrief unseres Vereinsmitgliedes Manfred Wysocki dazu an die  NWZOnline in voller Länge:

Jäger müssen sich stets für ihr Tun gegenüber naturentfremdeten Mitmenschen, als auch zunehmend  dem„Mainstream“ folgenden Medien rechtfertigen.

„Jäger töten aus Spaß“

oder

„Jäger lügen“

ist allerorts zu hören und zu lesen.

Die angeblichen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse erweisen sich schnell als, höflich ausgedrückt, fehlinterpretiert. Da heißt es dann schnell:

  • die Natur regelt sich automatisch oder
  • je mehr Füchse erlegt werden, umso schneller vermehren sie sich.

„Echte“ Wildbiologen haben (u.A. auch in England) genau das untersucht, und kamen zu folgendem Ergebnis:

In Gebieten mit hohem Jagddruck lag die Reproduktionsbeteiligung aller Fähen bei 97% mit einer Jungenanzahl von ø 5,3 Welpen pro Wurf, in Gebieten ohne Jagd lag sie bei 93% und einer Wurfgröße von ø 4,8, d.h. die Differenz beträgt gerade einmal 0,5 Welpen.
Damit werden die immer wieder geäußerten Aussagen, dass bei Füchsen nur die ranghöchste Fähe Junge bekommt, widerlegt; zumal Füchse auch nicht wie die Wölfe in Rudeln leben.
Man beobachtet lediglich in Großstädten, die auch der Fuchs mit einer 10-30 fachen höheren Populationsdichte erfolgreich besiedelt hat, einen Rückgang der Reproduktionsbeteiligung sowie die Bildung familienähnlicher Gruppen.
Die Ursache dafür ist derzeit wissenschaftlich nicht erklärbar, man diskutiert aber einen Mangel an Raum für Bauten und Aufzucht.

In unserer Region lebt auf einem Quadratkilometer (100 ha) im Schnitt ein Fuchspaar mit einem Nahrungsbedarf von etwa 1000 g/Tag. Wenn dieses Paar im Mai 6 Jungen bekommt, von denen bis zum August nur 3 überleben, so ergibt dies einen Jahresnahrungsbedarf von fast 1,5 Tonnen. Nimmt man die von Frau Schleußner angenommenen Anteile an Hasen, Kaninchen, Fasan oder Rebhühnern (5%), und die weitere Annahme, dass davon die Hälfte Fallwild (Aas) ist, bleiben immer noch 37 Kg/km² übrig, die aus den genannten Wildarten besteht.

Im Schnitt hat eine Gemeindejagd zwischen 600 und 800 ha. Überträgt man nun den Nahrungsbedarf in Zahlen bzw Lebewesen, so sind das 98 Hasen oder 195 Kaninchen oder 977 Schnepfen oder 326 Fasanen für nur eine „Familie“. Alternativ eine „gemischte Strecke“ von 25 Hasen, 49 Kaninchen, 244 Schnepfen und 82 Fasanen.

Jeder möge sich einmal ausrechnen, was „jeder“ zusätzliche Fuchs für diese Wildarten bedeutet. Oder für Arten, die bereits jetzt auf der Verliererseite stehen, wie die Bodenbrüter Kiebitz oder Schwarzkehlchen.

Auch bei der Hauptnahrung Mäuse ist der Einfluss auf die Massenvermehrung derselben marginal. Er reduziert zwar zunächst den Mäusebestand, hat aber wegen der Vermehrungsstrategie der Mäuse keinen Einfluss auf die Population. Daher lässt sich der Einsatz von Chemikalien nicht ersetzen.

Letztendlich ist immer wieder festzustellen, dass  zur Verunglimpfung der Jagd Methoden aus dem europäischen Ausland geschildert werden, die so in Deutschland weder zulässig sind, noch praktiziert werden. Schwarze Schafe allerdings gibt es überall, das können wir leider nicht ausschließen.

Eines jedoch ist richtig, es ist nicht der Fuchs, der dem Niederwild und den Bodenbrütern zunächst das Leben schwer macht, sondern der Verlust seines Lebensraumes. Der anpassungsfähige Fuchs hat damit keinerlei Probleme,während andere Arten wie das Rebhuhn gar nicht mehr klarkommen. Für diese macht dann tatsächlich das Vorhandensein von Prädatoren den entscheidenden Unterschied.

Dem Fuchs aber ist auch die Zukunft einzelner Tierarten seines Beutespektrums egal.

 

LuF Brandenburg bezieht Stellung zum Wolf

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lufFamilienbetriebe Land und Forst Brandenburg e.V. *
Am Kanal 16-18, 14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 7 47 96 96 Telefax: 0331 / 7 47 96 25

E-Mail:       info@fablf-brandenburg.de
Internet: www.fablf-brandenburg.de

* vormals Grundbesitzerverband Brandenburg e.V.

Positionspapier Wolf                              Potsdam, 06. Dezember 2016

  1. Die Politik der Landesregierung ging bisher von der Annahme aus, Nutztierhaltung im Freien ließe sich mit einer unbeschränkten Vermehrung von Wölfen im Land Brandenburg vereinbaren. Es wird behauptet, durch Präventionsmaßnahmen könne ein ausreichender Schutz der Nutztiere vor Wolfsübergriffen erreicht werden.

Diese Grundannahme ist falsch. Wölfe und Nutztierhaltung im Freien sind miteinander unvereinbar. Dies entspricht der historischen Erfahrung der Menschheit, die den Wolf immer nur schärfstens bejagt und als Plage empfunden hat und den sie wirkungsvoll erst mit der Erfindung von Strychnin ausrotten konnte.

Dass Wölfe und Freilandhaltung von Nutztieren unvereinbar sind, hat auch die Erfahrung der letzten zehn Jahre in Europa bestätigt. In Frankreich haben sich alle Herdenschutzprogramme als letztlich nutzlos erwiesen. Erst die wiedereingeführte Jagd auf Wölfe (2015 wurden 36 Wölfe geschossen) hat zu einer Verbesserung der Lage geführt. Die Schweiz hat auf Empfehlung des Umweltrates bei einer Wolfpopulation von ca. 30 Wölfen den Abschuss von acht Wölfen genehmigt, weil sie nur dann in Zukunft Weidetierhaltung im Freien für möglich hält. Die norwegische Regierung plant 47 des auf 68 Tiere geschätzten Wolfbestandes im Jahr 2017 zu schießen, um die Zukunft der Weidetierhaltung in Norwegen nicht zu gefährden.

In Deutschland haben sich die Übergriffe auf Nutztiere in den vergangenen Jahren von Jahr zu Jahr nahezu jedes Jahr verdoppelt, trotz aller Schutzmaßnahmen, die ebenfalls mehr als verdoppelt wurden. Da Wölfe überaus schlaue Tiere sind (ihr Gehirn ist doppelt so groß wie das von Hunden), sind Schutzmaßnahmen nach kurzer Zeit für sie kein Hindernis mehr. Außerdem können Sie jederzeit auf andere Beutetiere und Gebiete ausweichen. Eine Verminderung der bereits heute ständig steigenden Wolfsschäden auf dem Land wird deshalb auch mit immer mehr und teureren Schutzmaßnahmen nicht erreicht werden. Mit vertretbarem Aufwand lassen sich Wolfsschäden nur dadurch reduzieren, dass „Problem-Wölfe“ geregelt zum Abschuss freigegeben werden.

  1. Das EU-Recht und die Berner Konvention verbieten die Jagd auf „Problem-Wölfe“ nicht. Frankreich, die Schweiz und auch Norwegen haben vorgemacht, dass der Wolf ohne Veränderung des Schutzstatus zur Schadensabwehr bejagt werden kann. Auch das Land Sachsen hat den Wolf bereits ins Jagdrecht übernommen. Brandenburg sollte dem jetzt folgen.

Davon abgesehen ist eine Anpassung des Schutzstatus des Wolfes an die veränderten
Bedingungen möglich und dringend geboten. Die Landesregierung selbst hat im Jahre

 

2014 in Brandenburg 120 Wölfe bestätigt. Bei der ebenfalls offiziell verlautbarten Vermehrungsrate von 30 % ergeben sich dadurch allein in Brandenburg mehr als 200 Wölfe im Jahre 2016 und nicht nur erneut „über 100“. Die Wölfe in den Bundesländern Sachsen (ca. 150), Niedersachen (ca. 100) und Sachsen-Anhalt (ca. 100) kommen hinzu. Gemeinsam mit der west- und ostpolnischen Population, die wiederum im Austausch mit der baltischen und russischen steht, kann von einer bedrohten Art keine Rede mehr sein. Der Schutzstatus des Wolfes ist deshalb zu verändern.

III. Die Akzeptanz der Wölfe in der ländlichen Bevölkerung schwindet rapide. Dies liegt unter anderem auch daran, dass es einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz bei Wolfsschäden nicht gibt. Alle Schadensersatzregelungen sind freiwillig. Der Geschädigte erscheint als Bittsteller. Dies ist in einem Rechtsstaat ein unerträglicher Zustand.

Soweit argumentiert wird, Schäden aus der Entwicklung der Natur müsse der Mensch grundsätzlich selbst tragen, ist dies im Falle des Schädlings Wolf falsch. Niemand verbietet geschädigten Menschen sich gegen Füchse, Ratten und Mäuse und deren Gefräßigkeit durch Abwehr der Schädlinge zu wehren. Das deutsche Recht kennt in § 34 StGB den rechtfertigenden Notstand, der es erlaubt, eine gegenwärtige Gefahr für das Eigentum abzuwenden. Auch § 228 BGB erlaubt jedes verhältnismäßige Mittel einzusetzen, um eine Gefahr für das Eigentum abzuwenden. Füchse, Ratten und Mäuse im Hühnerstall dürfen deshalb erschlagen werden. Wenn dies aufgrund einer Mehrheitsentscheidung für den Wolf nicht in gleicher Weise gelten soll, so muss der demokratische Rechtsstaat die dadurch geschädigte Minderheit schützen, indem sie vollen Schadensersatz zahlt und hierauf einen Rechtsanspruch gewährt. Ohne einen solchen Rechtsanspruch wird der Wolf auf dem Land keine Akzeptanz finden.

Die Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg fordern deshalb:

  1. Zur Gefahrenabwehr erfolgt die sofortige Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Somit können bei ganzjähriger Unterschutzstellung des Wolfs sog. „Problemwölfe“ unproblematisch von örtlichen Jägern geschossen werden. Die Abschuss­regelungen im Brandenburger Wolfsmanagementplan (2013-2017) sind dazu nicht praktikabel. Zweckmäßiger wäre die Klassifizierung als „Problemwolf“ nach den im Yellowstone-Nationalpark in den USA geltenden Regelungen. Danach wird der Wolf als problematisch angesehen, der sich Menschen, menschlichen Behausungen oder Nutztieren auf weniger als 100 Meter nähert.
  2. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung auf eine Veränderung des Schutzstatus des Wolfes hinzuwirken oder andernfalls die Berner Konvention zu kündigen.
  3. Die Landesregierung wird aufgefordert, solange der Wolf geschützt ist, für alle durch den Wolf direkt oder indirekt verursachten Schäden einen gesetzlichen Schadenersatzanspruch zu schaffen. Zugleich müssen auch die durch Präventionsmaßnahmen entstehenden Kosten und Folgekosten in vollem Umfange ersetzt werden.

Ansprechpartner:

Christoph Rechberg (Mitglied des Vorstandes)

Fromme Wünsche im Advent – oder vom ganz speziellen Rechtsempfinden des NABU

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Selbst Kinder wissen, dass nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen und wünschen sich deshalb nichts vollkommen Unmögliches. Naja, meistens nicht. Aber den NABU ficht das nicht an.

Der, vielmehr das „NABU Naturschutzprojekt Felis Lupus“ sagt:

Zitat: „Finger weg von Wolf & Co. ! – Hobbyjagd hat sich aus dem Management von streng geschützten und bedrohten Arten rauszuhalten ! …… Wer zukünftig als Freizeitjäger weiterhin nach „Regulierung“ und Bejagung von Wolf & Co. ruft, soll seine Jagd einbüßen und sowohl Jagd-, Waffenschein und Waffen abgeben müssen !
……..
Jagd ist Nutzung von Wild und nicht Wildtiermanagement geschützter Arten nach wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wer als Freizeitjäger lauthals Forderungen nach „Regulierung“ und Bejagung von Wolf & Co. aufmacht, stellt sich offenkundig gegen geltendes Artenschutz- und Bundesnaturschutzgesetz und erweist sich damit im Sinne des Zuverlässigkeitsprinzips als Unzuverlässig. Solchen Jägern sind allein schon deshalb Jagd-, Waffenschein und Waffen durch die zuständigen Behörden abzunehmen.
…….
Freizeitjäger haben sich – so wenn sie in Deutschland jagen wollen – ganz klar und deutlich zum hiesigen Artenschutz- und Bundesnaturschutzgesetz zu bekennen, ansonsten verwirken sie ihr Recht auf Jagd und Waffen!

Zitat Ende

https://www.facebook.com/623066891062077/photos/a.624746477560785.1073741828.623066891062077/1178454228856671/?type=3&theater
(Nachtrag: Der Link wurde geändert, da man es offensichtlich mit den Bildrechten auch nicht so genau nahm….)

Eine Richtigstellung:

Die Wörter  „Hobbyjäger“ und „Freizeitjäger“ wurde in der Jagdgegnerszene erfunden und werden beliebig und häufig immer dann eingesetzt, wenn Jäger schlecht gemacht werden sollen. Der Gesetzgeber kennt nur eine Sorte Jäger und ob dieser Jäger sich privat mit der Jagd befasst und dafür bezahlt, oder ob er Berufsjäger / Forstbediensteter ist und dafür Gehalt bekommt, ist vollkommen irrelevant. Denn die Ausbildung aller  Jäger ist exakt die gleiche. Allerdings können private Jäger ihre Passion Jagd nur neben dem Beruf ausüben, denn sie haben vielleicht eine Familie, die ernährt werden muss, einen Beruf, der ebenfalls eine Berufung ist und nicht aufgegeben werden kann oder andere Verpflichtungen. Ein Berufsjäger hat so viel Jagdpassion, dass er allen Widrigkeiten zum Trotz, als da wären eine häufig relativ schlechte Bezahlung und Arbeitszeiten jenseits von Gut und Böse, die Jagd zu seinem Lebensinhalt gemacht hat. Viel Zeit für Privatleben bleibt da nicht, denn die Jagd schläft nie, neben der Jagd auf Schwein, Hirsch, Reh, usw.,  ist ein wichtiger Aufgabenbereich der Berufsjäger die passionierte Raubwildjagd. Bei Privatjägern kommt öfter mal ein Rehbock oder ein Fuchs aus Zeitmangel ungeschoren davon, bei Berufsjägern nicht. Das nur am Rande und vorweg.

Wir empfehlen außerdem sich mir Begrifflichkeiten wie Zuverlässigkeit, Waffenschein etc. zu beschäftigen, bevor man sie in Frage stellt oder ihren Entzug fordert. Aber Details, egal….

Die Jäger haben sich also nach Ansicht des „NABU Naturschutzprojekt Felis Lupus“ aus dem Management von streng geschützten oder bedrohten Arten herauszuhalten….. Wer hat denn den WWF-Green Tec Award Sonderpreis im Jahr 2015 für ein höchst erfolgreiches Wildkatzenprojekt gewonnen??  Genau: Die Jäger waren es, genauer gesagt, der Eschweger Jagdverein. Trotz der bekanntgewordenen Versuche des NABU, die Abstimmung digital zu beeinflussen, haben die Jäger diesen Preis zu Recht verliehen bekommen!
https://www.jagdverband.de/content/eschweger-jagdverein-gewinnt-greentec-award-2015
http://www.ecowoman.de/nachhaltige-nachrichten/wwf-sonderpreis-green-tec-award-wildkatzen-schuetzen-1702

Die leider arg bedrängten Rebhühner werden ebenfalls von Jägern unterstützt, wo es nur geht. Bundesweit werden Rebhühner freiwillig praktisch nicht mehr bejagt, obwohl sie, wie auch die Wildkatze und der Luchs, dem Jagdrecht unterliegen. Gleichzeitig ist damit allerdings, was dem NABU offenbar komplett entgangen ist oder geflissentlich verschwiegen wird, die gesetzlich festgelegte Hegepflicht verbunden! Also der Jäger hat sich zu kümmern und den Arten zu helfen, soweit es in seiner Macht steht. Wolfsmonitoring, Luchsmonitoring, Auswildungsprojekte von Seeadler, Uhu oder Birkhuhn, Wildkatzenprojekte, Seehundrettung – all das passiert durch und mit unserer Unterstützung.
https://www.youtube.com/watch?v=_ih94VDyQYA
https://wildundhund.de/rebhuhn-monitoring-in-rheinland-pfalz-9448/
https://www.jagdverband.de/content/z%C3%A4hlen-f%C3%BCr-den-artenschutz   

Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie es läuft. Jäger tun Gutes und reden selten drüber, der NABU trommelt, wo es nur geht, und als erstes, wenn man auf dessen Seiten schaut, springt immer ein großer Button in die Augen „Hier können Sie spenden“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Übrigens ist in den letzten über 100 Jahren keine Tierart, sei sie noch so bedroht und selten, die dem Jagdrecht und somit der Verantwortung der Jäger unterstellt war, ausgestorben. Bei seltenen und bedrohten Arten im Naturschutzrecht sieht die Bilanz dagegen verheerend aus. Selbst mit anvertrauten Nutztieren geht der NABU sorglos um und vernachlässigt die Haltung oder verschuldet Tierleid und Tod.

http://www.animal-health-online.de/gross/2008/05/01/16-verendete-nabu-rinder-kreis-leer-zieht-die-reissleine/10089/
https://www.facebook.com/Naturschutzbund/posts/10202080672766893
http://vb-dev.mol.vs.mol-servers.de/showthread.php?t=716076&page=2

Diese Links nur stellvertretend, es findet sich weiteres Material, was Seiten füllen würde.

Kommen wir nun zur Forderung des NABU Wer zukünftig als Freizeitjäger weiterhin nach „Regulierung“ und Bejagung von Wolf & Co. ruft, soll seine Jagd einbüßen und sowohl Jagd-, Waffenschein und Waffen abgeben müssen !

Lieber NABU, wir wissen zwar, dass das Tierschutzgesetz in einer Zeit entstand, in der Meinung- und Pressefreiheit nichts galt und Enteignungen rechtens waren, aber das war einmal. Zum besseren Verständnis  erinnern wir vorsorglich mal an

 Artikel  5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,    der da lautet:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Ein Grundrecht, das der sogenannten Ewigkeitsgarantie unterliegt und daher auch von Nabu und Co nicht geändert werden kann, auch wenn bei denen Meinungsfreiheit wenig gilt. Die darin in Absatz 2 aufgezählten Schranken bergen an keiner Stelle einen irgendwie gearteten Ansatz, wolfskritische Anmerkungen mit jagd –und waffenrechtlicher Zuverlässigkeit zu verquicken. Artikel 5 GG  beinhaltet sowohl das Recht jeder einzelnen Person, den momentanen Umgang mit dem Wolf in Frage zu stellen als auch das Recht juristischer Personen, Verbände bspw. sowohl den Rechtsstatus des Wolfes aufgrund des Bestandes und des Zusammenführens und des Vermischens einzelner Populationen, als auch die politische Handhabung des Themas zu hinterfragen. Hätte man beim Nabu wenigstens mal einen juristischen Experten gefragt…achso, Nabu und Experte, wir verstehen… das schliesst sich aus:

Daher fordert der Jagdverband zu Recht und auch zur Erhöhung der Akzeptanz des Wolfes:
„Zielkonflikte dürfen kein Tabu sein und müssen offen diskutiert werden.“
https://www.jagdverband.de/content/verb%C3%A4ndegespr%C3%A4ch-zum-wolf

Vielleicht ist es dem NABU ja entgangen, aber wer momentan verstärkt und immer lauter nach einer – gesetzlich erlaubten!! – Entnahme von einzelnen Problemwölfen ruft, sind die geschädigten, die Schafhalter, die Rinderhalter, die Pferdehalter.
http://www.tiergesundheit-aktuell.de/rinder/aktuelles-2136.php
https://m.taz.de/Streit-unter-Tierschuetzern/!5354187;m/
https://www.facebook.com/1708087156113892/photos/a.1708574582731816.1073741828.1708087156113892/1797279123861361/?type=3&theater
http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1530974/

Diese Links sind nur eine spontane Auswahl, alle Artikel und Links würden Seiten füllen.

Auch erstaunt es , dass ein Verband, der Natur- und Umweltschutz im Namen führt, bereitwillig Zäunungen und Haltungsformen fördert, die zentrale Bausteine der Habitatverbesserung, wie Biotopvernetzung, Ergänzung des Genpools durch Freizügigkeit und Erhaltung der Fernwechsel, Landschaftspflege etc. ad absurdum führen.
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Herford/Buende/2612385-Spaziergaenger-kann-Jungtier-trotz-schneller-Hilfe-nicht-retten-Rehbock-verendet-in-Stromzaun

Vielleicht ist es dem NABU tatsächlich entgangen, dass der Wolf, bis auf eine Ausnahme in Sachsen, überhaupt nicht im Jagdrecht geführt wird, sondern im Naturschutzrecht! Also ist eine reguläre Bejagung gesetzlich zur Zeit gar nicht möglich. Die meisten Jäger lehnen übrigens eine Überführung des Wolfs ins Jagdrecht momentan ab, denn es wäre nur eine kleine Sache, das Bundesjagdgesetz dahingehend zu ändern, dass Jäger für die Schäden des Wolfs haftbar gemacht werden könnten. Solange der Wolf dem Naturschutzrecht unterliegt, ist für die Regulierung der entstandenen Schäden der Bund oder die Länder zuständig. Da hakt es zwar mittlerweile an allen Ecken und Enden, die Töpfe sind schon lange vor Jahresende leer, die Risszahlen und somit die Entschädigungsanträge steigen kontinuierlich. Und  nicht alle Bundesländer zahlen überhaupt eine Entschädigung. Aber wie heißt es so schön: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch!

Zunächst muss eine solide gesetzliche, bundeseinheitlche Grundlage geschaffen werden, denn finanzielle Schadensregulierung geht nur Hand in Hand mit der Möglichkeit, auch Schäden im Vorfeld zu verhindern und das nicht nur durch den Griff in fremde Portemonnaies. Übrigens, wie wäre es, wenn der NABU aus dem massiven Spendenaufkommen in Sachen Wolf den geschädigten Tierhaltern Ausgleichszahlungen leistet?

Fazit:

Der NABU hat sich mit diesem Posting auf einer seiner Facebookseiten salopp gesagt selber „ins Knie geschossen“. Wer meint, das Recht auf die im Grundgesetz verankerte freie Meinungsäußerung abwürgen zu können mit einer – einem privaten Verein überhaupt nicht zustehenden – Sanktionsdrohungen, der sollte sich mal ganz schnell ins stille Kämmerlein zurückziehen und sich selber fragen, was um Himmels Willen die Person geritten hat, die so etwas im Namen des NABU gepostet hat. Oder war es gar tatsächlich die echte NABU-Meinung? Dann sollten wir uns fragen, warum der NABU plötzlich so um sich beißt.

Sieht der Verein seine Felle mit überproportional steigenden Schäden durch Wolfsrisse schwimmen? Hat der NABU schon läuten hören, dass die Akzeptanz für den Wolf gerade im ländlichen Bereich rasant abnimmt? In dem Bereich, der für Deutschland lebenswichtig ist durch die Produktion von Lebensmitteln und Fleisch! Denn wir können und wollen nicht alles importieren, der größte Teil der in Deutschland verzehrten Lebensmittel stammt auch von hier. Und der Trend geht eindeutig in Richtung artgerechte Haltung von fleischliefernden Tierarten. Mutterkuh-Herden, Rinder, Schafe, ja sogar Schweine werden vermehrt draußen gehalten, in einer würdigen, artangemessen, natürlichen Haltung. Und dann kommen Wölfe und reißen in einer Nacht tragende Kühe, Rinder oder Schafe im zweistelligen Bereich. Denn auch wenn einem Rudel ein Schaf zum Satt werden reichen würde, reißen die Wölfe so viele Schafe, wie sich noch bewegen und deren sie habhaft werden können. Und morgens kommen dann oft die zutiefst betroffenen Halter zu ihren Herden, sehen ihre noch lebende Tiere, denen die Bauchdecken aufgerissen wurden, denen ganze Keulen aufgefressen wurden. Die panisch blicken, schwer atmen und mit zuckenden Ohren auf den gnädigen Tod durch einen Schuss oder Einschläfern warten. Dass diese – oft mehrfach über die Zeit – betroffenen Bauern und Tierhalter nichts über haben für eine unkontrollierte und unkritisch gesehene Ausbreitung einen Großraubtiers in Deutschland, dafür sollte selbst der NABU Verständnis haben. Er ist doch ein Natur- und Tierschutzverein!

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist das noch Jagd?

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An die tausend Fasanen und Rebhühner wurden aus Aufzuchtvolieren in die Freiheit entlassen und kurz darauf fand eine Jagd auf diese ausgewilderten Tiere statt, bei der ein kleiner Teil des Flugwilds auch erlegt wurde. Soweit die vermeintlichen Tatsachen, die von österreichischen Tierrechtlern um den justizbekannten Martin Balluch seit Tagen durch die Medien geschleift werden.

Selbstverständlich werden pauschal neben den Teilnehmenden sämtliche anderen Jäger mit in diesen Topf geworfen und verurteilt.

Verurteilt wofür?

Wenn die vorgeschriebene Zeit von zwei Wochen zwischen Freisetzung und Bejagung eingehalten wird, erlaubt der Gesetzgeber in Österreich diese Jagd. Ob der Betreiber der Jagd diese Frist eingehalten hat, weiß niemand, die Tierrechtler unterstellen, dass die Fasanen und Rebhühner erst direkt vor der Jagd freigesetzt wurden, beweisen können sie es aber nicht. Das möchten und können wir nicht beurteilen.

Die Jagdgesetzgebung in Deutschland ist in diesem Kontext – und von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich – ganz erheblich schärfer. So lautet die Regelung in NRW zum Beispiel:

„Das Aussetzen von heimischem Feder- und Haarwild (außer Schalenwild) in die freie Wildbahn ist ausschließlich zur Bestandsstützung oder Wiederansiedlung in Jagdbezirken und nur mit schriftlicher Genehmigung der Unteren Jagdbehörde zulässig. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn biotopverbessernde Hegemaßnahmen für die auszusetzende Wildart nachgewiesen wurden und die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung ihr Einvernehmen erteilte. Für aufgezogene Fasane aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagdbezirkes gelten Sonderregelungen. Nach der Auswilderung von Fasanen und Stockenten dürfen diese Wildarten im betreffenden Jagdbezirk frühestens im nächsten Kalenderjahr bejagt werden.“

Soweit die rechtlichen Unterschiede. Die Frage, die man sich als Jäger beim Vergleichen dieser Vorschriften allerdings ziemlich sicher stellen wird, ist diese:

Ist etwas, was gesetzlich erlaubt ist, auch gleichzeitig moralisch und ethisch korrekt? Entspricht es den ungeschriebenen Gesetzen der Waidgerechtigkeit?

So sehr Martin Balluch sonst auch polarisiert mit seinen Thesen und Aktionen, in diesem Fall liegt er mit seiner Einschätzung unserem Gefühl nach absolut richtig.

Es ist auf jeden Fall keine Jagd, nicht im wirklichen und wahren Wortsinn, was dort passiert ist. Es war eher ein Schlachten per Schrot, eine Verfolgung von naturunerfahrenen Vögeln, die während ihrer Aufzucht nicht gelernt hatten, Deckung anzunehmen, Gefahren auszuweichen, versteckt zu bleiben, bis der Feind vorbeigegangen ist. Diese Vögel flogen einfach auf und wurden beschossen. Für uns und die meisten Jäger, die wir kennen, hat sowohl die Gatterjagd  im Kleingatter als auch die Jagd auf solche ausgesetzte Zuchttiere mit unserem Verständnis von waidgerechter Jagd nichts zu tun und ist damit grundsätzlich abzulehnen.