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Versicherungsrechtliche Absicherung von Jagdhelfern

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Auch unentgeltlich tätige Jagdhelfer sind über die berufsgenossenschaftliche Versicherung des Jagdherrn mitversichert. Dies wurde jüngst durch ein Urteil des hessischen Landessozialgerichtes bestätigt.

In dem vorliegenden Fall hatte die Berufsgenossenschaft die Zuständigkeit bestritten.

Berufs­genossen­schaft muss Witwe eines Jagdhelfers Hinterbliebenen­leistungen gewähren

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.02.2017
– L 9 U 144/16 –

Entnommen aus:   http://www.kostenlose-urteile.de/

Wie Beschäftigte eingesetzte Personen sind gesetzlich unfallversichert

Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert. Dies gilt gleichermaßen für Personen, die wie Beschäftigte tätig werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die ihrer Art nach sonst von abhängig Beschäftigten verrichtet wird. Hiervon ist bei einem Jagdhelfer bei der Suche nach fliehendem angeschossenem Wild (sogenannte Nachsuche) auszugehen. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landes­sozial­gerichts hervor.Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer Jagd wurde ein Reh angeschossen und flüchtete in den Wald. Der hiervon informierte Jagdaufseher bat seinen Bruder, bei der Nachsuche mit seinem hierfür ausgebildeten Jagdhund zu helfen. Der 45-Jährige willigte ein. Im Wald stürzte er eine Böschung hinab, brach sich das Genick und verstarb. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung der Witwe ab. Es habe sich nicht um einen versicherten Arbeitsunfall gehandelt. Der Verunglückte sei nicht arbeitnehmerähnlich tätig geworden. Vielmehr habe es sich um eine freiwillige Unterstützung im Rahmen der familiären Beziehung gehandelt.

LSG bejaht Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen

Das Hessische Landessozialgericht gaben der Witwe Recht. Sie habe als Hinterbliebene Anspruch auf Entschädigung, da der Tod ihres Mannes infolge eines Versicherungsfalls eingetreten sei. Er sei wie ein Beschäftigter tätig geworden und dabei tödlich verunglückt.

Jagdhelfer ist bei Nachsuche wie ein Beschäftigter gesetzlich unfallversichert

Zu den kraft Gesetzes unfallversicherten Jagdunternehmern gehörten die Jagdrechtsinhaber und damit die Eigentümer, die Jagdgenossen sowie die Jagdpächter. Werde von diesen ein Jagdhelfer für die Durchführung einer Nachsuche angefordert, so sei dieser Jagdhelfer „wie ein Beschäftigter“ gesetzlich unfallversichert. Dies sei vorliegend der Fall. Nicht wie ein Beschäftigter einzustufen sei hingegen ein Schweißhundeführer, der über seinen Einsatz sowohl bezüglich der Art als auch hinsichtlich Umfang und Zeitpunkt frei verfügen könne und nicht dem Direktionsrecht des Jagdunternehmers unterstehe. Der Verunglückte sei jedoch als Jagdhelfer und nicht als Schweißhundeführer tätig geworden.

Die Teilnahme an einer Nachsuche stelle zudem aufgrund der Dauer und Gefährlichkeit grundsätzlich keinen selbstverständlichen Hilfsdienst unter Verwandten dar, der zum Ausschluss vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung führe.

Hinweise zur Rechtslage

§ 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

(1) Kraft Gesetzes sind versichert
Beschäftigte,
[…]
5.     Personen, die
a) Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,
[…]
d) ehrenamtlich in Unternehmen tätig sind, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,

(2) Ferner sind Personen versichert, die wie nach Absatz 1 Nr. 1 Versicherte tätig werden. […]

§ 8 SGB VII

(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz […] begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

§ 63 SGB VII

(1) Hinterbliebene haben Anspruch auf

  1. Sterbegeld,
  2. Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung,
  3. Hinterbliebenenrenten,
  4. Beihilfe.

Der Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 bis 3 besteht nur, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist.

§ 123 SGB VII

(1) Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist für folgende Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen) zuständig […]:

  1. Jagden

[…].

§ 136 SGB VII

(3) Unternehmer ist

  1. die […] Person […], der das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht, […].

 

Tierschutz spezial für geschützte Arten?

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Es ist kein außergewöhnlicher Fall. Dieser kann sich jederzeit überall auf Deutschland Straßen zutragen. Gegen einen Unfall ist niemand gefeit. Wenn Tiere betroffen sind und diese, wenn auch schwerverletzt, noch leben, wird jedoch mit zweierlei Maß gewertet. Handelt es sich um ein Wirbeltier und ist es im Besitz einer natürlichen Person, eines Landwirtes oder einer Institution (Firma), oder ist es ein Wildtier, welches dem Jagdrecht unterliegt, wird ihm schnell und unbürokratisch geholfen. Der Besitzer entscheidet über eine tierärztliche Behandlung oder eine Einschläferung. Bei Wildtieren erlöst der zuständige Jäger das Tier von seinen Leiden. In Ausnahmefällen wird das auch von der hinzugerufenen Polizei übernommen. Ungern, aber im Sinne des Tierwohls und der Gefahrenabwehr.

Doch was passiert mit prominenten Wirbeltieren, mit besonderem Schutzstatus durch das Artenschutzabkommen und weder im Besitz Jemandes noch im Jagdrecht aufgeführt, bei Verletzungen durch Unfall?

Kurz gesagt: Tierschutzrechtlich eine große Schweinerei!

Am neuesten Beispiel verdeutlicht sich diese Lücke im Tierschutz. In der Ortschaft Varnhorn im Bezirk Vechta ereignete sich am 11. April ein  tragischer Verkehrsunfall. Opfer war diesmal ein Wolf. Er wurde, laut Polizeibericht, 50 Meter mitgeschleift bis das Auto schließlich zum Stehen kam. Es grenzt an ein Wunder, dass der Wolf diesen Unfall schwer verletzt überlebt hat. Nichts desto Trotz verstarb er nach längeren Qualen neben der Fahrbahn.

Warum durfte dem Wolf nicht geholfen werden?

 

In Deutschland wird der Tierschutz groß geschrieben. Der Schutz von Wirbeltieren wird im Tierschutzgesetz (TierSchG)  wie folgt beschrieben:

Tierschutzgesetz

TierSchG

Erster Abschnitt
Grundsatz
§1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

So steht es im Gesetzestext. Und im Normalfall wäre ihm auch geholfen worden. Ein Jäger oder ersatzweise ein Polizist hätten das schwerverletzte Tier erlöst. Doch für den Wolf gelten andere Gesetze. Er gehört zu den besonders geschützten Arten und befindet sich außerhalb des Jagdrechtes. Diese Tiere dürfen bei Verletzungen  nicht einfach versorgt oder erlöst werden. Sie dürfen noch nicht einmal aufgenommen und zu einem Tierarzt verbracht werden. Geschweige denn zu Hause gesund gepflegt werden. Wer dies im Sinne des Tierschutzes trotzdem macht, den ereilt die ganze Härte des Gesetzes.

Denn: Besonders geschützte Arten unterliegen dem BundesNaturSchutzGesetz. Dort wird mit vielen Worten beschrieben was mit diesen Arten nicht gemacht werden darf, beschreibt Ausnahmen für im Besitz befindliche Tiere, aber sagt nichts aus, wie mit verletzten Tieren verfahren werden darf. Es ist einzig geregelt, wer diese Tiere behandeln und/oder erlösen darf. Und natürlich wie dies zu geschehen hat. Zuständig und legitimiert sind ausschließlich ein Amtstierart oder ein Arzt des Veterinäramtes mit einem entsprechenden Sachkundenachweis. Hinzu kommt, dass die untere Naturschutzbehörde dem Erlösen des Tieres zustimmen muss.

Jetzt sind die genannten Personen nicht immer und überall zeitnah verfügbar. Und bis die untere Naturschutzbehörde ihr OK gegeben hat, dauert es auch seine Zeit. Was bleibt, ist nicht schön anzusehen, geschweige denn zu ertragen.

Und selbst derjenige , der auf Weisung handelt, muss mit Anschlägen auf Eigentum und Leben durch fanatische Wolfsbefürworter rechnen, denen vor lauter ProWolf-Propaganda und Faktenresistenz auch noch jegliches Rechtsempfinden abhanden gekommen ist.

Das verletzte, besonders geschützte Tier verendet unter unsäglichen Qualen.

In der freien Natur ist das so. Das ist das Gesetz der Natur. In den allerwenigsten Fällen bekommt das irgendjemand mit. Aber im Einflussbereich des Menschen, in seiner Gegenwart, muss das nicht sein …

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/3610507

News

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Liebe Vereinsmitglieder, liebe Unterstützer, liebe Freunde
die ruhige Zeit der Jagd beginnt. So haben auch wir Zeit, Ihnen wieder einmal mitzuteilen, was sich bei FJD alles tut.

Vorstandschaft

Herr Axel Fischer hat seinen Posten als 2. Vorsitzender am 02.03.2017 mit sofortiger Wirkung niedergelegt und ist zeitgleich aus dem Verein ausgetreten.

Die Gründe möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

Herr Fischer hat in seiner Funktion als zweiter Vorsitzender gelegentlich Einzelentscheidungen getroffen und auch Äußerungen getätigt, die aus unserer Sicht nicht mit dem konform gehen, was FJD ausmacht. Dazu zählen unter anderem Sachlichkeit und Offenheit gegenüber anderen – vor allem auch Nicht-Jägern. Schließlich sind wir angetreten, um genau bei diesen Menschen das Bild der Jagd wieder in ein positives Licht zu rücken.

Nach mehreren Vorstands-internen Diskussionen mit Herrn Fischer hat er daraufhin beschlossen, den 2. Vorsitz niederzulegen sowie den Verein zu verlassen. Wir respektieren diese Entscheidung natürlich.

Der Ordnung halber möchten wir mitteilen, dass bis zu nächsten Hauptversammlung Andreas Tomek und Christian Greife die Vorstandschaft zu zweit weiterführen. Dies wurde satzungsgemäß einstimmig vom Vorstand beschlossen.

Ausblick auf das Jahr 2017

Wir treten in die „reale Welt“ ein, wenn man so sagen will. Bereits Ende letzten Jahres haben wir es geschafft, auch außerhalb des Internets in einigen Print-Medien präsent zu sein. Mit durchaus positivem Feedback und auch dem einen oder anderen Neumitglied.

Diesen Weg werden wir weiter beschreiten. Dazu ist bereits eine Image-Kampagne aufgelegt, die im Laufe des Jahres ihren Weg in die Öffentlichkeit finden wird.

Um hier Kosten zu sparen werden dabei auch auf Ihre Mithilfe angewiesen sein. Tatkräftig. Doch dazu zu gegebenem Zeitpunkt mehr.

Die aktuellen Zahlen zeigen jedenfalls, dass wir uns zumindest in den sozialen Netzwerken steigender Beliebtheit erfreuen dürfen.

Sowohl „  WildesWissen – Frag doch mal den Jäger“ wie auch „  registrier-mich.de – Das Tierregister für alle Tiere“ verzeichnen permanente Zuwachsraten.

Es geht also voran! Vielleicht langsamer, als es manchem gefallen mag. Aber dafür stetig!

Als Jäger wissen die meisten von uns ja, dass der „große Erfolg“ sich manchmal erst nach langem Pirschen einstellt. Dann allerdings häufig überraschender als man gedacht hätte.

In diesem Sinne:

Waidmannsheil

Der Gesamtvorstand

 

(c) Thorben Wengert

Petition gegen die Fuchsjagd? Eine Analyse

Unter die Lupe genommen

Der Hobbyfotograf Daniel Peller hat im Namen von Wildtierschutz Deutschland eine Petition gegen die Fuchsjagd gestartet.

https://www.openpetition.de/petition/online/verbot-der-sinnlosen-fuchsjagd-nie-mehr-fuchswochen-im-kreis-giessen

 Unter anderem wird gefordert, dass wissenschaftliche Studien anerkannt und Verbreitung von veralteten  Meinungen, die zur Fehlinformation und Verunsicherung der Bevölkerung beitragen gestoppt werden.  Dies ist ausdrücklich zu begrüßen und ich hoffe Wildtierschutz Deutschland wird sich in Zukunft an diese Forderung halten und nicht wie in der Vergangenheit falsche Informationen verbreiten.

Unter dem Gesichtspunkt von wissenschaftlichen Untersuchungen, möchte ich mich den Quellen der Petition widmen, da ich der Meinung bin das Aussagen von Wildtierschutz Deutschland nicht immer richtig sind und kaum Möglichkeiten bestehen öffentlich darauf hin zu weisen.

 [1] – [7] nicht wissenschaftlich.

 [8] David W. Macdonald, Running With The Fox, Unwin Hyman Limited, 1987, Seiten 36, 152, 195.

Zu Deutsch “David Macdonald Unter Füchsen, Eine Verhaltensstudie“ ISBN 3-926901-63-2 Buch liegt vor. Seite 36 Fuchs-Hierarchien, Seite152 ?,  Seite 195 Verhalten von Füchsen in der Stadt.

Ein großer Teil der Untersuchung über das Sozialverhalten fand in einem Gehege (alter Tennisplatz) und nicht im Freiland statt.

 [9] nicht wissenschaftlich

 [10] Felix Labhardt, „Der Rotfuchs – Naturgeschichte, Ökologie und Verhalten dieses erstaunlichen Jagdwildes“, Verlag Paul Parey, 1990. Seiten 13, 73. Buch liegt vor.

Hier wird anscheinend die 2. Auflage als Quelle genannt, da auf Seite 13 der Erstauflage die genannten Angaben nicht stehen, ob auf Seite 73 entsprechende Angaben sind kann ich somit auch nicht nachvollziehen .Ähnliche Aussagen sind aber auch in der ersten Auflage nirgends zu finden.   

14 Jahre nach der Erstauflage führte die Tierärztlichen Hochschule Hannover eine Untersuchung zur Reproduktionsleistung von Fuchsfähen durch. Diese ergab durch das Auszählen der so genannten Plazentanarben in den Gebärmüttern von fast 1000 Altfähen,die 1 Jahr sichtbar bleiben, dass es keine Unterschiede in der Reproduktionsleistung in verschiedenen Biotopen mit unterschiedlichen Besatzzahlen der Füchse gab. Eine höhere Zahl an Welpen je Geheck bei niedriger Fuchsdichte war nicht erkennbar. (VOIGT 2004). Die unten angeführte Quelle 53 Kaphegyi/Thomas A. M. 2002 fanden in ihren Ergebnissen keine Hinweise auf den Zusammenschluss der Untersuchungstiere zu sozialen Gruppen.

 

[12]nicht wissenschaftlich

 

[13] David W. Macdonald, Claudio Sillero-Zubiri, Biology and Conservation of Wild Canids, Oxford University Press, 2004, Seite 208.

Dieses Buch ist über die Hundefamilien, Abstammung, Bevölkerung, Genetik, Gesellschaft, Infektionskrankheiten.

In karger Tundra oder in den Bergen gibt es weniger Füchse, dieses hat aber genau so wie bei den Wildschweinen nichts mit geringerer Bejagung, den mehr mit geringerer Nahrungsverfügbarkeit zu tun.

 

[14] P. Baker, S. Harris und P. White: „After the hunt: The future for foxes in Britain“, University of Bristol/University of York, 2006

Nach der Jagd. Die Zukunft für Füchse in Großbritannien Philip Baker, Stephen Harris und Piran White University in Bristol, University of York

Man macht sich Gedanken wie es aussehen könnte ohne Fuchsbejagung. Eigentlich braucht man sich keine Gedanken zu machen wie es aussehen könnte. Die Niederlande haben 2002 die Fuchsjagd verboten. Nicht jagende Naturschützer haben Flächen angepachtet mit dem Ziel Natur, Natur sein zu lassen. Dieser Plan ging  leider nicht auf. Wiesenbrüter gingen dramatisch zurück sodass diese Leute einsehen mussten dass es so nicht funktioniert. Unter anderem wurden mehrere Studien erstellt. Die wichtigste

und bekannteste ist die SOVON Studie. Auf Grund dessen wurde 2006 die Jagd auf Füchse aus Artenschutzgründen wieder eingeführt. Auf die SOVON Studie bauen Heute viele wissenschaftliche Untersuchungen in Deutschland auf.

                                                                                                                                                                                                              

[15] P. Baker und S. Harris: „Does culling reduce fox (Vulpes vulpes) density in commercial forests in Wales, UK?“, Springer-Verlag, 2006.

Verringert die Entnahme die Dichte von Füchsen in kommerziellen Wäldern von Wales ?                       2003/2004 wurde untersucht ob in vereinzelten Wäldern von Wales es möglich ist mit Hunden und Vorstehtreiben, den Fuchsbestand zu senken. Der Bestand wurde unterschätzt und es konnten mehr Füchse entnommen werden als gedacht. Da aber die Untersuchung nur in gewissen Wäldern statt fand und von Außen einige Füchse nach rückten, kam man zu dem Schluss, dass diese Unternehmung nichts bringt. 2005 wurde die Fuchsjagd zu Pferd und mit der Meute verboten. In der Folgezeit hat man festgestellt, dass die Baujagd viel effektiver ist und man auch die stärkeren Füchse bekommt die Früher entkommen sind. Das freie Reviere neu besetzt werden ist normal und dennoch verringert sich die Dichte. Hier wird es erklärt. https://hessen-layout.jimdo.com/app/download/10050282597/Sinn+und+Unsinn+Fuchsjagd.pdf?t=1442847607

 

[16] S. Stürzer und M. Schnaitl: Rotfuchs und Dachs – Raumnutzungsverhalten und Habitatwahl. Wissenschaftliche Schriftreihe Heft 18, Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald, 2009. Seite 17. geringer Fuchsbestand

Der Nationalpark erstreckt sich entlang des Hauptkamms des Bayerischen Waldes bis auf Höhe von 1453m. Die Tallagen gehen bis auf 600m herunter und bei Jahresdurchschnittstemperaturen von 3,7-6,5 Grad, bleibt der Schnee 5-6 Monate liegen.

Wie auch von Baker und Harris (15) festgestellt nimmt bereits bei Höhenlagen von 400m, vermutlich aus Nahrungsmangel die Fuchsdichte ab.

 

[17] u. [18]  nicht wissenschaftlich.

 

[19] V. Braunisch und R. Suchant, Beitrag „Aktionsplan Auerhuhn Tetrao urogallus im Schwarzwald: Ein integratives Konzept zum Erhalt einer überlebensfähigen Population“, 2013, Vogelwelt 134: 29 – 41.

Die Seiten 29 – 41 beziehen sich auf Habitatgestaltung, Seite 44 empfohlene Maßnahmen Jagd: Förderung der Fuchsbejagung. http://www.waldwissen.net/wald/wild/management/fva_aktionsplan_auerhuhn/fva_aktionsplan_auerhuhn_schwarzwald_broschuere.pdf auch einen Film gibt es dazu https://www.youtube.com/watch?v=qsi-R8xTbKM

 

[20] – [28] nichts mit dem Fuchsbejagung zu tun oder nicht wissenschaftlich

 

[29] Stevens A. N. P., Dynamics of Predation. Nature Education Knowledge 3(10):46, 2010. http://www.nature.com/scitable/knowledge/library/dynamics-of-predation-13229468 Die Ansteckung von Tularämie und Myxomatose geschieht überwiegen durch Ektoparasiten wie z.B. Mücken und Flöhe auf die der Fuchs keinen Einfluss hat. In den Untersuchungen wurde gezeigt, welchen positiven Einfluss die Tollwut auf die Beutetiere des Fuchses hat. Diesen positiven Einfluss gibt es in unserer Kulturlandschaft nach Beseitigung der Tollwut nicht mehr und da es keine Selbstregulierung auf natürlichem Niveau gibt, sind die Fuchsbestände auf das 3-4 fache angestiegen. Diese überhöhten Bestände gehen zu Lasten der Biodiversität. Somit ist das Absenken der Bestände auf ein natürliches Maß dringend erforderlich. Auch ein Fuchsbestand der seiner natürlichen Größe entspricht kommt seiner Aufgabe als „Gesundheitspolizei“ nach.

 

[30] M. Honisch, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) mit Landwirtschaftsschulen, „Mäuse im Grünland erfolgreich bekämpfen“, ohne Datum.

Nicht wissenschaftlich. Besagt, dass der Fuchs gefördert werden sollte, da er 3000 Mäuse im Jahr frisst.

Laut einer Studie aus Brandenburg frisst ein Fuchs im Jahr 30 kg Mäuse im Jahr. Geht man von 100 Mäusen pro Hektar aus, ergibt sich daraus eine Menge von 3 kg pro Hektar. Bei einer durchschnittlichen Reviergröße von 250 ha lässt sich eine verfügbare Biomasse von 750 kg errechnen. In einem Mäusejahr (ca. 2000 Mäuse pro Hektar, bis 5000 möglich Dr. H.-J. Pelz, 2000) ergibt sich eine Menge von 15.000 kg. Rechnerisch ließen sich damit auf 250ha 100Füchse ernähren. Das Füchse Mäuse regulieren können, scheint somit unrealistisch.

 

[31] – [32] nichts Wissenschaftliches (über Mäuse)

 

[33] Reichholf J. H. (ohne Datum) Die Wahrheit über die Jagd – Evolutionsbiologe Prof. Josef Helmut Reichholf widerlegt Jägerlügen. TV-Dokumentation SWR BW.

Reichholf stellt Thesen auf, hat aber in diesem Bereich nie geforscht um seine Thesen zu bestätigen oder halt zu verwerfen. Auch hier wieder, kein wissenschaftlicher Beitrag zum Thema.

 

[34] – [35] nicht wissenschaftlich

 

[36] – [44] der Fuchsbandwurm wird anscheinend als interessantes Thema angesehen. Die Befallsrate liegt meist über 40%. Beim Menschen wird er selten festgestellt. Die Jagd kann ihn nicht entfernen, lediglich durch Absenken der Bestände auf ein natürliches Niveau das Risiko minimieren.

 

[45] National Fox Welfare Society, „Sarcoptic Mange in foxes: Free mange treatment and Mange Treatment Advice“. Abrufbar unter: http://www.nfws.org.uk/mange/mange-treatment-advicemange-treatment-information.html

Bei Überpopulation tritt verstärkt Räude auf. Es wird beschrieben wie die Krankheit von Statten geht. Gewisse Hinweise in dem Text verstoßen allerdings gegen die deutsche Gesetzgebung. Wer gegen die Füchsjagd ist, sollte im Umkehrschluss die Räude als natürlichen Regulator akzeptieren.

 

[46] The Fox Project, „Sarcoptic Mange“. Abrufbar unter: http://foxproject.org.uk/foxfacts/sarcoptic-mange/

die Natur hat gewisse Arten von Regulation vorgesehen, deshalb sollte man nicht durch falsch verstandene Tierliebe der Natur weiter ins Handwerk pfuschen. Die Zurückdrängung der Tollwut hat bereits zu unnatürlich hohen Dichten von Fuchs und Co geführt, welches zu Problemen bei gewissen Beutetieren führt. Die Bestände sollten zum Erhalt der Artenvielfalt nicht noch weiter erhöht werden, in dem man versucht die Auslese zu unterbinden.

 

[47] Fox N The City: Free Mange Treatment, Fox Mange Advice. Abrufbar unter: www.foxnthecity.com/

noch einmal Räude

 

[48] – [50] nichts zum Fuchs oder nicht wissenschaftlich

 

[51] Dipl. Biol. Konstatin Börner, Dissertation: Untersuchungen zur Raumnutzung des Rotfuchses, Vulpes vulpes (L., 1758), in verschiedenen anthropogen beeinflussten Lebensräumen Berlins und Brandenburgs, Mensch und Buch Verlag, 2014. Seite 10.

Die Seite zeigt wie die natürliche Sterblichkeit aussieht. In diesem Fall allerdings durch Fallwild und Entnahme erhoben.

 

[52] Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin. „Tollwut in Deutschland: Gelöstes Problem oder versteckte Gefahr?“, 28. Februar 2011 / Nr. 8.

Das Deutschland Tollwut frei ist, ist nichts Neues. Daraus haben sich ja die 3-4 x höheren Fuchsbestände gebildet und man hat versäumt dies zu kompensieren und nun noch mehr Probleme mit der Artenvielfalt

 

[53] Kaphegyi, T. A. M. (2002): Untersuchungen zum Sozialverhalten des Rotfuchses (Vulpes vulpes L.), Dissertation Forstwirtschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Untersuchung zum Territorialverhalten von Füchsen. Hat mit dem eigentlichen Thema auch nichts zu tun. Hier z.B. eine Untersuchung der Uni Freiburg https://freidok.uni-freiburg.de/data/505 oder im Ganzen https://freidok.uni-freiburg.de/fedora/objects/freidok:505/datastreams/FILE1/content

 

[54] Bellebaum, J. (2003): Bestandsentwicklung des Fuchses in Ostdeutschland vor und nach der Tollwutimpfung. Z. Jagdwlss. 49 (2003), 41-49.

Bestände haben sich auf höherem Niveau stabilisiert.

 

[55] – [58] nichts wissenschaftliches

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Großteil der Quellen nicht wissenschaftlich sind. Das wiederum was wissenschaftlich ist, beschäftigt sich überwiegend mit der Biologie und dem Verhalten. Untersuchungen sollte man als Ganzes sehen und nicht gewisse Punkte die einem gefallen heraus picken. Dafür ist das Thema einfach zu komplex. Ich konnte in den Quellen keine Hinweise finden, dass nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen die Fuchsjagd eingestellt werden sollte. Vielmehr fehlt mir ein Bereich über den man bisher noch nicht gesprochen hat. Und zwar welchen Einfluss die überhöhten Fuchsbestände, seit zurückdrängen der Tollwut, haben.

 

Vogelarten der Agrarlandschaft in Brandenburg – Überblick über Bestand und Bestandstrends TORSTEN LANGGEMACH und TORSTEN RYSLAVY  2010 Schlussfolgerungen: Zur Verbesserung des Bruterfolges bedarf es dringend wirksamer praktischer Maßnahmen gegen den hohen Prädationsdruck. Um das Aussterben ganzer Vogelgilden zu verhindern. http://www.lugv.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/vsw_agrar.pdf

 

Der Fuchs breitet sich zu stark aus Thünen Institut http://literatur.vti.bund.de/digbib_extern/dn050850.pdf

 

Fasanen Nestprädation – GWCT http://www.gwct.org.uk/game/research/species/pheasant/pheasant-nest-predation/

 

Fuchsbejagung-Sinn oder Unsinn PDF zum Download https://hessen-layout.jimdo.com/app/download/10050282597/Sinn+und+Unsinn+Fuchsjagd.pdf?t=1442847607

Göttinger Rebhuhnschutzprojekt: Untersuchungen bei am Boden brütenden Vögeln zeigen, dass fast alle Nestverluste nachts stattfinden, also den nachtaktiven Säugetieren ( vor allen Dingen dem Fuchs)zuzuschreiben sind (Langgemach & Bellbaum 2005)  Der wichtigste Prädator des Rebhuhns ist der Fuchs, dessen Populationen mit der erfolgreichen Tollwutbekämpfung um ein Vielfaches erhöht haben. Verlustursachen (53 brütende Paare 2009-2013) Tod der Henne (Präd.) 36,2%, Gelegeverlust (Präd.) 26,0%  http://www.rebhuhnschutzprojekt.de/praedation.html

 

Teunissen, W.A., Schekkerman H. & Willems F. 2005 Auszüge der SOVON Studie, Prädation: Die Verluste der Kiebitzgelege in diesen Gebieten erfolgte zu 75% durch Prädation, die zu großen Teilen des Nachts, besonders durch Fuchs und Marder stattfand. http://up.picr.de/4274872.pdf Auf Grund dieser und anderer Untersuchungen wurde in den Niederlanden die Bejagung des Fuchses wieder eingeführt.

 

Wiesenvogelschutz in Niedersachsen

https://www.wild-auf-wild.de/sites/default/files/holy_dmmer_ev_prdatorenmanagement_0.pdf

 

Wer also allen Ernstes für ein Fuchjagdverbot ist, macht sich gegen die Wissenschaft verantwortlich für den Rückgang der Artenvielfalt.

 

Artenschutz durch Katzenessen? Achtung Satire!

von Werner Berens

Liebe Interessierte,

modifizierte Jagdgesetze enthalten und befördern nach Aussage der Modifizierer atemberaubende, weltweit beispielhafte Verbesserungen des Artenschutzes. Die verknöcherte, ewig gestrige Jägerschaft versteht in ihrer Engstirnigkeit nicht, dass z.B. das Verbot des Abschusses wildernder Katzen dem Artenschutz dient, wenn man gleichzeitig alle gesetzlichen Regelungen zur Reduzierung der Zahl umher streifender Katzen vermeidet……………Wir stecken in mindestens einem von mehreren „Dilemmatas“. Dem abzuhelfen, habe ich mir geschworen und keine Kosten und Mühen gescheut, das Artenschutz-Informationsdefizit der Jägerschaft zu beheben. Aufklärung tut not. ……
Und endlich, nach langem Insistieren meinerseits ist es gelungen, vier der qualifiziertesten Personen im weiten Feld der Naturnutzung und des Naturschutzes für ein Interview zu gewinnen, welches die Missverständnisse und Fehlinterpretationen der Jägerschaft bezüglich Artenschutz mit einem Schlage beseitigt.
Zwei unserer Interviewpartner bekleiden dank ihres ideologiefreien Kampfes für die Belange der Natur seit einiger Zeit das längst verdiente Ministeramt. Dort machen sie sich im aufreibenden Kampf zwischen Naturnutzern und Naturschützern, selbstlos beraten von den ihrer Partei nahe stehenden Naturschützern, einen Namen durch besonders praxisgerechte Modifizierungen der Jagd- und Umweltgesetze. Die anderen beiden; Herr Volker Schlicht und Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel-Ambacher vertreten bekannte Naturschutzverbände.

Interviewer:
Herr Minister, das neue Jagdgesetz ist laut Ihnen ein Meilenstein des Artenschutzes, können Sie das näher erläutern?

Minister:
Nun, äh, es gibt ja viele Arten, die geschützt werden müssen, weil sie vom Aussterben bedroht sind, z.B die Buche. Deshalb haben wir die Jagdzeit auf Rehböcke verlängert. Wenn man die auch im Januar schießen darf, können sie in dieser Jahreszeit die frisch sprießenden Buchenschösslinge nicht verbeißen.

Interviewer:
In der Tat, im Januar können die das nicht, Herr Minister, aber ich dachte bei Artenschutz eigentlich mehr an Tierarten.

Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel-Ambacher:
Der Einwand ist typisch für die Jägerseite. Der unverhohlene Speziesismus, um nicht zu sagen Rassismus schimmert durch die Fragestellung. Sowohl Buchen als auch Tiere sind Lebewesen. Fragen Sie bitte Peter Wohlleben. Ich sehe überhaupt keinen Grund, da hinsichtlich des Artenschutzes Unterschiede zu machen.

Interviewer:
Dann können wir also in Zukunft weiterhin Bäume erlegen und Rehe fällen?

Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel-Ambacher: Rehe abknallen, Herr B., abknallen!

Interviewer: Verstehe- im Sinne des Artenschutzes

Herr Volker Schlicht:
Bitte keine Nebenkriegsschauplätze. Wenn wir im Bereich der Tiere bleiben, hat unser- sorry- der Minister Bleibendes für den Artenschutz erreicht. Es gibt über 70 Hauskatzenrassen. Und durch das Verbot des Katzenabschusses im Jagdrevier hat der Minister auch für den Schutz dieser Arten Unvergleichliches erreicht, was jedoch die Jäger nicht bereit sind, anzuerkennen.

Interviewer:
Meine Frage bezog sich auf den Schutz wild lebender Tierarten vor Prädatoren und vor negativen Umwelteinflüssen. An Katzenschutz dachte ich dabei weniger.

Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel-Ambacher:
Muss man Ihnen erklären, dass es auch wild lebende Katzen gibt. Und sind sie wirklich davon überzeugt, dass diese verkürzten, einseitigen Fragestellungen das Ansehen der Jäger in der Öffentlichkeit verbessern? Tsss!

Minister:
Jawoll- und nicht nur in Afrika.

Interviewer:
Wie bitte?

Minister:
Gibt es wild lebende Katzen.

Interviewer:
Achso, aber das wusste ich schon.

Volker Schlicht:
Die Tötungslust von Jägern macht halt vor nichts Halt. Nun, mit dem Artenschutz von Katzen ist das ja nun geklärt. Im Übrigen hätte ich gegen einen moderaten Abschuss von verwilderten Katzen nichts einzuwenden, unter bestimmten Bedingungen.

Interviewer:
Unter welchen Bedingungen?

Volker Schlicht:
Wie Sie wissen, ist der laut Tierschutzgesetz erforderliche vernünftige Grund für die Tötung eines Tieres nötig.

Interviewer:
Das heißt?

Volker Schlicht:
Essen mein lieber Herr B. essen, sage ich nur, essen des ermordeten Tieres ist der einzige vernünftige Grund, den wir vom BUND anerkennen. Und wir haben schon vor Jahren erklärt, dass keine anderen Gründe akzeptabel sind.

Ministerin:
Igit!

Interviewer:
Herr Schlicht, dürfen wir dann nur verwilderte Katzen essen oder auch Freigängerkatzen? Und wer definiert bitte verbindlich, was ein vernünftiger Grund ist?

Volker Schlicht:
Ich!

Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel-Ambacher:
Ich auch.

Interviewer:
Was ist mit den Freigängerkatzen?

Ministerin:
Warum fragt mich niemand nichts?

Interviewer:
Gut, Frau Ministerin „Der Wolf ist in Ihrem Bundesland willkommen“, steht in einem Papier Ihres Ministeriums.

Ministerin:
Au ja, wir freuen uns alle riesig auf ihn. Wir sind wie unser Nachbarland Wolferwartungsland! (Klatscht in die Hände)

Interviewer:
Reicht das?

Ministerin:
Ähem—-

Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel-Ambacher:
Natürlich nicht. Aber es ist doch schön, wenn sich zwei Drittel der Bevölkerung- in den Großstädten sogar zwei Viertel- auf ihn freuen.

Interviewer:
Sogar zwei Viertel? Ist das Ihrer Meinung nach mehr als zwei Drittel?

Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel-Ambacher:
Vier ,verehrter Herr B., ist eine größere Zahl als Drei. Das werden selbst Sie einräumen müssen mit Ihrem merkwürdigen Verhältnis zu Zahlen und Mengen………Und zum Wolf: Selbst die Pferde- Rinder- und Schafzüchter haben mittlerweile verstanden, dass wir mit diesem Tier konfliktfrei zusammenleben werden, wenn man die entsprechenden Vorkehrungen trifft.

Ministerin:
zwei Drittel, zwei Viertel? Waren es bei der letzten Unfrage zum Wolf in der Landeshauptstadt nicht sogar vier Zweitel aller Befragten? Im Übrigen wollen wir doch auch, dass durch die Modernisierung der jagdlichen Gesetze und Bestimmungen das Ansehen der Jäger in der Öffentlichkeit verbessert wird, immerhin wählen uns zwischen 5,0 und 12% der wahlberechtigten Bürger. Das sind ganz viele.

Interviewer:
In Ordnung Frau Ministerin. Zurück zum Wolf: Welche Vorkehrungen meinten Sie, Frau Krottenteufel-Ambacher?

Volker Schlicht:
Mittelfristig kommen wir mit 2,50 m hohen unter einer Spannung von 500 Volt stehenden Zäunen, die 1 m tief in die Erde gegraben werden, vermutlich aus. Da müssen die Schafzüchter halt ein wenig zum Gelingen beitragen, damit der hart arbeitende, Erholung suchende Stadtbewohner im Bewusstsein in den Wald gehen kann, dass ihm dort dieses edle Tier begegnen könnte.

Minister:
Und auch das ist ein Beitrag zum Artenschutz, denn seltene Haustierrassen sind so auch vor den zahlreich umher streifenden Katzen und Hunden geschützt.

Interviewer:
Herr Schlicht, meine Frage nach der kulinarischen Verwertung geschossener Freigängerkatzen ist noch unbeantwortet. Und was, Frau Krottenteufel-Ambacher meinen Sie mit merkwürdigen Vorstellungen der Jäger zum Artenschutz und meinem Verhältnis zu Zahlen?

Volker Schlicht:
Freigängerkatzen dürfen Sie selbstverständlich nicht essen. Es sei denn, dass Sie vorher die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt haben.

Interviewer:
Und wie unterscheiden wir sicher verwilderte von Freigängerkatzen?

Volker Schlicht:
Letztere sind in aller Regel fetter, aber Sie sind der Jäger.

Frau Wiltrud Gesine Krottenteufel Ambacher:
Nun lassen Sie doch mal die Katzen in Ruhe- und zu Ihrem Zahlenverständnis: Sie behaupten immer, die Zahl der Katzen in Feld und Wald wäre im Verhältnis zur Zahl der Bodenbrüter, Junghasen und Singvögel zu groß. Es handele sich sozusagen um eine Überpopulation verwilderter und Freigangkatzen. Aber das stimmt nicht: In Wirklichkeit ist die Zahl der Hasen, Bodenbrüter und Singvögel zur Zahl der Katzen zu klein……..Es besteht also eher eine Unterpopulation der genannten Arten. Dort sollten Sie ansetzen und sich dafür einsetzen, dass die Zahl der genannten Wildtiere erhöht wird, statt Stimmung gegen z.B. Katzen zu machen. Hängen Sie Nistkästen auf, umzäunen Sie alle Fasanengelege, nehmen sie Häschen in Pflege, bis sie groß genug sind, den Katzen zu entkommen.

Interviewer:
Und wovon leben dann die Katzen, wenn nicht ihre Zahl zu hoch, sondern die der Singvögel und Häschen zu niedrig ist? Müssen die hungern während unserer Häschenaufzucht?

Volker Schlicht:
Die meisten Katzen sind Freigängerkatzen, Herr B., das sollten Sie wissen. Und Freigängerkatzen haben, wenn sie von der Jagd zurückkehren, ihr Schälchen mit Whiskas auf der heimischen Terasse stehen, sodass sie die jagdlich verbrannten Kalorien ersetzen können. Für die wirklich verwilderten Katzen haben wir derzeit- das gebe ich zu- noch keine Lösung bezüglich regelmäßiger Mahlzeiten und vor allem hinsichtlich der freien medizinischen Heilfürsorge, die Freigängerkatzen ja durch ihre Besitzer genießen.

Minister:
Man könnte die bei der Lösung des Jagdscheines erhobene Jagdabgabe erhöhen und………………

Volker Schlicht unterbricht den Minister
Katzen sind nicht alles zu Schützende .Wir waren beim Wolf.

Interviewer:
Stimmt ja, da auch, aber ist der von Ihnen beim Thema Wolf erwähnte Beitrag zum Artenschutz nicht ein Beitrag der Schafzüchter zum Schutz bzw. der Ernährung der Prädatorenart Wolf, Herr Minister?

Ministerin :
Natürlich ist das zuallererst ein Beitrag der grünen Ministerien bzw. ihrer Politik. Dadurch, dass wir das edle Raubtier unter allen Umständen schützen, fordern wir indirekt die Tierhalter und Jäger dazu auf, nie gekannte Anstrengungen für den Artenschutz a) des Wolfes, b) der Katzen, c) seltener Haustierrassen zu unternehmen.

Volker Schlicht mit Blickkontakt zu Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel-Ambacher:
Die genannten Ministerien haben auf unsere Anweisung- äh Anregung- sowohl das Katzenabschussverbot als auch die Wolfswillkommenskultur initiiert, sind also nach uns an 2. Stelle der Artenschützer, während die Schafzüchter den 3. Platz einnehmen- nur die Jäger sind mal wieder
(Zwischenruf Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel-Ambacher: typisch!) beim Artenschutz außen vor.

Interviewer:
Haben sich die Schafzüchter schon bei ihnen bedankt für die Teilnahme am Artenschutzprogramm?

Minister:
Nein, bisher haben sich nur die Katzenhalter bedankt.

Interviewer:
Gut, das mit den Katzen und dem Wolf habe ich nun verstanden. Frau Ministerin, Herr Minister, wie steht es denn nun mit dem Artenschutz von Rebhuhn, Feldhase, Fasan, Kiebitz, Lerche und diversen Singvögeln?

Ministerin:
Da wird es Zeit, dass die Jäger endlich ihren Beitrag leisten, indem sie keine Kiebitze mehr schießen und die Feldhasen in ihren Höhlen in Ruhe lassen. Deshalb haben wir ja die Baujagd verboten…….und darüber hinaus könnten Sie ja durchaus die Maßnahmen ergreifen, die Frau Krottenteufel Ambacher skizziert hat, denn wir haben weder zu viel Prädatoren- die sich ohnehin selbst regeln-noch zu viel Katzen, sondern zu wenig Singvögel und Bodenbrüter.

Minister:
Lerchen? Lerchen sind meines Wissens gar nicht gefährdet. Im Nationalpark Eifel stehen eine Menge davon.

Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel-Ambacher:
Ich glaube, Herr B. meint die Vögel.

Minister:
Ja und, Vögel stehen eben manchmal auch, aber ich verstehe nicht.

Volker Schlicht:
Herr Minister, Ich erkläre Ihnen das nachher- und für Sie Herr B. die anderen Prädatoren betreffend: Füchse, Marder, Waschbären etc. kann man auch essen: Man kann alles essen.
Ich sage Ihnen das nur, damit Sie mich nicht fragen, unter welchen Umständen………Sie wissen schon.

Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel Ambacher:
Das muss man aber nicht. Die Ministerin und ich leben schon seit Jahren vegan. Wie man unschwer feststellen kann, stärkt diese weitaus gesündere Ernährungsweise die geistige Klarheit, was sich selbstverständlich auf die Argumentationsstringenz in Interviews mit- man muss es leider sagen- voreingenommenen Interviewern auswirkt.
Interviewer seufzend:
Frau Ministerin, Frau Wiltrud-Gesine Krottenteufel-Ambacher, Herr Minister, Herr Volker Schlicht, ich bedanke mich für das Interview- und in meiner Eigenschaft als Jäger für Ihre fraglos kenntnisbasierte und durchaus nicht selbstverständliche Bereitschaft zur Verbesserung des Artenschutzes und des Ansehens der Jäger in der Öffentlichkeit.

Prolog: Liebe Leser, ich entschuldige mich, das Interview an dieser Stelle beendet zu haben: Ich musste dringend weg, denn die beeindruckenden Sachkenntnisse und Sichtweisen meiner Interviewpartner ließen mich demütig und ein wenig ratlos zurück. Dennoch hoffe ich, einen nicht unerheblichen Beitrag zum Verständnis der offiziellen Umwelt- und Jagdpolitik seitens zeitgemäß agierender, modern denkender, exorbitantes Fachwissen ihr Eigen nennenden Politiker und Naturschützer geleistet zu haben.
In diesem Sinne wünsche ich allen mit der Jagd befassten, eine freudvolle und fruchtbare Zusammenarbeit mit den durch die Interviewteilnehmer repräsentierten Organisationen.

Verhungern oder Füttern?

 

Foto: Johann Obertaxer

In Zeiten, in denen die Jagd immer wieder am Pranger steht, ist auch das Füttern in der Winterzeit ein immerwährendes Thema.

Gegner behaupten allzu gerne, Jäger würden das Wild füttern, damit sie einen hohen Wildbestand haben, welchen sie dann nur vom Frühjahr bis in den Herbst erschießen wollen.

Gleichzeitig wird von den gleichen Menschen Fallwild zum Tierarzt gefahren, Kitze die am Wegesrand ihren Platz gefunden haben und auf die Ricke warten, mitgenommen, weil man der Meinung ist, das Kitz wäre verwaist, mit Junghasen ebenso. Jeder Igel, der unterernährt aussieht, wird mit ins traute Heim genommen und mühselig auf sein benötigtes Gewicht gebracht, auch wenn nur 5 Gramm daran fehlen. Auch diese Menschen nehmen sich bedürftiger oder vermeintlich hilfloser Tiere an, weil sie Mitleid mit der Kreatur haben. Weil sie das Leid, welches sie glauben zu erkennen, nicht ertragen.

Und sicher kann sich jeder an seine Kindheit erinnern, in der er ein verletztes Tier zum Tierarzt gebracht hat.

Wo ist nun der Unterscheid zwischen Füttern und dem Aufpäppeln von angeblich verwaistem oder verletzen Wild?

Schauen wir uns doch mal die gesetzlichen Vorgaben an.

Der Jäger ist zu Hege verpflichtet. Das bedeutet, er muss sich um das Wild kümmern, z.B. sehen wann es hungert und muss dann, je nach Vorgabe und gesetzlicher Regelung oder sogar Anweisung durch die Unter Jagdbehörde, handeln.

  • 1 Inhalt des Jagdrechts

(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Auch wenn der Jäger keine Lust zur Hege hätte, kann er sich auf Grund dieses Paragraphen nicht der Verpflichtung entziehen.

Aber das Verhungern gehört zur Natur!

Das Gesetz des Stärkeren, welches uns in unserem Leben immerwährend begleitet, ist gerne das Argument dafür, Tiere verhungern zu lassen, damit nur die Starken überleben. Weil die Natur sich von selbst regelt.

Das ist leider nicht so, wie uns einige Projekte im angrenzen Ausland zeigen. Da wir uns seit tausenden von Jahren in die Entwicklung der Welt und damit der Tierwelt eingemischt haben, regelt sich nichts mehr von allein. Diese Tierwelt ist auf uns angewiesen, sei es, dass man besonders bedrohte Arten schützt oder die Gewinner und deren Population eindämmt. Wir haben uns diese Welt nach unseren Vorstellungen gemacht, nun sind wir auch verpflichtet uns darum zu kümmern.

Wer das nicht möchte, dem bleibt nur die Möglichkeit wieder in die Höhle zu ziehen und die Zivilisation hinter sich zu lassen.

Nun sollte man sich die Frage stellen, was ist mit unterernährten Igeln, angefahrenem Wild oder den augenscheinlich verwaisten Kitzen? Fallen diese nicht ebenfalls unter die Ellbogenpolitik unserer Gesellschaft? Warum darf dort geholfen werden? Gibt es zwei Klassen von Tieren?

Des Weiteren sollte man sich fragen, möchte man bei einem Sonntagsspaziergang an einem sonnigen Tag im Winter, bei kniehohem Schnee und romantischer Stimmung, verhungerte Rehe oder anderes Wild in Feld, Wald und Flur sehen? Wenn diese am Wegesrand liegen und elendig zu Grunde gehen oder noch lebend von Fuchs und Schwarzwild angefressen werden?

Ich glaube, bei dem Gedanken sollten sich alle Menschen unabhängig ihrer Einstellung zu Jagd einige sein, dass man solche Bilder und Erlebnisse den restlichen Tag nicht im Kopf haben möchte, bzw. alles tun muss, um solches unnötige Leid zu verhindern.

Erholungssuchende sehen, je nach  Gebiet oft kein Wild, welches der Jäger aber bei einem Ansitz sieht.

Wer sich einige Stunden hinsetzt und Wild beobachten muss, welches abgemagert im Feld steht, der kann diesen Anblick nur schwer ertragen ohne was dagegen tun zu wollen. Ich versichere jedem, hierbei hört jede angedichtete Romantik der Jägerei schlagartig auf zu existieren.  Genauso, wie jedem andern beim Anblick eines kranken, abgemagerten oder für den nahenden Winter zu leichten jungen Igels.

Selektiert Nichtfüttern?

Nein. Denn eine Hungersnot betrifft zu allererst einmal alle Tiere, unabhängig vom jeweiligen, derzeitigen Zustand.

Wer stirbt zuerst?

Sicher sind es, allen voran, ohnehin schon schwache Tiere, aber auch durchaus jene, die nicht auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters oder einer Verletzung kümmern, sondern junge Tiere, z.B. Kitze.

Schlimmer wird es, wenn führende Alttiere vor ihrem Nachwuchs sterben. Auch oder grade in dieser Zeit sind Jungtiere auf ihre Eltern angewiesen, da jene aus der Erfahrung wissen, wo es ggf. noch Nahrung gibt. So wie Gämsen und Hirsche z.B. bei hoher Schneelage in die Täler ziehen um dort an den schon seit Jahrzehnten bekannten Heuraufen einfacher oder überhaupt an Nahrung zu kommen.

Verhungern oder Füttern?

Ein Mensch mit einem gesunden Maß an Ethik kann es daher nicht zulassen, dass in Notzeiten, also z.B. bei hoher, dauerhafter Schneelage oder auch nicht ausreichender Vegetation, Tiere verhungern.

Hierbei spielen Gesetze eine untergeordnete Rolle. Denn ebenso wie kranken Tieren geholfen wird, haben wir die moralische Pflicht jungen Tieren ein Aufwachsen zu ermöglichen.

Man stelle sich nur vor, wie es in der Welt aussehen würde, wenn wir alle eine Handlungsweise an den Tag legen würde, die das heißt: Dem Stärkerem gehört die Welt!

Menschen, allem voran Kinder sind in Ländern der Dritten Welt auch so schon die leidtragenden der Gesellschaft. Wo kämen wir hin, wenn wir nach dem Motto „die Natur wird es richten“, auch dort Schwache und Notleidende nicht mehr unterstützen?

Wollen wir so eine Welt, emotions- und mitleidslos?

Unterscheiden wir Menschen uns unter anderem nicht auch deswegen vom Tier, weil wir in der Lage sind, Mitleid zu fühlen und dem daraus resultierenden Wunsch zu helfen nachgeben?

Quellen:

  1. http://www.krone.at/oesterreich/paechter-laesst-wild-in-kaerntner-revier-verhungern-strafbare-handlung-story-394984
  2. https://www.google.de/search?q=verhungertes+Wild&client=firefox-b&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwiFveDG4I_SAhUD0RQKHVI7CSwQ_AUICSgC#q=verhungertes+Wild&tbm=isch&tbs=rimg:Ca3WUQBXZgcOIjiIy1qUXfLhu_1U2kMmYd7ULGsL7HMQduJR8zhG0VAkbHPIDJ9KK1dPsHKbs8k6fN6ILhjpykHffTyoSCYjLWpRd8uG7EW1ri2kKLL3hKhIJ9TaQyZh3tQsRTSBpa2m9YY4qEgkawvscxB24lBGCn-dBJGT8VCoSCXzOEbRUCRscEdgjfHsnKvnoKhIJ8gMn0orV0-wRMuOxdK9dhIoqEgkcpuzyTp83ohHLNElYxZpgMyoSCQuGOnKQd99PEaR6VuMRT6V5

Leserfrage

Leserfrage

Hätte eine Frage die ihr auch gerne öffentlich stellen könnt…Laut DJV ist ja nun die Jagd Naturschutz. Laut DJV leisten Jäger ja unglaublich viel an Naturschutzarbeit. So von wegen 6300 Feldholzinseln die jährlich angelegt und gepflegt werden, so die Amrumgeschichte und die 5700 Streuobstwiesen die angelegt und gepflegt werden usw. Gibt es dafür belegte Beweise wie Flächennachweise,Daten die amtlich bestätigt niedergeschrieben wurden,irgendwelche offiziellen Zahlen oder sonstiges. Also eine Erhebung der tatsächlich geleisteten Arbeiten – gerne auch für die einzelnen Bundesländer. Mir persönlich war es unmöglich belegte Zahlen in auch nur einer Richtung zu finden. Da ihr mit Sicherheit deutlich bessere Quellen oder Zugangsmöglichkeiten zu eben jenen habt – deshalb auch gerne von Seiten eures Fachpublikums – meine Bitte „mich schlau zu machen“.Vor kurzem war ein Aufruf einer Jagdkameradin (sagt man so?) auf eurer „Schwesterseite“ Diskussion zum Thema Jagd in die gleiche Richtung, die Resonanz war allerdings kläglich…Ich meine also keine Bilder von Obstbaumwiesen oder Hasenapotheken, sondern Daten,Fakten amtlich bestätigt. Gibt es ja auch von anderen Naturschutzorganisationen…Besten Dank

 

Für Jagd in Deutschland

Diese Zahlen sind dem DJV Handbuch entnommen und basieren auf Erhebungen der Landesverbände und deren Förderungsgprojekten. Da die meisten Arbeiten ehrenamtlich und auch häufig in Kooperaation mit Gemeinden oder Naturschutzorganisationen, von der Waldjugend bis NABU, erfolgen, gibt es keine zentrale Dokumentation. Die Projektseite https://www.facebook.com/J%C3%A4ger-f%C3%BCr-Tierschutz-Naturschutz-im-Visier-257717537927572/?fref=ts steckt noch in den Kinderschuhen, aber wir nehmen ihre Anregung diese Seite zu promoten, gerne auf.

Fuchsjagd – sinnlos oder notwendig?

Allein bei dem Eingangstitel scheiden sich selbst unter Jägern schon die Geister.
Diese rührt meistens aus dem was man bejagt, wie man jagdlich aufgewachsen ist, oder eben auch nicht.

Ich gehöre zu der Kategorie Häschenjäger was nicht gleichbedeutend ist, das ich gerne Hasen jagen würde. Nein, mir liegt das Niederwild am Herzen, vor allem dessen Schutz.
Was man wiederum auch Hege bezeichnen kann.

Hierzu gehört eben auch die Bejagung von Raubwild, allem voran dem Fuchs. Ich glaube ich muss nicht erwähnen, das ohne ein gutes Habitat auch eine Fuchsjagd keinen Niederwildbestand rettet.
Das sollte selbstverständlich sein.

Um den Fuchs zu bejagen, gibt es viele Möglichkeiten. Fallen und Baujagd, Fuchsdrücken Treib, und Ansitzjagd. Je nachdem welche Möglichkeiten man hat kann man meist nur einiges, selten alles davon betreiben. Zum einen ist die Gesetzeslage bei Bau- und Fallenjagd sehr präzise, was man wann und wie darf. Anderes herum muss man auch die Zeit haben um dieser nachhaltig nachzugehen.
Da ich nicht jeden Tag ins Revier kann fällt für mich die Fallenjagd raus. Mein Hund ist zu groß für die Baujagd und ein Fuchsdrücken verbietet sich meiner Auffassung nach im Feldrevier ohnehin….zumindest in meinem mache ich diesen Spuck nicht mit.

So bleibt für mich und meinen Hund das Buschiern und der Ansitz um dem Fuchs nachzustellen.
Kaum wird derzeit mehr diskutiert als über das Pro und Kontra der Fuchsjagd.
Manch einer scheint der Meinung zu sein, Füchse jagen dauert ein paar Minuten und es würde jedem Jäger Spaß bereiten, „mal eben“ einen Fuchs auf den roten Balg zu legen. Dem ist bei weitem nicht so.

Füchse, grade die älteren sind hoch sensibel gegen jede Störung, egal ob akustisch oder geruchstechnscher Art. Sie nehmen jede Bewegung wahr und jede Unregelmäßigkeit.
Obwohl der Fuchs zu den Kulturfolgern gehört, sich in Städten und Siedlungen ausbreitet, ist er sehr vorsichtig.
Bei Bildern welche oft den ach so vertrauten Fuchs in der Stadt zeigen, handelt es sich in aller Regel um Jungfüchse, die noch etwas unbedarfter sind. Alte erfahrene Rüden oder gar Fähen wird man eher selten sehen.

Die Fuchsjagd per Ansitz, ist eine sehr zeitraubende Tätigkeit, die der Sauenjagd in nur wenig nachsteht.
Sicher hat man auch mal das Glück, das man unverhofft beim Ansitz an einen Fuchs kommt. In aller Regel heist der Fuchsansitz aber, vor dem Bäcker aufstehen, schon bei Verlassen das Fahrzeuges leise sein und dann kommt oft stundenlanges warte in fast starrer Bewegungslosigkeit. Das einzige was sich bewegt ist mal der Kopf, langsam von rechts nach links und das Nutzen des Fernglases. Wer wohl 4-5 Stunden so zu sitzen einfach findet?
Zur richtigen Zeit am richtigen Ort, kann man auch sein Glück mit dem Mauspfeifchen oder der Hasenklage versuchen. Das kommt aber darauf an, wie und wo man sitzt. Auf der Erde in Fuchshöhe sollte man es auch damit nicht übertreiben. So dumm sind Füchse nicht, dass sie nicht schnell in Erfahrung bringen, wer sie da locken möchte.
Sie sitzen oft minutenlang am Waldrand und machen was? Genau, beobachten. So dreht sich schnell die Situation um und der Jäger wird zum beobachteten und dann ist jede schnell oder falsche Bewegung das Aus für einen eventuellen jagdlichen Erfolg, ohne das der Jäger überhaupt weiß wer da in seiner Nähe war.

Genau das ist es, warum ich auf Füchse gerne ansitze. Er ist ein Tier, welches nicht so einfach überlistet werden kann und man muss Wind und Wetter in Betracht ziehen und eine gewisses Selbstbeherrschung an den Tag legen.
Selbst, wenn es wieder mal ein vergebener Ansitz war, so hat man doch wieder viel gesehen.
Die Ricken scheuchen die Füchse oder der Rotrock streift durchs Feld und sucht sich seine Beute.
Ein immer wieder schöner Anblick eines sehr anmutigen Tieres.
Dennoch muss man tun was getan werden muss. Denn viele Reviere kranken an einem Übermaß an Raubwild. Dort wo sich dann noch Schwarzwild einstellt, wird dem verbleibenden Niederwild dann schnell der Gar ausgemacht. Da leider wie oben bereits erwähnt, die Fuchsjagd nicht jeder Manns Falls ist, müssen meist Feldrevierinhaber das ausbaden, was andere grob vernachlässigen. Ich bezeichne das schon als Pflichtverletzung.

So quält man sich mitten in der Nacht aus dem Bett, schleicht zum Ansitz und hart der Dinge die da kommen. Im Herbst sind die Nächte schon kalt und spätestens wenn die Bettwärme gewichen ist, zieht es kalt und feucht durch die Klamotten. Umso heller es wird, umso kälter wird es, ein Phänomen das jeder kennt.
Irgendwann ist es dann so weit und man erspäht im Glas den ersten Heimkehrer, der auf dem Rückweg in den Wald noch ein paar Mäuse sammelt, Junge Hasen schlägt oder was sich sonst finden lässt. Langsam kommt er durch das noch hohe Gras und man geht behutsam in den Anschlag. Ob das Mauspfeichen hilf?
Man verfolg und beobachtet ihn, einmal steht er spitz, dann ist er wieder verschwunden. Nach ein paar Augenblicken hat man ihn wenige Meter weiter wieder gefunden……Der Rücken schmerzt, weil man so unbequem im Anschlag sitzt. Aber das Adrenalin ist höher und der Herzschlag am Hals lässt einen auch die eisigen Finger vergessen.
Gleich ist er am Weg, noch ein paar Meter, bis man glaubt ihn dort zu haben, wo man ihn haben möchte.
Doch er dreht ein weiteres Mal und verschwindet für Minuten in einer Senke. Man zweifelt schon daran und glaubt ihn verloren zu haben, doch dann steht er in ganzer Pracht mitten auf dem Weg.
140 Meter schätzt man die Entfernung und prüft diese nochmals durch das Zielfernrohr.
Der Schuss bricht. Durch die Wucht des Aufschlages wird das Tier einige Zentimeter nach hinten katapultier. In der Wiese sieht man nur einen Wimpernschlag lang wie er mit den Läufen schlägelt. Was einem naturgemäß wie eine kleine Ewigkeit vorkommt. Die neue Patrone ist schon längst wieder im Patronenlager und man bleibt angespannt im Ziel.
Man weiß zwar das, das schlägeln nur noch die Nerven sind aber ein Restrisiko ihn nicht gut getroffen zu haben, schwebt wie ein Damoklesschwert über einem.

Minuten später ist eindeutig klar, dass der Rotrock nicht mehr aufsteht denn seit dem kurzen schlägeln bewegt sich nichts mehr. Wer nun den Ansitzt verlässt, muss sich nicht wundern, wenn er dort demnächst kaum noch Wild sieht. Also bleibt man weiter sitzen und nachdem das Adrenalin wieder gesunken ist, stellt sich wieder die starre Bewegungslosigkeit ein.
Diese wird wiederum belohnt, den der nächste Fuchs schnürt schon am Waldesrand entlang und das „Spiel“ beginnt von vorn. Gleichzeitig stellen sich ein paar Rehe ein, die Ihre Äsungsflächen aufsuchen. Die Ricke sichert dauerhaft Richtung Fuchs, sie weiß um Ihr Kitz. Als dieser näherkommt, vergrämt sie diesen, mit anhaltenden Tritten der Läufe auf den Boden und Scheinattacken.
Der alte Fuchs, kennt seine Pappenheimer und sucht das Weite, bevor er von der Ricke noch die Hucke voll bekommt. Nachdem die Rehe die Bühne verlassen haben, baumen wir ab. Ich schicke meinen Hund zum Apport, welche nicht vergessen hat, was vor gut einer Stunde geschehen ist.
Er bringt den Fuchs welcher ein dichtes gutes Fell hat was wiederum zum Gerben gegeben wird. So bleibt das Fell über viele Jahre manchmal Jahrzehnte erhalten, nicht nur zur Erinnerung und Ehrung der Kreatur sondern gleichfalls als nützliches Gegenstand, z.B. in Form einer Decke. Die Hacken sind ebenfalls als Schmuck zu verarbeiten. So war der Tod nicht nur für das Niederwild gut.
Wir beide gehen zur Hütte um das wohlverdiente Frühstück einzunehmen und einen heißen Kaffee zu trinken und genießen die nun wärmenden Sonnenstrahlen.
Wer das über Jahre hinweg betreibt, wem das Niederwild am Herzen liegt, was im laufe der Jahre mit einem anwachsen der Hasenbestände (welche bei mir eine dauerhaft Schonzeit genießen) und dessen Anblick belohnt wird. Kann nicht alles falsch gemacht haben. Deswegen ist für mich die Fuchsjagd Kür als auch Pflicht eigentlich für jeden Jäger. Denn wir haben uns verpflichtet das Wild zu Hegen, zu Pflegen und zu schützen. Aber nicht nur in unserem Revier, sondern überall.
Das ist für mich Fuchsjagd.

Die Mär von Genf

Über den „jagdfreien“ Kanton Genf

Der Kanton Genf (Genf zweitgrößte Stadt der Schweiz) hat eine Fläche von 282,44 km² und ca. 500.000 Einwohner. Dies entspricht 1715 Einwohner pro km² . Deutschland hat mehr als 7 x weniger und kommt nur auf 230 Einwohner pro km². 1,5% der Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. Diese gerade mal 12000 ha werden von 300 Landwirten bewirtschaftet. Der Kanton Genf besitzt zusammengerechnet gerade mal eine Fläche von 3000 ha Wald.

Zahlen                                                 Genf                                    Deutschland

Fläche                                                 282,44 km²                          357.376 km²
Einwohner                                           ca. 500000                            ca. 81 Mio
Einwohner pro km²                              1715                                     230
landwirtschaftlich genutzte Fläche         12000 ha                              16,78 Mio ha (47 %)
Forstwirtschaftlich genutzte Fläche        3000 ha                                11,42 Mio ha (32,7%)

(1km² = 100 ha)

Quelle: https://mediathek.fnr.de/media/catalog/product/cache/1/image/4cbc0c59c34dba40a38f91baddb77101/a/b/abb_696_2015_1008.jpg

1974 entschieden 10% der Bewohner des Kantons den Wechsel zur Staatsjagd.

Bis dahin brachten die Erlöse aus der Jagdverpachtung umgerechnet ca. 262.000 Euro ein.

Die Regulation der Wildbestände wird nun von 11-15 Wildhütern durchgeführt, die Lohnkosten von jährlich 1,08 – 1,47 Mio. Euro verursachen. In den Jahren 2000-2010 kam es zu Wildschäden in Höhe von ca. 2,857 Mio Euro. Dies entspricht bei 12000 ha landwirtschaftlicher Fläche einem jährlichen Schaden von ca. 2380 Euro auf 1 km², bzw. 100 ha. Eine Summe, die von keinem normalen Jäger zu tragen wäre.

Schwarzwildstrecke Spezialabschuss Kanton Genf 1974-2014

Bis ins Jahr 2013 wurden laut Eidgenössischer Jagdstatistik und meinen Aufzeichnungen 21285 Abschüsse gemeldet. Der Großteil entfällt hierbei auf Rabenkrähen und Wildschweine. Gerade die Wildschweine, die mit Nachtsichtgeräten und Schalldämpfern erlegt werden, verursachen einen immensen Schaden, der sich z.B. 2001 umgerechnet auf 591.000 Euro belief. Mittlerweile werden Lockfütterungen angelegt, die mit Funkwildkameras überwacht werden. Betreten Wildschweine diese Lockfütterung, so wird der Wildhüter umgehend per Telefon informiert, um dort hin zu fahren um ein Wildschwein zu erschießen. Während vor 1974 maximal 10 Wildschweine pro Jahr erlegt wurden, so waren es 2010 fast 500.

Auf Grund der immer größeren Schäden im Wald, angesichts 12-15 Rehen pro 100 ha Wald (jeder deutsche Förster würde kurz vorm Herzanfall stehen), denkt man mittlerweile auch über die Reduzierung von Reh und Hirsch nach.

Bis 1950 wurde der sehr wenige Wald sehr intensiv als Niederwald zur Brennholzgewinnung genutzt (kein Hochwald) Seither bemüht man sich die Eichenwälder zu erneuern. Des weiteren wurden in den letzten Jahren in den Wäldern 42 Naturschutzreservate mit zusammen 465 ha (15,5% der Waldfläche) angelegt. Die Tierwelt hat hiervon verständlicher Weise profitiert.

Anfang der 1980er Jahre gab es im Kanton Genf etwa 400 Rebhühner, 2006 gab es nur noch rund 32 Brutpaare. Zwischen 2008 und 2012 wurden dann insgesamt 3.300 Rebhühner ausgesetzt und die Lebensräume aufwendig verbessert. Das ernüchternde Ergebnis: weniger als 100 Rebhühner lebten 2014 noch. Angesichts 1,25 Füchsen pro 100 ha, die 2015 alleine durch Straßenverkehr und Co. getötet wurden, ist dies sicher nachzuvollziehen.

Es dürfen gerne Fakten nachgeliefert werden.

von Dirk Wullbrandt

Quelle: http://www.wild.uzh.ch/jagdst/index.php