Freitag, Januar 10, 2025
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Hessische Jäger verleihen den „Goldenen Mümmelmann“

„Goldener Mümmelmann“ für Landtagsabgeordnete
mit Herz für Feldhase, Rebhuhn und Co.

Wiesbaden – Weil sie ein Herz für Feldhase und Rebhuhn gezeigt haben, hat die Jägervereinigung Oberhessen den umweltpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Heinz Lotz (SPD/Steinau an der Straße), und Landtagsvizepräsident Wolfgang Greilich (FDP/Gießen) mit dem „Goldenen Mümmelmann“ ausgezeichnet. „Sie haben in der Diskussion um die hessische Jagdverordnung bewiesen, dass Sie auf der Seite des Feldhasen stehen“, sagte der Vorsitzende der Jägervereinigung, Helmut Nickel (Grünberg), bei der Übergabe des Naturschutzpreises im Wiesbadener Landtag. Lotz und Greilich hätten erkannt, dass Fressfeinde wie Fuchs, Waschbär, Marder und Krähen den Mümmelmänner-Bestand stark dezimierten und Änderungen der neuen Jagdverordnung gefordert.
„Dennoch hat Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) gegen den Widerstand von SPD und FDP diesen Prädatoren eine extrem lange Schonzeit zuerkannt“, kritisierte Nickel. Diese schade auch den Rebhühnern und mache dem vom Aussterben bedrohten letzten Birkhuhnbestand in der Rhön endgültig den Garaus. Nickel: „Wir Jäger sind uns mit Heinz Lotz und Wolfgang Greilich einig, dass sich in unserer Kulturlandschaft die Wildtier-Populationen nicht mehr von selbst regulieren.“ Vielmehr nehmen laut Jagdvereins-Chef Füchse, Waschbären, Marder und Krähenvögel überhand.
Die Grünröcke bejagen nach Nickels Worten den Feldhasen in über 80 Prozent der hessischen Jagdreviere schon seit über 25 Jahren nicht mehr, um diese Wildart auch in ungünstigen Lebensräumen in ausreichend hoher Zahl zu erhalten. Fressfeinde von Hase, Rebhuhn und Co. hätten hingegen durch die Jagdverordnung einen gedeckten Tisch.
Lotz kritisierte, dass das Umweltministerium in der Debatte um die Jagdverordnung Jäger und Naturschutzverbände gegeneinander ausgespielt habe. Ministerin Hinz hätte sie stattdessen an einen „Runden Tisch“ holen müssen. Greilich wies darauf hin, „dass die neue Jagdverordnung das Jagdrecht aushöhlt und entwertet“. Deshalb sei zu befürchten, dass die in Jagdgenossenschaften zusammengeschlossenen Landwirte künftig viele Jagdreviere nicht mehr an Jäger verpachten könnten.
Die vom hessischen Umweltministerium erlassene Jagdverordnung ist am 1. Januar in Kraft getreten. Die neuen Jagd- und Schonzeiten werden am 1. April zu Beginn des neuen Jagdjahres wirksam. An der Übergabe des Naturschutz-Preises nahm auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Lenders (Fulda), teil.

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Den „Goldenen Mümmelmann“ hat der Vorsitzende der Jägervereinigung Oberhessen, Helmut Nickel (Zweiter von links), Landtagsvizepräsident Wolfgang Greilich (FDP/links) sowie dem umweltpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Lotz (Zweiter von rechts) in Wiesbaden überreicht. Mit der Verleihung dieses Naturschutzpreises würdigt die Jägervereinigung den Einsatz der beiden Politiker für die Hege von Feldhase, Rebhuhn, Birkhuhn und Co. An der Preisverleihung nahm auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Lenders (rechts) teil.
Foto: Klaus Röther

Warum darf der Wolf das?

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„WAS darf der Wolf?“, fragen Sie sich bestimmt nach dem Lesen der Überschrift.

Sich benehmend wie die sprichwörtliche Sau in der Suhle, richten die sich von Osten und Norden her ausbreitenden Wölfe massenhaft Schäden unter Nutztieren, allen voran Schafen, an, die mittlerweile schon im sechsstelligen Eurobereich liegen. Sie ruinieren immer mehr Menschen ungehindert die Lebensgrundlage, denn mittlerweile haben schon kleine Schafhalter aufgegeben, Tendenz steigend.

http://www.nwzonline.de/vechta/beim-naechsten-wolfsangriff-geben-wir-auf_a_30,1,3381336210.html .

Einerseits, weil sie nicht ihre geliebten Tiere dieser ständig drohenden Gefahr ausgesetzt sehen wollten, außerdem können sich viele schlicht nicht die Kosten für eine vom NABU und von diversen weiteren „Experten“ empfohlene, oft aber wirkungslose neue Zäunung leisten. Siehe Link, Seiten 11 und 31:

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/ina/Dokumente/Tagungsdoku/2014/2014-NuLiD-06-Rudolph.pdf
Dies sind Zahlen bis 2014, seitdem hat sich die Situation noch verschärft.

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Wenn-so-weiter-geht-koennen-wir-schliessen,wolf2094.html

Anfangs hieß es, ein Zaun, stromführend und 90 cm hoch, würde vollständig ausreichen. Mittlerweile wurden die Empfehlungen nach oben korrigiert. Starken Strom führend, 120 cm hoch und 30 cm in die Erde reichend oder flach vor dem Zaun liegend, als Untergrabungsschutz, vielleicht noch mit Flatterband oben drüber. Warten wir ab, inwieweit diese Empfehlungen demnächst noch mal korrigiert werden.

In diesem Zusammenhang fragen wir uns jedes Mal, wenn wir diese und ähnliche Empfehlungen zum Zaunbau lesen, warum eigentlich die Zäune in Wolfsparks und Gehegen an Alcatraz erinnern, während Tierhaltern Zaunhöhen als sicher empfohlen werden, die sogar ein Mensch ohne Hilfsmittel überspringen kann.
http://www.wolfcenter.de/Fotogalerie-Fuehrungen.html

https://www.facebook.com/nils.reulecke/videos/682392958554391/?hc_location=ufi

http://www.wolfsregion-lausitz.de/index.php/aktuelles/nutztierschaeden

Hierzu ein Zitat: “ Der NABU-Wolfsexperte Markus Bathen behauptet laut Welt sogar, dass man sich über den Wolf freuen solle, da dieser die oft zu hohen Wildbestände reduziere. Er agiere somit lediglich als „Gesundheitspolizist“. Tino Barth kann mit den wirren Ansichten der Naturschützer sicherlich wenig anfangen. Obwohl er einen Stromzaun mit 8.800 Volt besitzt, der sogar höher als vorgeschrieben ist, und sich zusätzlich drei Esel und Herdenschutz-Hunde angeschafft hat, schlägt der Wolf immer wieder“ Zitat Ende, Auszug aus:
http://blog.natuerlich-jagd.de/masnahmen-gegen-den-wolf-werden-immer-teurer-und-skurriler/

Des weiteren fragen wir uns immer wieder, was passiert mit dem freizügigen Wild, Rehwild, Damwild, Rotwild, Schwarzwild, wenn deren teils Jahrhunderte alte Wechsel plötzlich von verbarrikadierten Weideflächen verlegt werden.
Ein normaler Zaun aus dreilagiger Elektrolitze oder zweilagigem Stacheldraht, der früher gegen AUSBRUCH der Weidetiere ausreichend und für Wildtiere kein Hindernis war, wird ersetzt durch einen Hochsicherheitszaun gegen EINBRUCH von außen und an so einem Zaun scheitert jedes Wild.

Demzufolge muss das Schalenwild vermehrt auf weniger Flächen ausweichen, geht zum Äsen in den Wald anstatt zu den Pferden oder Kühen auf die Weide und richtet dort noch mehr Schaden an als bisher. In den letzten Jahren wurde bereits nach der neuen Maxime Wald vor Wild, (anstatt wie früher Wald mit Wild) ganz massiv zur Jagd auf Rehe und Hirsche geblasen, der Forst möchte am liebsten mit Rückendeckung der Landesregierungen (oft unter Beteiligung der Grünen, die ansonsten lieber die Jagd verboten sehen würden!) alle Tiere aus dem Wald vertreiben, die sich fressenderweise auch mal an einer Knospe oder an einem frischen Trieb vergreifen.

Vertreiben meint in diesem Fall rigoros und ohne jegliche Rücksicht auf Wildbiologie alles abschiessen, was irgendwie nach Reh oder Hirsch aussieht.

In diesem Zusammenhang erscheint auch die fast mit Gewalt durchgezogene Besiedlung mit dem Wolf in einem neuen Licht. Offenbar wird der Wolf als probates Mittel gesehen, die Schalenwildbestände nach unten zu drücken, ohne auf die Mitwirkung von Jägern angewiesen zu sein.

Wir fragen uns nur, was passiert, wenn das Beutewild des Wolfs immer weniger werden sollte, die Jagd für ihn immer mühseliger und weniger erfolgreich. Schon heute berichten Jagdpächter und Landwirte, dass in Bereichen, wo regelmäßig Wölfe vorkommen, die Wilddichte massiv abgenommen hat, dass das idyllische Bild eines im frühsommerlichen Sonnenaufgang geruhsam auf einer Wiese äsende Reh der Vergangenheit angehört, sondern dass hochscheues, nervöses Wild ständig auf dem Sprung in die nächste Deckung ist, sofern es überhaupt vorhanden und noch gesichtet werden kann.

Wir haben uns auch gefragt „Was darf der Wolf“ und zwar jedes Mal in den letzten Jahren, wenn wir wieder einen Zeitungsartikel oder einen Bericht in den sozialen Medien lesen mussten, wo über einen Wolfsriss berichtet wurde. Wenn Fotos von toten, verstümmelten oder verletzten Nutztieren veröffentlicht wurden. Wenn wir Videos gesehen haben, wo ein Wolf mitten in Deutschland seelenruhig ein getötetes Reh über einen Bürgersteig und die Straße schleift, zwischen wartenden Autos hindurch.
https://www.youtube.com/watch?v=wzHXq-Nc0MU

Oder ein Video, wo Wölfe in typischem „Gänsemarsch“ einen Traktor mit laufendem Motor passieren und sich anschließend formieren (um zu sondieren, ob vielleicht Beute zu machen ist??) Auf jeden Fall war der Bauer unter Garantie heilfroh, sich in der Sicherheit der geschlossenen Fahrerkabine zu wissen!
https://www.youtube.com/watch?v=IcPoBaRZbG0
Oder wenn wir das bekannte Video angeschaut haben, wo sich am helllichten Tage ein Wolf in eine Schafherde eingeschlichen hatte und sich anfangs nicht mal von auf ihn zulaufenden und rufenden Menschen vom Verfolgen der Schafe abhalten lässt.
http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Bis-auf-10-m-Wolf-wuetet-vor-Augen-der-Schaefer-in-Herde-1714994.html
http://www.sat1regional.de/panorama-video/article/wolf-reisst-zwei-schafe-im-herzogtum-lauenburg-167723.html

Was darf der Wolf, fragen wir uns auch immer, wenn wir Fotos zu sehen bekommen, die Wölfe in Siedlungen zeigen, Wölfe in der Nähe von Behausungen, Bauernhöfen oder außerhalb von Zäunen, während sich auf dem eingezäunten Bereich Nutztiere aufhielten. Auch der Angriff eines Wolfs auf einen Hund direkt am Gartenzaun des Besitzers, eines Försters, der mitten im Wald wohnt, zeigt uns, dass Wölfe den Menschen immer näher rücken und immer weniger Scheu aufweisen und lässt ein wirklich ungutes Gefühl von Verunsicherung und – ja – auch leiser Angst zurück.
http://www.nordkurier.de/templin/wolf-greift-jagdhuendin-des-foersters-an-0910949711.html

Ganz aktuell bekannt geworden (13.1.2016) ist übrigens die „Knabber-Attacke“ bei der einer von zwei Jungwölfen einem Jogger, der Musik hörend und auf nichts achtend über einen Waldweg lief, spielerisch oder testend?? an der Hand zupfte und ihm eine kleine Wunde zufügte. Das geschah am 25.12.2015 und die Meldung wurde fast zwei Wochen lang unterdrückt….. Wir fragen uns, was wohl passiert wäre, wenn der Jogger von zwei erwachsenen, selbstbewussten Wölfen angeknabbert worden wäre. Wir glauben kaum, dass die sich von Tritten oder Asthieben in die Flucht hätten schlagen lassen!

Wir fragen uns auch, wann der Wolf, der sich ganz ungeniert als Kulturfolger zeigt und sich gern in der Nähe des Menschen bewegt, die Fleischtöpfe der Zivilisation erobert: Von tierlieben Menschen in rauen Mengen hinausgestellte Futternäpfe für Freigängerkatzen, Igel, Füchse, Waschbären und anderes wildes Getier, die verlockend duftenden Mülltonnen an den Stadträndern und die magische Anziehungskraft von Mülldeponien. All das wird der Wolf garantiert in nicht allzu ferner Zukunft auch für sich entdecken und nutzen. Bestes Beispiel dafür, wie sowas funktioniert und nicht mehr in den Griff zu bekommen ist, stellt der Waschbär dar.

https://niedersachsen.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/19820.html
http://www.wolf-mv.de/pages/praevention.html
http://www.wolfsregion-lausitz.de/index.php/aktuelles/nutztierschaeden
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Handyvideo-Ein-Wolf-im-Wohngebiet,wolf1374.html
http://www.focus.de/panorama/welt/mitten-in-deutscher-kleinstadt-woelfe-im-wohngebiet-gesichtet_id_4511982.html

Es fühlt sich in Deutschland so an, als sei in gewissen Kreisen mittlerweile ein Wolf mehr wert als ein Mensch.
Dieses Phänomen zeigt sich auch derzeit ganz aktuell in Schweden, wo ein junger Jäger im Auftrag der Polizei nach einem Verkehrsunfall einen schwer verletzten und leidenden Wolf mit einem Schuss erlöst. Dieser Jäger ist derzeit das Opfer eines massiven Shitstorms in den sozialen Medien und damit nicht genug: Sein Auto wurde nachts von feigen Randalierern schwer beschädigt und die Bedrohungen nahmen ein derartiges Ausmaß an, dass er momentan nicht mehr in seinem Haus wohnt.
http://blog.natuerlich-jagd.de/jager-erhalt-morddrohungen-weil-er-einen-wolf-erloste/

Da muss man sich wirklich fragen, ob und warum diese radikalen Chaoten jegliches Augenmaß für ihr Tun und ein normales Gefühl für Recht und Ordnung verloren haben. Wer bestärkt sie in diesem Treiben, wer steht hinter ihnen und sagt, dass sie das Richtige tun??

Interessant bei obigem Link ist übrigens auch der letzte Absatz, der auf den volkswirtschaftlichen Schaden hinweist, der durch entgangenen Jagdertrag/Fleischverkauf jährlich entsteht. 60 Millionen Euro! In Deutschland wird das vermutlich noch mehr sein, denn hier leben geschätzt mittlerweile mehr Wölfe wie in Schweden, bei annähernd gleichgroßer Landfläche und erheblich größerer Einwohnerzahl pro km³…..

Wir fragen uns, warum der Wolf ungehindert so viel finanziellen Schaden anrichten darf!

Hielten früher die Menschen zusammen, verteidigten selber oder unter Mithilfe der zuständigen Adeligen oder dessen Jägern ihre Familie, ihre Kinder, ihren Besitz, ihre Hühner, Schafe und Kühe vor dem Wolf, so hat sich mittlerweile eine tiefe Kluft zwischen den Betroffenen und den Wolfsbefürwortern aufgetan.
Diese Befürworter – die sicher noch in keinem Fall persönlich die ganze Wucht des Schocks und der Trauer erleben mussten, die ein Schäfer empfindet, dem 5, 10 oder 20 Schafe in einer Nacht gerissen wurden – haben leicht reden, wenn sie von anpassen, akzeptieren, damit leben müssen fabulieren. Das hört sich alles nett an, wird aber zu einem Schmierentheater in der bitterbösen, blutroten Realität von totem Nutzvieh, von gerissenen wertvollen Zuchttieren alter, vom Aussterben bedrohter Rassen und von Trauer und finanziellen Verlusten, die bis an die Grenze des Erträglichen gehen.
Die Betroffenen fühlen sich verraten und verkauft, nicht ernst genommen und als unwichtiges Bauernopfer im großen Schachspiel der Spenden und „Marktanteile“ sammelnden Organisationen wie NABU, peta und Co. über die Kante geschubst. Im Kampf um die möglichst einträglichsten Spenden-Melkkühe wie Wolf, Luchs, Wildkatze und mehr, gehen die Vereine rigoros vor. Sie entwerfen suggestives Werbematerial, mit dem sie schon in Kindergärten und Grundschulen die Meinung von unmündigen Kindern massiv einseitig zu bilden versuchen und sprechen das schlechte Gewissen der Menschen an. „Gebt uns euer Geld und wir machen damit das, was wir für richtig halten“ Es wirkt auf einen ersten neutralen Blick wie moderner Ablasshandel.
https://www.nabu.de/spenden-und-mitmachen/spenden/wolf.html

Ein weiteres Phänomen fällt immer mehr auf: In Medien werden offenbar negative Wolfsmeldungen so weit wie möglich unterdrückt. Berichte über Nutztierrisse sind mager und enthalten kaum Informationen. Erst Anfang Januar gab es in Bargfeld im Bereich Uelzen einen Rissvorfall mit einem getöteten Schaf und einer ausgebrochenen Herde, wo sich die regionale Presse zunächst geweigert hat, überhaupt zu berichten.

Wir fragen uns dürfen die Medien das?

Positive Darstellungen, Filme, Reportagen und Dokumentationen dagegen überschwemmen derzeit regelrecht die Medienlandschaft. Man bekommt das Gefühl, dass aus dem Hintergrund gut gesteuert mit aller Gewalt ein positives Wolfsbild in den Köpfen verankert werden soll, um das alte, böse angehauchte Wolfsbild zu überlagen. Aber kommt so ein Vorhaben gegen ererbte Instinkte an? Denn auch der Mensch als potentielles Beute“tier“ der vergangenen Jahrtausende, hat ein kollektives Gedächtnis, welches vererbt bis auf die heutigen Generationen, Gefahr signalisiert, wenn ein Mensch einem Wolf urplötzlich in freier Natur gegenüber steht. Diese alten Überlebensmechanismen, die tief verankerten Instinkte, die dafür gesorgt haben, dass die frühen Menschen überhaupt erst in der feindlichen Umwelt überleben konnten, lassen sich nicht so einfach mit ein paar Filmchen und bunten Werbebroschüren oder beschwichtigenden Äußerungen von NABU und Co. außer Kraft setzen. Diese Instinkte werden auch dafür sorgen, dass die von der Politik bitter im Stich gelassenen Betroffenen irgendwann zur Selbsthilfe greifen werden. Frei nach dem Motto: Hilf dir selbst, so hilft dir Gott. Muss das sein? fragen wir uns….

Warum, fragen wir uns zum Beispiel auch, wird im Fall der Goldenstädter Wölfin so lange gezaudert und gezetert? Ursprünglich hieß es, ein Problemwolf würde ohne viel Federlesens der Natur entnommen. Betroffene Länder haben schon vor einiger Zeit Notfallpläne entwickelt, Messlatten gelegt, nach welcher Rissmenge ein Wolf ein Problemwolf wird und entnommen werden kann.

Zitat: „Der Wolf ist laut Naturschutzgesetz ein streng geschütztes Tier. Die Jagd auf ihn ist grundsätzlich verboten. Im Umweltministerium Brandenburg weist man jedoch darauf hin, dass dennoch der Grundsatz gilt: Die Sicherheit des Menschen geht vor. Vor diesem Hintergrund sei ein Abschuss von „auffälligen Wölfen“, die die Scheu vor Menschen verloren haben oder wiederholt Nutztierherden angreifen, durchaus zulässig. Allerdings setze eine Tötung voraus, dass alle anderen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind beziehungsweise eine unmittelbare Gefahr für Menschen besteht. Der Wolfs-Managementplan des Landes schreibt vor, dass zum Abschuss ausschließlich qualifizierte Personen berechtigt sind, die vom Landesumweltamt beauftragt wurden. Im Ministerium hieß es dazu am Freitag, dass man derzeit auf der Suche nach möglichen Verantwortlichen sei. Nicht jeder wolle diese Aufgabe übernehmen. Mitunter hätten Kandidaten Bedenken, von der Öffentlichkeit an den Pranger gestellt zu werden.“ Zitat Ende, aus:
http://www.svz.de/bb-uebersicht/bb-politik/land-legt-auf-problemwoelfe-an-id9897766.html

Nun hat diese eine Wölfin schon MINDESTENS 30 Schafe, per DNA nachgewiesen, im Jahr 2015 gerissen, andere Berichte sagen, dass es sogar über 100 tote Schafe sind, die auf ihr Konto gehen. Deshalb soll diese Wölfin schon seit geraumer Zeit der Natur entnommen werden. Aber die Tierschützer und selbsternannten Experten klagen, meutern und machen einen Riesenaufstand. Die Wölfin müsse besendert und so überhaupt erst festgestellt werden, ob sie es gewesen ist (glaubt von denen niemand an die Ergebnisse der DNA-Auswertungen? Warum werden diese Untersuchungen dann überhaupt für viel Geld gemacht?? Ohnehin gibt es unbestätigte Gerüchte über die Unzuverlässigkeit der Senckenberg-Untersuchungsmethode. Derweil reißt dieses Tier munter weiter Schafe, wird in diesem Jahr einen Wurf Jungwölfe in die Welt setzen und ihren Nachkommen beibringen wie man leichter Schafe pflückt anstatt Rehe oder Hasen zu jagen.

Ob das sinnvoll ist? Dann haben wir demnächst 6-10 Problemwölfe dort rumlaufen, die von Mama gelernt haben. Denn dass Wölfe klug und lernfähig sind, streitet keiner ab.

Warum wird die Wölfin nicht, wenn sie schon betäubt ist zum Besendern, einfach einbehalten und in einen Zoo oder Park verbracht, quasi in Sicherungsverwahrung für den Rest ihrer Zeit und liebevoll von Menschen betreut und gefüttert, ohne weiter Schaden anrichten zu können.

Warum nicht, fragen wir….         

Fragen über Fragen, aber keine Antworten derzeit in Sicht. Warten wir ab, was die Zukunft bringt.

Illegale Greifvogelverfolgung – Versuch einer Analyse

mit freundlicher Genehmigung der Jagdschule Isaria

Der Habicht, der Vogel des Jahres 2015, wurde mit gutem Gespür für eine positive Medienwirksamkeit vom BUND gekürt und auf den Schild des Naturschutzes gehoben.

Bei allen erdenklichen Gelegenheiten wurde festgestellt, dass der schöne Greifvogel ein Opfer illegaler Verfolgung sei, der hierdurch in seinem Bestand bedroht ist. Zu den „Üblichen Verdächtigen“(Originalton NABU) zählten an erster Stelle wir Jäger, gefolgt von Tauben- und Hühnerzüchtern. Diese Angaben beeinflussten die Jagdgesetzgebung des Landes NRW maßgeblich. Viele Zeitungsberichte der letzten Jahre und zugehörende Aufnahmen demonstrierten die tatsächlich erfolgte brutale Verfolgung einzelner Greifvögel.

Ich bemühe mich, die genannten Zahlen einmal zu analysieren und zu relativieren.

Damit es ganz klar ist: Jeder illegal getötete Greifvogel ist einer zu viel. Jeder Bundesbürger hat sich an geltendes Recht zu halten. Das ist die Basis des Zusammenlebens vieler Menschen in diesem Staat und das gilt auch für die „Üblichen Verdächtigen“.

Auf dem Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland wurden im Zeitraum von 2004 – 2014 680 Straftaten durch Illegale Verfolgung von Greifvögeln entdeckt. Dabei kamen 1130 Vögel zu Schaden oder zu Tode (Internetangaben des NABU).

Der Anteil der Habichte wurde nicht angegeben, errechnet sich aber aus den Angaben anderer Untersuchungszeiträume auf ca. 10,5%. Das entspricht 118,65 Habichte in 10 Jahren auf dem Gesamtgebiet der BRD, oder 11,8 Habichte pro Jahr und Fläche BRD.

Zum Vergleich: In NRW wurden im Zeitraum von 2005 – 2013 700 geschädigte oder getötete Vögel aufgefunden, davon entfielen auf den Habicht 74 Individuen. (Internetangaben des NABU)

Das entspricht 74/8 = 9,25 Habichte/Jahr und Fläche NRW.
Das zeigt, dass in NRW der größte Anteil betroffener Habichte Deutschlands gefunden wird. Bei einem geschätzten Gesamtbestand von i. M. 13750 Paaren (Internetangaben NABU) =
27500 Habichten auf dem Gebiet der BRD, entspricht der Anteil der gefundenen geschädigten Individuen 0,00043 = 0,043%.

Bei einem geschätzten Gesamtbestand von 1750 Paaren (Internetangaben NABU) auf dem Gebiet von NRW = 3500 Individuen der Spezies Habicht, beträgt der Anteil der geschädigten Vögel 9,25/3500 = 0,00178= 0,178%.

Diese Zahlen sind nach meiner Meinung durch keinerlei Aktionen der Tierschützer weiter abzusenken, da es unter der Gesamtbevölkerung der BRD immer Menschen geben wird, die die uns gegebenen Regeln des Zusammenlebens ignorieren, insbesondere, wenn sie geschädigt wurden und meist einen großen Hass auf die Schadensverursacher aufbauen.

Der „Naturschutz“ sollte einmal die Reden von Hühner- und Taubenzüchter auf deren Veranstaltungen hören. Man tut sich oftmals völlig schwer, nicht sofort den Raum zu verlassen. Diese Seite muss aber gehört und auch verstanden werden. Naturschutz auf Kosten anderer, das geht gar nicht. Wer als Stadtkind Naturschutz betreibt und keinerlei Kontakt zu Nutztieren hat, kann das Verhalten dieser „Üblichen Verdächtigen“ offensichtlich nicht verstehen.

Wenn auf dem eigenen Huhn im Garten der Habicht sitzt oder der gleiche Vogel die eigenen Tauben, die dazu noch einen Wert von bis zu 10.000,00€/Stück haben können, bis in den Schlag verfolgt, sieht die Sache schon ganz anders aus.

Bei den vorgelegten und von mir ermittelten Zahlen kommt man doch stark ins Grübeln. Sollte da lediglich die Pressewirksamkeit dieses Themas die Geister des Naturschutzes erhitzen? Ich habe mir erlaubt, die Angaben im Buch „ Die Vögel des Rheinlandes (Nordrhein), ein Atlas der Brut- und Wintervogelverbreitung 1990-2000“, herausgegeben von der Nordrhein- Westfälischen Ornithologischen Gesellschaft, zu Rate zu ziehen. Ein aktuelleres Exemplar war leider noch nicht zu erhalten.

Die neueren Zahlen werden aber mit Sicherheit nicht schlechter, sondern besser als die vorgelegten sein. Danach lag die positive Arealverbesserung und damit die Bestandsentwickelung des Habichts im Rheinland zwischen den Jahren 1990 und 2000 bei + 51%, des Sperbers bei +214 %, des Mäusebussards bei +9%, des Turmfalken bei +10% und des Baumfalken bei +66%, des Roten Milans bei +69% und des Schwarzen Milans bei +250 %, um nur einige zu nennen.

Keine einzige Art wies eine negative Arealverbesserung auf. Wo, um Gottes Willen, nahmen die Naturschutzgruppierungen die rückläufigen Zahlen für die Bestandsentwickelung des Habichtes her, mit der sie immer wieder die Presse fütterten? Wie kamen die Naturschützer zu der Behauptung, dass die illegale Verfolgung viele Greifvogelarten in ihrem Bestand bedroht? Den vorliegenden Zahlen ist jedenfalls zu entnehmen, dass die „Illegale Verfolgung“, deren Opfer der Habicht ist, in keiner Weise einen Einfluss auf seine Bestandsentwickelung hat.

Das gilt auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer. Eine Dunkelziffer gehört aber ins Reich der Vermutungen und ist in ihrer Höhe nicht zu beziffern. Fest steht, dass alle von mir genannten Greifvögel europaweit, laut „ o. g. Atlas“ als „sicher“ in ihrem Bestand gelten. Lediglich die Turmfalken, sowie der Rote und der Schwarze Milan, werden hier in ihrer Bestandsentwickelung europaweit mit „zurückgehend“ angegeben, nicht aber auf dem
Gebiet des Rheinlandes (Nordrhein), Bayerns, der Schweiz und der Niederlande.

Und das alles einschließlich der immer wieder vorgetragenen Macht der „Dunkelziffer“. Ganz offensichtlich haben hier die Naturschutzverbände, wissentlich mit falschen Zahlen gewirkt und das, sehr öffentlichkeitswirksam.

In Zeitungsberichten wurden diese Zahlen einige Male ohne Angabe der Bezugsdaten wiedergegeben, sodass der Leser den Eindruck hatte, 1130 Habichte seinen in NRW, in einem Jahre, Opfer illegaler Verfolgung geworden und nicht 1130 Greifvögel in 10 Jahren und auf der Fläche BRD.

Das der Vogel des Jahres dabei nur mit ca. 10.5% zu Buche schlägt, wurde dem Leser vereinfachend vorenthalten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Hier sollte und soll ein Feindbild aufgebaut werden, dass die Meinung der Bevölkerung beeinflusst und vor allen Dingen für neue Mitglieder, deren Beiträge und Spenden wirbt. Nichts fördert so wirksam einen Gruppenzusammenschluss, wie das gemeinsame „Gegen etwas zu sein“. Und als Feindbild eignen sich nun mal die Jäger, Taubenzüchter und die Freunde des frischen Bio-Eies ganz besonders gut. Wenn das gleichzeitig die Jagdgesetzgebung im Sinne des Naturschutzes beeinflusst, umso besser. Dann dürfen diese Gruppierungen wieder einmal ein „Jägermeisterlein“ leeren.

Na dann: Prost!
(So geschehen bei einer Jubelfeier der „Naturschützer“, zum Inkrafttreten des neuen „Ökologischen Jagdgesetzes“ in NRW).

Wenn die Naturschutzgruppierungen zur frisch fröhlichen Hatz auf „Die üblichen Verdächtigen“ aufrufen und bis in die hintersten Ecken der Reviere stolpern, ohne Rücksicht auf bestehende Waldbetretungsverbote in Naturschutzgebieten, auf Eigentumsrechte von Landwirten, Forstwirten und Kiesgrubenbesitzern, erinnert mich das doch stark an Phasen
unserer unrühmlichen Staatsvergangenheit.

Auch hier wurde dazu aufgerufen, dass ein Teil der Bevölkerung die Linientreue des anderen Bevölkerungsteiles kontrollierte. So etwas ist das reinste Denunziantentum, das nicht durch den Jedermann-Paragraphen abgedeckt ist. Auch, wenn dieser Aufruf, wider Erwarten, rechtlich O.K. sein sollte, ist das Verhalten der „Naturschützer“ doch politisch sehr bedenklich und müsste einmal mit den einzelnen politischen Gruppierungen in unserem Staate besprochen werden.

Für solche Anregungen sind die bürgerlichen Parteien unseres Bundestages sicherlich sehr empfänglich und dankbar. Vor allen Dingen vor Wahlkämpfen. Es ist langsam an der Zeit, dass alle Aussagen und Zahlenangaben des Naturschutzes von uns überprüft und nötigenfalls öffentlich angeprangert werden. Die Presse muss endlich begreifen, dass sie durch falsche Angaben für die Zwecke des ideologisierten Naturschutzes missbraucht wird. NABU, BUND und das „Komitee gegen den Vogelmord e.V.“, hätten kaum Presseauftritte, gäbe es nicht die gemeldeten Missetaten und die „Natur des Jahres“.

Lasst und den Faktor „Missetaten“, sofern er die Jäger angeht, so weit wie möglich eliminieren. Den Faktor „Natur des Jahres“ sollten und werden wir zukünftig genauestens unter die Lupe nehmen und Fehlinformationen immer sofort medial begegnen.

Gerd Tersluisen
Obmann für Naturschutz der KJS Hubertus Recklinghausen
Obmann für Öffentlichkeitsarbeit des Hegeringes Gladbeck
gerd.tersluisen@hegering-gladbeck.de

LJV Hessen – Pressesprecher tritt zurück

Hessen leidet unter Fachkräftemangel

Wie der Vorstand von „Für Jagd in Deutschland e.V.“ heute erfahren musste, hat der Pressesprecher des LJV Hessen, Herr Dr. Röther sein Amt  bereits am 07.01.2016 niedergelegt.

Wir ziehen den Hut vor dieser Entschlossenheit und sind aber dennoch froh, dass Herr Dr. Röther in jagdlichen Belangen weiterhin aktiv bleiben will.

Vielleicht sollte sich jeder von uns mal in einer stillen Stunde ernsthaft Gedanken machen, ob für die Tätigkeiten der Jäger und ihre berechtigten Interessen wirklich genug getan wurde, oder ob hier mithilfe einer Beschwichtigungspolitik Interessen der Jägerschaft geopfert wurden, weil man keine klare Kante zeigte. Ob diese neue hessische Jagdverordnung wirklich der Erfolg für das heimische Wild oder den Tierschutz ist, welcher durch Politik und Verbände uns glauben gemacht werden soll, wird sich zeigen. Ein Gewinn für den Artenschutz ist sie gewiss nicht.

Oder war alles ein fauler politischer Kompromiss, gezielte Scheibchentaktik, getreu dem Motto:

“Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
Jean-Claude Juncker

Schlussendlich hat die Politik in Ihrem Ränkespiel gewonnen, der Artenschutz ist das Bauernopfer.

Persönliche Anmerkung des Autors – Christian Greife:
Was mich persönlich, nicht als Autor dieses Artikels betrifft, habe ich politisch meine Wahl getroffen. Was den LJV angeht bin ich mir noch uneins.


E-Mail von Dr. Klaus Röther – 10.01.2016

An die hessischen Jagdvereine und Hegegemeinschaften sowie Jägerinnen und Jäger

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Jägerinnen und Jäger,

inzwischen hat es sich herumgesprochen, dass ich mich vergangenen Donnerstag (7. Januar) beim LJV Hessen als ehrenamtlicher Pressesprecher „abgemeldet“ habe. Besten Dank für die zahlreichen E-Mails und Anrufe, in denen Jagdvereine und Jäger meinen Einsatz für die jagdliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit positiv würdigen. Herzlichen Dank auch für die intensive und gute Zusammenarbeit mit den hessischen Jagdvereinen und Hegegemeinschaften.

Alle guten Wünsche für einen angenehmen Ruhestand, die mich erreicht haben, sind allerdings verfrüht. Ich werde nämlich die hessischen Jägerinnen und Jäger weiterhin über die Jagdpolitik und deren Akteure informieren und hoffe, damit zu mehr Transparenz beizutragen. Auch in der Jagdpolitik zählen nicht wohlfeile schöne Worte, sondern Taten – und vor allem deren Ergebnisse.

Um Ihnen meine Rücktrittsgründe zu verdeutlichen, gebe ich Ihnen hier den Wortlaut meines Schreibens vom 7. Januar 2016 an den LJV-Präsidenten zur Kenntnis:

„Herrn LJV-Präsident
Dr. Jürgen Ellenberger

Sehr geehrter Herr Ellenberger,
hiermit lege ich nach über 30-jähriger Tätigkeit für den LJV Hessen mein Ehrenamt als LJV-Pressesprecher nieder.

Der derzeitige LJV-Vorstand bzw. Teile dieses Gremiums schlagen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie in der jagdpolitischen Interessenvertretung einen Weg ein, der nach meiner Auffassung den hessischen Jägerinnen und Jägern schadet und in einer Sackgasse enden muss.

Mit ausschlaggebend für meinen Schritt ist die geradezu euphorische Beurteilung der neuen hessischen Jagdverordnung (JVO) durch den LJV-Vorstand. Diese LJV-Stellungnahme erinnert inhaltlich stark an die am gleichen Tag (18. Dezember 2015) von der hessischen CDU-Landtagsfraktion veröffentlichte Pressemitteilung, in der sich die CDU selbst über den grünen Klee lobt und behauptet, sie habe „substanzielle Verbesserungen für die Jägerschaft erreicht“.“ Ich kann beim besten Willen weder die überaus positive Stellungnahme des LJV Hessen noch die der CDU zur Endfassung der Jagdverordnung nachvollziehen. Ganz im Gegenteil: Grüne, Nabu und radikale Tierschützer haben in der JVO ihre Ziele weitestgehend durchgesetzt.

Als nächstes werden Grüne und CDU gemäß ihrer Koalitionsvereinbarung „die Regelungen zur Tötung wildernder Hunde und Katzen einer wissenschaftlichen Bewertung unterziehen“. Wie das Resultat dieser „wissenschaftlichen“ Bewertung letztlich aussieht, haben die Diskussion um die Jagdverordnung und deren Endfassung deutlich aufgezeigt.

Auf das Ergebnis dieser „wissenschaftlichen Bewertung“ eines wesentlichen Elements des Jagd- und Tierschutzes dürfen die hessischen Jägerinnen und Jäger deshalb gespannt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Röther“

Die neue Jagdverordnung (JVO) enthält die folgenden einschneidenden Verschlechterungen:

(Die neuen Jagdzeiten treten zum 1. April 2016 in Kraft!)

  • Bevor Feldhase und Stockente bejagt werden dürfen, wird ein Monitoring (Bestandserfassung) Pflicht. Dieses Monitoring kann (und wird) auf weitere Niederwildarten ausgeweitet werden. An diesem Verfahren, dessen Details eine Arbeitsgruppe erst noch festlegen soll, werden externe „Wildbiologen“ beteiligt. Die JVO führt das Monitoring allerdings quasi durch die Hintertür ein. „Für nicht abschussplanpflichtiges Niederwild, insbesondere Feldhase und Stockente, soll die Bejagung nur so erfolgen, dass sich die Strecke bei ausreichenden Besatzdichten im Rahmen des jährlichen Zuwachses bewegt…“, heißt es lediglich in § 3, Absatz 3 der JVO. Das Monitoring ist jedoch von der obersten Jagdbehörde unter Bezug auf diesen Paragraphen bereits per Erlass vom 17. 12. 2015 „als Grundlage nachhaltiger Bejagung“ eingeführt worden. (Zur Problematik des Monitorings erhalten Sie noch gesonderte Informationen!)
  • Fuchs: Schonzeit vom 1. März bis 14. August: auch Jungfüchse dürfen während dieser Zeit nicht bejagt werden.
  • Waschbär: Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli; auch junge Waschbären sind zu schonen.
  • Dachs: Jagdzeit verkürzt auf 1. August bis 31. Oktober.
  • Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel: keine Jagdzeit mehr.
  • Damit ist faktisch auch der Einsatz von Totschlagfallen verboten, weil bei der Fangjagd auf den Steinmarder nicht sichergestellt werden kann, dass nicht zufällig ein Baummarder gefangen wird.
  • Rebhuhn: Keine Jagdzeit bis Ende 2019, ab 2020 Monitoring als Voraussetzung der Bejagung.
  • Ringeltaube: Jagdzeit verkürzt auf 1. November bis 15. Januar, Jungtauben: 1. 11. bis 20.02.
  • Rabenkrähe und Elster: Jagdzeit verkürzt auf 1. August bis 31. Dezember.
  • Türkentaube: Keine Jagdzeit bis Ende 2019, ab 2020 Bejagung nur bei „ausreichenden Beständen“.
  • Rehbock: Jagdzeit verlängert bis 31. Januar.
  • Graugänse können zwar weiterhin vom 1. August bis 31. Oktober bejagt werden. Aber in ihren zwölf wichtigsten hessischen Verbreitungsgebieten („Vogelschutzgebieten“) müssen sie aufstehenden Gewässern und in deren Umkreis von 70 Metern geschont werden.
  • Wildfütterung: Eine Notzeit für Rot- und Rehwild sowie andere Wildwiederkäuer gibt es im Winter nur noch bei einer Schneehöhe von über 60 Zentimetern und mehr als drei Wochen Dauer oder bei einer Schneehöhe von über 30 Zentimetern mit starker Verharschung und Vereisung, die länger als zwei Wochen andauert.
  • Bei der Übertragung von Aufgaben durch das Ministerium an die Jagdverbände wird die jagdliche Ausbildung des Jägernachwuchses gemäß der hessischen Jägerprüfungsordnung als bisherige besondere Aufgabe des LJV und seiner Jagdvereine gestrichen. Natürlich können die Jagdvereine weiterhin Jungjäger ausbilden. Zwölf Prüfungstermine, die pro Jahr eingeführt werden, fördern jedoch das Abwandern von Jagdscheinanwärtern zu kommerziellen Jagdschulen.
  • Auch die „Förderung von Hegemaßnahmen“ durch den LJV“ wird als dessen Aufgabe gestrichen.
  • Die Anerkennung und Bestätigung brauchbarer Jagdhunde obliegt nun der obersten Jagdbehörde und nicht mehr dem LJV. Jagdhunde ohne Papiere und Mischlinge aller Art könnten folglich als „jagdlich brauchbar“ anerkannt werden.

Und was schreibt der LJV dazu in seiner Pressemitteilung vom 18. Dezember 2015:
(Anm. des Autors: http://www.jagdverband.de/content/protest-des-ljv-hessen-zeigt-wirkung)
„Der Protest des Landesjagdverbandes Hessen im Zuge der hessischen Jagdverordnung hat Wirkung gezeigt: Nahezu alle Forderungen der Jäger sind in die Verordnung übernommen worden.“

Na dann Prost!
Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil
Klaus Röther

Pressemitteilung – Neue Jagdverordnung Hessen

In der Wut verliert der Mensch seine Intelligenz.
(Dalai Lama)
In Anbetracht diesen Zitates und der empfundenen Ohnmacht als Stimmvieh verraten und verkauft worden zu sein, nun die Pressemitteilung der Grünen ohne weitere Kommentierung.

https://umweltministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/neue-hessische-verordnung-tritt-kraft

JAGD

Neue Hessische Verordnung tritt in Kraft

18.12.2015 Pressestelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Umweltministerin Hinz: „Die Jagd in Hessen ist weiterhin notwendig, wird aber stärker an der Wildbiologie ausgerichtet.“

„Die neue Hessische Jagdverordnung beinhaltet eine moderne Jägerprüfungsordnung und an die Wildbiologie angepasste Jagdzeiten. In Hessen wurde der Tierschutz bei der Jagd aufgewertet und gefährdete Wildtiere erfahren einen deutlich besseren Schutz. Außerdem wird Falknerinnen und Falknern erstmals ermöglicht, in Hessen ihre Ausbildung abzuschließen“, fasste Umweltministerin Priska Hinz heute die wichtigsten Neuerungen der Hessischen Jagdverordnung zusammen. Sie tritt Anfang Januar in Kraft, die neuen Jagd- und Schonzeiten gelten dann vom 1. April 2016 an. „Mit der vorliegenden Hessischen Jagdverordnung haben wir eine umfassende Rechtsgrundlage für die Jagdausübung in Hessen geschaffen, welche die art- und tierschutzgerechte Bejagung der Wildtiere noch verstärkt“, erläuterte die Ministerin.

Die Jagdverordnung wurde im zurückliegenden Jahr rege in der Öffentlichkeit diskutiert. Ministerin Hinz dankte allen Beteiligten für diesen lebhaften Meinungsaustausch. Im Rahmen der Anhörungen wurden fachlich begründete Einwände geäußert, die im weiteren Verlauf auch in die neue Jagdverordnung aufgenommen wurden. „Das Thema Jagd wird zwischen den Interessensvertretungen sehr emotional diskutiert. Mir war es daher wichtig, mit der notwendigen Neuausrichtung der Verordnung einen für alle akzeptablen Kompromiss zu finden. Alle sachlich nachvollziehbaren Argumente haben wir gehört und viele Punkte finden sich in der neuen Verordnung auch wieder. Diese sollte in dieser Form von allen mitgetragen werden können“, so Hinz.

Was hat sich verändert?

Bei bestandsbedrohten Arten wie zum Beispiel dem Rebhuhn wird die Bejagung künftig ausgesetzt. Bei allen Niederwildarten, beispielsweise dem Feldhasen, regelt die neue Verordnung, dass bei einer Bejagung ein ausreichender Besatz sichergestellt ist und bleibt. Während der Setz- und Aufzuchtzeit werden die Tiere neben dem gesetzlichen Schutz der Elterntiere auch durch eine allgemeine Schonzeit geschützt. Wildtiere, die stark gefährdet sind, dürfen nach der neuen Hessischen Jagdverordnung gar nicht mehr bejagt werden. Das gilt zum Beispiel für Iltis und Hermelin. Die Erhebung und Entwicklung des Tierbestandes, das sogenannte Monitoring, wird künftig in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Jägerschaft und Wildbiologen der Universität Gießen erfolgen.

Gleichzeitig führte die Umweltministerin aus, dass die Bejagung von Wildtieren einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz des Waldes und zur Gesundheit der Wildpopulation leistet. „Das wirkt sich natürlich positiv auf die Biodiversität in hessischen Wäldern aus“, betonte Hinz. Zudem können die Lebensgewohnheiten mancher Wildtiere direkte Auswirkungen auf das Umfeld der Bürgerinnen und Bürger haben: Wildschweine in Vorgärten, Verkehrsunfälle mit Wildtieren und Schäden auf Hessens Feldern und in den Wäldern sind wesentliche Gründe für die Notwendigkeit der Jagdausübung.

Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Jagdverordnung liegt auf einer grundlegenden Überarbeitung der jagdlichen Vorschriften und der Einführung einer neu strukturierten sowie modernisierten Ausbildung und Prüfung für die Jagd und Falknerei. „Das Angebot von lediglich zwei Prüfungsterminen pro Jahr für eine Jägerprüfung war einfach nicht mehr zeitgemäß. Künftig werden bis zu zwölf Termine im Jahr stattfinden“, sagte die Ministerin. Schon bei der jagdlichen Ausbildung wird das Wohl der Wildtiere künftig in den Mittelpunkt der Ausbildungsinhalte gestellt. „Wir halten gut organisierte Bewegungsjagden für eine effektive und artgerechte Bejagungsform für die hessischen Wildtiere. Daher ist es konsequent, dass wir von den künftigen Jägerinnen und Jägern in der Schießprüfung nun auch den Nachweis verlangen, dass sie zielsicher sich bewegende Wildtiere treffen“, erläuterte die auch für den Tierschutz zuständige Ministerin abschließend.

Kontakt für Pressevertreter

Pressesprecher:
Herr Mischa Brüssel de Laskay
Pressestelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Telefon: +49 611 815 1020
Telefax: +49 611 815 1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de

Umstrittene Jagdverordnung in Hessen tritt in Kraft

NABU, BUND und die Grünen setzen ihre Interessen trotz Anhörungen durch. Die CDU schaut zu, wie der Koalitionspartner einen weiteren Schritt zur Abschaffung der Jagd und zum Thema Wald vor Wild macht.
Wenn wir als Jäger weiter träumen, haben wir alles verschlafen.

Beitrag von hessenschau.de:
Umstrittene Jagdverordnung tritt in Kraft
Hessen bekommt eine neue Jagdverordnung. Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) will das umstrittene Papier am Freitag unterschreiben, wie hr-iNFO berichtet. Im Vorfeld hatte es von Jägern und Waldbesitzern heftige Proteste gegeben.

http://hessenschau.de/politik/umstrittene-jagdverordnung-tritt-in-kraft,neue-jagdverordnung-100.html

 

 Solidarität gegen Terrorismus

20151203_151135Das Vereinsheim des Deutschen Foxterrier Verbandes der Ortsgruppe Hildesheim und die Schliefenanlage ist zerstört – im Verdacht die ALF (Animal Liberation Front).

Nachdem bereits im Juni dieses Jahres der Zaun der Schliefenanlage des Deutschen Foxterrier Verbandes (Ortsgruppe Hildesheim) aufgeschnitten wurde, gab es jetzt einen neuerlichen Anschlag. Im Sommer bekannte sich die ALF (Animal Liberation Front) zu dieser Straftat.

scan_20151208145655
IMG-20151202-WA0007Vergangenen Mittwoch erfolgte die nächste Aktion der Aktivisten: Der Fuchszwinger wurde aufgebrochen und das Vereinsheim brannte lichterloh. Der Schaden wird mit 30.000 € beziffert. Die Hildesheimer Polizei bittet unter der Telefonnummer 05121 9391 15 um sachdienliche Hinweise.

„Auch die Veranstalter der kürzlich stattgefundenen Messe ‚Pferd & Jagd‘ in Hannover wurden von der ALF bedroht. Neu sei das zwar nicht. Aber dieses Mal hätten die Aktivisten unter anderem angekündigt, dass auf der Messe mit Brandsätzen zu rechnen sei, sagte Sprecher Lars Pennigsdorf im Gespräch mit der Redaktion. Man stehe im engen Austausch mit der Polizei und entgegne diesen Ankündigungen mit verstärkten Sicherheitskontrollen. ‚Auch dieses Mal haben sich die Drohungen als haltlos erwiesen‘, so Pennigsdorf abschließend. „ (Zitat: jagderleben.de)
Auch zu diesem Fall nimmt die Hildesheimer Polizei Ihre Hinweise telefonisch unter 05121 93 91 15 entgegen.

Vorsätzliche Brandstiftung ist eine Straftat.
Während der Betrieb der Schliefenanlage und die Unterbringung der Tiere gesetzeskonform und im Einklang mit den Anforderungen an eine praxisgerechte Hundeausbildung erfolgt, wird hier versucht, eine Straftat unter dem Deckmäntelchen vermeintlichen Tierschutzes zu legitimieren.

Bereits im Vorfeld habe es Drohungen gegeben, den Verein und dessen Privatvermögen zu vernichten, teilte der erste Vorsitzende Jürgen Kalmbach mit.

Der 1. Vorsitzende Jürgen Kalbach äußerte sich gegenüber „Für Jagd in Deutschland .V.“ wie folgt:

Können Sie sich vorstellen, dass Sie persönlich als auch der Verein insgesamt unbeschwert weitermachen können?

Der Verein besteht in Hildesheim seit 1888 und wird weitergeführt. Wenn auch nicht an diesem belebten Ort.

Fühlen Sie sich durch das Schreiben persönlich bedroht?

Ja, ich werde bedroht, wenn ich weitermache mit persönlichen wirtschaftlichen Schaden und Verfolgung. Ohne Rücksicht ! Was, wenn wie so oft, jemand in der Hütte geschlafen hätte. Das ist Terrorismus.. das geht den ALF Aktivisten doch nicht um die Arbeit mit dem Fuchs. Sonst hätten sie sich bei uns gemeldet und sich über die Arbeit informiert. Wieder wurden Füchse freigelassen, die sich nicht selbst ernähren können. Denn auch diese Füchse kamen im Juli aus anderen Gehegen zu uns und nicht aus dem Wald.

Wie reagieren die restlichen Vereinsmitglieder auf die Ereignisse?

Enttäuschung, da die gesetzlich vorgeschriebene Arbeit unrichtig wiedergeben wird und bei der Bevölkerung somit auf Unverständnis stößt. Jäger halten sich an Gesetze, ALF nicht –  „Alles Lumpige Feiglinge“.
Für die Ausbildung des Jagdhundes haben wir schon längst auf Dummys und Trockenwild mit Duftstoffen umgestellt.

Glauben Sie, dass die Polizei ermitteln kann?

In Amerika ist ALF eine Terroristische Vereinigung und Verboten. Bei uns wird die Ermittlung schwer werden, aber ich glaube an unsere Polizeiarbeit.

Können Sie sich vorstellen, dass tatsächlich jemand aus ihrem Verein den ALF-Aktivisten „Tipps“ gegeben haben könnte?

Nein! Der Hinweis im Bekennerschreiben das es bei uns Gasflaschen gab stand in der Zeitung und ist normal für Vereinshäuser ohne Strom. Leider schreibt das so keine Zeitung!

Der Brand ist zwar Anlass für Artikel, aber das hier eine Straftat begangen wurde ist nur Nebensache. Immer wird dem Nichtjäger vermittelt das wird schon seine Richtigkeit haben wenn ALF tätig wird.

Ja, wir machen weiter, sind aber um jede Hilfe dankbar..

 

Wenn tatsächlich der Verein und die Schliefenanlage durch diese kriminelle Tat aus finanziellen Gründen seine Arbeit einstellen muss, senden wir ein Signal an die kriminellen Elemente in der Tierschutzbewegung, so weiter zu machen.

Hier ist jeder einzelne Jäger gefordert, dieses nicht zuzulassen. Baut das Vereinsheim wieder auf, nehmt die Schliefenanlage wieder in Betrieb. Lasst euch eure legale und tierschutzkonforme Arbeit nicht durch kriminelle Gesetzesbrecher zerstören.

Spendet bitte unter dem Stichwort „ Hildesheim“ auf folgendes Konto:

Spendenkonto:

Für Jagd e.V., Stichwort „Hildesheim“
IBAN: DE15 5904 0000 0537 4640 02
Commerzbank

Wir vertrauen auf die Solidarität der Jägerschaft!

 

 

VDF NRW e.V. unterstützt FJD Buchprojekt

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Den Menschen die Jagd und die Natur näher bringen und damit die Jagd auch in ein positiveres Bild in der Öffentlichkeit rücken – das möchte der Verein „Für Jagd in Deutschland e.V.“ (FJD).

Mit dem Buch „Gibt es denn hier Stinktiere?“ und der Unterstützung des Verlags Neumann-Neudamm und des VDF NRW e.V. soll diese Thematik den Kindern anschaulich vermittelt werden.

05_IMG_1234„Es freut uns sehr, dass der Verlag Neumann-Neudamm und der Verband der Falkner NRW e.V.. mit im Boot ist“, so Falk Trompeter, im Vorstand von FJD verantwortlich für das Projekt „Für Kinder – gegen die Naturentfremdung“.

„Mit der Verbreitung des Buches ‚Gibt es denn hier Stinktiere?’ möchten wir dazu beitragen, dass den Kindern die Jagd und der Naturschutz auf anschauliche und einfache Weise näher gebracht werden“

Deshalb wurde bei FJD ein eigenes Spendenkonto eingerichtet, mit dem ausschließlich der Erwerb und die Verteilung dieser Bücher finanziert wird. Ein Konzept, das auch die Verantwortlichen von Neumann-Neudamm überzeugt hat. Und deshalb legt der Verlag für jedes bestellte Buch ein weiteres Exemplar als Spende oben drauf!

11185641_445856815594671_1221217863_n„Niemals zuvor gab es so eine starke Entfremdung zwischen dem was lebt, läuft, wächst und in unseren heimischen Wäldern wandelt und den Menschen die hier leben und kommende Generationen groß ziehen“, weiß Heiko Schwartz, Vorstand bei Neumann-Neudamm. „Mit der Miss Jägerin 2013 haben wir endlich die Autorin gefunden, die diese Kluft schließen kann. Und deshalb beteiligen wir uns gern an der Aktion, von der wir hoffen, dass sie viele Jäger und Naturliebhaber anspricht!“

Gemeinsam vorangehen – mit der neuen Generation

Niko Fux heißt die Autorin, die als gelernte Erzieherin weiß, was Kinder anspricht. So erklärt „Gibt es denn hier Stinktiere?“ Kindern die Wunder unserer heimischen Wildbahn und die Relevanz der Jagd in der heutigen Zeit auf wunderbar ansprechende Weise. „Niko Fux ist es gelungen ein Kinderbuch zu schreiben, das vorurteilsfrei alles Wichtige rund um Wald, Wildtiere und Jagd auf eine liebevolle und fachkundige Weise vermittelt, die nicht nur Kinder, sondern auch Eltern und Pädagogen begeistert“, so Roland Zobel, CEO des Verlages. Und die Autorin selbst möchte vor allem „Interesse wecken, mit Vorurteilen brechen, Hemmschwellen nehmen und eine Interaktion zwischen Pädagogen und Jägern schaffen – das ist meine Motivation.“

http://nordrhein-westfalen.verband-deutscher-falkner.de/fjd-buchprojekt.html

Buchübergabe bei der GGS Niederseßmar

Die Schüler und Lehrer der GGS Niederseßmar freuten sich sehr über den Besuch von Dirk Heinrich vom VDF NRW e.V. und die Übergabe der Bücher mit dem Titel: „Gibt es denn hier Stinktiere?“

Waffen töten nicht – Menschen töten!

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Von Katja Triebel

Waffenrechtslinie
Gemeinsam gegen den EU-Aktionsplan!

Aufruf zum Handeln

Wunschvorstellung der EU: Die totale Entwaffnung

Die EU glaubt, sie kann mit Stress über die Weihnachtsferien so einen zeitlichen Druck aufbauen, dass der Vorschlag zur Waffenrechtslinie im Januar zum Gesetz wird. Dieser Vorschlag ruiniert Händler und Industrie, enteignet Schützen, Jäger und Sammler, kriminalisiert jeden zweiten Haushalt in Deutschland und gefährdet die Landesverteidigung der EU-Grenzstaaten und ihre Möglichkeiten zum Selbstschutz! Dies ist ein Kampf, aber wir können diesen gewinnen! Wie?

Heute bespricht der „EU-Sicherheitsrat“ unter anderem die vorgeschlagene Waffenrechtslinie. Am 7. Dezember wird sie dem unwissenden Parlament von 16:20 bis 16:45 Uhr vorgestellt und im Januar, nach den Weihnachtsferien, soll sie beschlossen werden.

Wir wissen, wie einige EU-Parlamentarier arbeiten. Sie stempeln Freitag früh und dann am Montag um 17:30 Uhr ihre Karten und werden die Vorstellung am Montag nicht einmal mitbekommen. Dann werden sie sich in den Ferien keinen Kopf machen und im Januar den Plänen der beiden Kommissionen (DG Home und DG Growth) zustimmen.

Was bedeutet diese Richtlinie für uns?

Dieser Vorschlag ist so hirnrissig wie das offene Speiseölverbot in Gaststätten oder der jährliche Altauto-TÜV, die beide abgelehnt wurden. Es liegt an uns, die EU-Parlamentarier von dieser Hirnrissigkeit zu überzeugen – zumindest die deutschen MEPs und Parteien. Jeder zweite Haushalt ist betroffen! Wenn von 28 EU-Mitgliedsstaaten nicht 18 ablehnen, wird der Entwurf Gesetz.

Das Wichtigste: B7-Halbautomaten sollen komplett verboten werden

Die nationale Verteidigung der Anrainer von Russland ist gefährdet. Finnland, die Slowakei, Tschechien, Schweden, Ungarn und sicherlich auch die Schengen-Länder Schweiz und Norwegen werden das B7-Verbot nicht mitmachen, weil sie diese Waffen ihrer Reservisten brauchen. Manche Länder könnten deshalb die EU oder Schengen verlassen. Schützen, Sammler, Jäger, Händler und Industrie wären davon betroffen.

Internetverbot und medizinisches Gutachten und Fünf-Jahres-Beschränkung

Wir alle sind betroffen: Jäger, Schützen, Sammler, Hersteller und Händler können weder dem Internetverbot noch dem Fünf-Jahre-Medizintest zustimmen. Das ist nationales Recht, da hat keine EU rumzupfuschen.

Kulturgut gefährdet

Die Sammlungen, die Waffen enthalten, die wie militärische Waffen aussehen, sollen komplett vernichtet werden. Das gilt auch für jede Dekowaffe. Museen, Sammler und Händler sind betroffen. Konfiszierung, Enteignung und Entziehung der Geschäftsgrundlage führen zu Arbeitsplatzverlust, Konkurs und/oder Selbstmord. Hunderttausende Dekowaffen werden über Nacht illegal.

Der persönliche Selbstschutz wird ausgesetzt

Die Normalbürger (all die registrierten Kleiner-Waffenschein-Leute und andere) sollen ihre Gaswaffen und Dekowaffen, die nicht wie militärische Waffen aussehen, wie Repetierbüchsen behandeln: Bedürfnis, Fünf-Jahres-Lizenz und medizinischer Test. Damit steigen die „Nebenkosten“ auf 100 Euro pro Jahr oder auf 500 Euro alle fünf Jahre. Umarex kann einpacken und die Hälfte der Waffenhändler. Jeder zweite Haushalt in Deutschland ist betroffen. Millionen von Gaswaffen werden EU-weit illegal.

Was können wir tun?

Wir können so wie die kleinen Länder unsere Regierung überzeugen, diesen Entwurf komplett abzulehnen; den gleichzeitig eingereichten Entwurf bezüglich Deaktivierung anzunehmen; die zur Beratung stehende Regelung bezüglich Gaswaffen, Informationsaustausch und Grenzsicherung aktiv mitzugestalten; auf das 597.230 Euro teure Ergebnis der EU-EFFECT-Studie zu warten, die im Februar erscheint und von der EC DG Home in Auftrag gegeben wurde; dort werden die Effekte von verpflichtenden „ballistic imagings“ (sonst würde Arquebus nicht mitmachen) und eine weltweite Datenbank entstehen, was weitere Kosten verursachen würde; aber auch die Devianz der Waffenbesitzer wird dort untersucht (die statistisch nicht vorhanden ist); den Prozess, wie geplant, von 2015 bis 2018 abzuschließen und nicht plötzlich  im Januar 2016.

Ich habe die letzten 48 Stunden damit verbracht, die Lügen, Manipulationen und Betrügereien von Fabio Marini und Cecilia Malmström anhand von öffentlich zugänglichen Publikationen zusammenzustellen.

Verbreiten Sie die Information so schnell wie möglich an Redakteure der lokalen und überregionalen Presse, Informationsplattformen, Ihre Politiker (Kreistag, Landtag, Bundestag, EU).

Und schreiben Sie Ihre Bedenken zu der Gesetzesinitiative der EU mit eigenen, persönlichen Worten. Nicht mit Satzbausteinen, solche werden als Fake zurückgewiesen.

Dies ist ein Kampf, aber wir können ihn gewinnen! Wenn wir gemeinsam und zusammen auf das eine Ziel hinarbeiten: Weg mit dem Vorschlag.

Ich bin seit Tagen national und international dabei, zu planen, zu schreiben und zu koordinieren. Bitte machen Sie mit!

EU-Waffenverbotsplan (Deutsch)

Die Kommission möchte Ihre Meinung zu Legislativvorschlägen einholen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf dem Blog der Autorin.