Fragen, die dem Vertreter der GRÜNEN gestellt werden sollten

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  • Bisher sind von den Jägern ehrenamtlich mehrere Millionen Euro/Jahr zu Gunsten der Tiere und für die ENTLASTUNG der Steuerzahler geleistet worden. Wer stellt dann jetzt diese Summe für Biotopanlage und Hege zur Verfügung?
  • Wo machen sie dem Steuerzahler deutlich, dass diese Summe dann die Allgemeinheit leisten muss?
  • Warum machen die Grünen hier Klientelpolitik bei den Tierrechtlern? Geht es darum im Landtag zu bleiben? Und das wollen Sie auf Kosten der wildlebenden Tiere durchsetzen?
  • Warum soll juristischen Personen, die keinerlei Gefühle, also auch kein Gewissen haben, das Recht auf Antragstellung zur Flächenbefriedung eingeräumt werden? Klientelpolitik?
  • Sie planen die Fallenjagd auf Wirbeltiere zu verbieten?
    a) werden alle Wirbeltiere erfasst?
    b) wenn nein, wie rechtfertigen Sie dann den Fang von Ratten, Mäusen etc. durch nicht ausgebildete und nicht lizenzierte Personen?
  • Wird der Einsatz von Ratten- und Mäusegift, durch das Tiere qualvoll verenden, ebenfalls verboten?
    (Wenn nein): Wie rechtfertigen Sie den Einsatz dieser Mittel durch nicht qualifizierte Personen, während auf der anderen Seite zertifizierte Personen die Fallenjagd, durch die Tiere sofort verenden, nicht ausüben sollen?
  • Wie begründen Sie die Klassifizierung des Wildes in gutes, aussetzenswertes und zu schonendes Wild (wie Wolf, Luchs, Bär) und böses, vernichtenswertes Wild (wie Rot-, Reh-, Sika-, Muffel- u. Schwarzwild)?
  • Warum bevorzugen Sie einseitig die Forstwirtschaft, während Sie andere Zweige wie z.B. Landwirtschaft,- Jagd- u. Fischereiwirtschaft regelrecht enteignen und entrechten?
  • Warum sollen Arten aus dem Jagdrecht genommen werden, die ohnehin ganzjährige Schonzeit genießen?
  • Geht es bedrohten Arten, die bereits früher – trotz ganzjähriger Schonzeit – aus dem Jagdrecht entnommen wurden, im Naturschutzrecht jetzt besser?
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