Dienstag, November 5, 2024
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Offener Brief der Jägervereinigung Oberhessen zum Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest

Editorial

Sehr geehrte Damen und Herrn,
liebe Jägerinnen und Jäger,

das Thema „Afrikanische Schweinepest“ macht derzeit in den bundesdeutschen Medien Furore. Die Stimme der Jägerinnen und Jäger spielt in den zahlreichen Berichten oft nur eine untergeordnete Rolle, obwohl der Schwarzwild-Jagd bei der Bekämpfung dieser verheerenden Seuche eine bedeutende Rolle zukommt.

Die Jägervereinigung Oberhessen hat deshalb in einem „Offenen Brief“ aus Sicht der Jägerschaft Forderungen an die Politik formuliert. Denn es gilt, in der öffentlichen Debatte Gehör auch jenen zu verschaffen, die mit großem Einsatz,
mit viel
Ausdauer und Beharrlichkeit die überbordenden Schwarzwildbestände reduzieren. Dies ist wahrlich harte „Knochenarbeit“ im Interesse unserer Gesellschaft.

Dennoch lehnen es die Jägerinnen und Jäger ab, sich zu Schädlingsbekämpfern degradieren zu lassen. Auch dies
verdeutlicht der „Offene Brief“, den neben der hessischen Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) und die Umwelt- bzw. Landwirtschaftsministerin der anderen Bundesländer erhalten haben.

Wenn Sie sich den Forderungen des „Offenen Briefes“ anschließen können, dann leiten Sie bitte diese Ausgabe von
„Klartext Jagd“ an andere Jägerinnen und Jäger weiter. Denn nur gemeinsam können wir der Stimme der Jagd
das notwendige Gehör verschaffen.

 

„Nichts ist aufregender als die Wahrheit.“

Egon Erwin Kisch, Reporter

Offener Brief der Jägervereinigung Oberhessen zum Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest

An

Herrn Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt
Frau Staatsministerin Priska Hinz, Wiesbaden
Nachrichtlich an: Landwirtschaftsminister der Bundesländer

Die Jägervereinigung Oberhessen fordert wirksamere Maßnahmen zum Verbraucherschutz und gegen das Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in die Bundesrepublik Deutschland

 

 Sehr geehrter Herr Bundesminister Schmidt, sehr geehrte Frau Staatsministerin Hinz,

die Jägervereinigung Oberhessen fordert angesichts der drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sowie zum Verbraucherschutz:

1. Ein Einfuhrverbot für Schwarzwildfleisch aus Ländern, in denen bereits die Afrikanische Schweinepest grassiert.

2. Eine bundesweite Aufwandsentschädigung bei der weiteren Reduzierung der Schwarzwildbestände von 25 Euro   pro    erlegtem Stück Schwarzwild.

3. Kostenlose Trichinenuntersuchung für erlegtes Schwarzwild.

4. Förderung des Absatzes von qualitativ hochwertigem heimischem Wildschwein-fleisch und Aufklärung der Verbraucher über die Importe von falsch deklariertem und qualitativ minderwertigem „Wildfleischfleisch“ z. B. aus Australien und Texas.

5. Strafrechtliche Verfolgung von Jagdstörern, die die Jagdausübung behindern und mit Unwahrheiten über die Gefahren der Seuche Menschen gegen die Jagdausübung verhetzen.

6. Keine Aufhebung des Muttertierschutzes von führenden Bachen. Aus Gründen des Tierschutzes darf § 22, Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes keinesfalls außer Kraft gesetzt werden, auch nicht vorübergehend.

7. Eine erheblich intensivere Bejagung des Schwarzwildes in staatlichen Revieren, insbesondere in Hessen. Dazu sind auch revierlose Jägerinnen und Jäger kostenlos an der Schwarzwildbejagung zu beteiligen.

 

Begründung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat laut eigener Mitteilung vom 10. Januar 2018 bereits Maßnahmen ergriffen, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden. Diese Maßnahmen beschränken sich hauptsächlich auf die Information von Öffentlichkeit, Landwirtschaft, Jägerinnen und Jägern, Transportunternehmen des internationalen Fernverkehrs etc.

Es ist fraglich, ob diese Informationen und Warnhinweise ausreichen,

  •  um die Einfuhr von Lebensmitteln, die mit ASP-Erregern kontaminiert sind, und das unsachgemäße „Entsorgen“ solcher Lebensmittelreste auf Rastplätzen und in der freien Natur wirksam zu unterbinden
  •  und die Gefahr zu bannen, dass die ASP auch in Deutschland ausbricht.

Einige Bundesländer haben bereits mit Abschussprämien, Verkürzung der Schonzeit und der Genehmigung von Nachtzielgeräten bei der Schwarzwildjagd reagiert. Die hessische  Landesregierung verzichtet hingegen auf Vorsorgemaßnahmen, obwohl das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko für das Auftreten der ASP in Deutschland als „hoch“ einstuft.

Die Reduzierung der Schwarzwildbestände ist selbstverständlich ein ganz wichtiger Schritt, um die Verbreitung der Seuche einzuschränken. Doch dies alleine reicht nicht, denn die Gefahr der Einschleppung des ASP-Erregers besteht vorrangig durch den Reiseverkehr und durch falsch „entsorgte“ Wurst- und Fleischreste. Hier geht es nicht ohne regelmäßige staatliche Kontrollmaßnahmen.

zu 1.) Einfuhrverbot für Schwarzwildfleisch aus Ländern, in denen bereits die Afrikanische Schweinepest grassiert

Die Gefahr der Einschleppung besteht zwar vorrangig durch den internationalen Reise- und Transportverkehr und durch weggeworfene, kontaminierte Wurst- und Fleischreste. Geradezu skandalös ist aber, dass noch zehn Jahre nach den ersten in Osteuropa gemeldeten Schweinepestfällen deutsche Supermärkte für den Kauf „preiswerten Frischlingsfleisches“ aus Osteuropa werben (s. hierzu Anlage 1, Bericht von WELT Online). Dadurch wächst die Gefahr, dass der ASP-Erreger nach Deutschland eingeschleppt wird.
Anlage 1_Die Welt_17_12_2017_AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST – Die Gefahr aus dem Osten

Zu 2.) bundesweite Aufwandsentschädigung bei der weiteren Reduzierung der Schwarzwildbestände,

zu 3.) kostenfreie Trichinenuntersuchung für erlegtes Schwarzwild und

zu 4). Förderung des Absatzes von qualitativ hochwertigem heimischem Wildschweinfleisch und Aufklärung der Verbraucher über die Importe von falsch deklariertem und qualitativ minderwertigem „Wildfleischfleisch“ z. B. aus Australien und Texas.

Die starke Reduzierung der Schwarzwildbestände bildet ein ganz wichtiges Mittel zur Einschränkung der Seuchenverbreitung. Seit Jahren steigen jedoch schon die Wildschweinstrecken in Deutschland (siehe nachfolgendes Diagramm), obwohl die Bejagung des Schwarzwildes aufgrund von Störungen durch Freizeitsportler, hohen Jagddruck, größere landwirtschaftliche Flächen und zahlreiche undurchdringliche Dickungen im Wald immer schwieriger wird.

Kontinuierlich steigende Jagdstrecken seit der Wiedervereinigung

Mit der Zunahme des Schwarzwildes sind auch die Wildschäden im Feld gestiegen, für die in der Regel der Jäger aufkommen muss. Bei all diesen Problemen hat die Politik die Jägerschaft seither alleine gelassen, bestenfalls noch zusätzlich mit Verordnungen gegängelt und sich nicht selten auf die Seite von Jagdgegnern geschlagen.

Nun stößt die Jägerschaft an eine weitere Grenze der Schwarzwildbejagung – das Wildfleisch lässt sich angesichts hoher Schwarzwildstrecken kaum noch bzw. nur unter großen Schwierigkeiten vermarkten. Dennoch fallen weiterhin die Kosten für die Trichinenuntersuchung an. Deshalb ist auch die Politik gefordert, die von der Jägerschaft noch höhere Abschusszahlen fordert. Denn Wildfleisch aus nachhaltiger Jagd bildet ein hochwertiges, natürliches Nahrungsmittel.

Es wäre aus Sicht der Jägerinnen und Jäger ein unerhörter Skandal, wenn Schwarzwild letzten Endes in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden müsste, weil es keine Abnehmer mehr findet.

Erforderlich sind daher

  •  breit angelegte Maßnahmen zur Förderung des Absatzes von Wildschweinfleisch und Produkten wie Wildschweinwurst und -schinken;
  •  Wegfall der Kosten für die Trichinenuntersuchung von Schwarzwild. 
  •  eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro pro erlegtem Wildschwein, wie bereits in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt.

Zugleich kommt der bundesweiten Aufklärung der Verbraucher über die oft minderwertige Qualität von importiertem Wildfleisch eine besondere Bedeutung zu. Importiertes Wildfleisch wird in der Regel über weite Entfernungen und in Fell oder Schwarte tiefgefroren nach Deutschland eingeführt, hier aufgetaut, portioniert, erneut tiefgefroren und vornehmlich im Discounthandel verkauft. Die Illustrierte STERN berichtet dazu:

Gammelfleisch und Fäkalaroma: Finger weg vom Wildfleisch aus dem Discounter!“(Siehe Anlage 2).
Anlage 2_STERN_Finger weg vom Wildfleisch aus dem Discounter!

Der STERN bezieht sich dabei auf einen Bericht des NDR-Magazins „Markt“ vom 20. November 2017. Fazit der Medien: „Die Verbrauchertäuschung ist erschreckend“!

Bei Lidl angebotenes „Wildschweinfleisch“ kommt laut diesen Medienberichten aus Texas und bei anderen Discountern aus Australien. Das Fleisch stammt jedoch nicht von Wildschweinen, sondern von verwilderten Hausschweinen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier vor den Augen des Verbraucherschutzes in Deutschland importiertes Wildfleisch angeboten wird, dem Experten das Prädikat „Gammelfleisch“ zuordnen. Nicht nachvollziehbar ist auch, wenn Fleisch von verwilderten Hausschweinen unbemerkt als Wildfleisch deklariert wird.

Während hier von vielen Verbrauchern unbemerkt Fleisch mit fragwürdiger Qualität verkauft wird, droht Jägern und Förstern das Problem, demnächst hochwertiges, frisches Wildschweinfleisch in der Tierkörperbeseitigungsanstalt „entsorgen“ zu lassen.

 Zu 5). Strafrechtliche Verfolgung von Jagdstörern, die die Jagdausübung behindern und mit Unwahrheiten über die Gefahren der Seuche Menschen gegen die Jagdausübung verhetzen

Angesichts drohender Seuchen wird von Fachleuten immer wieder der Ruf nach dem Jäger laut. Dessen ungeachtet haben nicht wenige Politiker immer wieder ein offenes Ohr für suspekte Forderungen der sogenannten Tierrechtsszene und knicken bei jedem Krawall ein. So auch der Hessische Ministerpräsident, nachdem bei der Ministerpräsidentenjagd im November 2015 Jagdstörer Randale machten. Anstatt die  Jagdstörung gemäß der gesetzlichen Vorschriften zu ahnden, fand danach keine Ministerpräsidentenjagd mehr statt.

Es kann nicht angehen, dass das öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit gegenüber abstrusen Behauptungen und Forderungen hinten anstehen. Wer eine noch intensivere Schwarzwildbejagung fordert, muss auch sicherstellen, dass diese nicht durch naive Jagdgegner verhindert wird.

Zu 6). Keine Aufhebung des Muttertierschutzes von führenden Bachen. Aus Gründen des Tierschutzes darf § 22, Absatz 4, des Bundesjagdgesetzes keinesfalls außer Kraft gesetzt werden, auch nicht vorübergehend. Der entsprechende Abschnitt im Bundesjagdgesetz lautet:In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“

Es ist aus Gründen des Tierschutzes selbstverständlich und ein unumstößlicher Grundsatz der Waidgerechtigkeit, dass Wildtiere, die ihre Jungen aufziehen, von der Jagd zu verschonen sind. Forderungen zur Aufhebung dieses Schutzes verbieten sich deshalb von selbst. Jägerinnen und Jäger sind keine Schädlingsbekämpfer.

Zu 7). Eine erheblich intensivere Bejagung des Schwarzwildes in staatlichen Revieren, insbesondere in Hessen. Dazu sind auch revierlose bzw. ortsansässige Jägerinnen und Jäger kostenlos an der Schwarzwildbejagung zu beteiligen.

Frühere,damals noch detailliert aufgeschlüsselte Streckenlisten des Landes Hessen zeigen,dass in den selbst bewirtschafteten forstfiskalischen Jagdbezirken je 100 Hektar Jagdfläche durchschnittlichnur rund 30 Prozent jener Schwarzwildstrecke erzielt wurde, die in den übrigen privaten und verpachteten genossenschaftlichen Jagdbezirken erzielt wurde. Dies muss umso mehr verwundern, als die forstfiskalischen Jagdbezirke ganz überwiegend aus Wald bestehen und sich das Schwarzwild dort konzentriert. Dieses Defizit ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass die Förster stark mit Verwaltungs-aufgaben belastet sind und deshalb weniger Zeit für die Jagd aufwenden können. Daher ist durch die Vergabe von kostenlosen Jagderlaubnisscheinen für Schwarzwild an revierlose bzw. ortsansässige Jägerinnen und Jäger sowie durch deren kostenlose Beteiligung an Bewegungsjagden sicherzustellen, dass im Staatswald ab sofort die Wildschweine mit der gleichen Intensität und dem gleichen Erfolg wie in den übrigen Jagdbezirken bejagt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Helmut Nickel)

  1. Vorsitzender

Anlagen

 

Quelle: Klartext Jagd
Kostenloser Infodienst für das Jagdwesen

Nr. 7/2018 (Januar 2018)

 

 

Von Drückjagden, Sachverstand und Tierschutzlärm

Es ist wieder Drückjagdzeit…
Und allerorten hört man wieder Geschrei…
Man hört von Tierquälerei, von zu Tode gehetzten, leidenden Tieren, schlechten Schützen und fehlenden Nachsuchen.Natürlich gibt es auch manchmal Jagden, die auch von uns nicht gutgeheißen werden, und Praktiken, welche wir selbst ablehnen und uns verbitten möchten. Aber diese sind Ausnahmen.Dennoch hier mal eine Anregung von unserer Seite:Bevor ihr euch äußert, bitte sorgt dafür, dass ihr zumindest einen groben Überblick habt, von was ihr redet. Denn:
Kritik sollte immer fundiert sein.
Wenn man möchte, dass diese angenommmen wird, um so mehr.

An dieser Stelle allerdings mal ein Kompliment an den einen oder anderen  jagdfeindlichen Schreiber:
Es ist schon eine Leistung, dem Leser bei sagenhaften 3 gefallenen Schüssen das Gefühl zu vermitteln, man schreibe direkt aus Aleppo. Zu fundierter Kritik allerdings passt es nicht, das von Treibjagden und gehetzten Tieren gesprochen wird, wenn es sich um eine Drückjagd handelt.
Bei dieser gibt es zwar Treiber, aber das Wild wird nicht gehetzt. Es wird lediglich gestört, so dass es beginnt zu wechseln.
Man könnte sagen… man stört sie an Punkt A beim Mittagstisch, so dass sie zu Punkt B wechseln, ähnlich, wie wenn wir auf der Terrasse Kaffee trinken wollen und unser Nachbar beginnt seinen Rasen zu mähen, so dass wir beschließen, doch lieber den Kuchen nach drinnen zu verlagern. Mehr sollte es bei einer Drückjagd nicht sein.
Was auch die Behauptung Drückjagden würden Wildunfälle auslösen ad absurdum führt – übrigens vom ADAC bestätigt.
https://fuerjagd.de/2016/12/12/luege-oder-wahrheit/

Aber… es passt ins Bild, seine „Kritik“ derart vorzubringen.
Es sind die gleichen Menschen, die behaupten einen Wolf zu sehen, wenn eine Gärtnerei einen entlaufenen Hund postet, wie hier geschehen.
https://www.facebook.com/gaertnerei.wittmann/posts/1738690042842257

Es sind die gleichen Menschen, welche alte, in behandlung befindliche Katzen vor ihren Besitzern „retten“ und letztendlich das Tier unter Umständen dadurch umgebracht haben.
https://www.cn-online.de/stadt-land/news/cuxhaven-rettungsaktion-bedeutete-sein-ende.html

Es sind die gleichen Menschen, welche einen verunglückten Damhirsch für einen Rehbock halten. Das auch hier direkt wieder mit dem Finger auf Jäger gezeigt wurde brauche ich nicht extra zu erwähnen denke ich.

Es sind die gleichen Menschen, welche Plakatieren „Hundewelpen in Kanalrohr ausgesetzt“ um Wochen später dann festzustellen: Ups… das waren ja Füchse.

https://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/sechs-welpen-aus-dem-gully-gerettet/
https://www.rheinpfalz.de/artikel/welpen-sind-rotfuchs-junge-2/

Es sind die gleichen Menschen die beim Anblick eines Luderplatzes (Ok, er war etwas sehr gut und unglücklich beschickt) einen Heulkrampf bekommen, aber überhaupt keine Probleme damit haben ihre Hunde auf dieser, 20 Meter neben der nicht abgezäunten Autobahn liegenden Fläche herumtollen zu lassen.

Es sind die gleichen Menschen, die demnächst wieder an allen Ecken gehäutetet Hunde melden – dabei sind es abgebalgte, beschissen entsorgte Füchse.
(ja beschissen, sowas macht man einfach nicht)

Nicht falsch verstehen… Wir gestehen jedem zu, selbst nicht jagen zu wollen, wir akzeptieren auch fundierte Kritik – üben diese oft genug selbst.

Aber eben fundiert und sachkundig sollte sie schon sein.
Woran wir gerade momentan wieder akute Zweifel hegen.

DEVK und Animals United

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„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ -so heißt es doch oft so schön.Aber auch: Zeiten ändern sich – und wir uns mit ihnen.

Von Schweden können wir so einiges lernen. Und so manchmal klappt es sogar:
Letztes Jahr machten es die Schweden vor, dass es hilfreich sein kann, sich als Betroffener zu wehren. Das Landvolk erhob seine Stimme als eine militante Tierrechtsgruppe von einem Gartencenter unterstützt wurde:
http://www.outfox-world.de/blog/das-landvolk-schlagt-zuruck.html

Hier war es kürzlich die DEVK, die unter Druck geriet.
Sie unterstützten mit einer Spendenaktion den Verein „Animals United“, dessen Methoden doch mindestens als „in rechtlichen Grauzonen“ bezeichnet werden dürfen.
In nicht schriftlicher/öffentlicher Form fallen mir da noch ganz andere Bezeichnungen ein, aber es handelt sich hierbei nun einmal um eine öffentliche Plattform.
Der Verein organisiert und finanziert Tierrechtsaktivisten, welche „Undercover ermitteln“ und ist der ALF nahestehend.
Die ALF ist der nette Nicht-Verein, der so ein außerordentlich gutes Verhältnis zu Bolzenschneidern und Brandbeschleunigern hat und in einigen Teilen der Welt als Terrororganisation eingestuft ist.
Auch in Europa standen Tierrechtsvereine immer wieder unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden verschiedener Länder.
Und doch finden sie immer wieder Gehör in Medien oder eben Berücksichtigung bei Spendenverteilungen.
https://realfacesofanimalrights.de/peta-de/peta-stiehlt-von-spendern/

Diesmal jedoch – ging die Rechnung nicht auf:
Bauern, Jäger, Angler und Tiertrainer „machten das Maul auf“ – verwiesen zu 99% ruhig und gesittet auf die „Seriosität“ der unterstützten Organisation und hakten nach, wie denn das unterstützen einer solchen Organisation zu angebotenen Versicherungsangeboten wie Rechtschutz- und Hausratversicherung passe.
Oder auch dazu, dass man dort Landmaschinen und Tierbestand versichern könne…
Fast alle boten die Kündigung an – nicht wenige vollzogen.

Und siehe da… es tat sich was – das Unterstützungsprogramm verschwand.
Unbeantwortet blieb zwar die Frage, was aus den bisher gesammelten Spenden wurde, aber unter Berücksichtigung unseres Rechtssystems und dem Umstand, dass man sich bei Tierrechtlern ganz gut „freikaufen“ kann… können wir uns das denken …
http://www.gerati.de/2017/11/11/keine-spendengelder-fuer-straftaeter/

Worauf will ich hinaus:
Es gibt in Deutschland ca. eine Million Veganer und Vegetarier.
Viele davon jugendlich (wer hatte in jungen Jahren nicht mal aus heutiger Sicht „komische“ Allüren)

Aber:
Es gibt in Deutschland auch ca. 6 Millionen Angler, ca. 400.000 Jäger, 670.000 in der Landwirtschaft beschäftigte Menschen. Wie viele genau in Tierhaltenden Reiseunternehmen beschäftigt sind, weiß ich nicht.

Hier die Antwort der DEVK an einen Betroffenen, welcher sich direkt an die DEVK wand:
Gute Antwort die zeigt, dass gemeinsame Invention durchaus Sinn macht.
Fehler einzugestehen ist nicht jedermanns Sache!
https://www.facebook.com/derbauerwilli/posts/1971523789787198

Wer stellt denn bitte hier die Mehrheit, wer trägt wirklich die Verantwortung für unsere Ernährung, für unsere Artenvielfalt, für unsere Kulturlandschaft und ihren Artenreichtum?
Haben wir nicht das Recht gemeinsam unsere Stimme zu erheben und Gehör zu finden?

Nicht umsonst sagt man:
Opposition ist einfach – es reicht zu bekritteln…was unsere wortgewaltigen ernährungsphilosophische Minderheit ja auch in den letzten Jahren nahezu perfektioniert hat.
Emotionale Generalbetroffenheit ohne jeden haltbaren faktischen Hintergrund aller Orten.
Hier möchte man nur zu oft einen deutsche Comedian zitieren:
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F…. halten.“
Aber das wiederum wäre die falsche Art der Niveauangleichung.

Dann sollten wir das auch tun.
Fachlich, kompetent und besonnen – aber in jedem Fall präsent.
An dieser Stelle möchten wir auch nochmal an einen anderen Weg erinnern, uns Gehör zu verschaffen: Die Frist läuft!
https://fuerjagd.de/2017/11/07/managementmassnahme-invasive-arten/

 

Managementmaßnahme invasive Arten

Zurzeit huscht folgende Schlagzeile durch die sozialen Medien und die E-Mail-Verteiler der Jägerschaft:

„Euch zur Kenntnis die Mailadresse zur Anhörung zu den invasiven Arten, wie Waschbär und Nutria und anderen betroffenen Arten, welche die EU auf die Liste der invasiven Arten gesetzt hat und die Länder entsprechende Verordnungen zu erlassen haben.

Am vergangenen Freitag, den 03.11.2017, war ich zusammen mit unserem Vorstandsmitglied Dr. Johann Siegl bei einer Veranstaltung von Bünis90/Die Grünen im Hess. Landtag. Wir hatten keine Einladung zur Veranstaltung erhalten, jedoch einen Hinweis, vom Vorsitzenden der Oberhessischen Jägervereinigung Herrn Nickel, dass da eine Diskussionsrunde unter Leitung von Frau Hammann (Sprecherin Natur,- und Tierschutz) stattfindet.

Ich hatte mich, nachdem Herr Siegl sein Interesse angemeldet hatte, 2 Personen angemeldet. Ganz einfach gesagt, es war eine Veranstaltung mit der Tierschutzbeauftragte Dr. Martin (Hess. Landesbeauftragte f. Tierschutz), Frau Hammann, HNE Vertreterin Berit Michler, Dr. Ulf Hohmann, Thomas Norgall BUND, Stefan Stübig HGON, und Bernd Rüblinger HMUKLV. Zusammengefasst kann folgendes Bild vermittelt werden.

Aus Sicht der vor genannten Personen (außer Herr Stefan Stübing HGON) ist der Waschbär kein Problem! Der Waschbär ist seit ca. 80 Jahren bei uns und somit keine invasive Art sondern zwischenzeitlich eine heimische Tier Art!

Man möchte bei der EU Kommission vorstellig werden und erwirken, dass der Waschbär von der Liste der invasiven Arten genommen wird! Es gibt keinen vernünftigen Grund den Waschbären zu erlegen! Es muss geprüft werden, ob andere Maßnahmen wie Sterilisation oder Pille eingesetzt werden könnten! Kosten für derartige Maßnahmen spielen keine Rolle, es ist genügend Geld vorhanden, man muss es nur einfordern!
Trotz der Ablehnung einer Bejagung wurden die Maßnahmen Kastration und Pille andiskutiert, obwohl diese im Gegensatz stehen! Es wurde nur über den Waschbären geredet, alle anderen vom Waschbär gefährdeten Offenlandarten, Sing oder Raubvögel, spielten in der Diskussion keine Rollen. Zusammenhänge zur ebenfalls im Raum stehenden Biodiversität, spielten an diesem Nachmittag keine Rolle. Gestellte Fragen hierzu wurden entweder nicht beantwortet oder abschlägig abgetan. Einzig wichtiger Hinweis des HGON Vertreters Stefan Stübig, dass der Waschbär dezimiert werden müsse und dass ihm die Mittel egal sind wie das geschehen soll, wichtig ist nur, dass er reduziert wird. Für uns ist es ganz wichtig, dass wir jetzt die Möglichkeit der Anhörung durch Nutzung des dafür vorgesehenen Anhörungsportals nutzen. Wir alle können und müssen uns an der Anhörung beteiligen, denn nur so können wir unsere Bedenken einbringen.

Es gibt kein weiteres Anhörungsverfahren, als das Anhörungsportal übers Internet. Dieser Weg ist gewollt, damit möglichst wenige von uns sich an der Anhörung beteiligen. Die Vertreter von BUND und Grünen fordern ihre Mitglieder auf das Portal zu nutzen, daher die Bitte an Euch, nutzt das Portal.

In 5 Minuten ist alles gemacht.

Hier das Portal: www.anhoerungsportal.de

Aufrufen und unbedingt das Abhörungsportal aufrufen, dann ganz nach unten rudern bis Nutria und Waschbär sichtbar sind und dann immer das unter dem Namen des betroffenen Tieres stehende grüne Kästchen „Stellung nehmen“ anklicken. Begründung, Name und Adresse eintragen und absenden. Die Stellungnahme gilt immer für das ausgewählte Tier, bei mehreren Stellungnehmen wieder von vorne anfangen und wiederholen. Bitte auch weitersagen und Kolleginnen und Kollegen zum Mitmachen animieren. Es ist keine Hexerei, aber sehr wichtig.

 

In diesem Zusammenhang fiel einem unserer Mitglieder der folgende Artikel des
„Klartext Jagd – Kostenloser Infodienst für das Jagdwesen Nr.5/ 2017“ wieder ein, welchen wir nicht vorenthalten möchten.

Teure Mogelpackung: „Waschbär-Management“ nach Art der Grünen

EU-Verordnung gegen invasive Arten wird ausgehöhlt / Zäune um Schutzgebiete statt verstärkte Waschbärjagd

Eine teure Mogelpackung: Statt intensiver Waschbär-Jagd sollen kostspielige Zäune um Schutzgebiete und Plastikmanschetten an Bäumen bedrohte Tierarten vor dem gefräßigen Räuber schützen. Die EU-Verordnung gegen invasive Arten wird in Deutschland insbesondere beim Waschbär offenbar völlig unzureichend umgesetzt. Im Entwurf eines „Waschbär-Managements“, das bundesweit eingeführt werden soll, setzt das grüne hessische Umweltministerium vornehmlich auf punktuelle technische Schutzmaßnahmen statt auf verschärfte flächendeckende Bejagung und Absenkung der Waschbär-Dichte.

O-Ton  von Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) in einer Pressemitteilung vom 18. September (wörtliches Zitat): „Diejenigen Arten, die sich bereits seit vielen Jahren bei uns befinden und nicht mehr mit vertretbaren Methoden aus der Umwelt zu entfernen sind, werden nun ,gemanaged‘. Das bedeutet, dass gegen diese Arten – beispielsweise der Waschbär – nur dort vorgegangen wird, wo wirklich konkrete Schäden an der Natur oder an Gebäuden auftreten.“

Hinz weiter: „Darüber, wie das im Einzelnen geschehen kann, haben sich jetzt die Bundesländer im Grundsatz geeinigt.“ Ausgerechnet das Wiesbadener Öko-Ministerium, das in der hessischen Jagdverordnung den „Prädatorenschutz“ besonders großschreibt, hat federführend für alle Bundesländer für den Waschbären den deutschen Maßnahmenkatalog zur EU-Richtlinie entworfen, der bis Februar 2017 in Kraft treten muss.

Anhörung läuft bis 20. November

Bis zum 20. November 2017 können Bürger und „betroffene Verbände“ im Zuge der öffentlichen Anhörung im Internet (www.anhoerungsportal.de) dazu kritisch Stellung beziehen. Jäger und „Waschbärgeschädigte“ sollten sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen. In diesem Internet-Portal ist auch der Maßnahmenkatalog gegen Nutrias zu finden.

Während die EU konkret wirksame Maßnahmen „zur Populationskontrolle oder Eindämmung“ invasiver Arten fordert, sieht der Management-Entwurf diese für den Waschbären überhaupt nicht vor. Zwar sei die „Verfolgung“ des Waschbären durch Jäger mit Abschuss und Fallenfang möglich. Dies erfordere aber „grundsätzlich die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten“.

Weiter heißt es: Mit jagdlichen Mitteln könnten „ggf. auch lokal auftretende wirtschaftliche Probleme zumindest etwas entschärft werden.“ Dass aber zum Beispiel Prämien für den Waschbär-Abschuss oder die Förderung des Absatzes von Waschbär-Bälgen wesentlich zur intensiveren Bejagung und Populationskontrolle beitragen könnten, bleibt außen vor. Wird zudem die Waschbär-Dichte flächendeckend gesenkt, kommt dies vielen seiner Beutetiere zugute. Dazu müssten aber zumindest Jung-Waschbären ganzjährig bejagbar sein.

Schutzzäune kosten 42.000 Euro pro Kilometer

Stattdessen werden folgende „Managementmaßnahmen“ bevorzugt:

  • Einzäunung (mit Überkletterschutz) von Vorkommen gefährdeter Arten wie Bodenbrüter, Sumpfschildkröte etc. (Kosten: ca. 42.000 Euro pro Kilometer Zaunlänge).
  • Überkletterschutzvorrichtungen (Kunststoffmanschetten) an Horst- und Höhlenbäumen.
    (Kosten: ca. 30 Euro pro Manschette).
  • Sicherung gefährdeter Fledermausquartiere in Gebäuden und Stollen durch diverse Maßnahmen. (Kosten kaum abschätzbar).
  • Meeresinseln sollen „waschbärfrei“ gehalten werden.
  • Waschbären, die sich in menschlicher Obhut befinden, sollen kastriert/sterilisiert und „sicher verwahrt“ werden.
  • Die Bürger sollen aufgefordert werden, Waschbären nicht zu füttern. Zudem soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, dass verletzte Tiere oder scheinbar verwaiste Jungtiere nur vom Jagdausübungsberechtigten bzw. nur mit dessen Zustimmung der Natur entnommen werden dürfen, wenn der Waschbär in dem jeweiligen Bundesland dem Jagdrecht unterliegt.

Wichtig für Jäger: Wer Waschbären hält, muss diese auf eigene Kosten sterilisieren bzw. kastrieren lassen und sicherstellen, dass die Tiere nicht in die Natur entweichen können. Der Jäger hat zwar ein Aneignungsrecht an lebenden Waschbären, kann dieses aber an Dritte übertragen. Diese „Waschbärfreunde“ müssen dann die Auflagen der EU-Verordnung erfüllen.

Tierschutzverbände: Waschbären kastrieren statt bejagen

Fünf Tierschutzorganisation – darunter die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz – hatten übrigens schon Ende Mai in einem Positionspapier erklärt: „Tötungen von Tieren nur, weil sie als invasiv gelten, wären aus Tierschutzsicht absolut inakzeptabel – in menschlicher Obhut, etwa in Auffangstationen, ebenso wie in freier Wildbahn.“ Die Verbände forderten stattdessen, möglichst viele Waschbären zu fangen und zu kastrieren. Dies wäre allerdings ein ebenso teures wie unnützes Arbeitsbeschaffungsprogramm für finanziell darbende „Tierärzt_Innen“ und kollidierte zudem mit dem Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten.

Auch der hessische Landestierschutzbeirat beantragte im Frühjahr 2017, „im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung festzustellen, inwieweit Unfruchtbarmachung und Wiederaussetzung von Waschbären eine Möglichkeit sein können, einen tierschutzgerechten Umgang zu ermöglichen. Dafür sind entsprechende Mittel bereitzustellen.“ Das hessische Umweltministerium erklärte Anfang September in seiner Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion, dass die Prüfung dieses Vorschlags noch ausstehe.

Zuständig für die Konzepte für Managementmaßnahmen gegen invasive Arten sind die Naturschutzverwaltungen der Bundesländer. Dies erklärt auch die offensichtliche Realitätsferne des Maßnahmenkatalogs. Holländische Verhältnisse lassen grüßen.

 

Ein Wolf ist tot

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Der Wolf ist tot, der Wolf ist tot…. So dachte sich wohl ein dänischer Jagdgast des Landesforsten Brandenburg. Die Reaktionen auf diese Nachricht waren – wie soll man das ausdrücken?! – verwunderlich bis bezeichnend!

Betrachten wir die Situation einmal nüchtern. Was haben wir da?

1. Eine klassische „Bezahljagd“ des Landesforstes – soweit erstmal nicht ungewöhnlich. Hat mit der Pachtjagd im Reviersystem erstmal nichts zu tun.
2. Einen Fehlabschuss, der alles andere als mit unserem Jagd- und Naturschutzrecht vereinbar ist. Soweit besteht Einigkeit.
3. Einen Jagdleiter, welcher den Schützen anzeigt und damit die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel anwendet.
Nur… wie konnte es dazu überhaupt kommen?
Auch hier gibt es nur 3 Möglichkeiten:
1. Entweder war der Schütze blind, schusshitzig oder
2. ignorant und hat sich absichtlich über die Anweisungen des Landesforstes hinweggesetzt oder aber
3. er war nicht richtig eingewiesen.
Es ist nicht realistisch, einen Wolf mit einer Sau oder gar einem Reh zu verwechseln. Es ist auch nicht intelligent, einen Wolf absichtlich illegal auf einer staatlichen Gesellschaftsjagd zu schießen, wo es auffallen muss und wird. Schließlich darf er das in anderen Nachbarländern ganz legal tun. Also bleibt eigentlich nur die letzte Möglichkeit, dass der Schütze aufgrund von Sprachproblemen oder aus mangelnder Einweisung davon ausging, dies zu dürfen.

Hier wird es nun Zeit, zu den Reaktionen auf diesen traurigen Vorfall zu kommen. Mit an vorderster Online – Front:
– die ewig auf Marketing bedachten ÖJV- Mitglieder (selbstverständlich in Amt und Würde). Auf einmal spielt es keine Rolle mehr, wo das passiert ist – man stelle sich vor, das wäre in einem Privatrevier passiert. Aber solange da Landes oder Staatsforst steht… alles „ab untern Teppich“ aha…

– geschossen hat ein Jäger… Richtig… Einer der, wie wohl die meisten ÖJV-ler selbst, auch Abschüsse kauft, ohne Verantwortung zu übernehmen. Einer, der vom Landesforst als Jagdfähig eingestuft wurde und an den ein Platz vergeben wurde.
Aber anstatt zu hinterfragen, was und wo es denn verkehrt gelaufen ist, kommt die ewig gleiche Leier: man sollte Jäger nicht mit dem Schutz gefährdeter Arten betrauen.  Hat man in diesem Fall auch nicht.

Aber –
Ob der ÖJV wohl die IUCN-Einstufungen kennt, in denen das Muffel im Gegensatz zum Wolf als gefährdet eingestuft ist?
Ob dem ÖJV wohl bewusst ist, dass eigentlich der Jagdleiter genauso verantwortlich ist, was auf seiner Jagd passiert, auch wenn natürlich in erster Linie der Schütze für seinen Schuss verantwortlich ist (Stichwort Müritz/Jagszent?)

Dann… Die lieben „Kollegen“ Wie oft haben wir in den letzten Stunden Waidmannsheil und gnadenlose Häme lesen müssen? Ja… Seid ihr eigentlich noch zu retten?
Selbstverständlich sind wir generell für die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht (einfach, weil er eine heimische Art ist) und uns dessen bewusst, dass er a) als Spendenfänger missbraucht wird b) ein Politikum ist c) in keinster Weise vom Aussterben bedroht ist d) irgendwann eine Regulation nötig sein wird. Aberihr wisst schon was ihr da schreibt? Denn… man kann doch nicht ernsthaft jemanden zu einem Verstoß gegen das Jagd- und Naturschutzrecht gratulieren? Und das dann auch noch öffentlich?

In unseren Augen könntet ihr sogar mit ursächlich für diesen Fehler sein. Denn: Wie soll denn bitte jemand, der unter Umständen der deutschen Sprache nicht mächtig ist sich dessen bewusst sein, dass eben der Wolf hierzulande geschützt ist, wenn unter jedem illegalen Abschuss solche Kommentare stehen? Wollt ihr den ausländischen Kollegen unbedingt an den Jagdschein? Mal ganz davon ab, dass derartige Äußerungen tatsächlich ein unterirdisches Bild in der Öffentlichkeit abgeben und die sachliche Arbeit von Jahren zunichtemachen.
Mit Verlaub gesagt: So etwas könnt ihr am Stammtisch vom Stapel lassen, wenn es euch etwas gibt, aber doch bitte nicht öffentlich kommunizieren. Bei allem verständlichen Unmut über das derzeitige „Politikum Wolf“ es darf dann doch etwas mehr Contenance sein. Bei solchen Äußerungen muss man sich nicht wundern, wenn man für einen Neandertaler gehalten wird – wirklich nicht.

In diesem Sinne:
Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Deine Worte!
Achte auf Deine Worte, denn sie werden Deine Taten!
Achte auf Deine Taten, denn sie werden Deine Gewohnheiten!
Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden Dein Charakter!
Achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal!

Wolfshybriden sind kein Märchen!

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Hybriden… Gibt´s doch gar nicht…
Oder doch?
Oder absehbar?
Oder… gibt’s mehr davon?
Mal ganz davon abgesehen, dass man für den Wolf als nicht bedrohte Art einen Aufriss veranstaltet, von dem so manche tatsächlich bedrohte Art nur träumen kann…
Mal ganz davon abgesehen, das es für eine europäische Mischlingsköterpopulation anscheinend sinnvoll erschien, den Apenninwolf über die Klinge springen zu lassen…
Was zur Hölle ist eigentlich da in Ohrdruf los?
Ich erinnere mich noch, als wäre es gestern gewesen.
Kurz nachdem die erste Sichtungsmeldung der Ohrdrufer Fähe reinkam ging ein Aufschrei durch Teile der Wolfsszene.
Grund war ein standorttreues Rudel verwilderter Hunde auf dem Truppenübungsplatz.
Dann… kurze Zeit später… waren diese Meldungen spurlos verschwunden.
War es Wolfsmonitor? The Wolfsite? Irgendwer hatte dazu einen Riesenartikel, der auch deutliche Worte fand.
Ich dachte mir damals: Naja… die werden die wohl ohne großes Aufhebens entnehmen und wollen keinen „Aufstand der Hunde-Uschis“ um keine Spendeneinnahmen zu gefährden, weil für Wolfi jetzt Fifi stirbt – ok.
Kurz darauf eine Meldung aus Ohrdruf: Besitzerlose Schafherde in Ohrdruf…
Auch da dachte ich mir: Ok… Ossis halt. Da wird einer eine Herde markenlose gehabt haben und nun aufgeflogen sein – und tauchen gegangen sein.
Letztes Jahr dann… ein Freund von mir, der unweit des Truppenübungsplatzes wohnt berichtete von sehr komischem Hundeverhalten, (trauten sich nimmer raus, bis zum unter sich pieseln, drinnen riss ein Teil der Hunde die Hütte ab, andere litten unter unerklärlichen Angstzuständen)
Die Hühnerstalltür wurde einmal bis in 2 Meter Höhe zerfetzt und der Inhalt in Teilen verzehrt – ohne jedweden Einwand der Hunde. Bei Fuchs, Marder und Waschbär im Hof wird dagegen „die Hütte abgerissen“.

Irgendwann nachts dann die FB- Nachricht:
Ich hab sie gesehen!
Mutter und Kinder auf der Dorfstraße, spielend!
Nein, er meldete nicht – aus Angst, dass sie entnommen würden, weil eben innerorts.
Irgendwann zogen sie wohl weiter, jedenfalls war der Spuk innerhalb von 3 Monaten vorbei.
Seitdem wurde es ruhig in Sachen Wolf und Ohrdruf…
Bis jetzt.
Und jetzt tauchen mit einem Mal wunderschöne (und das sind sie wirklich) schwarze Welpen auf, die die Wölfin alleine aufgezogen hat?
Liebe Wolfsbeobachter, macht ihr eigentlich euren Job?
Ihr kassiert Millionen, habt eine ganze Armee an Onlineterroristen und Freiwilligen an eurer Seite, die für Euch brav Shitstorms kreieren, Hasskommentare schreiben und Morddrohungen verschicken.
Aber ihr überseht dass eine Fähe mit einem Hund läuft und sogar ganze Würfe setzt wie es scheint?
Was macht ihr mit dem Geld der Allgemeinheit, dem Geld eurer Spender und der Unterstützung Eurer Freiwilligen?
Tut ihr eigentlich irgendetwas außer die Marketingmaschine mittels Landwirtshetze zu bedienen und ein Bild zu retuschieren, welches der Wolf gar nicht hergibt?

Nachtrag: Schadensersatzpflicht beim Wolf im Jagdrecht

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Stellungnahme der CDU Fraktion im niedersächsischen Landtag

„Zu Unrecht gehen viele Jäger davon aus, dass mit Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht automatisch auch das Damoklesschwert einer Schadensersatzpflicht einhergehe… Das ist nicht der Fall! Das Land ist für entstandene Schäden durch den Wolf zuständig und wird es aus folgenden Gründen auch bleiben:
Das BJG regelt in §29 die Schadensersatzpflicht (…) Jäger können zudem nur zu Schadensersatz oder Haftung verpflichtet werden, solange das Wild bejagbar und in § 29 ausdrücklich genannt würde. Der Jäger muss die Möglichkeit eines Eingriffs bekommen, um die Schhäden durch eine Wildart auf ein Minimum reduzieren zu können. Beim Wolf ist eine Bestandsregulierung aufgrund der artenschutzrechtlichen Gegebenheiten auf EU-Ebene (FFH-Anhang IV) bislang nicht möglich.“

Den Gesamttext finden Sie im nachstehenden PDF-File.

17_09_21-Klarstellung-Anschreiben-Wolf-CDU

Der Wolf gehört ins Jagdrecht – jetzt

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wolf ins Jagdrechtdocx

Wir erkennen grundsätzlich die Existenzberechtigung von Großraubwild entsprechend des Artenschutzes an. Wir sehen allerdings auch die aus einer geförderten Rückwanderung entstehenden Probleme.
DESHALB

– fordern wir unsere Landesjagdverbände und unsere Dachorganisation auf, sich für eine staatenübergreifende Überprüfung und Neubewertung der Population des Wolfes in Europa, nicht isoliert in Deutschland, einzusetzen.

– fordern wir eine Anpassung der Einstufung in den FFH-Richtlinien. Seit 2004 gilt Canis lupus laut IUCN Redlist nicht mehr als gefährdete Art.

– fordern wir die Entnahme von Mischlingen zur Arterhaltung des Canis lupus lupus entsprechend der Berner Konvention. Fundtiere müssen komplett (phänotypisch und genotypisch) untersucht werden. Der gesetzliche Schutz von Wolfshybriden bis in die vierte Generation ist im Sinne der Arterhaltung abzulehnen.

Wir fordern Sicherheit für Nutztierhalter und den ländlichen Raum

  • Umkehrung der Beweislast bei Nutztierrissen
  • Anerkennung von Referenzlaboren beben Senckenberg
  • Schutz der artgerechten Tierhaltung
  • Nein zur Einschränkung von erzieherischen Aktivitäten in der Natur
  • Gewerbliche und private Haus- und Nutztierhalter sind für Schäden und Folgeschäden zu 100 % durch Land oder Bund zu entschädigen
  • Anpassung gesetzlicher Regelungen wie z.B. Baurecht und Verordnungen zur Haltung von Herdenschutzhunden
  • Begrenzung der Zahl der Wölfe nach dem schwedischen Modell
  • Einführung der Schutzjagd

 

Wir fordern Sicherheit für die Jägerschaft und das Reviersystem

  • einheitliche Schulungen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen
  • Integration und Mitwirkung der Jäger beim Wolfs-Monitoring
  • verpflichtende Einbindung bei der Rissbegutachtung
  • keine Enteignung durch die Hintertür durch Naturschutzorganisation
  • keine Durchführung vergrämender und letaler Maßnahmen durch Externe

Wir fordern die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht
als nicht wildschadensersatzpflichtige Wildart

Jetzt

Für Jagd in Deutschland e.V.

 

Wir wünschen einen schönen 1. Mai

Was ist das denn?
Wie können wir uns wagen?!
Wir veröffentlichen ein Erlegerbild – wie kann das sein?
Und dann haben wir noch die a b s o l u t e Frechheit einen schönen ersten Mai zu wünschen.
Ja, also bitte!
Das können wir doch unseren zartbesaiteten und mitfühlenden Jagdgegnern doch nicht antun…
Warum eigentlich nicht?
Denn Fakt ist:
Wir stehen zur Jagd… Wir leben die Jagd.

Wir werden eins nicht tun:
Uns vor denjenigen, die uns jahrein, jahraus mit Hetze überziehen beugen.
Wir sind kein Gartenbauverein und auch das Erlegen  des Wildes gehört dazu…
Natürlich können wir sie geradezu sehen, unsere Helden der Tastatur:
„Siehste – geht doch nur ums töten! Um Trophäen! Nix mit Naturschutz!“

Ja, das ist eben selbstverständlich – wir sind Jäger – Und wir jagen nun mal.
Natürlich erfreuen wir uns an einem schönen Bock, an einem starken Schmalreh, wenn wir sie erlegen. Zeigen sie uns doch, dass wir weitestgehend alles richtigmachen.
Es ist eine Freude, zu sehen, dass sie stark  und gesund sind, nicht abgekommen oder krank. Es tut weh, sie hungern und leiden zu sehen.

Wir sind uns den Konsequenzen unseres Handelns wohl bewusst, denn wir sind es, die eins werden mit dem Wald, unserer Umgebung, der Waffe und dem Wild.
Wir kennen meist das Tier, über dessen Leben wir entscheiden, dessen Leben wir nehmen, schon länger.
Momente der Spannung, der Stille…
Nicht messbare Zeit…
In manchen Fällen durchbricht sie ein Schuss… oft genug jedoch genießen wir auch nur die Schönheit der Natur und das Schauspiel, welches sich uns bietet.

Zum Jagderfolg muss so vieles passen. Wenn der Schuss fällt, nehmen wir ein Leben, das stimmt.
Jedoch gewinnen wir dafür ein wertvolles Lebensmittel, wie es nachhaltiger nicht sein kann.
Dieses Leben, welches wir genommen haben, halten viele von uns auch weiter in Ehren.
Zum Beispiel, indem sie sich das Haupt präparieren und aufheben.
Nicht umsonst bekommen sie oft Ehrenplätze, nicht wenige von ihnen haben wir ihr Leben lang begleitet.
Dieser Tod macht auch Platz für neues Leben, das zurzeit auf die Welt kommt.
Natürlich kann man auch die These vertreten, dass die Natur alles regelt…
Jedoch… wer gesehen hat, wie sie enden, wenn das Revier nicht genug hergibt, kann das nicht wirklich wollen.
Altersschwäche, Krankheiten, Verdrängungskämpfe…
Ein Tod, den man keinem wünscht.

Und letztendlich soll dieser Beitrag auch ein Statement GEGEN die Schonzeitverkürzung für Rehböcke sein!  Keinen Rehwildabschuss um jeden Preis, vom 1.5 bis in den Spätwinter. Auch Trägerschüsse auf 150 Meter oder Abschusserfüllung ohne Selektion sind damit nicht gemeint.

Trotz Erlegerbild und Waidmannsheil!

Wir stehen zur waidgerechten Jagd – das werden wir immer.
Denn Jäger zu sein heißt für uns auch Selbstbeherrschung und Geduld, Ruhe und Besonnenheit.
In diesem Sinne:
WMH und guten Anblick!