Sonntag, Dezember 22, 2024
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Erstes „FJD–Weihnachtsessen“ in Detmold

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Gerade in der Weihnachtszeit werden wir mit Spendenaufrufen geradezu überschüttet. Bei Vielen ist die Hilfsbereitschaft groß und auch das Portemonnaie ein wenig offener als sonst. Die Medien überschütten die Menschen mit Schreckensbildern aus der ganzen Welt, an humanitärer Hilfe fehlt es überall.

Zu leicht werden dabei aber diejenigen übersehen, die vor unserer Haustür sind. Altersarmut, Kinderarmut, soziale Schere sind zwar Begriffe, die oft genannt werden, aber in der Wahrnehmung der meisten ein Schattendasein führen.

Heute, am 15.12.2014, fand im Gemeindehaus der Heiligkreuzkirche in Detmold das erste FJD–Weihnachtsessen für Bedürftige in Zusammenarbeit mit der Caritas statt. Wir konnten 65 Besucher bewirten. Ermöglicht wurde dies durch eine Wildspende von zwei Rehen, aus denen von Mitarbeitern einer Großküche ein reichliches und schmackhaftes Menü für unsere Gäste bereitet wurde. Für die festliche Atmosphäre sorgten zehn Jagdhornbläser der Kreisjägerschaft Lippe. Sowohl Gästen als auch Veranstaltern hat dieser Tag große Freude bereitet.

An Heiligabend werden wir dasselbe Arrangement für Bedürftige in Bielefeld und Mainz anbieten.
Wir hoffen damit einen winzigen Beitrag gegen die soziale Kälte vor unserer eigenen Haustür leisten zu können.

Der Vorstand von „Für Jagd in Deutschland“

Essen für Bedürftige

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Der Verein ‚Für Jagd in Deutschland e.V.‘ (FJD) veranstaltet am Heiligabend ein Weihnachtsessen für Bedürftige. Auch Sie können sich noch an dieser tollen Aktion beteiligen.

Wildgulasch soll es für die rund 500 erwarteten Gäste geben.

In der Halle des Bielefelder Hauptbahnhofs wird um 18.30 Uhr ein Gottesdienst mit Posaunenchor abgehalten. Anschließend werden die etwa 500 erwarteten Bedürftigen mit einem Weihnachtsessen beköstigt. Neben klassischen Beilagen soll Wildgulasch gereicht werden. Eine ähnliche Veranstaltung in kleinerem Rahmen findet am Heiligabend in Mainz statt. Organisiert und durchgeführt wird das Ganze von dem frisch gegründeten Verein FJD in enger Zusammenarbeit mit der Caritas. ‚Wir wollen einfach etwas Gutes tun. Und vielleicht ist das ja auch eine Aktion mit Signalwirkung und Nachahmungseffekt für andere Jägerschaften‘, berichtete der stellvertretender FJD-Vorsitzender Falk Trompeter im Gespräch mit jagderleben.


Damit diese Veranstaltungen erfolgreich ablaufen, werden aber noch dringend Naturalspenden benötigt. Bislang ist rund die Hälfte des Bedarfs an Wildfleisch gedeckt. Vorzugsweise Reh und Schwarzwild als TK-Ware oder frisch wird gern genommen.
Am kommenden Montag gibt es eine Generalprobe für etwa 100 Bedürftige in der Detmolder Heiligkreuz-Kirche. Auch hier arbeitet die FJD mit der Caritas zusammen. Falls Sie für diesen guten Zweck Wild oder etwas anderes spenden möchten, wenden Sie sich bitte an Herrn Falk Trompeter, kontakt@fuerJAGD.de oder über das Kontaktformular auf www.fuerJAGD.de.
Wildspenden für Mainz an Adrian Höber / Antje Wutzke
Wildspenden für Bielefeld an Falk Trompeter
Margot Kessler  / pixelio.de

Grußwort / Mitgliedsantrag

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Liebe Jäger, Naturnutzer und Naturinteressierte ,

aus der Initiative „Für Jagd in Deutschland“ wurde jetzt  der eingetragene und gemeinnützige Verein „Für Jagd in Deutschland e.V. – Verein für nachhaltigen Wild- und Naturschutz“

Als frisch gewählter Vorstand des Vereins Für Jagd in Deutschland e.V. möchten wir alle Interessierten hierher einladen, alle, die Wild-, Arten- und Naturschutz betreiben und die Jagd als sinnvolles Instrument dazu begreifen. Wir stehen aktiven Jägern, aber auch Nichtjägern offen, wollen Konzepte zur tierschutzgerechten, nachhaltigen Jagd formen, mit anderen Nutzern unserer Kulturlandschaft Synergien entwickeln und unsere Rechte stärken. Wir möchten uns aber auch wehren, gegen eine Politik, die auf Verbote setzt, anstatt auf Anerkennung von praktischer Erfahrung und Selbstverantwortung.

Diese Tendenz ist nicht nur beim Thema Jagd zu beobachten, auch Nutztierhalter, Landwirte, Angler, Waldbesitzer werden zunehmend durch Gruppierungen, die ihr Wissen nicht durch Praxis, sondern durch die Medien erworben haben, beurteilt und angegriffen. Deswegen stehen wir auch Vereinen und Verbänden offen, die mit uns Interessen bündeln wollen und diese politische Entwicklung mit Sorge sehen.

Wir stehen für den Erhalt der Tierwelt, Schutz unseres Wildes und die Förderung der Natur in Deutschlands Kulturlandschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Antje Wutzke, Falk Trompeter, Rita Lexer, Rositha Winkler, Andreas Tomek
(Gesamtvorstand Für Jagd in Deutschland e.V.)

https://fuerjagd.de/verein/mitgliedsantrag/

Frank Demke und sein ganz spezieller Tierschutz

Unbestritten; dieser Mann versucht zu helfen. Er rettet Kitze vor dem Mähtod, bastelt dazu zusammen mit Modellfliegern eine Drohne und betreibt eine Wildtierhilfe, in der er vermeintlich verwaiste Jungtiere aufzieht. Leider ersetzt auch in diesem Fall der gute Wille nicht die Sachkenntnis, weder in wildbiologischer noch in juristischer Hinsicht. Nach den neusten Ereignissen muss man jedoch generell seine Absichten hinterfragen, denn…

Warum braucht sinnvoller Tierschutz selbstgebastelte Märtyrer?

Sie wundern sich über diese Überschrift? Und fragen sich, wie man sich einen Märtyrer basteln kann?
Nun, ganz einfach. Bösartig gesagt nehme man:
Vier Fuchswelpen, 14 Tage alt, hilflos und halb verhungert und hole sie aus dem Tierheim, nachdem jemand sie passenderweise in einer Kiesgrube gefunden hat.

Man ziehe sie mühevoll von Hand auf, kümmert sich, prägt sie auf den Menschen und macht via Presse und Fernsehen das Ganze öffentlich. Dass man einen Fehler machte und durch falsche Fütterung ein Welpe starb, unterschlägt man diskret. Die nur noch drei Fuchswelpen werden bekannt und bringen einen netten Batzen Spenden für die Wildtierhilfe ein. Dann werden sie größer, wilder, unbezähmbarer, der Wandertrieb setzt ein und der Niedlichkeitsfaktor lässt nach. Außerdem kostet der Unterhalt einiges. Deshalb müssen sie „ausgewildert“ werden. Das Problem ist bereits kleiner geworden, da Jakomo geflüchtet ist….. aus dieser liebevollen Aufzucht vom Ziehvater Demke. Man setze die verbliebenen zwei also in eine Transportbox und lasse sie im November in einem kleinen Wäldchen frei.

Wunderbar soweit, die herzerwärmende Geschichte von einem Mann, der Wildtiere liebt und sie völlig uneigennützig aufzieht, ihnen Namen und Familienanschluss gibt und sie dann an den Busen von Mutter Natur zurückbringt.

Nur nützt es irgendwie nichts mehr, wenn die Welpen einfach so von der Natur geschluckt werden, verwildern und nicht mehr zu sehen sind. Sie bringen keine Werbung, keinen Traffic auf der Website, machen keine Schlagzeilen mehr und sind der „heiligen Sache“ – nämlich Jagd und Jäger zu verteufeln – nicht mehr dienlich.

Also werden die zwei in freier Wildbahn unerfahrenen und an den Menschen gewöhnten jungen Tiere einfach während der Zeit der intensivsten Jagd ausgesetzt. In einem kleinen Wäldchen und in einer Gegend, die man kennt und von der man weiß, dass dort im November, wie üblich auf dem Lande, Jagd ist. Hunde können nicht lesen und machen nicht an der unsichtbaren Grenze einer imaginären Befriedung halt, wenn sie zum Stöbern geschickt werden, genauso wenig wie Jungfüchse in ihrer Wanderlust dies tun.

Es kam, wie es kommen musste: Zwei Jungfüchse fielen offenbar der Treibjagd und den bösen Jägern zum Opfer.

Et voilà – und damit hat Frank Demke sich Märtyrer gebastelt…..

Ob es allerdings wirklich die von Herrn Demke ausgewilderten Füchse waren, ist völlig offen, da er versäumt hat, sie durch Ohrmarken und Leuchtfarbe auf dem Fell zu markieren. Er sagte zwar, er hätte die Füchse erkannt, aber den Nachweis bleibt er letztendlich schuldig. Die fotografierten Tiere könnten auch ganz andere sein! Wie dem auch sei, auf jeden Fall war der schrille Aufschrei vor Mitleid und Wut in der „Jagdgegnerbranche“ immens und die mediale Vermarktung so gestaltet, dass die Bilder von ihrer Aufzucht in Verbindung mit Unkenntnis von Bestimmungen zur Auswilderung und Bejagung benutzt werden, um auch den letzten, bisher jagdlich unbedarften Tierschützer zum Jagdgegner zu machen..

Als logisch denkendem Menschen fällt einem allerdings viel Ungereimtes auf und man hinterfragt, ob wirklich alles so gewesen sein kann, wie es dargestellt wird….

Punkt 1: Woher hatte Herr Demke die angeblich zwei Wochen alten Welpen?

Es gibt unterschiedliche Versionen. Die einen sagen, Spaziergänger hatten sie gefunden, andere, dass Hr. Demke die Welpen selbst gefunden habe. Dazu kommt, dass die Ortsbeschreibung: „Aus einer Kieskuhle bei Laage“ nicht viel hergibt. Allerdings liegt die Kiesgrube Laage passend schön nah bei der Hundeschule von Herrn Demke. Also war das Risiko, dass die Welpen woanders landen würden, relativ gering.
Nichts Genaues weiß man nicht – sozusagen….

Zum Thema Kieskuhle kommt noch hinzu:
Üblicherweise gräbt ein Fuchs seinen Bau nicht in dem unsicheren Gelände einer Kieskuhle. Füchse bevorzugen festen Boden, sicheren Untergrund, wo die Gänge und der Kessel nicht einsturzgefährdet sind, dies ist in einer Kiesgrube nicht gegeben. Wie kamen die Jungfüchse aber dort hin? Mit zwei Wochen sind Welpen grundsätzlich noch im Bau, die Augen gehen dann grade erst auf, mit ca. drei Wochen brechen die Zähne durch und frühestens mit vier Wochen verlassen Fuchswelpen erstmals selbsttätig den Bau. Wo war die treusorgende Fähe? Wo war der Rüde, der normalerweise ebenfalls die Welpen betreut? Wieso waren die Welpen ungewöhnlicher weise im Freien? Oder wurde etwa ein Bau für das „Entnehmen“ der Welpen geöffnet? Das sind schon mal die ersten unbeantworteten Fragen.

Punkt 2: Die Publicity

Es wurde bereits im Winter 2013/2014 beim NDR ein Bericht über die Wildtieraufzuchtstation von Herrn Demke geplant.
Für das Fernsehen ist es natürlich schön, wenn Bewegung ins Bild kommt und niedliche Fuchswelpen machen sich immer gut! Der Film kam zwar erst im Oktober ins Programm, die Aufnahmen dazu wurden aber bereits im Frühsommer gedreht. Und da ein Fernsehteam sich immer vorher anmeldet, war Zeit genug, zu überlegen, wie man passend an herzerwärmende Fuchswelpen herankommt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Punkt 3: Der Ort der Aussetzung

Man darf bei einem Hundetrainer und Leiter einer Wildtieraufzuchtstation – hoffentlich – ein gewisses Maß an fundiertem Wissen über die wildbiologischen Eigenheiten der aufgezogenen Füchse erwarten.
Ein Jungfuchs, der von der Fähe nicht mehr versorgt wird und sich nun selber seine Welt erobert, hat anfangs ein Streifgebiet von ungefähr 60-70 Hektar, in dem selbsttätig nach Beute gesucht wird. Es gibt in Deutschland kein einziges privat-befriedetes Gebiet in dieser Größe, in Mecklenburg -Vorpommern gibt es lt. der Internetseite Zwangsbejagung-ade.de gar keine Befriedungen. Also wurden die Jungfüchse wohl einfach in einem erheblich kleineren – wie man meinen könnte – ZU kleinen – Wäldchen ausgesetzt. Wenn man die Neugierde und den angeborenen Drang, sich die Welt zu erobern, voraussetzt, werden die Füchslein keine zwei Stunden innerhalb dieses Wäldchens gewesen sein. Natürlich kamen sie immer wieder an die Aussetzstelle zurück, da dort ja Futter wartete, aber anschließend waren sie wieder auf Achse.

Im Sommer und Frühherbst haben die Jungen ein Streifgebiet von höchstens 70 ha… Diese (Wanderungsbewegungen) finden von September bis November statt……. Vorwiegend Jungfüchse wandern ab…….. Von der Abwanderung sind fast alle Jungrüden, aber nur ein Teil der Jungfähen betroffen. Die Abwanderung verläuft in drei Phasen. Die erste zeichnet sich durch eine schnelles Tempo in gerader Richtung entlang Landschaftsstrukturen wie Tälern, Flüssen, Wald aus. Dabei …..Brücken genutzt und Autobahnen überquert. Deshalb werden nun auch viele Füchse überfahren. In der zweiten Phase der Wanderung ist das Tempo langsamer und die Bewegung ungerichteter. Nun versuchen die Jungfüchse einen Überblick über die Bestandsdichte, Nahrung, Deckung und Verstecke zu bekommen. Die dritte Phase ist die Etablierung in einem neuen Gebiet. Die zurückgelegten Entfernungen liegen zwischen einigen Kilometern bis zu 400 km. Innerhalb des ersten Lebensjahres versterben 60 – 80 % aller Jungfüchse. Diese von Felix Labhardt ermittelten Feststellungen zum Thema Wanderungsbewegungen decken sich im wesentlichen mit einem Forschungsbericht aus dem Nationalpark Berchtesgaden.“

Zitat aus: http://www.verein-fuer-jagdteckel.de/tipps-rotfuchs.html

Punkt 4: Der Zeitpunkt der Auswilderung

Herr Demke ist ein sehr umtriebiger, aktiver Jagdgegner und Tierrechtler und in dieser Eigenschaft bestens mit Jagd- und Schonzeiten, mit Vorgehensweisen bei Treibjagden und den Tierarten, die dann bejagt werden, vertraut. Er wusste, dass üblicherweise im November Treibjagden abgehalten werden. Warum hat er sich nicht bei dem Revierpächter erkundigt, OB und WANN eine Jagd geplant ist bzw. warum hat der dem Pächter nicht angekündigt, dass er Füchse aussetzt?

Kein Jäger erlegt, wenn es bekannt ist, Handaufzuchten, die gerade ausgewildert wurden. Das ist nicht waidgerecht, da die noch halbzahmen Tiere keine Chance haben. Rätselhaft bleibt auch, warum bereits am 13.11., schon 3 Tage vorher, dort Warnschilder für die Treibjagd standen. Hinweisschilder werden normalerweise erst morgens am betreffenden Tag aufgestellt.

  • Die Frage stellt sich, warum Herr Demke in den ZWEI Tagen zwischen dem angeblichen Aufstellen der Schilder und der tatsächlichen Jagd am 15.11. nichts zum Schutz der unbedarften und nur wenig scheuen Jungfüchse unternommen hat?
  • Warum hat Herr Demke nach Auffinden der Treibjagdschilder nicht umgehend mit dem Revierpächter Kontakt aufgenommen und um Schonung der Füchse gebeten?
  • Warum ist er nicht morgens vor Jagdbeginn zum Sammelplatz gefahren und hat das Problem mit den Füchsen bekannt gegeben – jeder Jäger lässt mit sich reden, wenn er freundlich auf besondere Umstände hingewiesen wird.
  • Warum hat Herr Demke nicht für seine heißgeliebten Fuchskinder einen sicheren Auswilderungsort gesucht! Aller Hetze und Mördervorwürfen von Jagdgegnern zum Trotz gibt es durchaus Reviere, in denen Füchse gern gesehen und nicht bejagt werden. Dazu gehören Waldreviere, die keinen Niederwildbesatz haben, wo Füchse die Baumsaat schädigenden Mäuse kurzhalten.
  • Warum hat Herr Demke nicht alle rechtlichen Schutzmöglichkeiten einer genehmigten, bekannt gemachten Auswilderung in Anspruch genommen?

Zu diesem Punkt kommt noch hinzu, dass ordnungsgemäße Auswilderungen meist mit markierten Tieren erfolgen. Ohrmarken, farbige, langhaftende Fellmarkierungen, meistens mit Leuchtfarbe. Oft tragen ausgewilderte Tiere auch Sender oder Transponder.

Das Ganze hat aber auch eine rechtliche Dimension.

Wildtiere der freien Wildbahn zu entnehmen ist zunächst Jagdwilderei nach § 292 StGB.

Bei einer Aneignung verliert ein  lebendes Wildtier zunächst seinen Rechtsstatus, es ist nicht mehr herrenlos, sondern befindet sich dann im Besitz eines Eigentümers, gerade wenn man ansonsten hilflose Welpen betrachtet. Auch unter diesem Aspekt ist die Rechtmäßigkeit des Aussetzens unter Umstände nicht mehr nach dem BNatSchG, sondern nach §3 (3) TierSchG zu betrachten :“ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen…….“

Nicht umsonst hat das Tierheim auf Weisung der zuständigen Veterinärbehörde die Annahme verweigert. Von dort wurde Hr. Demke auch von einer Auswilderung abgeraten, da nach Auffassung der Behörde Handaufzuchten nicht ausgewildert werden dürfen. Für verwaiste oder verletzte Tiere sorgen Wildtieraufzuchtstationen, die in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig sind.

Das BNatschG regelt in §42 und 43 die Anforderungen an Tiergehege und ihre Betreuung sowie ihre Anzeigepflicht. Für die Zulassung sind Gehegegrößen vorgeschrieben, es muss fundiertes wildbiologisches Wissen vorhanden sein, was wir für fraglich halten, da Herr Demke durch Gabe von völlig falschem Futter (Kuhmilch!!!) einen der Welpen umgebracht hat.

Das NatschAG MV lässt zwar für „Anlagen auf zum engeren Wohnbereich gehörenden Flächen, in denen ausschließlich für private Zwecke und in geringer Anzahl wild lebende Tiere der Arten gehalten werden, die verhaltensgerecht auch innerhalb von Wohnungen gehalten werden können“ Ausnahmen zu, aber halten Wildtierhilfen privat Wildtiere zu privaten Zwecken? Auf Nachfrage bei der Landesregierung in Schwerin, Ministerium für Landwirtschaft, wurde bestätigt dass Hr. Demke KEINE genehmigte Wildtierhaltung betreibt (Kontaktdaten liegen der Redaktion vor).

Seriöse Aufzuchten stellen keine Bindung zu ihren Zöglingen her und versuchen sie von Anfang an mit Distanz zu behandeln und reduzieren menschliche Kontakte auf das Nötigste. Nur so kann die nach § 3 (4) des Tierschutzgesetzes notwendige Vorbereitung  „auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme“ gewährleistet sein. Dazu gehören gewiss keine „Kückis“. Bei der Auswilderung sollten sie deutlich markiert werden, damit das Tier für jeden Jäger kenntlich ist. Deshalb werden sachgemäße Auswilderungen IMMER in Absprache mit den betreffenden Pächtern durchgeführt.

Auch laut Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern und der zuständigen Unteren Jagdbehörde ist eine Auswilderung genehmigungspflichtig. Eine ungenehmigte Aussetzung ist (außer bei Fasanen, Rebhühnern und Wachteln) verboten, auch aus seuchenhygienischer Hinsicht. Mit einer genehmigten Auswilderung sind für das ausgewilderte Wild auch Schutzfunktionen verbunden.

Und zuletzt der schwerwiegendste Vorwurf: Grundsätzlich ist es lt. § 19 BJG verboten „eingefangenes oder aufgezogenes Wild später als 4 Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf dieses Wild, auszusetzen“. Ausnahmen sind mit der zuständigen Behörde zu klären. Herr Demke hat die Auswilderung weder von der Unteren Naturschutzbehörde noch der Unteren Jagdbehörde mit Zeitpunkt und Ort genehmigen lassen, er hat seine Tiere nicht kenntlich gemacht und es damit der Jägerschaft nicht möglich gemacht, seine Tiere zu schonen. Im Gegenteil, er musste sogar damit rechnen, dass eine fehlende Scheu als bedenkliches Merkmal in seuchenhygienischer Hinsicht gewertet wird.

Besonders traurig ist, dass diese Frist in Mecklenburg-Vorpommern in § 3 der Jagdzeitenverordnung MV gesetzlich auf 1 Jahr erweitert worden ist, so dass Julchen und Jacky bei einer ordentlichen, korrekt durchgeführten Auswilderung in Absprache mit Jagdbehörde und Pächter gekennzeichnet  mindestens ein unbeschwertes Jahr in Freiheit hätten verbringen können.

Dies hat ihnen ihr Ziehvater entweder fahrlässig und nichtwissend oder, wie wir vermuten, in vollem Wissen und mit der Zielsetzung, der gesamten Jägerschaft durch Schaffung von tierischen Märtyrern zu schaden, verweigert.

Die mediale Wirkung zeigt sich auf Homepages wie „Wir- Fuechse.de“. Zitat:“ Rufen Sie auf keinen Fall bei den Jägern um Hilfe. Jäger kennen nur eines: Töten. Auch bei den Behörden wird man Ihnen nicht helfen und Sie höchstens an den Jäger verweisen. Nicht selten ist dann gar von Wilderei die Rede, der Sie sich strafbar gemacht haben.“
Oder die Kampagne des Wildtierschutz Deutschland: “Wir möchten diesen Vorfall nochmal zum Anlass nehmen um mit Ihnen/mit Euch über die Sinnlosigkeit der Fuchsjagd aufzuklären – in der Nachbarschaft, bei Freunden, im Bistro, in der Kneipe. Dazu haben wir Fuchskarten drucken lassen. Sie überzeugen durch eindrucksvolle Abbildungen, angereichert durch unsägliche Zitate von Jägern. Auf der Rückseite haben wir jeweils eine sachliche Information zur Fuchsjagd abgedruckt. Wir schicken Dir 100 Fuchskarten zu, sobald Du eine entsprechende Spende von mindestens 5 auf unser Konto überwiesen hast. Alle Kartenmotive und die Konto-Nummer findest Du hier.“

Die Vorwürfe, die Jäger hätten seine „Füchslis“ gemordet, sie brutal getötet, eignen sich so zwar wunderbar für das Aufwiegeln einer Masse von gutgläubigen Tierliebhabern, sind aber rein rechtlich vollständig unhaltbar. Füchse haben derzeit regulär Jagdzeit und werden bei Treib- und Drückjagden erlegt.

Wir fragen uns: War das ein abgekartetes Spiel? Ein trauriger, dilettantischer Versuch, Jäger in schlechtes Licht zu rücken? Man fragt sich, was Menschen dazu treibt, so perfide zu handeln, nur um Jägern und damit dem Bild der Jagd in der Öffentlichkeit insgesamt zu schaden.

Und ausgetragen wurde dieses entwürdigende Spektakel auf dem Rücken von zwei unschuldigen Tieren.

„Schöne“ Tierschützer!

Hier ein paar Kostproben der Meldungen von der Jagdgegnerseite „Ich hasse die Jagd“, alle vom 15.11.2014. In diesem Tenor finden sich mittlerweile hunderte Meldungen auf diversen Seiten im Internet, da die Ursprungsmeldung von der Aufzuchtstation schon unzählige Male geteilt und weiterverbreitet wurde:

S. P-G OMG! Bin total entsetzt und traurig, wenn ich sowas lese! Warum??? Was läuft mit solchen abartigen Kreaturen schief?! Ich wünsche ihnen das Allerschlimmste, was einem passieren kann. Fahrt zur Hölle! R.I.P. Füchse

V.M. wenn ein Jäger erschiessen wird von ein Kollege, es tut mir nicht leid, wie so machst, so ….. die rechnung,blonde volks

J.Z. SCHEIß BESCHISSENE JÄGER!!! DIE GEHÖREN ALLE ABGEKNALLT!!! WIRKLICH ALLE!!

C. R.-H. Einfach nur zum heulen diese Jägerbrut. Zumindest vermochten wir die Treibjagt bei uns im Ort empfindlich stören – die Jäger machten wenig Beute…mir tun die kleinen Füchslein in der Seele weh.

B.D. ja, das ganze Herzblut, welches nun mit einem Schuss zerstoert wird… mir fallen so viele boese Worte ein… ..tschuess Babies !

D. H. das muess scho es geils gfühl si, wehrlosi gschöpfli abzknalle. die mörder sött mer au abknalle

Für Jagd in Deutschland.
Quellen:
http://www.ndr.de/fernsehen/epg/import/NaturNah-Fuchswelpen-und-Rehkitzalarm,sendung292848.html
http://www.wir-fuechse.de/ueber_fuechse/welpen_gefunden/welpen_gefunden.htm http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-JagdzeitVMV2009rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=80&paid=3
http://www.jusmeum.de/gesetz/BJagdG/V.Abschnitt-%C2%A719 http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2014/11/julchen-und-jacky-und-die-sinnlosigkeit.html

Bild: Miroslav Großer/pixelio.de

Der Weg des Leders – Nachhaltige Wildverwertung (2)

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Seine erste Lederhose hatte der Jäger geerbt. Sein Vater hatte sie fertigen lassen als, lange bevor sein Sohn geboren wurde. Dreißig Jahre hatte die Hose bereits Jahr für Jahr ausgehalten. Die Jahre hatten ihre Spuren hinterlassen, Verstärkungen an Gesäß und Knien, dunkle Flecken, ein ungleichmäßig, seidiger Glanz, die Arbeits- und Jagdeinsätze waren unübersehbar. Der Jäger nutzte die Hose immer noch gerne, weich gegerbt, lautlos, mit vielen nützlichen Taschen, schützte sie zuverlässig gegen Dornen, Wind und Wetter.

Trotzdem sollte eine Neue her. Hirschledern sollte sie sein, im Naturfarbton und mit einem zeitlosen Schnitt, eine Hose für „Gut“, für Feierlichkeiten und besondere Gelegenheiten.
Zwei Hirschhäute waren nötig um alle Bestandteile der gewünschten Hose herzustellen, so die Information der Näherei.
Die erste Haut hatte der Jäger bereits vor vier Jahren zum Gerber gegeben und nach der Fertigstellung sicher verwahrt. Anfang September diesen Jahres hatte er eine junge Rothirschkuh erlegt, diese Haut sollte den noch fehlenden Teil der Hose ersetzen.

Nach dem Abziehen der Haut hatte der Jäger sie von allen Seiten dick eingesalzen, das Industriesalz konnte er schon vorher günstig in der Gerberei erstehen. Diese Vorkonservierung entzieht der Haut viel Feuchtigkeit und schützt für wenige Tage vor dem Beginn der Zersetzung. Die gerbereiAm darauf folgenden Wochenanfang brachte er die Haut in die Gerberei.
Das uralte Gerberhandwerk stirbt langsam aus, die Gerberei am Wohnort des Jägers ist eine von deutschlandweit vielleicht fünfzig verbliebenen Betrieben in denen noch von Hand gegerbt wird.

In der Gerberei wird die Haut nachgesalzen und kühl gelagert, zur optimalen Auslastung seiner Gerätschaften benötigt der Gerber mehrere Häute zur gleichzeitigen Bearbeitung.weichen
In der sogenannten Wasserwerkstatt werden die Häute zunächst von Salz und Verunreinigungen befreit, gleichzeitig wird die Hautfeuchte, der Quellzustand, wieder hergestellt. Mit Kalk- und Schwefelverbindungen entfernt der Gerber danach die Haare.

Mit dem Rundmesser werden dann die verbliebenen Gewebereste entfernt, das Entfleischen ist ein Vorgang höchster Präzision, denn das eigentliche Leder darf nicht verletzt werden.
RundmesserUm eine gleichmäßige Stärke des Leders zu erzielen wird es nun gespalten.
Übrigens gibt es auch in derb Gerberei wenig Abfallprodukte, aus den aufgefangenen Bestandteilen stellt man z.B. Leime oder Velourleder her.

Die Vorarbeiten sind nun abgeschlossen, jetzt wird das Leder auf die eigentliche Gerbung vorbereitet. Beize und Pickel nennt der Gerber die Vorgänge, in denen das Leder erst aufnahmefähig gemacht wird und dann in Säurebädern auf die Gerbung eingestellt wird.
Die Haut des Jägers soll später widerstandsfähig, weich und waschbar sein, bei diesem speziellen Verfahren setzt der Gerber fetthaltige Stoffe ein (Tran, Fischöl oder Talg) , es nennt sich „sämische Gerbung“.
Der folgende Arbeitsgang neutralisiert die Restsäure im Leder, ist das geschehen spannt der Gerber das Leder zum Trocknen auf.das fertige Leder
Nach erfolgter Trocknung kommt die Qualitätskontrolle, anschließend folgt das Färbebad und die erneute Trocknung. In großen Walkmaschinen erreicht der Gerber die endgültige Weichheit des Leders.
Nach sechzehn Arbeitsschritten und vier Wochen Wartezeit kann der Jäger nun das fertige Produkt abholen und zu seinem Schneider bringen. Wahrscheinlich wird noch sein Sohn diese Hose erben und tragen können. Leder ist nach wie vor eines der natürlichsten und haltbarsten Materialien für Kleidung, zudem ist es ein natürlich nachwachsender Rohstoff.

Danke an die Gerberei Butzke in 25548 Kellinghusen für die freundliche Unterstützung.

Copyright Stefan Habermann, Autor für FJD,
alle Rechte vorbehalten. Abdruck, auch auszugsweise, nur nach Rücksprache

© Bilder:  piu700/pixelio.de, Stefan Habermann

Positionspapier zur praxisgerechten Jagd

Für die Erhaltung der Jagd in Deutschland

Für Jagd in Deutschland – wir sind unzufrieden mit der politischen Situation, mit dem Bild der Jagd in der Öffentlichkeit und der schleichenden Abschaffung unserer Rechte.

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Wir stehen für ein modernes, ganzheitliches Bild der Jagd und das Prinzip der Nachhaltigkeit. Nachhaltige Jagd bedeutet im Einklang mit der Natur handeln. Wir Jäger machen uns seit vielen Jahrzehnten verdient in der Biotoppflege und -anlage und beim Schutz aller Tierarten, die uns über das Jagdrecht zur Hege anvertraut sind. Dadurch unterstützen wir aber auch gleichzeitig viele Arten, die dem Naturschutzrecht unterliegen. Wir wollen die Artenvielfalt mit Hilfe von Schutz und Nutzung erhalten und verbessern.

Profiteure unserer Bestrebungen sind die gesamte Tier- und Pflanzenwelt in einem Lebensraum. Wir versuchen jenen Arten zu helfen, die Bestands- oder Entwicklungs-probleme haben.

Das geht nur, wenn die natürliche Regenerationsfähigkeit, eine breite genetische Basis und die Lebensräume unserer Wildarten erhalten bleiben. Ein weiteres Ziel ist die Nutzung der Synergie mit anderen nachhaltigen Wirtschaftszweigen, z.B. der Waldwirtschaft, ressourcenorientierter Bauwirtschaft und Landwirtschaft. Wir sind aktiv bei der Gewinnung von höchstwertigem Fleisch aus artgerechter Umgebung bei zeitgleichem Schutz und Schadensabwehr für Landwirtschaft, Tierseuchenprävention und Waldbau.

Wir wollen die Jagd nicht auf den Moment der Schussabgabe reduziert sehen. Jäger bieten mit ihrem freiwilligen Engagement der Gesellschaft vielfältige Leistungen in den Bereichen Wildbretgewinnung, Schadensvermeidung, Seuchenvorbeugung, Erhalt der Artenvielfalt, Lebensraumgestaltung, Vermeidung von Wildunfällen, Beseitigung von Unfallwild und vielen mehr.Pos2

Wir werden dafür kämpfen, dass unsere Jagdgesetzekeiner ideologisch geprägten Parteipolitik jedweder Couleur zum Opfer fallen. Wir wollen erreichen, dass die Jagd wieder ihren Platz inmitten der Gesellschaft erhält.

Wir fordern praxisgerechte Jagdgesetze in allen Bundesländern!
Daher verlangen wir die Berücksichtigung erweiterter Punkte über die bestehende geplante Jagdgesetznovellierung hinaus

  1. Aufnahme aller Wildtiere in das Jagdgesetz
    Wir akzeptieren keine Beschränkung auf Arten, die Schäden verursachen und nachhaltig genutzt werden. Wir Jäger sind keine Schädlingsbekämpfer, sondern Artenschützer. Dies betrifft insbesondere Wolf, Waschbär, Marderhund, Nutria, Mink, Goldschakal und Rabenvögel (Krähen, Elstern, Eichelhäher). Nur so kann gewährleistet werden, dass auf Populationsveränderungen schnell und effektiv reagiert werden kann. Der Katalog der Tierarten muss so gefasst sein, dass auf die unterschiedlichen Bedürfnisse möglichst vieler Arten kurzfristig eingegangen werden kann und regional eine angepasste Bejagung unbürokratisch ermöglicht wird.
    .
  2. Praxisgerechte und faire Regelungen des Wildschadensersatzes
    Wir Jäger fordern eine finanzielle Ausgewogenheit zwischen Grundeigentümern, Bewirtschaftern und Jagdpächtern. Wildschadensersatz muss kalkulierbar bleiben.
    .
  3. Wildschutz
    Wir fordern eine Erweiterung des Begriffes „Jagdschutz“ zur Regelung folgender Sachverhalte: Schutz des Wildes vor schädlichen und rechtswidrigen Einwirkungen, Schutz bestandsbedrohter Wildarten, Schutz des Wildes vor übermäßiger Beunruhigung durch Freizeitaktivitäten abseits von Wegen sowie ausdrückliches Bekenntnis zur Fütterung in Notzeiten.
    .Pos3.Nr4
  4. Umfassende Regelung für Hauskatzen
    Wir Jäger wollen keine Haustiere erlegen. Daher fordern wir eine umfassende Regelung der Kastrationspflicht, Registrierungs- und Chippflicht für Katzen sowie die Einführung einer Katzensteuer. Hier sehen wir die Halter und den Gesetzgeber in der Pflicht. Der Umgang mit größeren, verwilderten Katzenbeständen, die durch Programme wie TVRN nicht regelbar sind, muss auf den Gesetzgeber übertragen werden.
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  5. Ausweitung der Leinenpflicht für Hunde
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  6. Kirrerlaubnis
    Die Wildschweinbejagung muss tierschutzgerecht, selektiv und effizient sein. Eine intensive Wildschweinbejagung ist aus Gründen der Wildschadensverhütung und Tierseuchenprävention unumgänglich und damit auch ein wichtiges Anliegen der Landwirtschaft. Dabei müssen die Kirrverordnungen der Länder beachtet werden.
    .
  7. Jagd- und Schonzeitenverordnung beibehalten und erweitern.
    Jagd und Schonzeiten sind nach wildbiologischen Erkenntnissen und jagdpraktischen ErfahrungenPos4, Nr7re für jede Wildart festgelegt. Daran ist festzuhalten. Sie dürfen nicht einem sinnfreien Drang nach Vereinfachung bzw. Regulierung geopfert werden. Eine Ausweitung der Jagdzeiten auf Schalenwild ist abzulehnen. Für einen nachhaltigen Artenschutz ist es außerdem erforderlich, bestehende Schonzeiten wie z.B. beim Graureiher etc. zu überprüfen und auf die Bedürfnisse der einzelnen Reviere anzupassen. Je nach Bedarf sind derzeit geschonte Wildarten mit Jagdzeiten freizugeben.
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  8. Beibehaltung der Mindestreviergröße und Pachtzeiten – sinnvoller Natur- und Artenschutz braucht Stetigkeit
    Eine Verkleinerung der Reviergrößen birgt hohen Verwaltungsaufwand und begünstigt das Auseinanderreißen von Wildtierlebensräumen. Eine Verkürzung der Pachtzeiten verursacht ebenso enorme unnötige Kosten und ständiger Wechsel dient nicht dem Aufbau einer langfristigen Zusammenarbeit zwischen Pächter und Bürgern, Landwirten und Gemeinden. Zudem können von Jägern vorgenommene Biotophegemaßnahmen und das erwünschte Wildtiermonitoring nicht nachhaltig umgesetzt werden.
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  9. Übernahme des neuen §6 des Bundesjagdgesetzes in die Landesjagdgesetze
    Dies garantiert die Beibehaltung des Reviersystems und der Jagdgenossenschaften. Einen Antrag auf Befriedung eines Grundstückes durch juristische Personen lehnen wir grundsätzlich ab, da juristische Personen rechtlich gesehen kein Gewissen haben können.
    .
  10. Entbürokratisierung des JagdrechtsPos5,10,11
    Wir fordern eine Entbürokratisierung zur Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung. Dazu gehört die Rehwildbewirtschaftung ohne behördliche Abschussplanung, Übernahme von Aufgaben durch die Landesverbände, die mit jagdlichen Beurteilungen verbunden sind, Abschaffung der eigenständigen Jagdverwaltungen für die Eigenjagdbezirke eines Landes (BAWÜ)
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  11. Begriff der Waidgerechtigkeit beibehalten und den Hegebegriff fortentwickeln
    Der Begriff Hege umfasst heute die Biotophege und Wildhege und verwirklicht Ziele des Tier- und Naturschutzes hinsichtlich Biodiversität und Artenschutz bei nachhaltiger Nutzung. Die Hege betrifft sowohl Grundeigentümer als auch Nutzungsberechtigte. Waidgerechtigkeit ist kein traditioneller, sondern ein dynamischer Begriff, der die ethischen Grundpfeiler der Jagdausübung beschreibt. Unter Waidgerechtigkeit versteht man das Handeln des Jägers nach geschriebenen und ungeschriebenen Gesetzen. Die Waidgerechtigkeit soll außerdem dem Schutz der Wildtiere und der Natur dienen.Waidgerecht heißt auch, die Fachkenntnisse der Jagd, über die Wildtiere und die Natur zu besitzen. Es soll moralische Verpflichtung sein, sich gegenüber den Wildtieren, der Natur und auch den Mitjägern so zu verhalten, wie es der Anstand verlangt.Verschiedene Begriffe werden mit der Waidgerechtigkeit in Verbindung gebracht, wie z.B. das richtige Verhalten beim lebenden und am erlegten Wild, Jagdverhalten in der Winterzeit oder aber auch ein Nachsucheverhalten bei verletzten Wildtieren.Grundsätzlich soll vor allem jedoch der Respekt und die Ehrerbietung vor dem Schöpfer, der Natur und der Würde der Wildtiere zum Ausdruck gebracht werden.
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  12. Beibehaltung der tierschutzgerechten Hundesausbildung
    Hier hat Tierschutz längst oberste Priorität. Die Hundeausbildung untersteht einer ständigen verbandsinternen Kontrolle und Dokumentation. Daran ist nichts zu beanstanden. Um einen nach dem Jagdgesetz vorgeschriebenen, brauchbaren Jagdhund auszubilden, sind Saugatter, Schliefenanlagen und Wasserarbeit an der lebenden, vorübergehend flugunfähig gemachten, Ente unumgänglich.
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  13. Freistellung brauchbarer Jagdhunde von der Hundesteuer
    Wir haben in vielen Teilen Deutschlands überbordene Schwarzwildbestände- und Schäden. Diese werden mit ausgebildeten Jagdhunden bejagt, deren Besitzer neben den Kosten der Ausbildung und Tierarztkosten bei Verletzungen durch die Jagdausübung mit teilweise gravierender Hundesteuer belastet werden. Unsere Jagdhundeführer mit ihren geprüften und jagdlich brauchbaren Jagdgebrauchshunden erfüllen zu einem großen Teil Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen und der Allgemeinheit sowie dem Tierschutz und der Seuchenprävention dienen. Daher ist es für uns ein großes Anliegen, die Befreiung von der Hundesteuer für nachweislich brauchbare Jagdgebrauchshunde deutschlandweit durchzusetzen.
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  14. BaujagdPos6, nach 12
    Wir stehen zur Baujagd, denn das ist ein unverzichtbares Element der Niederwildhege. Die Baujagd mit speziell ausgebildeten Hunden, die durch hartnäckiges, lautes Vorliegen den Fuchs zum Verlassen des Baus bewegt oder unter Einsatz von Frettchen und Greifen, ist ein wichtiger und vor allem effektiver Schutz für Deichbau im Hochwasserschutz und für Gleisanlagen der Bahn! Die Baujagd mit Frettchen und Greif als stille Jagd, ist die einzige Alternative in von Kaninchen in Scharen bevölkerten Wohngebieten, auf Firmengeländen, in der Stadt oder auf Friedhöfen ohne Belästigung oder Gefährdung der Bevölkerung die Tiere zuverlässig zu bejagen und damit Gefährdungen zu minimieren.
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  15. Fallenjagd
    Fangjagd ist ein MUSS bei der Hege des Niederwilds und vieler bedrohter Arten im Naturschutzrecht.
    Fangjagd mit Lebendfallen ist die sicherste Methode, um Fehlfänge wie Haustiere oder geschützte Arten lebend und unversehrt freizulassen. Eine zweimal täglichen Kontrolle garantiert ein Höchstmaß an Tierschutz. Es kann sicher selektiert werden hinsichtlich Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand.
    Ein Verbot der Fangjagd ist eine nicht hinzunehmende Schwächung des Artenschutzes für bejagbare und nicht bejagbare Arten.
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  16. Trophäenjagd
    Ziel der Hege ist ein gesunder, auf einer breiten genetischen Basis ruhender Wildbestand, der den regionalen Gegebenheiten Rechnung trägt. Eine gute Trophäe kann Lohn hegerischer Arbeit sein, aber nicht Ziel.
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  17. Auswildern von Wild muss möglich sein
    Zur Wiederansiedlung, zum Bestandsschutz und Erweiterung des genetischen Pools von heimischen Wildtieren, muss eine Auswilderung, wenn es aus wissenschaftlicher und arterhaltender Sicht erforderlich erscheint, weiterhin möglich bleiben.
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  18. Nutzung von Schalldämpfern und Nachtzielgeräten
    Wir fordern die Anpassung des Jagdgesetzes hinsichtlich der Nutzung von Schalldämpfern im Hinblick auf die Gesundheit der Jagdausübenden und einer Minimierung der Beunruhigung anderen Wildes durch die Schussabgabe. Überall dort, wo heute Arbeitsschutz betrieben wird, gibt es bereits gesetzliche Regelungen über Schutz vor Lärm. Im Jagdrecht ist dies, anders als im Arbeitsrecht, noch nicht verankert. Zur deutlichen Erhöhung der Sicherheit und effizienterer Auswahl der zu erlegenden Tiere ist der Einsatz von Nachtsicht und –zielgeräten, speziell zur Schwarzwildbejagung, zuzulassen.
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  19. Gesetzliche Regelung für Nachsuchevereinbarungen und Handhabung von Wildunfällen außerhalb des eigenen Reviers
    Hier sollten seitens des Gesetzgebers tierschutzgerechte Regelungen gefunden werden, die zum einen private Wildfolgevereinbarungen ersetzen, zum andern klarstellen, wie und ob man z. B. bei einem Wildunfall in einem fremden Revier ein Tier auch ohne Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten erlösen darf. Die momentane Situation des Abwägens von Rechtsgütern sollte eindeutig definiert werden.
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  20. Bundeseinheitliche Regelung bei Wildunfällen
    Hier sollte im Sinne des Tierschutzes eine Meldepflicht bei Unfällen mit Wild- und Haustieren festgelegt werden.
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  21. Aufwandsentschädigung für Einsätze nach Wildunfällen
    Hier soll ein Regularium geschaffen werden, Tätigkeiten infolge von Unfällen, z.B. aufwendige Nachsuchen, Entsorgung von Fallwild oder Arbeitszeitausfall entschädigen zu können.
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  22. Flächendeckende Einführung einer Wildschadensausgleichkasse nach Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns
    Als Beispiel ein Auszug aus dem LJG Mecklenburg – Vorpommern § 27 Wildschadensausgleichskasse
    (1) In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wird eine Wildschadensausgleichskasse (Kasse) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Mitglieder der Kasse sind die Jagdgenossenschaften, die Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes (Eigenjagdbesitzer), die Pächter eines Jagdbezirkes und die Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.
    (2) Die Kasse hat die Aufgabe, Wildschäden zu verhindern und von Rot-, Dam- und Schwarzwild verursachte Wildschäden auszugleichen.
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  23. Erweiterung des Jagdschutzauftrages
    Die Belange des Jagdschutzes sollten nach bayrischem Vorbild gemäß Abschnitt VII Art. 40 – 43 des Bayerischen Jagdgesetzes geregelt werden.
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  24. Abschaffung der Jagdsteuer
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  25. Unterstützung bei der Aufklärung von Wilderei und Schonzeitvergehen
    Wir fordern Aufklärung von Vergehen gegen die Waidgerechtigkeit sowie eine Distanzierung von schwarzen Schafen in den eigenen Reihen. Wilderei und Schonzeitvergehen sind keine Kavaliersdelikte.
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  26. Abkopplung des Bedürfnisses zum Waffen/Munitionsbesitz vom aktuellen Lösen eines Jagdscheines
    Pos7.27Die Besitzerlaubnis von Munition und Waffen ist durch die Waffenbesitzkarte geregelt. Der aktuell gelöste Jagdschein berechtigt neben der Jagdausübung zum Erwerb von Langwaffen. Die Auslegung, das Recht zum Waffenbesitz an eine tatsächliche Jagdausübung zu koppeln, kommt faktisch einer Enteignung gleich, wenn ein Jäger aus beruflichen, gesundheitlichen, privaten Gründen zeitweise keinen Jagdschein löst.
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  27. Beibehaltung der Munitionswahl
    Wir sind für den Einsatz bleifreier Munition. Es muss aber sichergestell sein, dass die gleichen Leistungsmerkmale wie bei bleihaltiger Munition erreicht werden und die alten Waffen uneingeschränkt weiter benutzt werden können.  Bis dahin obliegt es dem Jäger, die geeignete Munition nach modernen Gesichtspunkten und Analysen selbst zu bestimmen. Wir legen Wert auf Sicherheit und Tötungseffizienz.
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  28. Einführung eines Schiessnachweises
    Schussfertigkeit ist unser Handwerkszeug, es sollte keinem Jäger zu viel sein, dieses zu pflegen. Nur eine sichere Schussabgabe gewährleistet tierschutzgerechtes Töten. Der Nachweis könnte durch Dokumentation auf einer Schießkarte erfolgen. Zumindest für die Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd sollte ein Nachweis der Schiessfertigkeit vorliegen. Eine mögliche Ausgestaltung wäre die Kopplung an die Schiessanforderungen der Jägerprüfung im den Jagdschein ausstellenden Bundesland, berücksichtigt werden sollte allerdings auch der Umfang der Jagdausübung.
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  29. Abschaffung der routinemäßigen Waffenkontrollen
    Darunter fällt nicht die Nachweispflicht über geeignete Aufbewahrungen gegenüber der Waffenbehörde. Bei Gefahr oder begründetem Verdacht gilt dies nicht, in diesem Falle sind Waffenkontrollen selbstverständlich.
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  30. Unschuldsvermutung muss auch für Jäger gelten
    Im Fall einer strafrechtlichen Ermittlung, wenn sie nicht in Verbindung mit Verstößen gegen das Waffenrecht steht, ist von einer Unschuldsvermutung auszugehen. Ein vorzeitiges Einziehen von Jagdschein und WBK ist daher abzulehnen.
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  31. Rechtliche Aufnahme der Jagdverbände als Natur- und Tierschutzverbände
    Aufgrund unserer Ausbildung und täglichen Praxis ist die Anerkennung aller Jagdverbände als Natur- und Artenschutzverbände schon lange überfällig. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung zu den klassischen, am Individualschutz orientierten Tierschutzverbänden.
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Nur in einer ganzheitlichen Betrachtung und unter Einbeziehung aller wesentlichen Forderungen kann es uns gelingen den natur- und tierschutzgerechten Auftrag einer nachhaltigen Jagd zu erfüllen. In Sorge um die Zukunft unserer Natur und Kulturlandschaft müssen wir uns von einer falschen Darstellung durch uninformierte oder ideologisch verblendete Medien distanzieren, von realitätsfernen Vorstellungen fundamentalistischer Jagdgegner nicht einschüchtern lassen und selbstbewusst für unsere Forderungen eintreten.

Für Jagd in Deutschland

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Foto © Andreas Hermsdorf  / pixelio.de, © Carina Ina Janine Grainer-Kaiser

Nachhaltige Wildbretverwertung

Jäger jagen nicht um der Trophäen willen, diese sind nur ein „Nebenprodukt“ einer komplexen, nachhaltigen Nutzung und fast kompletten Verwertung der Jagdbeute.
In diesem Aufsatz wird versucht, den gesamten Vorgang vom Schuss bis zum endgültigen Verwerten – auch für Laien verständlich – darzustellen.

Am ersten Mai beginnt das Jagdjahr, ausschließlich Rehböcke sind das Ziel bis Ende August. Das Auswählen des Richtigen ist enorm wichtig, soll doch die Population des Rehwildes in einem gesunden Gleichmaß erhalten bleiben. 26 Mal war der Jäger in seinem Revier bis er den ersten Erfolg hatte.
18 weitere Ansitze brauchte er um nochmals Erfolg zu haben, der Sommer war schon fast vergangen und die Jagd auf andere Wildarten, zum Beispiel Rotwild, war nun auch freigegeben. Dieses zweite erlegte Stück Wild und dessen Verwertung soll im folgenden Bericht verfolgt werden.

Was nach dem Erlegen passiert

Am ersten September fiel ein Schuss, die junge Hirschkuh hat ihn nicht mehr gehört.

Der Jäger hat schon viele Ansitze erlebt, bei keinem kam ein Stück Wild, was er auch erlegen wollte. An diesem ersten September aber passt alles, das weibliche Tier war nicht im Rudel, es kam alleine. Über eine Stunde beobachtet der Jäger das äußere Erscheinungsbild, bis er entscheidet, dass dieses Stück genau richtig ist. Als es sich in der richtigen Entfernung so dreht, dass der Jäger es durch einen sauberen Schuss erlegen kann, drückt er ab.

Nach langem Warten

Rotschmaltier

Jetzt beginnt die Arbeit nach dem Schuss.

Als das Rotschmaltier mit seinen gut 80 kg Lebendgewicht verladen ist, transportiert der Jäger es zu seiner Wildkammer, vergleichbar mit einer kleinen, privaten Schlachterei.
Die Arbeit beginnt mit dem gründlichen nassen Reinigen von Parasiten und äußerlich anhaftendem Schmutz . Anschließend wird es an den sogenannten Aufbrechbock gehängt, aufgeschnitten und ausgenommen, fachlich spricht man vom „Aufbrechen und Versorgen“.
Herz, Lunge, Pansen, Leber und Nieren werden zur weiteren Untersuchung und auch zum Verzehr getrennt gelagert. Das fertig ausgenommene Stück wird innen mit fließend Wasser gereinigt und in den auf 4-7°C kalten, überdimensionalen, eingebauten Kühlschrank, die Kühlkammer, gehängt. Dort verbleibt es zur kontrollierten Fleischreifung für drei bis vier Tage, oft auch länger.
Nachdem das Fleisch versorgt ist, wendet sich der Jäger den Innereien zu.

Blick in die Kühlkammer

kühlkammer

Der Pansen und die Lunge werden später zu Hundefutter verarbeitet. Aus dem Herz wird ein schmackhaftes Ragout zubereitet und Leber und Nieren werden nach normalen Haushaltsrezepten gebraten oder geschmort. Die restlichen Innereien, Milz und Gedärme, kommen am folgenden Tag zurück in den Wald und werden dort vergraben. Die Bewohner des Waldbodens ernähren sich davon, auch Füchse und Dachse graben diese Leckereien oft wieder aus.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist noch kein Abfall angefallen.

Nachdem die Fleischreifung abgeschlossen ist, wird das Stück in der dafür vorgesehenen Zerwirkkammer weiter verarbeitet.
Zunächst wird das Haupt entfernt. Bei einem männlichen Stück, dem Hirsch, würde es abgekocht, das Fleisch dann vom Schädelknochen gelöst und die Knochen gereinigt und gebleicht, denn das Geweih eines jeden erlegten Hirsches muss durch eine spezielle Kommission begutachtet und eingeschätzt werden um den Zustand der Population festzuhalten. Nach dieser Begutachtung behält der Jäger das Geweih als Trophäe – oft ist es eine schöne Erinnerung an eine erfolgreiche, vielleicht auch besondere Jagd.

Zurück zu unserem Schmaltier.

Das Haupt ist entfernt, wer mag, kann nun das Gehirn entnehmen. Für viele Feinschmecker ist es pikant zubereitet eine Delikatesse. Um handlicher arbeiten zu können, werden alle vier Unterschenkel im Gelenk abgetrennt und eingefroren, sie dienen später der Jagdhundeausbildung. Nun löst der Jäger die Haut mit dem Fell vorsichtig vom Körper. Ist das geschafft, wird die Innenseite der Haut dick und gleichmäßig eingesalzen, aufgerollt und zwischengelagert. Das Salz dient hierbei zur vorläufigen Konservierung.

Jetzt beginnt die Zerlegung.

Als erstes werden die Rippen am Rücken abgetrennt, dann werden die Schulterblätter gelöst und der Rücken, eventuell in zwei Teilen, abgetrennt. Als letztes werden die Keulen aus den Hüftgelenken gelöst. Alles Fleisch wird in kleinere Portionen aufgeteilt, eventuell noch weiter zerlegt und verarbeitet, hygienisch eingeschweißt und eingefroren. So entsteht z.B. Gulasch, Rückenmedaillons, Braten, Steaks, Grillspieße und noch vieles mehr.
Zurück bleiben die Knochen.
Das Brustbein und die Rippen kann man gut roh verfüttern, viele Hunde werden mittlerweile gebarft, also roh ernährt, dazu gehören auch ungekochte Knochen und anhaftendes Fleisch.
Die anderen Knochen zerteilt der Jäger und kocht aus ihnen einen
Wildfonds, die unentbehrliche Grundlage für leckere Saucen. Fleischreste die noch an den Knochen waren, lösen sich und werden später eingefroren – sie sind ein besonders beliebtes Hundefutter.

Jetzt sind nur noch die abgekochten Knochen und das Fell, in der Jägersprache: Die Decke, übrig. Die eingesalzene Decke kommt zu einem Gerber, der stellt daraus Leder oder ein Schmuckfell her.

In der Gerberei

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Die Knochen werden, wie die unverwertbaren Innereien, im Wald vergraben. Sie geben einen hervorragenden, mineralreichen Dünger ab. An Hunde verfüttern sollte man diese gegarten Knochen nicht. Sie sind für Hunde absolut verboten, denn die Struktur verändert sich beim Erhitzen, wird kristallin und splittert. Diese nadelspitzen Knochenstücke können Magen und Darm des Hundes durchbohren und so tödliche Infektionen hervorrufen.

Dem aufmerksamen Leser fällt jetzt das Haupt des Schmaltiers wieder ein. Im Jagdrevier, dicht an einem Ameisenhaufen abgelegt, dient es nun zur Ernährung der wichtigen Waldameisen und anderer Bodenbewohner.

Was ist nun übrig?

Richtig, nichts. Das erlegte Stück wurde zu 100% verwertet.

Fast alles was der Jäger erlegt, findet Verwendung. So entstehen zum Beispiel aus den Zähnen eines Fuchses hübsche Broschen und Decken und warme Kleidung aus seinem Pelz. Einen erlegten Dachs kann man wunderbar räuchern, Dachsschinken ist eine sehr teure Delikatesse, aus dem Pelz fertigen Kürschner z.B. Wintermützen oder Besatz für Jacken und Mäntel.

Abgesehen vom Eigenbedarf wird der Jäger das übrige Fleisch vermarkten, es gibt kein besseres und natürlicheres Lebensmittel als Wildfleisch. Selbst Biofleisch ist nicht so gut. Wild hat frei gelebt, konnte sich sein Futter selbst aussuchen, hatte ein glückliches und zufriedenes Leben. Das kann man von keinem Bio-Rind behaupten.

Vielleicht verkauft der Jäger die gegerbte Decke zur Weiterverarbeitung. Aus Hirschleder werden in Handarbeit wunderbare Kleidungsstücke angefertigt, Jacken und Hosen, die zeitlos sind und oft noch an die nächste Generation weitervererbt werden.

Das eingenommene Geld benötigt der Jäger, um seine laufenden Kosten zu begleichen, Energie und Wasser, die Kühlkammer-Wartung, Messer, Vakuumbeutel etc. kaufen, sein Equipment auf dem modernsten Stand zu halten oder einen Teil der Jagdkosten so zu finanzieren.

Ein glücklicher Hund

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Wildfleisch, ein Genuss zu jeder Jahreszeit.

Zum Abschluss ein einfaches, aber sehr leckeres Wildgericht:

Geschnetzeltes vom Wild nach Stroganoff Art

0,5 kg Wildfleisch, gerne gemischt
250 ml Wildfonds
2 Zwiebeln
2 Knoblauchzehen
4 mittlere Gewürzgurken
150 g geröstete, eingelegte Paprika
1 Pepperonischote
Salz
Pfeffer
Wildgewürz
Butter zum Anbraten

Zwiebeln würfeln, glasig in Butter anbraten, Wildfleisch dazu und gleichmäßig scharf anbraten. Mit Wildfonds ablöschen. Die restlichen Zutaten würfeln und untermengen mit Salz, Pfeffer und Wildgewürz abschmecken und etwa 1 Std. auf kleiner Flamme köcheln lassen.
Wer mag, kann das Gericht noch mit Waldpilzen verfeinern.
Dazu passen Gemüse der Saison, Spätzle oder Spaghetti.

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Guten Appetit

Copyright Stefan Habermann, Autor für FJD,
alle Rechte vorbehalten. Abdruck, auch auszugsweise, nur nach Rücksprache.

Alternativkonzept zu Tasso von FJD

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Der große Haustierregistrierungsanbieter TASSO e.V. hat sich vor zwei Tagen erstmals zu jagdpolitischen Belangen geäußert und ist einer Allianz beigetreten, die gegen unser bestehendes Jagdsystem arbeitet. Hierdurch stehen nun tausende Hundeführer vor der Herausforderung, einen Weg zu finden, der eine jagdfreundliche Alternative zu TASSO darstellt.

Wir, als FJD, haben uns dieser Problematik angenommen und werden eine solche Möglichkeit schaffen. In Kürze stellen wir der Jägerschaft eine kostenlose Registrierungsdatenbank zur Verfügung, um die Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit unserer Reihen zu signalisieren. Dieses System wird dann auch für alle anderen Tierarten, die mit Registrierungsnummern erkannt werden können, offen stehen. So hoffen wir, dass das System auch für Falkner und deren Beizvögel und für weitere Tierhalter interessant ist.

Wir arbeiten mit Hochdruck, damit schnell eine Lösung gefunden ist!
Für Jagd in Deutschland

Hunt the Hunters

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Vom Unterschied zwischen Meinungsäußerung und der Anstiftung zu Straftaten

In den letzten Tagen ging der Fall der C.D. aus Bremen durch die Internet-Foren.

Ein unscheinbares Ereignis in einer Bremer Wohngegend – offen für jedermann im Internet zu verfolgen. Frau D. führte ein öffentliches Gespräch im Internet, das über Beschimpfungen hin zur vermutlichen Anstiftung einer Straftat führte. Die freischaffende Künstlerin und bekennende Tierrechtsaktivistin kommunizierte über ein soziales Netzwerk, dass es einen neuen Zuzug in ihrer Nachbarschaft gab. Ihr neuer Nachbar sei ein Jäger und sie müsse wohl „kreativ“ werden. Weil uns diese Aussage neugierig machte, haben wir und andere die Kommunikation weiterverfolgt. Was wir anschließend lesen durften, war erschreckend. Die Dame schrieb nämlich: „Dieses kranke Arschloch hat eine “ Wildwanne“ in seiner Karre. Jetzt wohnt hier ein Mörder.“ Weiter titulierte sie…“er und seine Mörderschlampe“.

Der genaue Wortlaut der weiteren Unterhaltung liegt uns vor. Als Folge wurde durch Leser Anzeige erstattet, die Jägerschaft Bremen informiert und der Arbeitgeber unterrichtet. Eine Namensänderung, das Schließen ihrer Accounts auf FB und ihrer Website sowie ihrer Videos auf YouTube wird ihr nicht helfen, aber ihre öffentliche Hasskommunikation ist unterbrochen.

Es ist erschreckend, dass die betreffende Dame als Künstlerin, u.a. vom Lions Club Bremen oder Mercedes Benz unterstützt, soziale Projekte organisiert, vornehmlich mit Kindern und Jugendlichen. Gerade Kinder, die noch formbar und nicht gefestigt in ihrer Meinung sind, sollten auf keinen Fall von einer Person unterrichtet und betreut werden, die ideologische einseitige Meinungsbilder vertritt, die gesellschaftliche Vielfalt und das Recht auf persönliche Entfaltung negiert und mit aggressiven, öffentlichen Auftritten gezielt Stimmung macht gegen Personen, Lebensentwürfe und Traditionen, die ihr persönlich nicht gefallen.

Viele von uns sind wirklich daran interessiert, was Jagdgegner zu ihrer Meinung gebracht hat und warum diese Haltung oft mit einer gewissen Militanz vertreten wird. Dieses Interesse führte wohl auch zu folgender Facebook-Anfrage an die betreffende Dame: “Sehr geehrte Frau D., ich habe Ihnen eine Freundschaftsanfrage geschickt und würde mich sehr freuen, wenn Sie diese bestätigen würden. Ich würde mich gerne mit Ihnen über das Thema Jagd austauschen, habe ein bisschen auf Ihrer Webseite gestöbert. Ihre Fotos zeigen eine sehr sympathische und intelligente Persönlichkeit. Die Kommentare auf Ihrer FB-Seite wollen so gar nicht zu dem Bild passen, das ich mir von Ihnen mache. Also, wenn Sie an einem ernsthaften, freundlichen, offenen und fairen Dialog bereit sind, ich freue mich darauf. Ich bin seit drei Jahrzehnten Jäger, Sie sind offensichtlich Gegnerin der Jagd. Tauschen wir uns aus? Wir können beide nur lernen, denke ich. Beste Grüße, Detlef R.“

Auch hierüber echauffierte sich die Dame wieder öffentlich, dass es ein „kranker Jäger“ versuchte, mit ihr eine Kommunikation aufzubauen. Mit ihrer Reaktion auf die Freundschaftsanfrage hat sie mit klarer Sprache dokumentiert: “Dialog unerwünscht“

Sie ist kein Einzelfall.

Für Jagd in Deutschland

Fragen, die dem Vertreter der GRÜNEN gestellt werden sollten

  • Bisher sind von den Jägern ehrenamtlich mehrere Millionen Euro/Jahr zu Gunsten der Tiere und für die ENTLASTUNG der Steuerzahler geleistet worden. Wer stellt dann jetzt diese Summe für Biotopanlage und Hege zur Verfügung?
  • Wo machen sie dem Steuerzahler deutlich, dass diese Summe dann die Allgemeinheit leisten muss?
  • Warum machen die Grünen hier Klientelpolitik bei den Tierrechtlern? Geht es darum im Landtag zu bleiben? Und das wollen Sie auf Kosten der wildlebenden Tiere durchsetzen?
  • Warum soll juristischen Personen, die keinerlei Gefühle, also auch kein Gewissen haben, das Recht auf Antragstellung zur Flächenbefriedung eingeräumt werden? Klientelpolitik?
  • Sie planen die Fallenjagd auf Wirbeltiere zu verbieten?
    a) werden alle Wirbeltiere erfasst?
    b) wenn nein, wie rechtfertigen Sie dann den Fang von Ratten, Mäusen etc. durch nicht ausgebildete und nicht lizenzierte Personen?
  • Wird der Einsatz von Ratten- und Mäusegift, durch das Tiere qualvoll verenden, ebenfalls verboten?
    (Wenn nein): Wie rechtfertigen Sie den Einsatz dieser Mittel durch nicht qualifizierte Personen, während auf der anderen Seite zertifizierte Personen die Fallenjagd, durch die Tiere sofort verenden, nicht ausüben sollen?
  • Wie begründen Sie die Klassifizierung des Wildes in gutes, aussetzenswertes und zu schonendes Wild (wie Wolf, Luchs, Bär) und böses, vernichtenswertes Wild (wie Rot-, Reh-, Sika-, Muffel- u. Schwarzwild)?
  • Warum bevorzugen Sie einseitig die Forstwirtschaft, während Sie andere Zweige wie z.B. Landwirtschaft,- Jagd- u. Fischereiwirtschaft regelrecht enteignen und entrechten?
  • Warum sollen Arten aus dem Jagdrecht genommen werden, die ohnehin ganzjährige Schonzeit genießen?
  • Geht es bedrohten Arten, die bereits früher – trotz ganzjähriger Schonzeit – aus dem Jagdrecht entnommen wurden, im Naturschutzrecht jetzt besser?