Unbestritten; dieser Mann versucht zu helfen. Er rettet Kitze vor dem Mähtod, bastelt dazu zusammen mit Modellfliegern eine Drohne und betreibt eine Wildtierhilfe, in der er vermeintlich verwaiste Jungtiere aufzieht. Leider ersetzt auch in diesem Fall der gute Wille nicht die Sachkenntnis, weder in wildbiologischer noch in juristischer Hinsicht. Nach den neusten Ereignissen muss man jedoch generell seine Absichten hinterfragen, denn…
Warum braucht sinnvoller Tierschutz selbstgebastelte Märtyrer?
Sie wundern sich über diese Überschrift? Und fragen sich, wie man sich einen Märtyrer basteln kann?
Nun, ganz einfach. Bösartig gesagt nehme man:
Vier Fuchswelpen, 14 Tage alt, hilflos und halb verhungert und hole sie aus dem Tierheim, nachdem jemand sie passenderweise in einer Kiesgrube gefunden hat.
Man ziehe sie mühevoll von Hand auf, kümmert sich, prägt sie auf den Menschen und macht via Presse und Fernsehen das Ganze öffentlich. Dass man einen Fehler machte und durch falsche Fütterung ein Welpe starb, unterschlägt man diskret. Die nur noch drei Fuchswelpen werden bekannt und bringen einen netten Batzen Spenden für die Wildtierhilfe ein. Dann werden sie größer, wilder, unbezähmbarer, der Wandertrieb setzt ein und der Niedlichkeitsfaktor lässt nach. Außerdem kostet der Unterhalt einiges. Deshalb müssen sie „ausgewildert“ werden. Das Problem ist bereits kleiner geworden, da Jakomo geflüchtet ist….. aus dieser liebevollen Aufzucht vom Ziehvater Demke. Man setze die verbliebenen zwei also in eine Transportbox und lasse sie im November in einem kleinen Wäldchen frei.
Wunderbar soweit, die herzerwärmende Geschichte von einem Mann, der Wildtiere liebt und sie völlig uneigennützig aufzieht, ihnen Namen und Familienanschluss gibt und sie dann an den Busen von Mutter Natur zurückbringt.
Nur nützt es irgendwie nichts mehr, wenn die Welpen einfach so von der Natur geschluckt werden, verwildern und nicht mehr zu sehen sind. Sie bringen keine Werbung, keinen Traffic auf der Website, machen keine Schlagzeilen mehr und sind der „heiligen Sache“ – nämlich Jagd und Jäger zu verteufeln – nicht mehr dienlich.
Also werden die zwei in freier Wildbahn unerfahrenen und an den Menschen gewöhnten jungen Tiere einfach während der Zeit der intensivsten Jagd ausgesetzt. In einem kleinen Wäldchen und in einer Gegend, die man kennt und von der man weiß, dass dort im November, wie üblich auf dem Lande, Jagd ist. Hunde können nicht lesen und machen nicht an der unsichtbaren Grenze einer imaginären Befriedung halt, wenn sie zum Stöbern geschickt werden, genauso wenig wie Jungfüchse in ihrer Wanderlust dies tun.
Es kam, wie es kommen musste: Zwei Jungfüchse fielen offenbar der Treibjagd und den bösen Jägern zum Opfer.
Et voilà – und damit hat Frank Demke sich Märtyrer gebastelt…..
Ob es allerdings wirklich die von Herrn Demke ausgewilderten Füchse waren, ist völlig offen, da er versäumt hat, sie durch Ohrmarken und Leuchtfarbe auf dem Fell zu markieren. Er sagte zwar, er hätte die Füchse erkannt, aber den Nachweis bleibt er letztendlich schuldig. Die fotografierten Tiere könnten auch ganz andere sein! Wie dem auch sei, auf jeden Fall war der schrille Aufschrei vor Mitleid und Wut in der „Jagdgegnerbranche“ immens und die mediale Vermarktung so gestaltet, dass die Bilder von ihrer Aufzucht in Verbindung mit Unkenntnis von Bestimmungen zur Auswilderung und Bejagung benutzt werden, um auch den letzten, bisher jagdlich unbedarften Tierschützer zum Jagdgegner zu machen..
Als logisch denkendem Menschen fällt einem allerdings viel Ungereimtes auf und man hinterfragt, ob wirklich alles so gewesen sein kann, wie es dargestellt wird….
Punkt 1: Woher hatte Herr Demke die angeblich zwei Wochen alten Welpen?
Es gibt unterschiedliche Versionen. Die einen sagen, Spaziergänger hatten sie gefunden, andere, dass Hr. Demke die Welpen selbst gefunden habe. Dazu kommt, dass die Ortsbeschreibung: „Aus einer Kieskuhle bei Laage“ nicht viel hergibt. Allerdings liegt die Kiesgrube Laage passend schön nah bei der Hundeschule von Herrn Demke. Also war das Risiko, dass die Welpen woanders landen würden, relativ gering.
Nichts Genaues weiß man nicht – sozusagen….
Zum Thema Kieskuhle kommt noch hinzu:
Üblicherweise gräbt ein Fuchs seinen Bau nicht in dem unsicheren Gelände einer Kieskuhle. Füchse bevorzugen festen Boden, sicheren Untergrund, wo die Gänge und der Kessel nicht einsturzgefährdet sind, dies ist in einer Kiesgrube nicht gegeben. Wie kamen die Jungfüchse aber dort hin? Mit zwei Wochen sind Welpen grundsätzlich noch im Bau, die Augen gehen dann grade erst auf, mit ca. drei Wochen brechen die Zähne durch und frühestens mit vier Wochen verlassen Fuchswelpen erstmals selbsttätig den Bau. Wo war die treusorgende Fähe? Wo war der Rüde, der normalerweise ebenfalls die Welpen betreut? Wieso waren die Welpen ungewöhnlicher weise im Freien? Oder wurde etwa ein Bau für das „Entnehmen“ der Welpen geöffnet? Das sind schon mal die ersten unbeantworteten Fragen.
Punkt 2: Die Publicity
Es wurde bereits im Winter 2013/2014 beim NDR ein Bericht über die Wildtieraufzuchtstation von Herrn Demke geplant.
Für das Fernsehen ist es natürlich schön, wenn Bewegung ins Bild kommt und niedliche Fuchswelpen machen sich immer gut! Der Film kam zwar erst im Oktober ins Programm, die Aufnahmen dazu wurden aber bereits im Frühsommer gedreht. Und da ein Fernsehteam sich immer vorher anmeldet, war Zeit genug, zu überlegen, wie man passend an herzerwärmende Fuchswelpen herankommt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Punkt 3: Der Ort der Aussetzung
Man darf bei einem Hundetrainer und Leiter einer Wildtieraufzuchtstation – hoffentlich – ein gewisses Maß an fundiertem Wissen über die wildbiologischen Eigenheiten der aufgezogenen Füchse erwarten.
Ein Jungfuchs, der von der Fähe nicht mehr versorgt wird und sich nun selber seine Welt erobert, hat anfangs ein Streifgebiet von ungefähr 60-70 Hektar, in dem selbsttätig nach Beute gesucht wird. Es gibt in Deutschland kein einziges privat-befriedetes Gebiet in dieser Größe, in Mecklenburg -Vorpommern gibt es lt. der Internetseite Zwangsbejagung-ade.de gar keine Befriedungen. Also wurden die Jungfüchse wohl einfach in einem erheblich kleineren – wie man meinen könnte – ZU kleinen – Wäldchen ausgesetzt. Wenn man die Neugierde und den angeborenen Drang, sich die Welt zu erobern, voraussetzt, werden die Füchslein keine zwei Stunden innerhalb dieses Wäldchens gewesen sein. Natürlich kamen sie immer wieder an die Aussetzstelle zurück, da dort ja Futter wartete, aber anschließend waren sie wieder auf Achse.
„Im Sommer und Frühherbst haben die Jungen ein Streifgebiet von höchstens 70 ha… Diese (Wanderungsbewegungen) finden von September bis November statt……. Vorwiegend Jungfüchse wandern ab…….. Von der Abwanderung sind fast alle Jungrüden, aber nur ein Teil der Jungfähen betroffen. Die Abwanderung verläuft in drei Phasen. Die erste zeichnet sich durch eine schnelles Tempo in gerader Richtung entlang Landschaftsstrukturen wie Tälern, Flüssen, Wald aus. Dabei …..Brücken genutzt und Autobahnen überquert. Deshalb werden nun auch viele Füchse überfahren. In der zweiten Phase der Wanderung ist das Tempo langsamer und die Bewegung ungerichteter. Nun versuchen die Jungfüchse einen Überblick über die Bestandsdichte, Nahrung, Deckung und Verstecke zu bekommen. Die dritte Phase ist die Etablierung in einem neuen Gebiet. Die zurückgelegten Entfernungen liegen zwischen einigen Kilometern bis zu 400 km. Innerhalb des ersten Lebensjahres versterben 60 – 80 % aller Jungfüchse. Diese von Felix Labhardt ermittelten Feststellungen zum Thema Wanderungsbewegungen decken sich im wesentlichen mit einem Forschungsbericht aus dem Nationalpark Berchtesgaden.“
Zitat aus: http://www.verein-fuer-jagdteckel.de/tipps-rotfuchs.html
Punkt 4: Der Zeitpunkt der Auswilderung
Herr Demke ist ein sehr umtriebiger, aktiver Jagdgegner und Tierrechtler und in dieser Eigenschaft bestens mit Jagd- und Schonzeiten, mit Vorgehensweisen bei Treibjagden und den Tierarten, die dann bejagt werden, vertraut. Er wusste, dass üblicherweise im November Treibjagden abgehalten werden. Warum hat er sich nicht bei dem Revierpächter erkundigt, OB und WANN eine Jagd geplant ist bzw. warum hat der dem Pächter nicht angekündigt, dass er Füchse aussetzt?
Kein Jäger erlegt, wenn es bekannt ist, Handaufzuchten, die gerade ausgewildert wurden. Das ist nicht waidgerecht, da die noch halbzahmen Tiere keine Chance haben. Rätselhaft bleibt auch, warum bereits am 13.11., schon 3 Tage vorher, dort Warnschilder für die Treibjagd standen. Hinweisschilder werden normalerweise erst morgens am betreffenden Tag aufgestellt.
- Die Frage stellt sich, warum Herr Demke in den ZWEI Tagen zwischen dem angeblichen Aufstellen der Schilder und der tatsächlichen Jagd am 15.11. nichts zum Schutz der unbedarften und nur wenig scheuen Jungfüchse unternommen hat?
- Warum hat Herr Demke nach Auffinden der Treibjagdschilder nicht umgehend mit dem Revierpächter Kontakt aufgenommen und um Schonung der Füchse gebeten?
- Warum ist er nicht morgens vor Jagdbeginn zum Sammelplatz gefahren und hat das Problem mit den Füchsen bekannt gegeben – jeder Jäger lässt mit sich reden, wenn er freundlich auf besondere Umstände hingewiesen wird.
- Warum hat Herr Demke nicht für seine heißgeliebten Fuchskinder einen sicheren Auswilderungsort gesucht! Aller Hetze und Mördervorwürfen von Jagdgegnern zum Trotz gibt es durchaus Reviere, in denen Füchse gern gesehen und nicht bejagt werden. Dazu gehören Waldreviere, die keinen Niederwildbesatz haben, wo Füchse die Baumsaat schädigenden Mäuse kurzhalten.
- Warum hat Herr Demke nicht alle rechtlichen Schutzmöglichkeiten einer genehmigten, bekannt gemachten Auswilderung in Anspruch genommen?
Zu diesem Punkt kommt noch hinzu, dass ordnungsgemäße Auswilderungen meist mit markierten Tieren erfolgen. Ohrmarken, farbige, langhaftende Fellmarkierungen, meistens mit Leuchtfarbe. Oft tragen ausgewilderte Tiere auch Sender oder Transponder.
Das Ganze hat aber auch eine rechtliche Dimension.
Wildtiere der freien Wildbahn zu entnehmen ist zunächst Jagdwilderei nach § 292 StGB.
Bei einer Aneignung verliert ein lebendes Wildtier zunächst seinen Rechtsstatus, es ist nicht mehr herrenlos, sondern befindet sich dann im Besitz eines Eigentümers, gerade wenn man ansonsten hilflose Welpen betrachtet. Auch unter diesem Aspekt ist die Rechtmäßigkeit des Aussetzens unter Umstände nicht mehr nach dem BNatSchG, sondern nach §3 (3) TierSchG zu betrachten :“ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen…….“
Nicht umsonst hat das Tierheim auf Weisung der zuständigen Veterinärbehörde die Annahme verweigert. Von dort wurde Hr. Demke auch von einer Auswilderung abgeraten, da nach Auffassung der Behörde Handaufzuchten nicht ausgewildert werden dürfen. Für verwaiste oder verletzte Tiere sorgen Wildtieraufzuchtstationen, die in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig sind.
Das BNatschG regelt in §42 und 43 die Anforderungen an Tiergehege und ihre Betreuung sowie ihre Anzeigepflicht. Für die Zulassung sind Gehegegrößen vorgeschrieben, es muss fundiertes wildbiologisches Wissen vorhanden sein, was wir für fraglich halten, da Herr Demke durch Gabe von völlig falschem Futter (Kuhmilch!!!) einen der Welpen umgebracht hat.
Das NatschAG MV lässt zwar für „Anlagen auf zum engeren Wohnbereich gehörenden Flächen, in denen ausschließlich für private Zwecke und in geringer Anzahl wild lebende Tiere der Arten gehalten werden, die verhaltensgerecht auch innerhalb von Wohnungen gehalten werden können“ Ausnahmen zu, aber halten Wildtierhilfen privat Wildtiere zu privaten Zwecken? Auf Nachfrage bei der Landesregierung in Schwerin, Ministerium für Landwirtschaft, wurde bestätigt dass Hr. Demke KEINE genehmigte Wildtierhaltung betreibt (Kontaktdaten liegen der Redaktion vor).
Seriöse Aufzuchten stellen keine Bindung zu ihren Zöglingen her und versuchen sie von Anfang an mit Distanz zu behandeln und reduzieren menschliche Kontakte auf das Nötigste. Nur so kann die nach § 3 (4) des Tierschutzgesetzes notwendige Vorbereitung „auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme“ gewährleistet sein. Dazu gehören gewiss keine „Kückis“. Bei der Auswilderung sollten sie deutlich markiert werden, damit das Tier für jeden Jäger kenntlich ist. Deshalb werden sachgemäße Auswilderungen IMMER in Absprache mit den betreffenden Pächtern durchgeführt.
Auch laut Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern und der zuständigen Unteren Jagdbehörde ist eine Auswilderung genehmigungspflichtig. Eine ungenehmigte Aussetzung ist (außer bei Fasanen, Rebhühnern und Wachteln) verboten, auch aus seuchenhygienischer Hinsicht. Mit einer genehmigten Auswilderung sind für das ausgewilderte Wild auch Schutzfunktionen verbunden.
Und zuletzt der schwerwiegendste Vorwurf: Grundsätzlich ist es lt. § 19 BJG verboten „eingefangenes oder aufgezogenes Wild später als 4 Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf dieses Wild, auszusetzen“. Ausnahmen sind mit der zuständigen Behörde zu klären. Herr Demke hat die Auswilderung weder von der Unteren Naturschutzbehörde noch der Unteren Jagdbehörde mit Zeitpunkt und Ort genehmigen lassen, er hat seine Tiere nicht kenntlich gemacht und es damit der Jägerschaft nicht möglich gemacht, seine Tiere zu schonen. Im Gegenteil, er musste sogar damit rechnen, dass eine fehlende Scheu als bedenkliches Merkmal in seuchenhygienischer Hinsicht gewertet wird.
Besonders traurig ist, dass diese Frist in Mecklenburg-Vorpommern in § 3 der Jagdzeitenverordnung MV gesetzlich auf 1 Jahr erweitert worden ist, so dass Julchen und Jacky bei einer ordentlichen, korrekt durchgeführten Auswilderung in Absprache mit Jagdbehörde und Pächter gekennzeichnet mindestens ein unbeschwertes Jahr in Freiheit hätten verbringen können.
Dies hat ihnen ihr Ziehvater entweder fahrlässig und nichtwissend oder, wie wir vermuten, in vollem Wissen und mit der Zielsetzung, der gesamten Jägerschaft durch Schaffung von tierischen Märtyrern zu schaden, verweigert.
Die mediale Wirkung zeigt sich auf Homepages wie „Wir- Fuechse.de“. Zitat:“ Rufen Sie auf keinen Fall bei den Jägern um Hilfe. Jäger kennen nur eines: Töten. Auch bei den Behörden wird man Ihnen nicht helfen und Sie höchstens an den Jäger verweisen. Nicht selten ist dann gar von Wilderei die Rede, der Sie sich strafbar gemacht haben.“
Oder die Kampagne des Wildtierschutz Deutschland: “Wir möchten diesen Vorfall nochmal zum Anlass nehmen um mit Ihnen/mit Euch über die Sinnlosigkeit der Fuchsjagd aufzuklären – in der Nachbarschaft, bei Freunden, im Bistro, in der Kneipe. Dazu haben wir Fuchskarten drucken lassen. Sie überzeugen durch eindrucksvolle Abbildungen, angereichert durch unsägliche Zitate von Jägern. Auf der Rückseite haben wir jeweils eine sachliche Information zur Fuchsjagd abgedruckt. Wir schicken Dir 100 Fuchskarten zu, sobald Du eine entsprechende Spende von mindestens 5 auf unser Konto überwiesen hast. Alle Kartenmotive und die Konto-Nummer findest Du hier.“
Die Vorwürfe, die Jäger hätten seine „Füchslis“ gemordet, sie brutal getötet, eignen sich so zwar wunderbar für das Aufwiegeln einer Masse von gutgläubigen Tierliebhabern, sind aber rein rechtlich vollständig unhaltbar. Füchse haben derzeit regulär Jagdzeit und werden bei Treib- und Drückjagden erlegt.
Wir fragen uns: War das ein abgekartetes Spiel? Ein trauriger, dilettantischer Versuch, Jäger in schlechtes Licht zu rücken? Man fragt sich, was Menschen dazu treibt, so perfide zu handeln, nur um Jägern und damit dem Bild der Jagd in der Öffentlichkeit insgesamt zu schaden.
Und ausgetragen wurde dieses entwürdigende Spektakel auf dem Rücken von zwei unschuldigen Tieren.
„Schöne“ Tierschützer!
Hier ein paar Kostproben der Meldungen von der Jagdgegnerseite „Ich hasse die Jagd“, alle vom 15.11.2014. In diesem Tenor finden sich mittlerweile hunderte Meldungen auf diversen Seiten im Internet, da die Ursprungsmeldung von der Aufzuchtstation schon unzählige Male geteilt und weiterverbreitet wurde:
S. P-G OMG! Bin total entsetzt und traurig, wenn ich sowas lese! Warum??? Was läuft mit solchen abartigen Kreaturen schief?! Ich wünsche ihnen das Allerschlimmste, was einem passieren kann. Fahrt zur Hölle! R.I.P. Füchse
V.M. wenn ein Jäger erschiessen wird von ein Kollege, es tut mir nicht leid, wie so machst, so ….. die rechnung,blonde volks
J.Z. SCHEIß BESCHISSENE JÄGER!!! DIE GEHÖREN ALLE ABGEKNALLT!!! WIRKLICH ALLE!!
C. R.-H. Einfach nur zum heulen diese Jägerbrut. Zumindest vermochten wir die Treibjagt bei uns im Ort empfindlich stören – die Jäger machten wenig Beute…mir tun die kleinen Füchslein in der Seele weh.
B.D. ja, das ganze Herzblut, welches nun mit einem Schuss zerstoert wird… mir fallen so viele boese Worte ein… ..tschuess Babies !
D. H. das muess scho es geils gfühl si, wehrlosi gschöpfli abzknalle. die mörder sött mer au abknalle
Für Jagd in Deutschland.
Quellen:
http://www.ndr.de/fernsehen/epg/import/NaturNah-Fuchswelpen-und-Rehkitzalarm,sendung292848.html
http://www.wir-fuechse.de/ueber_fuechse/welpen_gefunden/welpen_gefunden.htm http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-JagdzeitVMV2009rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=80&paid=3
http://www.jusmeum.de/gesetz/BJagdG/V.Abschnitt-%C2%A719 http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2014/11/julchen-und-jacky-und-die-sinnlosigkeit.html
Bild: Miroslav Großer/pixelio.de